Behandlungsfehler Hüftprothese Arztfehler Hüft-TEP

Was Sie über Behandlungsfehler bei Hüft-OPs und Hüft-Prothesen wissen sollten.

Hier erhalten Sie Hilfe im Bereich ärztliche Behandlungsfehler bei Hüft-OP und beim Einbau einer Hüft-Prothese.

Behandlungsfehler im Bereichi Hüft-OP und vor allem bei der Implantation einer Hüftgelenk-Totalendoprothese / Hüft-Prothese oder kurz Hüft-TEP zählen zu den häufigsten Vorwürfen von Patienten gegenüber Ärzten im gesamten Arzthaftungsrecht. Das hängt zum einen mit der Gesamtzahl der Hüft-Operationen in Deutschland zusammen. Zum anderen ist die Fehlerquote gerade bei diesem Eingriff besonders hoch, weil vom Operateur viel Sorgfalt und handwerkliches Geschick abverlangt wird.

Verteilung der Behandlungsfehler nach Fachgebieten

Was ist die Hüft-Prothese und wann braucht man eine Hüft-TEP?

Die Arthrose (Gelenkverschleiß) des Hüftgelenks (= Coxarthrose) ist eine häufige Erkrankung, die zu Einschränkungen der Beweglichkeit und der Lebensqualität der PatientInnen führt. Ziel der Therapie sind die Reduktion der Schmerzen und der Erhalt der Beweglichkeit im Gelenk.

Am Anfang können unterschiedliche konservative Therapiemöglichkeiten ergriffen werden. Dazu gehört die Einnahme von schmerz- und entzündungshemmenden Medikamenten, Bewegungstherapie und häufig die Veränderung/Anpassung der Lebensgewohnheiten (u.a. Ernährungsumstellung).

Gelingt es nicht, damit eine dauerhafte Schmerzfreiheit zu erzielen und ist die Beweglichkeit so stark eingeschränkt, dass schon einfache Bewegungen im Alltag ohne Schmerzen nicht möglich sind, empfehlen Orthopäden / Unfallchirurgen den Ersatz des Hüftgelenks durch eine Totalendoprothese (TEP).

Wie oft werden Hüft-Prothesen in Deutschland implantiert?

In Deutschland werden jährlich weit über 200.000 Hüft-Totalendoprothesen (Hüft-TEP) implantiert (Stand 2017: 238.000). Damit handelt es sich vor Knie-Totalendoprothesen um die am häufigsten durchgeführte Operation in Deutschland. Wegen dieser Häufigkeit passieren hier auch die meisten ärztlichen Behandlungsfehler.

Welche Komplikationen treten bei der Implantation einer Hüft-Prothese auf?

  • Behandlungsfehler bei minimalinvasiven OPVerfahren

    Wie alles in der Medizin befindet sich auch die Hüft-Prothetik in einem ständigen Wandel. Dies beruht z.T. auf neuen Materialien. Teilweise auf neuen Erkenntnissen und auf neuen Erfahrungen aus Langzeitstudien; teils ist dies auch durch „Modeerscheinungen“ bedingt.Die minimalinvasive Hüft-Prothetik ist aktuell eine solche „Modeerscheinung“, die neu entwickelte Prothesen, neue Instrumente mit neu entwickelten OP-Verfahren kombiniert.Welcher Preis dafür bezahlt werden muss, werden die nächsten Jahre zeigen. Die ersten Ergebnisse zeigen jedoch eine deutlich höhere Komplikationsrate als bei herkömmlich operierten Hüft-Prothesen. Darauf müssen Patienten im Vorfeld hingewiesen werden. Geschieht das nicht, ist es ein Aufklärungsfehler, der zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führen kann.
  • Erhöhter Metallabrieb

    Bei manchen Hüft-Prothesen, z.B. denen des Herstellers DePuy, kam es in der Vergangenheit zu einem erhöhten Metallabrieb, der mit zunehmender Zeit zu erheblichen Folgebeschwerden bei den PatientInnen geführt hat. Da der Ersatz eines Implantates nicht ohne weiteres möglich ist, kann auch dieser Abrieb zu hohen Schadenersatzansprüchen für die geschädigten PatientInnen führen.
  • Fehler des Operateurs beim Implantieren der Hüft-TEP

    Im Rahmen unserer Tätigkeit sehen wir immer wieder Prothesen mit einer Rotationsfehlstellung, zu steil implantierte Hüftgelenks-TEP, Beinachs– und Beinlängenunterschiede, Nervverletzungen (insb. des Nervus cutaneus femoralis oder des Nervus ischiadicus), Einschleppen eines Infekts u.a. Es sind oft sogenannte grobe ärztliche Behandlungsfehler. Hier sind regelmäßig hohe Ersatzansprüche die Folge.

