Behandlungsfehler: Das müssen Sie wissen.

Fehler passieren – auch Ärzten. Betroffene PatientInnen müssen das nicht einfach hinnehmen. Kommt es zu einem Behandlungsfehler löst dies regelmäßig eine Haftung des Arztes oder der Klinik aus. Jede Patientin und jeder Patient haben das Recht, die Behand­lung juristisch und medizi­nisch auf mögliche Fehler über­prüfen zu lassen. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen können, wenn Sie befürchten, Opfer von Ärztepfusch geworden zu sein.

Inhaltsverzeichnis:

Behandlungsfehler: ein umfassender Überblick

Einführung

Fehler durch Ärzte sind ein bedeutendes Thema im Bereich des Medizinrechts. Patienten und ihre Anwälte werden immer wieder mit Herausforderungen konfrontiert, die sich aus Fehlern bei der medizinischen Behandlung ergeben. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Behandlungsfehler, wir beleuchten für Sie die entscheidenden rechtlichen Aspekte und zeigen Ihnen mögliche Folgen und Lösungsansätze auf.

Was sind Behandlungsfehler?

Behandlungsfehler, auch als ärztliche Kunstfehler bezeichnet, treten auf, wenn Ärzte, Krankenhäuser oder andere medizinische Fachkräfte ihre Pflichten gegenüber den Patienten vernachlässigen. Diese Fehler können in verschiedenen Formen auftreten, einschließlich falscher Diagnosen, unangemessener Behandlungen, Medikationsfehlern oder unzureichender Aufklärung der Patienten. Im Ergebnis wird ein Behandlungsfehler als eine Unterschreitung des medizinischen Standards definiert. Dieser Standard richtet sich stets nach dem Wissenstand in der Medizin zum Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung.

Beweislast und Schadensersatz

Die Beweislast für einen Arztfehler liegt nach deutschem Recht bei Patienten, die einen Anspruch aus einem Ärztefehler vermuten. Das bedeutet, dass sie nachweisen müssen, dass ein Fehler vorliegt und dass dieser zu Schäden geführt hat. Die Höhe des Schadensersatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere der Verletzungen und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Patienten. Der Schadenersatz ist immer individuell zu bewerten.

Die Auswirkungen von Behandlungsfehlern

Physische und psychische Folgen

Ärztliche Behandlungsfehler können schwerwiegende physische und psychische Folgen für Patienten haben. Dies kann von bleibenden körperlichen Schäden bis hin zu emotionalen Traumata reichen. Die Auswirkungen können das Leben der Patienten nachhaltig beeinflussen.

Vertrauensverlust

Ein medizinischer Behandlungsfehler führt oft zu einem Vertrauensverlust in das medizinische System. Patienten, die einmal Opfer eines Fehlers geworden sind, haben möglicherweise Schwierigkeiten, wieder Vertrauen in Ärzte und Krankenhäuser zu fassen.

Behandlungsfehler

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Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Gemäß der Definition des Bundesgerichtshofs (BGH) wird ein schwerwiegender Behandlungsfehler (sog. grober Behandlungsfehler) wie folgt beschrieben:

„Ein grober Behandlungsfehler setzt neben einem klaren Verstoß gegen etablierte ärztliche Behandlungsregeln oder gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse die Feststellung voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr nachvollziehbar ist, weil er von einem Arzt schlichtweg nicht begangen werden darf.“

Dennoch berechtigt nicht jeder Arztfehler den geschädigten Patienten automatisch zu Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen. Im Folgenden werden die erforderlichen Bedingungen näher erläutert.

Die Herausforderungen des Arzthaftungsrechts: Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler im Fokus

Im Bereich des Arzthaftungsrechts stoßen wir oft auf Situationen, die für Laien im juristischen Kontext schwer nachvollziehbar sind. Eine Besonderheit liegt darin, dass Sachverständige einen Behandlungsfehler feststellen, was auf einen Verstoß des Arztes gegen die Regeln und Standards der medizinischen Wissenschaft hinweist, jedoch gelegentlich keinen Gesundheitsschaden beim Patienten feststellen können. Es kann nämlich vorkommen, dass der vom Patienten beanstandete Gesundheitsschaden nicht auf den Behandlungsfehler zurückzuführen ist.

