TOP Anwalt Medizinrecht Mainz 2023

Erfolg durch Kompetenz und Erfahrung bei Arzthaftung und Geburtsschaden.

Hilfe bei ärztlichen
Fehlern

Ärztliche Behandlungsfehler

Die Kanzlei vertritt ausschließlich Patienten, die Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern geworden sind.

Hilfe bei Geburts-
schaden

Geburtsschaden

Die Kanzlei unterstützt Eltern von Kindern, bei denen der Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler bei der Geburt besteht.

Ihre Rechte als Patient

Patientenrechte

Mit all unserer Erfahrung und umfassenden medizinischen Kenntnissen zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten, die Sie im Medizinrecht haben.

Ihr Fachanwalt für Medizinrecht in Mainz.

Die auf Arzthaftung und Geburtsschaden spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Mainz verfügt über eine langjährige Erfahrung im Medizinrecht und hat erfolgreich Mandanten in ganz Deutschland dabei geholfen, eine angemessene Entschädigung nach einem Behandlungsfehler oder einem Geburtsschaden zu erhalten. Von den Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt ist sie bundesweit tätig.

Rufen Sie für eine KOSTENLOSE Beratung unter 06131 6366752 an oder schreiben uns über das Kontaktformular. Fachanwalt Christoph Mühl meldet sich umgehend bei Ihnen.

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Wieso ein Anwalt im Medizinrecht?

Ärztliche Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler können bei jeder Behandlung durch einen Arzt oder in einem Krankenhaus unterlaufen. Wenn Sie nach einer Behandlung oder Operation einen Medizinschaden erlitten haben und vermuten, dass ein ärztlicher Kunstfehler der Grund dafür sein könnte, ist das ein Fall für einen Fachanwalt für Medizinrecht.

Manche Arztfehler sind offensichtlich: das Vergessen eines Bauchtuchs, die Entfernung eines falschen Zahnes, oder die Operation an einem falschen Bein. Doch manche Behandlungsfehler zeigen sich erst nach einer gewissen Zeit. So zum Beispiel die Folgen einer fehlerhaften Hüft-Operation oder falsch implantierten Knie-Prothese, ein verspätet erkannter Schlaganfall oder Herzinfarkt.

Bei geburtsgeschädigten Kindern liegt ein Behandlungsfehler meist in einer verzögerten Entbindung, die zum Hirnschaden beim neugeborenen Kind führt. Die Folgen von ärztlichen Behandlungsfehlern können wiederum vielfältig sein. Regelmäßig sind Fälle der Arzthaftung aber mit schwerwiegenden Schäden verbunden.

Patientenanwälte sind hoch spezialisierte Rechtsanwälte und helfen Ihnen dabei, herauszufiltern, wann ein Behandlungsfehler vorliegt. Ein Patientenanwalt hat seine Tätigkeit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeld für geschädigte PatientInnen und Eltern von geburtsgeschädigten Kindern widmet.

Hier ist neben Expertenwissen im Medizinrecht auch Wissen auf den einzelnen Teilgebieten der Medizin erforderlich. Ein Fachanwalt für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Arzthaftung, Geburtsschaden und Patientenrecht erfüllt alle diese Voraussetzungen, um Sie erfolgreich gegen einen Arzt, eine Klinik und deren Haftpflichtversicherung zu vertreten.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Fachanwalt für Medizinrecht in Mainz.

Anwalt für Medizinrecht Mainz

Unterstützung durch einen starken Partner an Ihrer Seite.

Die Kanzlei berät erfolgreich geschädigte Patienten und Eltern von geburtsgeschädigten Kindern seit 15 Jahren. Lernen Sie die Kanzlei kennen und überzeugen Sie sich selbst.

Was uns auszeichnet:

Wir finden eine gute
Lösung für Sie.

Fachanwalt Mühl kämpft für Ihr Recht bei ärztlichen Behandlungsfehlern und bei Geburtsschaden.

Um Ihre Zukunft abzusichern und für Gerechtigkeit zu sorgen.

Experte im Patientenrecht, Fachanwalt für Medizinrecht,
TOP Anwalt Medizinrecht 2022.

Sie brauchen einen Fachanwalt für Medizinrecht in Mainz?

Hier sind Sie in besten Händen. Überzeugen Sie sich selbst.

Die Kunden vertrauen uns.

Rufen Sie an unter 06131 6366753 oder füllen das Kontaktformular für eine KOSTENLOSE und unverbindliche Einschätzung aus. Fachanwalt für Medizinrecht Christoph Mühl meldet uns in Kürze bei Ihnen.

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Häufige Fragen zu Arzthaftung und Medizinrecht.

