Tierhalterhaftung: Ihr Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Tierverletzungen.
Als Experten im Medizinrecht sind wir Ihre Spezialisten für Tierhalterhaftung.
Wurden Sie oder Ihr Tier durch ein fremdes Tier verletzt? Ein Hundebiss, ein Pferdetritt oder eine Katzenattacke kann nicht nur zu körperlichen und psychischen Schäden führen, sondern auch erhebliche finanzielle Belastungen verursachen. Als Fachkanzlei für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Tierhalterhaftung unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Tierhalterhaftung: Grundlagen und rechtlicher Rahmen.
Die Tierhalterhaftung ist im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Demnach ist der Tierhalter grundsätzlich für alle Schäden verantwortlich, die sein Tier verursacht – unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft. Es handelt sich hierbei um eine Gefährdungshaftung, die auf dem Grundgedanken basiert, dass von Tieren eine spezifische „Tiergefahr“ ausgeht, für die derjenige einstehen muss, der das Tier hält.
Wer gilt als Tierhalter?
Als Tierhalter gilt, wer:
- Die tatsächliche Bestimmungsmacht über das Tier hat
- Die Kosten für das Tier trägt
- Den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Tier zieht
- Das Risiko und die Verantwortung für das Tier trägt
Es kann auch mehrere Tierhalter geben, beispielsweise bei Ehepartnern, die gemeinsam einen Hund halten. Vom Tierhalter zu unterscheiden ist der Tierhüter, der das Tier nur vorübergehend beaufsichtigt und nur bei eigenem Verschulden haftet.
Welche Tiere fallen unter die Tierhalterhaftung?
Die Tierhalterhaftung gilt für alle Tiere, unabhängig von ihrer Art oder Größe:
- Haustiere (Hunde, Katzen, etc.)
- Nutztiere (Pferde, Kühe, Schafe, etc.)
- Wildtiere in Gefangenschaft
- Bienen und andere Insekten in menschlicher Obhut






Ansprüche nach einer Tierverletzung.
Wenn Sie durch ein fremdes Tier verletzt wurden, können Ihnen verschiedene Ansprüche zustehen:
1. Schmerzensgeld für immaterielle Schäden.
Das Schmerzensgeld soll Ihnen einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen bieten. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Art und Schwere der Verletzung
- Dauer der Behandlung
- Bleibende Schäden (z.B. Narbenbildung)
- Psychische Folgen (z.B. Angststörungen, Traumata)
2. Schadensersatz für materielle Schäden.
Zusätzlich können Sie Ersatz für alle materiellen Schäden verlangen:
- Behandlungskosten (auch Zuzahlungen)
- Fahrtkosten zu Arzt und Therapie
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Beschädigte Kleidung oder Gegenstände
- Kosten für notwendige Umbauten (z.B. bei schweren Verletzungen)
3. Ansprüche bei Verletzung des eigenen Tieres.
Wurde Ihr eigenes Tier durch ein fremdes Tier verletzt, können Sie folgende Kosten geltend machen:
- Tierarztkosten
- Medikamente
- Fahrtkosten zum Tierarzt
- Pflegeaufwand
- Bei Nutztieren: Verdienstausfall durch Nutzungsausfall
- Bei Tod des Tieres: Wiederbeschaffungswert
Typische Verletzungen und Schmerzensgelder.
Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert je nach Art und Schwere der Verletzung. Die folgende Tabelle gibt einen ersten Überblick über mögliche Schmerzensgeldhöhen anhand von Gerichtsurteilen:
Körperteil | Geschätzter Schmerzensgeldbetrag | Beispielhaftes Gerichtsurteil (Jahr) |
---|---|---|
Gesicht | 36.885 Euro | LG Offenburg (Urteil vom 04.05.2005 – 2 O 452/04) |
Ohr | 10.000 Euro | LG Ansbach (Urteil vom 08.03.2002 – 3 O 1065/01) |
Arm | 2.600 Euro | AG Herne-Wanne (Urteil vom 29.12.1993 – 2 C 520/93) |
Bein (Ober- und Unterschenkel) | 20.000 Euro | OLG Brandenburg (Urteil vom 16.04.2019 – 3 U 8/18) |
Wade | 9.700 Euro | LG Aachen (Urteil vom 27.01.1999 – 4 O 15/98) |
Hand (Ringfinder verloren) | 8.500 Euro | LG Nürnberg-Fürth (Urteil vom 06.12.1990 – 1 O 5683/90) |
Hand (mit Morbus Sudeck) | 15.000 Euro (Mitverschulden) | OLG Celle (Urteil vom 17.03.2014 – 20 U 60/13) |
Genitalverletzung | 91.990 Euro | OLG Saarbrücken (Urteil vom 17.02.1988 – 1 U 31/86) |
Wichtiger Hinweis: Diese Werte dienen nur als grobe Orientierung. Die tatsächliche Höhe des Schmerzensgeldes wird immer individuell festgelegt und kann von diesen Beispielen abweichen. Für eine genauere Einschätzung empfehlen wir Ihnen, unsere Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Haftung für Tierunfälle und Tierverletzungen.