Welche Behandlungsfehler kommen bei Hüft-Operationen im Allgemeinen vor?

Nicht nur bei der Implantation von Hüftprothesen kommt es zu Arztfehlern. Auch bei Umstellungsoperationen z.B. bei einer Hüftdysplasie oder bei Oberschenkelhalsbrüchen passieren immer wieder Behandlungsfehler.

  • Als Hüftdysplasie bezeichnet man eine angeborene oder erworbene Fehlstellung der Hüftpfanne. Bei dieser Erkrankung liegt der Hüftkopf des Oberschenkels nicht mehr fest in der Hüftpfanne. Dadurch kommt es zu Hüftschmerzen und Schmerzen im Leistenbereich. Vor allem ist aber die vorzeitige Abnutzung des Hüftgelenks mit Hüftarthrose (Coxarthrose) sowie die Ausrenkung des Hüftkopfes aus der Gelenkpfanne mit Verletzung der Gelenklippe schwerwiegende Folgen. Oft hilft bei einer Hüftdysplasie eine intensive Krankengymnastik oder ein funktionelles Training, das speziell für Patienten mit Hüftarthrose entwickelt wurde. Dies hilft die Schmerzen zu lindern und Einschränkungen beim Gehen entgegenzuwirken. Eine Operation ist in diesen Fällen aber meint unvereinbar, um die Fehlstellung als solche zu beseitigen. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Patient mit einer Hüftdysplasie über das Risiko einer Verklammerung aufgeklärt werden muss. Denn die Operation ist technisch anspruchsvoll und ein Erfolg kann nicht garantiert werden.

Gut zu wissen: Lebt ein Patient jahrelang mit einer Behinderung auf die er sich eingerichtet hat und erwägt dann den Versuch einer operativen Korrektur, der bei ihm angesichts der komplexen Ausgangslage mit einem nicht unerheblichen Risiko des Fehlschlagens behaftet ist, sogar bis hin zu einer Verschlechterung seines bisherigen Zustandes, so muss er darüber aufgeklärt werden, um ihm eine eigenverantwortliche Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob er den Eingriff wagen oder lieber abwarten und mit seinen bisherigen Beschwerden einstweilen weiter leben will.

  • Bei Oberschenkelhalsbrüchen muss schnell gehandelt werden. Wird ein kritisches Zeitfenster überschritten, lässt sich eine Hüftprothese nicht vermeiden. Genau hier liegt auch die Problematik. Denn werden Patienten erst mit einer größeren Zeitverzögerung operiert, lässt sich das Gelenk nicht erhalten. Ein immer wiederkehrender Behandlungsfehler.
  • Häufig kommt es auch zu Infektionen bei einer Operation an der Hüfte. Hier sind die Schäden meist sehr gravierend, weil es lange dauert, bis die Ärzte die Entzündung in den Griff bekommen. Greift die Entzündung auf den Knochen über, ist die Hüftprothese oft das einzige Mittel der Wahl.
  • Auch Nervenschäden sind eine durchaus häufige Komplikation, die ein Patientenanwalt in der täglichen Praxis nach einer Haft-Operation erlebt. Peroneusläsionen (Peroneusparese) werden hier besonders häufig beobachtet. Die Schäden sind deshalb so gravierend, weil sie meist irreversibel sind, die Patienten also dauerhaft mit einer Fußheberschwäche leben müssen. Auch Verletzungen iBd Nervus Ischiadicus werden bei Operationen an der Hüfte beobachtet.

Beispielsfälle der Schmerzensgeld wegen Arztfehlern im Bereich Hüft-OP und bei Operationen wegen Hüft-TEP.

Für eine Hüftprothese, die durch einen ärztlichen Behandlungsfehler viel zu steil eingesetzt wurde, haben wir vor Kurzem einen Vergleich über 85.000 Euro für unseren Mandanten vor dem Landgericht München I geschlossen.

Dabei haben wir eine Prozessfinanzierung für das gerichtliche Verfahren gewonnen, da der Patient über keine Rechtsschutzversicherung verfügte. Auf diese Weise konnte das Kostenrisiko minimiert werden. Im Ergebnis eine win-win-Situation für alle.

Vermuten Sie bei Ihnen oder einem Angehörigen einen Behandlungsfehler bei der Implantation einer Hüftprothese / Heft-TEP sollten Sie daher eine spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht zu Rate ziehen. Auf diese Weise erhalten Sie eine kompetente Unterstützung und die Weisen werden von Anfang an richtig gestellt.