Ein weiteres Szenario, das Beachtung findet, ist, wenn sich der Gesundheitszustand eines Patienten nach einer Operation verschlechtert, begleitet von zusätzlichen Beeinträchtigungen und Beschwerden. Es ist nicht automatisch davon auszugehen, dass ein medizinischer Fehler die Ursache ist. Erst wenn nachgewiesen wird, dass die medizinische Fahrlässigkeit tatsächlich die Verschlechterung verursacht hat, kann der Patient Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erheben.

Neben dem Behandlungsfehler existiert ein weiterer Bereich, der in der Arzthaftung sehr relevant ist: der Aufklärungsfehler. Wenn der Arzt seine Aufklärungspflicht verletzt, kann dies zu einem Arzthaftungsfall führen.

Mehr zum Thema Aufklärungsfehler erfahren Sie in unserem Beitrag: Haftung aus Aufklärungsfehler.

Die Pflichten des Arztes gegenüber dem Patienten

In der Beziehung zwischen Arzt und Patient gibt es klare Erwartungen, die der Patient an seinen behandelnden Arzt stellt. Doch was genau schuldet der Arzt dem Patienten?

Erwartungen an den Arzt

Ein Patient betritt die Arztpraxis oder das Krankenhaus mit der berechtigten Hoffnung auf Linderung seiner Beschwerden oder sogar Heilung seiner Erkrankung. Dies ist zweifellos eine grundlegende Erwartung, die Patienten an ihre Ärzte haben. Sie erwarten, dass der Arzt kompetent und professionell handelt, um die Grunderkrankung zu behandeln und ihre Gesundheit wiederherzustellen.

Fehlgeschlagene Operationen und Behandlungsfehler

Nicht jede fehlgeschlagene Operation ist automatisch als Behandlungsfehler anzusehen. Es ist entscheidend, ob der Arzt nach den aktuellen diagnostischen und therapeutischen Standards sorgfältig und vertretbar gehandelt hat. Wenn dies der Fall ist, hat der Arzt nicht fehlerhaft gehandelt, selbst wenn das angestrebte Behandlungsziel nicht erreicht wurde. Die Unterscheidung, ob zum Beispiel ein ärztlicher Kunstfehler in der Chirurgie vorliegt, und der Behandlungsstandard eingehalten oder unterschritten wurde, ist meist schwierig und erfordert medizinischen und juristischen Sachverstand.

Unbeherrschbare Krankheiten

Es gibt auch Krankheiten, die trotz bestmöglicher ärztlicher Bemühungen nicht beherrschbar sind. Ein Arzt kann nicht gegen jede erdenkliche Krankheit immunisieren, da einige Erkrankungen schicksalhaft und außerhalb seiner Kontrolle sind. Auch bei einem ärztlichen Fehler im Bereich Herzinfarkt ist der Infarkt als solcher kein Schaden, sondern die Verzögerung in der Behandlung und der weitergehende Schaden führen zu einer Haftung des Arztes.

Insgesamt bestehen die Verpflichtungen des Arztes gegenüber dem Patienten darin, nach bestem Wissen und Gewissen nach den aktuellen medizinischen Standards zu handeln.

Beispiele für Behandlungsfehler

Manche ärztliche Behandlungsfehler sind augenscheinlich: das Vergessen einer OP-Schere im Bauch, Ziehen eines falschen Zahnes oder Operation an einem falschen Bein. Häufig sind es auch Verbrennungen bei einer OP oder Verätzungen bei Operationen. Die meisten Arztfehler passieren statistisch gesehen jedoch bei

Die schwersten ärztlichen Fehler betreffen

Wenn Sie aufgrund der erlittenen Folgen die Vermutung haben, dass bei Ihnen ein ärztlicher Kunstfehler vorliegt oder Ihr Angehöriger Opfer eines Arztfehlers geworden ist, sollten Sie eine spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht kontaktieren. Hierbei ist es wichtig, dass Sie sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht mit Schwerpunkt in Arzthaftung. Dieser verfügt über die erforderlichen Kenntnisse und die nötige Erfahrung im Bereich ärztlicher Behandlungsfehler.

