Aufklärungsfehler durch einen Arzt? So gehen Sie vor.
Bevor es zu einem ärztlichen Eingriff kommt, ist der behandelnde Arzt dazu verpflichtet, die Patientinnen und Patienten sorgfältig aufzuklären. Fehlt es an einer ärztlichen Aufklärung, so liegt ein sogenannter Aufklärungsfehler vor.
Um Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz nach einem Aufklärungsfehler zu erhalten, müssen Patienten einen fehlerhafte Aufklärung rügen.
Der Arzt bzw. das Krankenhaus muss dann eine ordnungsgemäße Aufklärung nachweisen. Dem Patienten obliegt es, den auf dem Aufklärungsverschulden entstandenen Schäden nachzuweisen.
Laut der Statistik der Bundesärztekammer von 2020 hatte jeder vierte Patient einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Inhaltsverzeichnis:
- Aufklärungspflicht und Aufklärungsfehler – das sollten Sie als Patient*In über die ärztliche Aufklärung wissen.
- Rechte des Patienten bei Aufklärung.
- Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Aufklärungsfehler.
- Durchsetzung einer Entschädigung nach einem Aufklärungsfehler.
- Kosten und Kostenübernahme.
- Das können Sie nach einem Aufklärungsfehler tun.
- Häufige Fragen zu Aufklärungsfehlern im Medizinrecht
Nach dem Willen des Gesetzgebers hat vor jeder medizinischen Behandlung ein ausführliches Aufklärungsgespräch über die Risiken und Behandlungsalternativen zu erfolgen. Hier muss der Arzt beweisen, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung tatsächlich erfolgt ist. Wir prüfen dies und besprechen mit Ihnen die Chancen, Schadenersatz zu bekommen.
Worüber müssen Ärzte die Patienten aufklären? Was ist Inhalt der Aufklärung?


Aufklärungspflicht und Aufklärungsfehler – das sollten Sie als Patient*In über die ärztliche Aufklärung wissen.

Die Aufklärungspflicht gilt grundsätzlich für jede ärztliche Behandlung. Patienten haben das Recht, in einer Besprechung im Vorhinein umfassend über den ärztlichen Eingriff aufgeklärt zu werden.
Gesetzliche Lage zur Aufklärung.
§ 630c BGB regelt, dass der Arzt den Patienten oder seinen gesetzlichen Vertreter zu Beginn der Behandlung aufklären muss. Dazu zählen:
- Diagnose,
- voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung,
- Therapie und
- während und nach der Behandlung einzuhaltenden Maßnahmen.
Der Patient muss diese Informationen verstanden haben. Erst dann er entscheiden, ob er die Behandlung will oder ggf. nicht.
Einwilligung der Patienten ist zwingend.
Jede medizinische Behandlung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Damit die Behandlung rechtmäßig ist, muss der Arzt den Patienten rechtzeitig vor der Maßnahme aufklären. Es muss sichergestellt sein, dass der Patient ausreichend Zeit hatte, sich für oder gegen die Behandlung zu entscheiden.
Gut zu wissen: Die Aufklärungspflicht bezieht sich nicht nur auf Operationen. Vielmehr muss ein Patient vor Verabreichung von Medikamenten (z.B. auch vor Einnahme der Anti-Baby Pille, bei Impfungen oder der Einnahme eines Schmerzmittels usw.) oder bei konservativer Therapie aufgeklärt werden.
Eine Behandlung / Operation ohne Einwilligung ist grundsätzlich rechtswidrig.
Gut zu wissen: Ist ein Patient nicht einwilligungsfähig, muss die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters oder Betreuers eingeholt werden. Das ist insbesondere bei folgenden Personen erforderlich:
- Kinder,
- beschränkt geschäftsfähige Minderjährige oder
- geschäftsunfähige Erwachsene.
Haben Sie Fragen zur Aufklärung?Vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin.
Tel. (06131) 6366752
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Aufklärungsgespräch – worüber muss aufgeklärt werden?