Das Saarländische Oberlandesgericht (Urteil vom 12.09.2012 – 1 U 5/11-3) hat einer 83-jährigen Frau im Jahr 2012 ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro zugesprochen. Ein Behandlungsfehler des Operateurs lag dem zugrunde.

Was ist passiert? Der Arzt hat beim Einbau einer Hüftgelenksendoprothese zu viel Knochen im Bereich des Pfannendachs weggefräst. Es handelte sich um einen Bereich in der Größenordnung von etwa 1 cm. Dieser Behandlungsfehler war der Grund, warum das Implantat nicht einheilte. Es schloss sich eine Behandlung mit Komplikationen an, in deren Verlauf es zu einer MRSA-Infektion gekommen ist. Schließlich musste die Hüftprothese vollständig ausgebaut werden.

Die schon betagte Patientin leidet dauerhaft an Bewegungseinschränkungen und ihr Alltag ist dadurch stark beeinträchtigt. Gerade im Alter von 83 Jahren ist das für die Geschädigte sehr schwer.

Lassen Sie sich in vergleichbaren Fallkonstellationen durch Spezialisten im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht beraten. Bei der Kanzlei für Medizinrecht Mainz bekommen Sie eine KOSTENLOSE Erstberatung unter 06131 6366752. Gerne können Sie uns auch Ihr Anliegen per E-Mail schildern. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Das Landgericht Köln (Urteil vom 17.04.2012) hat einem 13-jährigen Mädchen im Jahr 2012 ein Schmerzensgeld von auf heute umgerechnet (Inflation) 49.000 Euro zugesprochen. Ein Befunderhebungsfehler des Orthopäden lag dem zugrunde.

Was ist passiert? Ein grober ärztlicher Behandlungsfehler durch unterlassene Befunderhebung und somit Nichterkennung eines Epiphysiolysis capitis femoris (ausgeprägtes Abrutschen der rechten Hüftkopfkalotte). Dadurch ist die notwendige operative Behandlung um 6 Wochen verzögert worden und ein weit aufwändigerer Operationsweg musste gewählt werden.

Die Folgen: Hüftkopfnekrose mit partieller Zerstörung der Epiphyse im rechten Hüftgelenk, Arthrose im Hüftgelenk, Bewegungseinschränkung des rechten Beins, ungleichmäßiges Gangbild, Schmerzen in der Hüfte und beiden Knien

Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 09.11.2010 – 1 U 44/10) festgestellt, dass ein Patient vor einer Umstellungsosteotomie bei Vorliegen einer Hüftdysplasie über das Verschlechterungsrisiko aufgeklärt werden muss. Erfolgt dies nicht, liegt ein Aufklärungsfehler des Orthopäden vor.

Ein Schmerzensgeld wurde zwar nicht ausgeurteilt, weil das Verfahren zum zuständigen Landgericht zurückverwiesen wurde. Allerdings werden für vergleichbare Dauerschäden Schmerzensgelder im Bereich von 50.000 Euro häufig zugesprochen.

Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 29.01.1996 – 3 U 77/95) hat einer Patientin, die einen dauerhaften Nervschaden in Form einer Peroneusparese erlitten hat ein Schmerzensgeld von 120.000 DM zugesprochen. Unter Berücksichtigung der Steigerungen (Gesamtlebensindex) wären es heute knapp 95.000 Euro, die zugesprochen werden müssten.

Das Gericht führte aus, dass ärztlicherseits der Schluss auf eine Instabilität der Verrenkung gezogen und eine sofortige operative Stabilisierung erfolgen muss, wenn es der operativen Einrenkung (Reponierung) einer luxierten (verrenkten) Hüfte zu einer erneuten Luxation kommt. Zumindest ist in einem solchen Fall aber eine Extension mit dem Ziel weiterer diagnostischer Abklärung unerlässlich. Eine bloße neuerliche Einrenkung (Reponierung) lässt eine Heilung nicht erwarten. Das Vorgehen ist daher insgesamt als ein grober Behandlungsfehler anzusehen.

Haben Sie einen Verdacht auf einen ärztlichen Fehler im Zusammenhang mit einer Hüft-OP oder Hüft-Prothese?

Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen einen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler bei der Operation an der Hüfte oder Implantation einer Hüft-Prothese / Hüft-TEP ? Fachanwalt Christoph Mühl prüft für Sie, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.

Als erfahrener Experte in der Arzthaftung unterstützt er Sie mit seiner Kanzlei für Medizinrecht von den Standorten in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt a.M. Patienten mit dem notwendigen Fachwissen im Patientenrecht und hilft, auch Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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