
Ärztliche Behandlungsfehler
Kommt es bei der Behandlung zu Ärztefehlern, löst dies eine Haftung aus.
Fehler passieren – auch Ärzten. Betroffene PatientInnen müssen das nicht einfach hinnehmen. Jede Patientin und jeder Patient haben das Recht, die Behandlung juristisch und medizinisch auf mögliche Fehler überprüfen zu lassen. Hier erfahren Sie, wie PatientInnen vorgehen können, wenn Sie befürchten, dass Sie Opfer von Ärztepfusch geworden sind.
Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Manche ärztliche Behandlungsfehler sind augenscheinlich: das Vergessen einer OP-Schere im Bauch, Ziehen eines falschen Zahnes oder Operation an einem falschen Bein. Häufig sind es auch Verbrennungen und Verätzungen bei einer Operation. Die meisten Arztfehler passieren statistisch gesehen jedoch bei Hüft-Operationen (Hüft-TEP) und beim Implantieren einer Knie-Prothese. Die schwersten ärztlichen Fehler betreffen das Übersehen eines Herzinfarktes, eines Schlaganfalls oder bei der Geburt eines Kindes (Geburtsschäden).
Ein ärztlicher Fehler liegt kurz gesagt dann vor, wenn der Arzt von dem geltenden Behandlungsstandard abweicht. Der Behandlungsstandard wird durch den Stand der Medizin zum Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung definiert.
Wenn Sie aufgrund der erlittenen Folgen die Vermutung haben, dass bei Ihnen ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt oder Ihr Angehöriger Opfer eines Arztfehlers geworden ist, sollten Sie eine spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht kontaktieren. Die Kanzlei von Fachanwalt Christoph Mühl in Mainz klärt alle Ihre Fragen rund um das Medizinrecht und die Arzthaftung.
Ihr Patientenanwalt prüft, ob bei Ihrer Behandlung ein Arztfehler vorliegt.
Sie vermuten einen ärztlichen Behandlungsfehler?
Ein Spezialist für Medizinrecht und Arzthaftung mit dem Schwerpunkt auf Patientenrecht kann genau einschätzen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und wieviel Schadenersatz und Schmerzensgeld Ihnen zusteht. Kontaktieren Sie Fachanwalt Christoph Mühl, wenn Sie vermuten, dass
- die Aufklärung fehlerhaft oder unvollständig war,
- es zu einem Nervschaden, Infektion, Wundheilungsstörung, Verbrennung oder Dekubitus gekommen ist,
- Sie einen Herzanfall oder Schlaganfall wegen verspäteter Behandlung erlitten haben,
- der Arzt Sie anderweitig fehlerhaft behandelt hat (Behandlungsfehler),
- nicht alle Befunde erhoben wurden (unterlassene Befunderhebung) oder
- Ihr Kind nach der Geburt einen Hirnschaden oder sonstige Gesundheitsschäden erlitten hat.

Nicht sicher, ob bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt?
Wenn Sie nicht sicher sind, ob bei Ihnen ein Arztfehler vorliegt, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt vor Ort zu kontaktieren, oder besser einen Spezialisten für Medizinrecht und Patientenrecht, wie die Kanzlei für Medizinrecht von Rechtsanwalt Christoph Mühl aus Mainz.
Der Experte für Arzthaftung und Geburtsschäden wird Ihnen aufzeigen, wie man Ihre Vermutung beweisen kann und welche Schritte Sie schnellstens einleiten müssen, damit Ihre Ansprüche rechtzeitig vor Verjährung gesichert werden.
Wie häufig kommen ärztliche Behandlungsfehler vor?
Häufige Fragen zu ärztlichem Behandlungsfehler.
Vertrauen Sie auf einen Expertenund überlassen Sie nichts dem Zufall.

Fachanwalt Christoph Mühl unterstützt betroffene Patienten und Eltern von geburtsgeschädigten Kindern seit 15 Jahren.
Was sind die ersten Schritte, die Sie beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler unternehmen sollten? Lohnt sich dieser Weg? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Arztfehler zu beweisen?
Ich beantworte Ihre Fragen und gehe auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein. Erfahren Sie mehr, was wir für Sie tun.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Wir setzen für Sie unser Expertenwissen ein.
Gegen vermeintliche Götter in weiss bedarf es neben Fachwissen, das die Kanzlei selbstverständlich mitbringt, auch die nötige Erfahrung und Durchsetzungsstärke.
Erfahrung
Jahrelange Erfahrung im Arzthaftungsrecht.
Kompetenz
Hohe Kompetenz durch hohe Spezialisierung.
Engagement
Ausschließliche Vertretung von geschädigten Patienten.
Erfolg
Erfolg bedeutet, nichts dem Zufall zu überlassen.