Expertenhilfe bei ärztlichen Fehlern des Chirurgen.
Klassische Arztfehler bzw. ärztliche Behandlungsfehler durch den Chirurg beruhen auf einem Sorgfaltsmangel in der Anamnese (Abfragen der Vorgeschichte), der Indikation (Erforderlichkeit der Maßnahme), der Aufklärung, den therapeutischen Maßnahmen bzw. der Operation, der Nachsorge und der sog. Sicherungsaufklärung. Arztfehler des Chirurgen sind die dritthäufigsten Vorwürfe der Patienten gegenüber Ärzten im Allgemeinen und beschäftigen häufig Patientenanwälte in der Arzthaftung bzw. im Medizinrecht.
Wie kommt es zu einem Arztfehler des Chirurgen?
Der Mundschutz sitzt, das Skalpell liegt bereit. Doch bevor „Blut fließt“ ist ein sog. Team-Timeout nötig, um sich zu vergewissern, dass man tatsächlich Frau Müller auf dem OP-Tisch liegen hat, sich alle einig sind, dass ihr linkes Bein operiert wird und alles Erforderliche bereit liegt, um die Operation durchzuführen.
Man mag es kaum glauben, jedoch werden PatientInnen immer wieder an der falschen Stelle operiert, die rechte mit der linken Seite verwechselt, der falsche Zahn operativ entfernt. Diese Arztfehler von Chirurgen sind absolut vermeidbar, beschäftigen unsere Kanzlei aber jedes Jahr mehrfach.
Doch die Behandlungsfehler auf dem Gebiet der Chirurgie sind oft alles andere als der mangelnden Sorgfalt bei der Operation geschuldet. In dem Bereich der endoskopischen Chirurgie werden Patienten ohne größere Hautschnitte operiert. Das hat kleinere Narben und oft auch weniger Schmerzen nach der Operation zufolge – der Chirurg operiert jedoch über einen Bildschirm und hat deshalb eine schlechtere Übersicht über das Operationsgebiet. Bei eventuellen Komplikationen (meist Blutungen) kann daher nicht schnell eingegriffen werden. Das führt wiederum zu teils sehr massiven Schäden an Gefäßen, Nerven und auch an Organen und löst hohe Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüche aus.
Beispielsfälle zu Behandlungsfehlern von Chirurgen
Sie haben einen Verdacht auf einen Arztfehler auf dem Gebiet der Chirurgie?
Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Behandlung durch den Chirurgen / Facharzt für Chirurgie einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Die Kanzlei für Medizinrecht prüft für Sie, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.
Als Experte in der Arzthaftung mit Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. unterstützt Rechtsanwalt Mühl Sie deutschlandweit mit dem notwendigen Fachwissen im Medizinrecht und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.