Professionelle Hilfe bei Fehlern durch Kinderärzte.
Der Anteil von Vorwürfen bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist gemessen an der Gesamtzahl der Vorwürfe im Arzthaftungsrecht mit 5% zwar gering. Allerdings sind in diesen Fällen überwiegend nicht pädiatrisch tätige Ärzte betroffen. Überdurchschnittlich oft begründet sind Vorwürfe gegenüber Kinderchirurgen (71%), Unfallchirurgen (57%), Allgemeinmedizinern (56%), Urologen (47%) und Orthopäden (40%).
Bei der Behandlung durch einen Kinderarzt kommt es in 23% der Fälle zu einem Fehler. Überwiegend handelt es sich dann um jüngere Kinder. Meist sind es fehlerhafte Diagnosen von Frakturen, verspätet erkannte Entzündungen bei akutem Abdomen und Tumorerkrankungen sowie Hodentorsionen.
Beispielsfälle zum Schmerzensgeld beim Fehler durch den Kinderarzt.
Sie haben den Verdacht auf einen Fehler des Kinderarztes?
Vermuten Sie bei Ihrem Kind bei der Behandlung durch den Kinderarzt / Facharzt für Pädiatrie einen Fehler bzw. einen Aufklärungsfehler? Lassen Sie überprüfen, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.
Die Kanzlei für Medizinrecht Mainz unterstützt Sie bundesweit mit dem notwendigen Fachwissen im Medizinrecht und hilft, die Ansprüche für Ihr Kind durchzusetzen.