Tierhalterhaftung: Wenn Tiere Verantwortung übernehmen müssen – Ihr Recht auf Schutz und Entschädigung

Sie wurden von einem Hund gebissen, einem ausschlagenden Tier getreten oder sind von einem Pferd gestürzt? Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen den Tierhalter.

Inhaltsverzeichnis

Schadensfälle insgesamt

199.897 (jährlich)

Pferdereitunfälle

34.986 (jährlich)

 

Hundehaftpflichtfälle

78.992 (jährlich)

 

Tierhalterhaftung

Tierhalterhaftung

Was müssen Sie wissen?

Wer ist Tierhalter? Wofür wird gehaftet? Welche Grundlagen gelten? Was ist bei der Haftung für Schäden durch Tiere zu beachten? Diese Fragen erläutert Ihnen Rechtsanwalt Mühl und geht auf Ihren Schadensfall ganz individuell ein.

Grundsätzliches zur Tierhalterhaftung

Ob ein Sturz beim Reiten, ein unvorhergesehener Hundebiss oder gar ein unglücklicher Kuhtritt – die Tierhalterhaftung greift ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, sobald Ihr Tier Schäden verursacht. Selbst wenn Sie nicht persönlich Schuld tragen, tragen Sie als Halter die Verantwortung für sämtliche Folgen.

Wenn ein Unfall schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen bei einer betroffenen Person hervorruft, steht ihr gegenüber dem Tierhalter das Recht auf Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie Erstattung der beschädigten Kleidung zu.

Wurden Sie Opfer eines Reitunfalls oder erlitten Sie einen Hundebiss und der Tierhalter zeigt sich wenig kooperativ? Ein Rechtsbeistand, der sich auf die Thematik der Tierhalterhaftung spezialisiert hat, kann mittels der ärztlichen Aufzeichnungen den Unfall als Auslöser für Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen nachweisen.

Im Anschluss daran kommt die Möglichkeit einer Mediation ins Spiel, um in außergerichtlichen Verhandlungen eine angemessene Entschädigung zu erreichen. Setzen Sie auf kompetente Unterstützung, wenn es um Ihr Recht in Angelegenheiten der Tierhalterhaftung geht.

Umfang der Schadensregulierung

Sobald die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, erstreckt sich die Pflicht zur Schadensregulierung auf den Schadensersatz und die Gewährung eines Schmerzensgeldes im Falle von Körperverletzungen.

Berücksichtigung von Mitverschulden

Die Haftung des Tierhalters kann gemindert oder sogar aufgehoben werden, falls dem Geschädigten eine gewisse Eigenverantwortung an der Entstehung des Schadens angelastet werden kann. Beispiele für ein Mitverschulden sind:

  • Der Geschädigte steckt trotz ausdrücklicher Warnung des Pferdebesitzers seine Hand in die Pferdebox, um das Pferd zu streicheln.
  • Der Fahrer des Fahrzeugs nimmt ein entlaufenes Rind am Fahrbahnrand wahr und reduziert dennoch seine Geschwindigkeit nicht rechtzeitig.
  • Der Betroffene betritt unerlaubt eine Weide, um ein Pferd ohne Erlaubnis zu füttern.

Tierhalterhaftung: Kompetente Unterstützung bei der Schadensregulierung nach Tierunfällen

Als geschädigte Person nach einem Tierunfall benötigen Sie kompetente Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Schadensregulierung zu erhalten. Auf dieser Internetseite finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Tierhalterhaftung sowie professionelle rechtliche Beratung und Vertretung.

Als erfahrene Kanzlei im Bereich Personenschäden haben wir uns auf die Vertretung von Geschädigten nach Unfällen mit Tieren spezialisiert. Die Kanzlei versteht die Herausforderungen, die solche Vorfälle mit sich bringen, und setzt sich mit großer Leidenschaft für Ihre Rechte ein. Mit fundiertem Fachwissen im Bereich der Tierhalterhaftung und langjähriger Erfahrung steht Ihnen unsere Kanzlei als kompetenter Partner zur Seite.

Fragen rund um Schäden durch Tiere.

Das Gesetz definiert den Tierhalter als denjenigen, der die Bestimmungsgewalt über das Tier hat. Er muss aus eigenem Interesse für die Kosten aufkommen sowie den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nehmen. Wenn mehrere Personen sich um die Betreuung kümmern und sich die Kosten teilen, sind sie alle Tierhalter.

Ist ein Tier z.B. entlaufen, haftet der Tierhalter dennoch für Schäden, die das Tier verursacht und bleibt weiterhin dafür verantwortlich.

Bei der Haftung wird zwischen Luxustieren und Nutztieren unterschieden.

Luxustiere sind Haustiere, d.h. solche Tiere die zum Vergnügen oder zum Sport gehalten werden (z.B. Hunde, Katzen, Pferde, Kaninchen, Hamster usw.). Nutztiere dienen der Erwerbstätigkeit oder dem Beruf des Tierhalters dienen (z.B. Kühe, Ziegen, Schafe usw.; in bestimmten Fällen kann aber etwa auch ein Hund oder ein Pferd der Erwerbstätigkeit oder dem Beruf einer Person dienen, so dass es sich dann um ein Nutztier handelt).

Die Haftung besteht, wenn sich eine typische Gefahr verwirklicht, die von einem Tier ausgeht. Anknüpfungspunkt ist die Unberechenbarkeit des tierischen Verhaltens.

Die Haftung für Luxustiere versteht sich als eine vom Verschulden unabhängige Haftung (Gefährdungshaftung).

Bei der Haftung für Nutztiere besteht die Möglichkeit, dass der Tierhalter von der Haftung frei ist. Das ist dann der Fall, wenn er bei der Beaufsichtigung die erforderliche Sorgfalt eingehalten hat.

Sie fragen sich, welche Chancen Sie haben, um Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Tierhalter und seine Haftpflichtversicherung durchzusetzen? Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Einschätzung in Ihrer Angelegenheit.

Der oberste Ziel ist eine außergerichtliche Lösung. Hierauf ist Rechtsanwalt Mühl spezialisiert. Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht erzielt werden sollte, vertritt die Kanzlei Sie im Rechtsstreit vor Gericht.

Unsere Erfahrung verhilft Ihnen zu sehr guten Ergebnissen:
Wir schützen Ihre Rechte und setzen sie konsequent durch.

Wir setzen für Sie unser Experten-wissen ein.

Gegen millionenschwere Haftpflichtversicherungen bedarf es neben Fachwissen, das wir selbstverständlich mitbringen, auch der nötigen Erfahrung und Durchsetzungsstärke.

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