Ein Behandlungsfehler ist ein Fall von ärztlicher Fahrlässigkeit. Er liegt vor, wenn der Arzt den Behandlungsstandard nicht einhält. Maßstab dafür ist der Stand der Medizin zum Zeitpunkt Ihrer Behandlung. Das heißt, wenn die OP oder die Therapie im Jahr 2018 erfolgt, ist auf diesen Stand abzustellen.

Besprechen Sie Ihre Angelegenheit mit Patientenanwalt Christoph Mühl, damit Sie wissen, ob bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt und ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Sie bekommen eine kostenlose telefonische Erstberatung, per Videokonferenz oder in unseren Kanzleiräumen an; je nachdem, was für Sie geeigneter ist.

  1. Fachanwalt Mühl bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten, den möglichen Wert Ihres Schadensersatzes und Schmerzensgeldes und die voraussichtliche Dauer des Verfahrens.
  2. Sie müssen dazu möglichst viele Informationen zur Verfügung stellen, damit Ihr Patientenanwalt Sie umfassend beraten kann. Dazu ist es sehr hilfreich, wenn Sie ein Gedächtnisprotokoll erstellen und dieses vorab zur Vorbereitung an die Kanzlei übermitteln.
  3. Wenn wir uns einig sind, dass die Kanzlei Christoph Mühl Ihr Patientenanwalt werden soll, wird die Kanzlei eine Beweissicherung durchführen, alle erforderlichen Dokumente über Ihre Behandlungen (Patientenakte) anfordern und eine Begutachtung in die Wege leiten.
  4. Sie werden über Fortschritte und den Sachstand immer auf dem Laufenden gehalten und in alle Entscheidungen eingebunden, die Ihre Angelegenheit betreffen.
  5. Sie haben immer Zugang zu Ihrem Fachanwalt für Medizinrecht und stehen im direkten Austausch mit ihm.
Für Ansprüche aus ärztlichen Behandlungsfehlern gelten strenge Fristen. Werden diese versäumt, kann es sein, dass Sie für immer die Möglichkeit verlieren, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu erhalten. Diese Frist wird als Verjährung bezeichnet.

Die Empfehlung der Kanzlei lautet, die Berechnung Ihrer Verjährungsfrist nicht ohne den fachkundigen Rat eines spezialisierten Anwalts durchzuführen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt, dass Ansprüche auf Schadensersatz wegen Behandlungsfehlern regelmäßig in 3 Jahren verjähren. Entscheidend für den Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen ärztlichen Behandlungsfehlern ist, wann Sie Kenntnis vom Arztfehler erlangt haben und Ihnen bekannt war -oder bekannt sein musste- dass Ihr Schaden auf diesem Ärztefehler beruht.

Da die Berechnung der Verjährungsfrist kompliziert ist, sollten Sie so bald wie möglich einen Fachanwalt für Medizinrecht hinzuziehen, wenn Sie Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend machen wollen.

Die drei Jahre können schnell vergehen und jede Verzögerung erhöht das Risiko, wichtige Beweise zu verlieren. Deshalb empfehlen wir, spätestens nach 1-1,5 Jahren nach dem Auftreten von Schäden einen Patientenanwalt zu konsultieren.

Der Gegner bezahlt, wenn Sie den Behandlungsfehler und den darauf beruhenden Schaden beweisen, die Kosten des Anwalts, Gerichtskosten und Kosten für den Sachverständigen.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese die Ihnen entstehenden Kosten, soweit der Nachweis nicht gelingt. Auf Sie kommt dann lediglich die Selbstbeteiligung zu, wenn eine solche vertraglich vereinbart ist.

Sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, klärt die Kanzlei im Vorfeld ab, wie hoch die Kosten sind und stellt Ihnen Möglichkeiten vor, wie z.B. eine gewerbliche Prozessfinanzierung, die Ihnen das Kostenrisiko abnehmen kann.

Die Wahl des richtigen Anwalts für Medizinrecht kann eine schwierige Entscheidung sein. Vor allem, wenn Sie einen schweren Behandlungsfehler erlitten und deshalb einen gesundheitlichen und finanziellen Schaden haben. Wenn Sie -wie die meisten Menschen- im Internet nach der besten Option suchen, empfehlen wir Ihnen, sich die Bewertungen und Kommentare der Anwälte anzusehen. Es dauert nur wenige Minuten, bis Sie die richtige Wahl getroffen haben.

Die Kanzlei für Medizinrecht in Mainz von Patientenanwalt Christoph Mühl hat auf allen Webseiten, die Sie besuchen, ausgezeichnete Bewertungen und hat deshalb von ProvenExpert die Auszeichnung TOP Empfehlung 2023 erhalten. Aufgrund seiner erstklassigen Arbeit für seine Mandanten hat Fachanwalt Mühl ebenfalls das vierte Jahr infolge das Siegel TOP Dienstleister 2020 bis 2023 erhalten.

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