Tierhalterhaftung: Wenn Tiere Verantwortung übernehmen müssen – Ihr Recht auf Schutz und Entschädigung
Sie wurden von einem Hund gebissen, einem ausschlagenden Tier getreten oder sind von einem Pferd gestürzt? Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen den Tierhalter.
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliches zur Tierhalterhaftung
Ob ein Sturz beim Reiten, ein unvorhergesehener Hundebiss oder gar ein unglücklicher Kuhtritt – die Tierhalterhaftung greift ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, sobald Ihr Tier Schäden verursacht. Selbst wenn Sie nicht persönlich Schuld tragen, tragen Sie als Halter die Verantwortung für sämtliche Folgen.
Wenn ein Unfall schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen bei einer betroffenen Person hervorruft, steht ihr gegenüber dem Tierhalter das Recht auf Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie Erstattung der beschädigten Kleidung zu.
Wurden Sie Opfer eines Reitunfalls oder erlitten Sie einen Hundebiss und der Tierhalter zeigt sich wenig kooperativ? Ein Rechtsbeistand, der sich auf die Thematik der Tierhalterhaftung spezialisiert hat, kann mittels der ärztlichen Aufzeichnungen den Unfall als Auslöser für Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen nachweisen.
Im Anschluss daran kommt die Möglichkeit einer Mediation ins Spiel, um in außergerichtlichen Verhandlungen eine angemessene Entschädigung zu erreichen. Setzen Sie auf kompetente Unterstützung, wenn es um Ihr Recht in Angelegenheiten der Tierhalterhaftung geht.
Umfang der Schadensregulierung
Sobald die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, erstreckt sich die Pflicht zur Schadensregulierung auf den Schadensersatz und die Gewährung eines Schmerzensgeldes im Falle von Körperverletzungen.
Berücksichtigung von Mitverschulden
Die Haftung des Tierhalters kann gemindert oder sogar aufgehoben werden, falls dem Geschädigten eine gewisse Eigenverantwortung an der Entstehung des Schadens angelastet werden kann. Beispiele für ein Mitverschulden sind:
- Der Geschädigte steckt trotz ausdrücklicher Warnung des Pferdebesitzers seine Hand in die Pferdebox, um das Pferd zu streicheln.
- Der Fahrer des Fahrzeugs nimmt ein entlaufenes Rind am Fahrbahnrand wahr und reduziert dennoch seine Geschwindigkeit nicht rechtzeitig.
- Der Betroffene betritt unerlaubt eine Weide, um ein Pferd ohne Erlaubnis zu füttern.
Tierhalterhaftung: Kompetente Unterstützung bei der Schadensregulierung nach Tierunfällen
Als geschädigte Person nach einem Tierunfall benötigen Sie kompetente Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Schadensregulierung zu erhalten. Auf dieser Internetseite finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Tierhalterhaftung sowie professionelle rechtliche Beratung und Vertretung.
Als erfahrene Kanzlei im Bereich Personenschäden haben wir uns auf die Vertretung von Geschädigten nach Unfällen mit Tieren spezialisiert. Die Kanzlei versteht die Herausforderungen, die solche Vorfälle mit sich bringen, und setzt sich mit großer Leidenschaft für Ihre Rechte ein. Mit fundiertem Fachwissen im Bereich der Tierhalterhaftung und langjähriger Erfahrung steht Ihnen unsere Kanzlei als kompetenter Partner zur Seite.
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Gegen millionenschwere Haftpflichtversicherungen bedarf es neben Fachwissen, das wir selbstverständlich mitbringen, auch der nötigen Erfahrung und Durchsetzungsstärke.
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