Was müssen Sie wissen?
Welche Ansprüche gibt es nach einem Tierunfall? Wie viel Schmerzensgeld kann es geben? Welche Ansprüche gibt es bei Verletzungen des eigenen Tieres? Diese Fragen erläutert Ihnen Rechtsanwalt Mühl und geht auf Ihren Schadensfall ganz individuell ein.
Unsere Erfahrung verhilft Ihnen zu sehr guten Ergebnissen:
Wir schützen Ihre Rechte und setzen sie konsequent durch.
So gehen Sie nach einer Tierverletzung vor.
1. Erste Hilfe bei Tierbiss oder anderer Tierverletzung.
Die medizinische Versorgung hat oberste Priorität:
- Wunde gründlich reinigen, um Infektionsrisiko nach Hundebiss oder Katzenbiss zu minimieren
- Ärztliche Hilfe aufsuchen, auch bei scheinbar harmlosen Verletzungen
- Tetanus-Schutz überprüfen lassen
- Bei Bisswunden ist oft eine Antibiotika-Behandlung erforderlich
- Dokumentieren Sie die Verletzungen mit Fotos
2. Beweise sichern.
Für die spätere Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist eine gute Beweislage wichtig:
- Melden Sie den Vorfall bei der Polizei
- Notieren Sie Namen und Kontaktdaten des Tierhalters
- Suchen Sie nach Zeugen und notieren Sie deren Kontaktdaten
- Machen Sie Fotos von Ihren Verletzungen und beschädigten Gegenständen
- Bewahren Sie alle medizinischen Unterlagen und Rechnungen auf
3. Tierbiss der Polizei melden.
Eine polizeiliche Dokumentation des Vorfalls ist aus mehreren Gründen wichtig:
- Sie dient als offizieller Nachweis des Geschehens
- Sie kann bei späteren Rechtsstreitigkeiten als Beweis herangezogen werden
- Sie ermöglicht behördliche Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit (z.B. Leinenzwang)
4. Kontakt mit dem Tierhalter und seiner Versicherung.
Sobald Ihr Gesundheitszustand es zulässt:
- Kontaktieren Sie den Tierhalter schriftlich und fordern Sie die Daten seiner Tierhalterhaftpflichtversicherung an
- Informieren Sie die Versicherung über den Vorfall und Ihre Ansprüche
- Reichen Sie alle Nachweise über erlittene Schäden ein
5. Anwalt einschalten bei Tierbiss.
Bei komplexeren Fällen, höherem Schadenswert oder bei Verweigerung der Schadensregulierung empfehlen wir, einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen:
- Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung
- Wir helfen bei der Durchsetzung angemessener Schmerzensgelder
- Wir beauftragen bei Bedarf medizinische Gutachten
- Wir vertreten Sie gegebenenfalls vor Gericht
Tierhalterhaftung: Kompetente Unterstützung bei der Schadensregulierung nach Tierunfällen.
Als geschädigte Person nach einem Tierunfall benötigen Sie kompetente Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Schadensregulierung zu erhalten. Auf dieser Internetseite finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Tierhalterhaftung sowie professionelle rechtliche Beratung und Vertretung.