Für einen übersehenen Schlaganfall konnten wir für unsere Mandanten ein Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld in Höhe von 50.000 Euro durchsetzen. Hier hatte der Bereitschaftsarzt auf die eindeutigen Symptome nicht reagiert und keine weiteren Untersuchungen veranlasst.

Bei neurologischen Defiziten, wie herabhängender Mundwinkel und verwaschene / undeutliche Sprache wäre eine CT-Untersuchung ein Muss. Da dies aber erst am nächsten Tag geschehen ist, also mit über 1 Tag Verspätung, konnte die erforderliche Lysetherapie nicht mehr eingeleitet werden.

Es handelte sich um mehrere grobe Behandlungsfehler des Bereitschaftsarztes, der den Angehörigen des verstorbenen Patienten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld für den übersehenen Schlaganfall haften musste.

>> > Lesen Sie mehr zum Schmerzensgeld beim übersehenen Schlaganfall.

In einem Fall, wo ein Arzt einen Herzinfarkt nicht erkannt hat, weil er es versäumt hat, weitere Untersuchungen durchzuführen, hat das Landgericht Berlin (Urteil vom 04.12.200 – 6 O 385/09) ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen.

Durch einen fehlerhaften Einsatz eines Hochfrequenz-Chirurgiegerätes kam es bei einer Patientin im Rahmen Bauchdeckenstraffung zu massiven Verbrennungen.

Ihre Haut war an beiden Gesäßhälften von großflächigen Verbrennungen des II. und III. Grades betroffen, wobei es zu einer Blasenbildung und Flüssigkeitsansammlung gekommen ist. Linkerseits klaffte eine 12×5 cm große Wunde, begleitet von Nekrose. Auf der rechten Seite kam es zu weiteren Verletzungen mit einer Wunde von 7×4 cm.

Für eine vollständige gesundheitliche Genesung der Klägerin waren weitere Operationen zur Narbenkorrektur nötig.

Das Landgericht Potsdam (Urteil vom 12.10.2016 – Az. 11 O 74/12) hat seinerzeit ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro zugesprochen. Angepasst an die Inflation wären es heute 30.000 Euro.

Wie häufig kommen ärztliche Behandlungsfehler vor?

gemeldete Fälle (MDK 2019)

14.553

 

Davon bestätigte Fehler

3.688

Fehlerquote

25,3%

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Sie benötigen Rat zu einem ärztlichen Behandlungsfehler?

Ein Spezialist für Medizinrecht und Arzthaftung mit dem Schwerpunkt auf Patientenrecht kann genau einschätzen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und wieviel Schadenersatz und Schmerzensgeld Ihnen zusteht, wenn Sie vermuten, dass

  • die Aufklärung fehlerhaft oder unvollständig war,
  • es zu einem Nervschaden, Infektion, Wundheilungsstörung, Verbrennung oder Dekubitus gekommen ist,
  • Sie einen Herzanfall oder Schlaganfall wegen verspäteter Behandlung erlitten haben,
  • der Arzt Sie anderweitig fehlerhaft behandelt hat (Behandlungsfehler),
  • nicht alle Befunde erhoben wurden (unterlassene Befunderhebung) oder
  • Ihr Kind nach der Geburt einen Hirnschaden oder sonstige Gesundheitsschäden erlitten hat.
Behandlungsfehler Arzt

Nicht sicher, ob bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt?

Wenn Sie nicht sicher sind, ob bei Ihnen ein Arztfehler vorliegt, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt vor Ort zu kontaktieren, oder besser einen Spezialisten für Behandlungsfehler, also einem Fachanwalt für Medizinrecht.

Der Experte wird Ihnen aufzeigen, wie man Ihre Vermutung beweisen kann und welche Schritte Sie schnellstens einleiten müssen, damit Ihre Ansprüche rechtzeitig vor Verjährung gesichert werden.

Häufige Fragen zu ärztlichem Behandlungsfehler.

Zum Behandlungsfehler kann es in verschiedenen Bereichen der Medizin kommen: So bei der Aufklärung im Patientengespräch vor einer Behandlung / Operation. Beim Stellen der Diagnose oder Befunderhebung, gleichermaßen wie bei einer Operation oder beispielsweise der Auswahl von Medikamenten.

