Was tun, wenn Allgeimenärzte Fehler machen?
Im Vergleich zu allen anderen Gebieten der Arzthaftung sind die Vorwürfe der Patienten bei allgemeinmedizinischen Fehlern / hausärztlichen Fehlern mit 36 % (Quote) am häufigsten begründet. Oft ist dem Hausarzt, als Fehler, die unterlassene Abklärung von Beschwerden vorzuwerfen (sog. Fehler im Sinne unterlassener Befunderhebung), wenn der Patient ihm z.B. über Brustschmerzen berichtet. Nicht selten werden sehr ernst zu nehmende Krankheitsbilder durch falsch verstandenen Pragmatismus und Schubladendenken fehlerhaft erkannt oder gar übersehen. Fühlen auch Sie sich durch Ihren Hausarzt nicht professionell behandelt? Denken Sie es könnte ein hausärztlicher Fehler vorliegen?
Zögern Sie nicht, eine Anfrage an die Kanzlei zu senden, Ihr Patientenanwalt hilft gerne weiter und berät Sie.
Die unterlassene Zuweisung an einen Facharzt ist ein Behandlungsfehler, der immer wieder vorkommt. Durch die zeitliche Verzögerung kann es dann zu massiven Schäden und Dauerfolgen kommen.
Etwa bei zu spät erkanntem und unbehandeltem Herzinfarkt ist regelmäßig mit einer auf Dauer herabgesetzten Herzleistung für das restliche Leben zu rechnen. Bei einem verspätet erkannten und unbehandelten Schlaganfall, bleiben regelmäßig Lähmungen und andere Folgen wie z.B. Schluckprobleme und Sprachstörungen zurück. Dadurch ändert sich das Leben der Betroffenen von einem Tag auf den anderen grundlegend.
Hohe Ausgaben und starke Umstellungen des gesamten Lebensstils kommen auf die Geschädigten, aber auch deren Angehörige zu. Aus diesen Gründen sind die Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei Versäumnissen und Ärztefehlern von Allgemeinmedizinern beträchtlich und ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Gerechtigkeit für Patienten.
Häufigkeit von Fehlern durch Hausärzte und Allgemeinmediziner
Fehlerquoten nach Fachgebiet (2019)
Beispielsfälle zur Haftung des Hausarztes
Wie gehen Sie vor bei einem Arztfehler des Hausarztes?
Es kommt immer wieder zu Arztfehlern in der Allgemeinmedizin. Wenn ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall nicht ausgeschlossen werden, sind die Folgen schwerwiegend und verändern das Leben der Geschädigten völlig. Deswegen ist es ratsam, einen Fachanwalt für Medizinrecht hinzuzuziehen, um die Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld prüfen und vor Verjährung sichern zu lassen. Die Kanzlei für Medizinrecht in Mainz ist spezialisiert auf ärztliche Behandlungsfehler im Bereich des Allgemeinmedizin und der Haftung von Hausärzten.
Was die Kanzlei für Sie bei einem Fehler des Hausarztes tut?
Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Behandlung durch den Allgemeinarzt / Hausarzt einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Patientenanwalt Christoph Mühl prüft für Sie, ob ein Fall der Arzthaftung im Medizinrecht vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.
Ein erfahrener Experte in der Arzthaftung mit Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. unterstützt Sie mit dem notwendigen Fachwissen und Know-how im Medizinrecht und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.