Als erfahrene Kanzlei im Bereich Personenschäden haben wir uns auf die Vertretung von Geschädigten nach Unfällen mit Tieren spezialisiert. Die Kanzlei versteht die Herausforderungen, die solche Vorfälle mit sich bringen, und setzt sich mit großer Leidenschaft für Ihre Rechte ein. Mit fundiertem Fachwissen im Bereich der Tierhalterhaftung und langjähriger Erfahrung steht Ihnen unsere Kanzlei als kompetenter Partner zur Seite.
Vertrauen Sie auf langjährige Expertise
Was Sie von Ihrem Rechtsanwalt im Bereich Tierhalterhaftung erwarten können:
- Fundiertes Fachwissen und jahrelange Erfahrung mit Tierunfällen
- Persönliche Betreuung ohne wechselnde Sachbearbeiter
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- Umfassende Unterstützung bei der Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung
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Häufige Fragen zur Tierhalterhaftung.
Was genau versteht man unter Tierhalterhaftung?
Die Tierhalterhaftung ist in Deutschland im § 833 BGB geregelt. Sie besagt, dass der Tierhalter für Schäden haftet, die sein Tier verursacht.
Es handelt sich dabei um eine Form der Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Halterauch dann für den Schaden aufkommen muss, wenn er selbst kein Verschulden trifft. Die Grundlage dafür ist die von jedem Tier ausgehende Tiergefahr.
Welche Rolle spielt § 833 BGB bei der Tierhalterhaftung?
Der § 833 BGB ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Tierhalterhaftung. Er legt fest, dass wenn durch ein Tier ein Mensch getötet oder verletzt wird oder eine Sache beschädigt wird, der Tierhalter dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden ersetzen muss. Diese Haftung des Tierhalters ist eine verschuldensunabhängige Haftung.
Gilt die Tierhalterhaftung für alle Tiere?
Grundsätzlich ja. Die Tierhalterhaftung im Sinne des § 833 BGB greift für alle Arten von Tieren. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Hält der Halter das Tier im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt, so haftet er nur, wenn er bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt versäumt hat (§ 833 Satz 2 BGB). Hier spricht man von einer vermuteten Verschuldenshaftung. Beispiele hierfür sind Nutztiere in der Landwirtschaft.
Für Haustiere und andere Tiere, die nicht dem Erwerb oder Unterhalt dienen, gilt die strenge Gefährdungshaftung.
Was bedeutet Gefährdungshaftung im Zusammenhang mit Tieren?
Die Gefährdungshaftung bedeutet, dass der Tierhalter für Schäden haftet, die sein Tier verursacht, allein aufgrund der Tatsache, dass er das Tier hält und von diesem eine Tiergefahr ausgeht. Es ist unerheblich, ob den Tierhalter ein Verschulden trifft oder nicht. Die typische Tiergefahr ist die unberechenbare Eigenständigkeit und Kraft des Tieres.
Wann kann sich ein Tierhalter von der Haftung befreien?
Bei Tieren, die nicht der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen (z.B. Haustiere), ist eine Befreiung von der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB grundsätzlich nicht möglich. Bei Nutztieren und anderen Tieren, die dem Erwerb oder Unterhalt dienen, kann sich der Tierhalter unter Umständen entlasten, wenn er nachweisen kann, dass er bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden1 wäre.
Kann ein Mitverschulden meine Ansprüche mindern?
Ja, ein Mitverschulden bei Tierbiss kann zu einer Minderung Ihrer Ansprüche führen. Das Mitverschulden ist in § 254 BGB geregelt. Ein Mitverschulden kann beispielsweise vorliegen, wenn Sie:
- Das Tier trotz Warnung des Halters gestreichelt haben
- In das Territorium des Tieres eingedrungen sind
- Das Tier provoziert oder gereizt haben
- Warnsignale des Tieres ignoriert haben
Die genaue Höhe der Anspruchsminderung hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich von einem auf Personenschäden spezialisierten Anwalt (z.B. Fachanwalt für Medizinrecht) beraten, um Ihre Chancen zu optimieren.
Welche Schäden sind durch die Tierhalterhaftung abgedeckt?
Die Tierhalterhaftung umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Tier verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise Verletzungen der Gesundheit eines Menschen, Beschädigungen einer Sache oder daraus resultierende finanzielle Verluste. Unter Umständen kann auch Schmerzensgeld gefordert werden, wenn ein Mensch durch das Tier verletzt wurde.
Was ist, wenn das Tier von jemand anderem geführt wird? Wer haftet dann?