Das Aufklärungsgespräch schafft regelmäßig die Basis für die wohl überlegte Entscheidung des Patienten. Aus diesem Grund muss der behandelnde Arzt oder die Ärztin den Patienten über folgende Dinge informieren:
- Eingriffsgrund und Ablauf der Behandlungsmaßnahme,
- realistische Erfolgschancen und Risiken und
- alternative Behandlungsmaßnahmen und Mitbestimmungsrechte
Besonderheit: Aufklärung bei Notfalloperationen.
Jede Patientin und jeder Patient muss vor der Behandlung möglichst frühzeitig aufgeklärt werden. Hier gilt die Faustformel: Je schwieriger die Operation / Behandlung und je risikoreicher, umso umfassender muss das Aufklärungsgespräch sein.
Hier gilt es jedoch eine Ausnahme zu beachten: Notfalloperationen.
Bei Notfalloperationen, die lebensnotwendig sind oder dringend durchgeführt werden müssen, kann die Aufklärungspflicht ganz zurücktreten oder sich verkürzen. Es ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und bedarf einer individuellen Prüfung.
Behandlungen ohne Aufklärung sind rechtswidrig.

Erfolgt eine Behandlung ohne Aufklärung und somit ohne Einverständnis des Patienten, liegt grundsätzlich ein Aufklärungsfehler vor. Hat die Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht nachweislich zu einer gesundheitlichen Schädigung geführt (= Ursachenzusammenhang), kann der betroffene Patient den behandelnden Arzt in Anspruch nehmen.
Rechte des Patienten bei Aufklärung.
Patienten haben im Falle eines Aufklärungsfehlers ein Recht auf Entschädigung. Zur erfolgreichen Durchsetzung des Anspruchs, müssen Sie den Aufklärungsfehler unter Einhaltung der Verjährungsfrist als Schadensursache zunächst nur benennen. Der behandelnde Arzt muss im Nachhinein beweisen, dass er seiner ärztlichen Pflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Beweislast: Wen trifft die Beweispflicht für die Aufklärung.
Die Beweispflicht bei Vorliegen eines Aufklärungsfehlers trifft einzig den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus. Diese müssen beweisen, dass der Patient entweder ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist oder auch nach unterstellt korrekter Aufklärung eine spätere Einwilligung des Patienten erfolgt wäre (sog. hypothetische Einwilligung). Hat der Patient eine Einwilligung unterzeichnet, liegt ein mehr oder minder starkes Indiz für eine Aufklärung vor. Eine unterzeichnete Einwilligungserklärung stellt jedoch keinen Beweis dar, was viele Menschen landläufig meinen. Den Beweis muss der Arzt immer noch erbringen und wird dazu bei Gericht umfassend vernommen.
Gut zu wissen: Im Gegensatz zum Aufklärungsfehler stellt eine fehlerhafte Aufklärung über ein therapiegerechtes Verhalten zur Sicherung des Heilungserfolgs (= Sicherungsaufklärung) einen Behandlungsfehler dar. Der Patient trägt dann die Beweislast.
Verjährung: Wann verjähren Aufklärungsfehler.
Die Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz verjähren regelmäßig gemäß § 195 BGB nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem der Arztfehler und die darauf beruhende gesundheitliche Beeinträchtigung entstanden sind und der Patient Kenntnis von diesen Schäden erlangt hat (= kausaler Zusammenhang).
Ausnahmen von dieser Verjährungsfrist bestehen, wenn:
- eine Gerichtsverhandlung derzeit stattfindet. Dann greift keine Verjährungsfrist und die Hemmung wirkt.
- der Patient hat zwar Schäden durch Behandlungsfehler erlitten, weiß aber nicht, dass es ein Arztfehler war. Dann wird die Verjährungsfrist auf 30 Jahre verlängert (= kenntnisunabhängige Verjährung).
Einwilligung der Patienten ist zwingend.

