Was Sie über die Haftung des Orthopäden und Unfallchirurgen wissen sollten.

Was tun, wenn der Orthopäde und Unfallchirurg ärztliche Behandlungsfehler machen.

Arztfehler durch den Orthopäden / Unfallchirurgen sind die häufigsten im gesamten Arzthaftungsrecht. Patientenanwälte befassen sich daher naturgemäß überwiegend mit ärztlichen Behandlungsfehlern durch Orthopäden. Nach statistischen Erhebungen lag allein im Jahr 2019 die Fehlerquote in der Orthopädie und Unfallchirurgie bei 28,3%. Es handelt sich mit 32% aller als fehlerhaft nachgewiesenen Behandlungen als die statistisch fehlerträchtigste Fachrichtung in der Medizin.

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Anzahl der Knieoperationen (2019)
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Anzahl der Hüftoperationen (2019)
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Fehlerquote (%)

Welche Behandlungsfehler machen Orthopäden?

Der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie befasst sich statistisch gesehen am häufigsten mit Problemen im Bereich der Hüften und Kniegelenke. Die Implantation einer Hüft-Prothese ist die am meisten gemachte Operation in Deutschland. Dieser folgt die Knie-TEP (Knie-Prothese).

Frakturen im Bereich der Gliedmaßen (Beine, Arme, Hände, Füße und der jeweiligen Gelenke) sowie der Wirbelsäule, aber auch Bänder- und Sehnenverletzungen gehören ebenfalls zu dem Tätigkeitsfeld von Orthopäden. Verspätet durchgeführte und unerkannte Frakturen am Oberschenkelhals sind hier in der Praxis der Patientenanwälte die häufigsten Fehler der Fachärzte für Orthopädie / Unfallchirurgie.

Ärztliche Behandlungsfehler wirken sich hier gravierend aus, da diese meist dauerhafte Schäden zufolge haben und die Betroffenen in ihrer Lebensgestaltung massiv beeinträchtigt sind. Die Kanzlei für Medizinrecht Mainz hilft Ihnen im Bereich Behandlungsfehler durch Orthopäden.

Behandlungsfehler Orthopäde
Arztfehler Orthopäde

Beispielsfälle zu Schmerzensgeld im Bereich Behandlungsfehler durch Orthopäden.

Einen Erfolg konnte unsere Kanzlei jüngst bei einem Mandanten erzielen, bei dem die Hüftpfanne in einer viel zu steilen Stellung implantiert wurde. Bis heute ist dieser Mann auf Gehstützen zur Fortbewegung angewiesen. Der Sachverständige hat im gerichtlichen Verfahren einen groben Behandlungsfehler bestätigt. Unser Mandant hat einen Schadenersatz von 85.000 Euro erhalten.

Hier konnte der Arzt auch keine Röntgenbilder zur Planung vorlegen, weil diese bei einem nicht nachvollziehbaren Wasserschaden zerstört gegangen seien. Diesen Schaden hat der Arzt aber nirgends gemeldet oder angezeigt. Auch das führte letztlich zur Beweislastumkehr, da jeden Arzt eine Aufbewahrungspflicht trifft und er in größte Erklärungsnot kam, was die Planung der Prothese angeht.

>>> Mehr zum Thema: Behandlungsfehler bei Implantation der Hüfte-Prothese.

Das Landgericht (LG) Hamburg (Az.: 323 O 62/13 – Urteil vom 02.10.2014) hat einer Patienten 20.000 Euro bei einer falsch implantierten Knie-TEP.

Was war geschehen? Der Fehler des Orthopäden lag bereits in der Planung. Es wurde von vorne herein vorgesehen, eine teilgekoppelte Knie-TEP ganz bewusst mit einer verstärkten Außenrotation von mehr als 10 Grad einzusetzen. Das ist aus medizinischer vollkommen inakzeptabel und schlechterdings nicht nachvollziehbar. Ein sogenannter grober ärztlicher Behandlungsfehler.

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem ein Stück eines abgebrochenen Instruments im Knie einer Patientin vergessen wurde (Ur­teil vom 24.10.2018, Az.: 5 U 102/18). Dadurch ist es zu einem dauerhaften Schaden im Knie gekommen. Der Knorpel wurde nämlich zerstört.

Wie konnte es dazu kommen? Der Arzt hat die Me­tall­spit­ze kurz nach der Operation ver­misst. Er hat es aber dabe bewenden lassen und blieb untätig.

Dafür hat das Gericht ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zugesprochen . Ob das ausreicht, um einen Dauerschaden im Kniegelenk zu kompensieren, ist zweifelhaft.

>>> Mehr zum Thema: Schmerzensgeld – Bohrer abgebrochen.

Wie konnte das geschehen?

Eine Patientin kam mit einem geschwollenen rechten Oberschenkel in die orthopädische Fachpraxis. Sie hatte undefinierbare Schmerzen. Der Orthopäde ging lediglich von einem Bluterguss (Hämatom) aus. Erst zwei Monate später veranlasste er ein MRT. Dort wurde ein bösartiger Tumor festgestellt, der kurz darauf operiert wurde. Das kam leider zu spät, denn schon wenige Wochen später wurde eine Metastase gefunden. Der Krebs hat bereits gestreut. Die Patientin verstarb acht Monate später.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat den Erben ein Schmerzensgeld von 70.000 Euro zugesprochen (Urteil vom 22.12.2020 – 8 U 142/18).

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 18.09.2007 (Az.: 8 U 127/03) einem 43 Jahre alten Mann ein Schmerzensgeld von 60.000 Euro wegen einer fehlerhaften Cortison-Behandlung zugesprochen. Der Orthopäde hat ihn monatelang mit einem cortisonhaltigen Medikament behandelt, ohne eine medizinische Indikation. Dadurch sind beide Hüftköpfe nachhaltig geschädigt worden. Der Patient hat einen Dauerschaden erlitten.

Erfahren Sie mehr in unserem Beitrag zu dieser Entscheidung: Schmerzensgeld wegen Hüftkopfnekrose

Ein Mandant der Kanzlei für Medizinrecht Mainz hat durch einen fehlerhaft ausgeführten chiropraktischen Griff durch den Orthopäden einen Schlaganfall erlitten. Wie konnte es dazu kommen? Der Orthopäde hat ihn nicht über mögliche Risiken vor den „Einrenken“ aufgeklärt. Das Ergebnis war eine Verletzung einer das Kleinhirn versorgenden Arterie, genauer die Dissektion der Vertebralisarterie (sogenannte Vertebralisdissektion).

Das Ergebnis war ein heftiger Schlaganfall im Kleinhirn. Der betroffene Patient leidet bis heute an den Folgen der Behandlung bei seinem Orthopäden und hat dauerhafte Schäden erlitten.

Wir haben hierfür ein Schmerzensgeld von 100.00 Euro gefordert und Schadenersatz in Höhe von 400.00 Euro.

Haben Sie einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler des Orthopäden bzw. Unfallchirurgen?

Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Behandlung durch den Orthopäden / Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Lassen Sie überprüfen, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.

Die Kanzlei für Medizinrecht Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. unterstützt Sie deutschlandweit mit dem notwendigen Fachwissen im Patientenrecht und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.