Grundsätzlich haftet der Tierhalter. Allerdings kann unter Umständen auch die Person, die das Tier zum Zeitpunkt des Schadens geführt hat, nach § 834 BGB haften, wenn sie die Aufsicht über das Tier übernommen hat und den Schaden durch ein Verschulden bei der Beaufsichtigung verursacht hat. Ist der Schaden bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden, scheidet eine Ersatzpflicht aus.
Ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung sinnvoll?
Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist für jeden Tierhalter dringend zu empfehlen, insbesondere für Halter von Hunden und Pferden, da hier das Schadenspotenzial oft höher ist. Sie schützt den Tierhalter vor den finanziellen Folgen von Schäden, die sein Tier verursacht hat. Die Versicherung prüft die Haftungsansprüche, leistet Schadenersatz bei berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Was sollte ich tun, wenn mein Tier einen Schaden verursacht hat?
Bewahren Sie Ruhe und kümmern Sie sich gegebenenfalls um verletzte Personen. Notieren Sie die Kontaktdaten des Geschädigten und tauschen Sie Ihre eigenen Daten aus. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung, falls vorhanden. Machen Sie keine Schuldeingeständnisse. Dokumentieren Sie den Schaden gegebenenfalls durch Fotos.
Kann ich für Schäden meines Tieres haftbar gemacht werden, auch wenn es gut erzogen ist?
Ja, aufgrund der Gefährdungshaftung nach § 833 BGB haften Sie als Tierhalter grundsätzlich für Schäden, die Ihr Tier verursacht, auch wenn Sie es sorgfältig beaufsichtigen und es gut erzogen ist. Die Haftung entsteht durch die spezifische Tiergefahr, die von jedem Tier ausgeht. Es ist also unerheblich, ob Sie ein Verschulden trifft. Ihr Tier verursacht den Schaden, und Sie als Halter haften dafür.
Gibt es Unterschiede bei der Tierhalterhaftung für verschiedene Tierarten?
Ja, wie bereits erwähnt, gibt es eine Unterscheidung zwischen Tieren, die der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen (Nutztiere), und anderen Tieren (Haustiere etc.). Bei Nutztieren greift eine vermutete Verschuldenshaftung, während bei anderen Tieren die strenge Gefährdungshaftung gilt.
Ich hoffe, diese FAQ-Sektion beantwortet die wichtigsten Fragen zur Tierhalterhaftung! Lassen Sie mich wissen, wenn Sie weitere Fragen haben.
Wer zahlt den Tierarzt nach einem Hundebiss meines Hundes?
Wenn Ihr Hund durch ein fremdes Tier verletzt wurde, ist grundsätzlich der Halter des angreifenden Tieres für die Tierarztkosten verantwortlich. Diese Kosten werden in der Regel von der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Tierhalters übernommen. Wichtig: Dokumentieren Sie alle Kosten und melden Sie den Vorfall zeitnah.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld für einen Hundebiss in die Hand mit Arbeitsunfähigkeit?
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere der Verletzung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und eventuelle Folgeschäden. Bei einem Hundebiss in die Hand mit zweiwöchiger Arbeitsunfähigkeit liegt das Schmerzensgeld erfahrungsgemäß zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder bleibenden Schäden kann es deutlich höher ausfallen. Eine individuelle Beratung ist hier unerlässlich.
Detaillierte Informationen zu Schmerzensgeldbeträgen finden Sie auch in der Schmerzensgeldtabelle für Hundebisse.
Was gilt bei einer Verletzung durch einen nicht angeleinten Hund?
Bei einer Verletzung durch einen nicht angeleinten Hund haftet der Tierhalter grundsätzlich vollumfänglich, insbesondere wenn am Unfallort eine Leinenpflicht bestand. Die Nichteinhaltung der Tierhalterpflichten bei Auslauf kann als Pflichtverletzung gewertet werden und die Position des Geschädigten stärken.
Wer trägt die Anwaltskosten bei einem Hundebiss?
Bei berechtigten Schadensersatzansprüchen werden die Anwaltskosten in der Regel von der Tierhalter-Haftpflichtversicherung des Tierhalters übernommen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten vollständig, sofern Schadensersatz-Rechtsschutz versichert ist. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gilt grundsätzlich: Die unterlegene Partei trägt die Kosten.
Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen? (Verjährung)
Ansprüche aus Tierhalterhaftung verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen. In bestimmten Fällen kann die Verjährung gehemmt oder unterbrochen werden.
Was passiert mit dem Tier nach einem Biss?
Nach einem Tierbiss können je nach Schwere des Vorfalls und lokalen Bestimmungen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden:
- Meldung an das Veterinäramt
- Anordnung eines Maulkorbzwangs
- Leinenpflicht
- Verhaltenstest für das Tier
- In schweren Fällen: Einweisung in ein Tierheim oder Einschläferung
Wir setzen für Sie unser Expertenwissen ein.
Gegen millionenschwere Haftpflichtversicherungen bedarf es neben Fachwissen, das wir selbstverständlich mitbringen, auch der nötigen Erfahrung und Durchsetzungsstärke.
Erfahrung
Jahrzehntelange Erfahrung mit Tierschäden.
Kompetenz
Hohes Maß an Kompetenz durch Spezialisierung.
Engagement
Wir vertreten nur Geschädigte.
Erfolg
Überlassen Sie nichts dem Zufall.
Besondere Fälle in der Tierhalterhaftung
Schadensersatz nach Bienenstich mit allergischer Reaktion.
Auch Imker können als Tierhalter haften, wenn ihre Bienen jemanden stechen und dadurch Schäden entstehen. Besonders bei allergischen Reaktionen können erhebliche Behandlungskosten und Schmerzensgelder anfallen. Der Imker als Tierhalter trägt hier die Verantwortung im Rahmen der Tierhalterhaftung.
Rechte bei Verletzung durch Nutztier auf Bauernhof.
Auch bei Verletzungen durch Nutztiere wie
- Kühe,
- Pferde oder
- Schafe
auf einem Bauernhof greift die Tierhalterhaftung. Der Landwirt als Tierhalter ist für Schäden verantwortlich, die seine Tiere verursachen. Bei Besuchen auf Bauernhöfen ist jedoch ein erhöhtes Risikobewusstsein erforderlich, das bei der Bewertung eines möglichen Mitverschuldens berücksichtigt werden kann.
Schmerzensgeld nach Pferdeunfall/Reitunfall.
Unfälle mit Pferden können zu schwerwiegenden Verletzungen führen. Als Reiter müssen Sie wissen, dass bei Reitunfällen die Tierhalterhaftung grundsätzlich auch dann gilt, wenn Sie mit Einverständnis des Eigentümers auf dem Pferd gesessen haben. Allerdings wird hier häufig ein Mitverschulden oder eine Risikoübernahme angenommen, was die Ansprüche mindern kann.
Rechte nach Biss durch streunende Katze ohne bekannten Halter.
Bei Verletzungen durch streunende Tiere ohne bekannten Halter ist die Durchsetzung von Ansprüchen schwierig. In bestimmten Fällen kann die Gemeinde haftbar sein, wenn sie ihrer Pflicht zur Beseitigung von Gefahrenquellen nicht nachgekommen ist. Zudem gibt es in einigen Bundesländern Entschädigungsfonds für solche Fälle.
Unsere Expertise im Bereich Tierhalterhaftung und Medizinrecht.
Als Fachkanzlei für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Tierhalterhaftung bieten wir Ihnen besondere Vorteile:
- Medizinisches Verständnis: Wir können die Schwere Ihrer Verletzungen fachkundig einschätzen
- Erfahrung mit medizinischen Gutachten: Wir arbeiten mit spezialisierten Gutachtern zusammen
- Expertise in der Schmerzensgeldbemessung: Wir wissen, welche Beträge angemessen sind
- Verhandlungserfahrung mit Versicherungen: Wir kennen die Taktiken der Versicherungen
- Prozesserfahrung: Bei Bedarf vertreten wir Sie kompetent vor Gericht
Kostenlose Erstberatung und transparente Kostenstruktur.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles. In diesem Gespräch klären wir:
- Ob Ansprüche bestehen
- Wie hoch diese ungefähr sein könnten
- Welche Erfolgsaussichten bestehen
- Welche Kosten auf Sie zukommen könnten
In den meisten Fällen werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung getragen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten. Für sozial Schwächere besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.