Fehler bei der Behandlung von Patienten machen nicht nur Ärzte, sondern auch KrankenpflegerInnen, Hebammen, HeilpraktikerInnen oder Psychotherapeuten und Physiotherapeuten.

Ganz allgemein kann man sagen, dass ein Behandlungsfehler dann gegeben ist, wenn die medizinische Maßnahme nicht dem allgemein anerkannten Standard entspricht, der zum Zeitpunkt der Behandlung gegolten hat.

Auch wenn nicht ausreichend qualifiziertes Personal eine Behandlung durchführt oder die Abläufe in der Klinik schlecht aufeinander abgestimmt sind, kann es zu einem Fehler kommen. Juristen sprechen dann von einem Organisationsverschulden.

Ein grober Behandlungsfehler bei einem Arzt liegt dann vor, wenn er aus objektiver ärztlicher Sicht bei Anlegung des für einen Arzt geltenden Ausbildungs- und Wissensmaßstabes unverständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt aus dieser Sicht schlechterdings nicht unterlaufen darf.

Die Anzahl der bei den Krankenkassen gemeldeten und vom MDK begutachteten Fälle ist in etwa gleich. Die Fehlerquote ebenfalls. Sie liegt bei ca. 25% und ist damit nicht vernachlässigbar.

Statistik 2019

0
gemeldete Fälle
0
Davon bestätigte Fehler
0
Fehlerquote in %

Statistik 2018

0
gemeldete Fälle
0
davon Bestätigt
0
Fehlerquote in %

Statistik 2017

0
gemeldete Fälle
0
davon bestätigte Fehler
0
Fehlerquote in %

In einem Arzthaftungsverfahren müssen Sie als Patient beweisen, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler vorgefallen ist. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie durch den Fehler einen Schaden erlitten haben (Kausalität) sowie den Schaden und dessen Höhe.

Gut zu wissen: Eine Ausnahme gilt, wenn ein sog. grober Behandlungsfehler vorliegt. Dann müssen nicht PatientInnen die Kausalität beweisen, sondern der Arzt diese widerlegen. Die Behandlungsseite muss dann beweisen, dass es gänzlich unwahrscheinlich ist, dass der Schaden auf dem ärztlichen Behandlungsfehler beruht.

Ansprüche aus ärztlichen Behandlungsfehlern verjähren regelmäßig in drei Jahren ab Kenntnis von dem Behandlungsfehler. Außerdem müssen PatientInnen wissen, dass der Behandlungsfehler zum Schaden geführt hat (Ursachenzusammenhang).

Damit man hier aber keine Nachteile erleidet, ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Fachanwalt für Medizinrecht aufzusuchen. Die klare Empfehlung lautet daher, einen Anwalt für Medizinrecht spätestens 12-18 Monate nach Auftreten von Schäden zu kontaktieren.

Bei einem Behandlungsfehler zahlt der Gegner. Wir ein ärztlicher Behandlungsfehler nachgewiesen und werden Schadensersatz und Schmerzensgeld erfolgreich durchgesetzt, kommt der Gegner für alle Kosten des Anwalts und des Gerichts auf.

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung ist der Baustein Privat-Rechtsschutz. Ist das der Fall, übernimmt jede Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten, Gerichtskosten und Kosten für einen gerichtlichen Sachverständigen. Wichtig ist: Die Rechtsschutzversicherung muss zum Zeitpunkt der fehlerhaften Behandlung bestanden haben, und nicht erst im Nachhinein abgeschlossen sein.

Rechtsanwalt Mühl

Fachanwalt Christoph Mühl unterstützt betroffene Patienten und Eltern von geburtsgeschädigten Kindern seit über 15 Jahren.

Was sind die ersten Schritte, die Sie beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler unternehmen sollten? Lohnt sich dieser Weg? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Arztfehler zu beweisen?

Ich beantworte Ihre Fragen und gehe auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein. Erfahren Sie mehr, was wir für Sie tun.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

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Gegen vermeintliche Götter in weiss bedarf es neben Fachwissen, das die Kanzlei selbstverständlich mitbringt, auch die nötige Erfahrung und Durchsetzungsstärke.

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