Jede medizinische Behandlung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Damit die Behandlung rechtmäßig ist, muss der Arzt den Patienten rechtzeitig vor der Maßnahme aufklären. Es muss sichergestellt sein, dass der Patient ausreichend Zeit hatte, sich für oder gegen die Behandlung zu entscheiden.
Gut zu wissen: Die Aufklärungspflicht bezieht sich nicht nur auf Operationen. Vielmehr muss ein Patient vor Verabreichung von Medikamenten (z.B. auch vor Einnahme der Anti-Baby Pille, bei Impfungen oder der Einnahme eines Schmerzmittels usw.) oder bei konservativer Therapie aufgeklärt werden.
Eine Behandlung / Operation ohne Einwilligung ist grundsätzlich rechtswidrig.
Gut zu wissen: Ist ein Patient nicht einwilligungsfähig, muss die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters oder Betreuers eingeholt werden. Das ist insbesondere bei folgenden Personen erforderlich:
- Kinder,
- beschränkt geschäftsfähige Minderjährige oder
- geschäftsunfähige Erwachsene.
Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Aufklärungsfehler.

Um eine Entschädigung nach einem Aufklärungsfehler oder bei Verletzung der Aufklärungspflicht zu erhalten, sind die konkreten Schäden durch den Patienten zu benennen und nachzuweisen. Auf dieser Grundlage kann im zweiten Schritt eine angemessene Schadensforderung gestellt werden.
Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Aufklärung.
Ein Patient kann Schmerzensgeld beanspruchen, wenn ihm immaterielle Schäden, verursacht durch einen Aufklärungsfehler, entstanden sind. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt maßgeblich von der Schwere der individuellen Beeinträchtigungen ab.
Folgende Faktoren können eine Rolle spielen:
- Ausmaß von physischen und psychischen Folgen
- Chronische Schmerzen
- Folgeschäden
- Behandlungsdauer
- Krankenhausaufenthalte
- Einschränkungen im Alltags- und Berufsleben
Für die Bestimmung einer angemessenen Schmerzensgeldforderung kann auf sogenannte Schmerzensgeldtabellen zurückgegriffen werden. Die Tabellen dienen jedoch nur als Orientierungshilfe mit ähnlich gelagerten Fällen, in denen ein bestimmtes Schmerzensgeld gefordert worden ist.
Um mehr zum Thema Schmerzensgeld zu erfahren, lesen Sie unseren Beitrag: Schmerzensgeld im Medizinrecht.
Schadenersatz aufgrund von Aufklärungsfehlern.
Im Gegensatz zu Schmerzensgeld (für immaterielle Schäden) soll Schadensersatz die materiellen Schäden kompensieren. Dieser bezieht sich regelmäßig auf die tatsächlich entstandenen Kosten und bestimmt anhand derer die Entschädigungssumme.
Relevant für Schadensersatz nach einem Aufklärungsfehler sind:
- Behandlungskosten: Kosten für Behandlung und Medikamente
- Erwerbsminderung: Ausgleich des Verlustes von Einkommen bei verminderter Arbeitsleistung
- Mehrbedarf: Pflegepersonal, Haushaltshilfe, behindertengerechter Hausumbau
Durchsetzung einer Entschädigung nach einem Aufklärungsfehler.

Eine Entschädigung kann außergerichtlich oder auf dem gerichtlichen Wege angestrebt werden.
Außergerichtliche Einigung
Zunächst erfolgt eine schriftliche Forderung an den behandelnden Arzt, das Krankenahaus oder deren Versicherung. Darin muss der betroffene Patient, den Aufklärungsfehler, die daraus entstandenen Schäden und die von ihm geforderte Entschädigungssumme eindeutig benennen und umfassend erläutern. Alle nötigen Beweisstücke und Unterlagen sind dem Schreiben beizufügen. Zudem sollte dem Adressaten eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt werden.
Klage vor Gericht
Wenn die außergerichtliche Einigung ohne Erfolg bleibt, kann der Patient Klage beim zuständigen Gericht einreichen. Für das Gerichtsverfahren gilt gleichermaßen, dass der Patient den Aufklärungsfehler benennen, die daraus resultierenden Gesundheitsschäden nachweisen und eine Entschädigungssumme benennen muss.
Kosten und Kostenübernahme.
Die Durchsetzung eines Entschädigungsanspruches kostet in der Regel Geld.
Die Höhe der Kosten hängt einerseits von dem individuellen Aufklärungsfehler und andererseits von dem Gerichtsverfahren ab, sofern jenes erforderlich ist. Für die gerichtliche Durchsetzung einer Entschädigung entstehen folgende zusätzliche Kosten:
- Gerichtskosten
- Auslagen für Zeugen und Sachverständige
- Auslagen für Post und Telekommunikation
Während eines Gerichtsverfahrens zur erfolgreichen Durchsetzung einer Entschädigung entstehen zudem Anwaltskosten, ausgelöst durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wichtig zu wissen: Bei einer erfolgreichen gerichtlichen Durchsetzung einer Entschädigung übernimmt die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten sowie Sachverständigenkosten und Zeugenauslagen.
Darüber hinaus lassen sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens mittels folgender Methoden finanzieren:
- Rechtsschutzversicherungen: Unter Ableistung einer gegebenenfalls anfallenden Selbstbeteiligung, die im Vertrag bestimmt ist, übernimmt die abgeschlossene Versicherung alle Anwalts-, Gerichtskosten und Auslagen (Zeugen, Sachverständige) zur Durchsetzung einer Entschädigung. Welche Kosten genau übernommen werden, hängt von den jeweiligen Vertragsbestimmungen ab.
- Prozessfinanzierung: Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und die Angelegenheit vor Gericht muss, gibt es die Möglichkeit, eine Finanzierung durch eine gewerbliche Prozessfinanzierung zu erhalten. Dieser übernimmt bei einem Unterliegen sämtliche anfallenden Kosten – haben wir gemeinsam Erfolg, wird der Finanzierer prozentual am Erfolg beteiligt.
- Prozesskostenhilfe: Diese übernimmt alle Anwalts- und Gerichtskosten, wenn betroffene Patienten die finanziellen Mittel für die Durchsetzung einer Entschädigung fehlen. Allerdings werden im Unterliegensfall die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts nicht übernommen.
Das können Sie nach einem Aufklärungsfehler tun.

Obwohl medizinische Behandlungen heutzutage hohen Standards entsprechen, sind Fehler menschlich und passieren immer wieder. Für die Betroffenen sind die daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen oft gravierend. Deshalb lösen diese zur gerechten Kompensation Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld aus.
Wenn Sie der Meinung sind, dass bei Ihnen ein Aufklärungsfehler vorliegt und deshalb gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten haben, gehen Sie wie folgt vor:
- Notieren Sie den genauen Behandlungsverlauf. Hat der Arzt Sie über alle möglichen Risiken und Nebenwirkungen sorgfaltsgerecht aufgeklärt?
- Halten Sie Ihre gesundheitlichen Auswirkungen fest.
- Kontaktieren Sie einen Arzt Ihres Vertrauens und besprechen mit ihm den Behandlungsverlauf.
- Suchen Sie Zeugen, welche sowohl die Behandlung als auch Ihre gesundheitlichen Auswirkungen bezeugen können.
- Sammeln Sie alle Belege betreffend Ausgaben, die Ihnen aufgrund der fehlerhaften Behandlung entstanden sind.
- Lassen Sie sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht beraten, damit Ihre Entschädigung erfolgreich durchgesetzt werden kann.
Häufige Fragen zu Aufklärungsfehlern im Medizinrecht

Wir unterstützen betroffene Patienten bei Aufklärungsfehlern seit über 15 Jahren.
Was sind die ersten Schritte, die Sie nach einem Aufklärungsfehler unternehmen sollten? Lohnt sich dieser Weg? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Schmerzensgeld wegen Aufklärungsfehlern zu erhalten? Ich beantworte Ihre Fragen und gehe auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Wir setzen für Sie unser Expertenwissen ein.
Gegen vermeintliche Götter in weiss bedarf es neben Fachwissen, auch die nötige Erfahrung und Durchsetzungsstärke.
Erfahrung
Jahrelange Erfahrung mit Aufklärungsfehlern.
Kompetenz
Hohe Kompetenz durch hohe Spezialisierung.
Engagement
Ausschließliche Vertretung von Patienten.
Erfolg
Erfolg bedeutet, nichts dem Zufall zu überlassen.