Medizinprodukthaftung.
Fachanwalt Mühl setzt Ihre Ansprüche bei fehlerhaften Medizinprodukten nach dem ProdHaftG und den Grundsätzen der Produzentenhaftung durch.
Etwa bei Hüftprothesen des Herstellers DePuy kam es in der Vergangenheit zum erhöhten Metallabrieb. Hierdurch kam es zu Beschwerden bei den betroffenen Patienten. Ein Fachanwalt für Medizinrecht hilft bei vergleichbaren Fallgestaltungen und sichert Ihren Schadenersatz und damit Ihre Zukunft ab.
Produzentenhaftung.
Produkthaftung (ProdHaftG).
FAQ: Medizinprodukthaftung
Was versteht man unter Medizinprodukthaftung?
Unter Medizinprodukthaftung versteht man die rechtliche Verantwortung von Herstellern, Importeuren und anderen Verantwortlichen für Schäden, die durch fehlerhafte Medizinprodukte entstehen. Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt dabei die verschuldensunabhängige Haftung, wenn ein fehlerhaftes Produkt zu Personen- oder Sachschäden führt. Im Medizinrecht ist die Medizinprodukthaftung ein wichtiger Bereich zum Schutz von Patienten.
Wer haftet bei fehlerhaften Medizinprodukten?
Bei fehlerhaften Medizinprodukten haften primär die Hersteller des Produktes. Nach dem Produkthaftungsgesetz können auch der Importeur, der ein Produkt in den europäischen Wirtschaftsraum einführt, oder ein sogenannter „Quasi-Hersteller“ zur Verantwortung gezogen werden. Ein Produzent oder jeder, der sich durch Anbringung seines Namens als Hersteller im Sinne des Gesetzes ausgibt, kann ebenso haftbar gemacht werden. Die Haftung der Hersteller ist dabei unabhängig vom Verschulden des Herstellers.
Welche Medizinprodukte fallen unter das Produkthaftungsgesetz?
Unter den Produktbegriff des ProdHaftG fallen alle beweglichen Sachen, also auch Medizinprodukte wie Implantate, Herzschrittmacher, Hüftprothesen oder andere medizinische Hilfsmittel. Das Medizinproduktegesetz (MPG) definiert dabei die Begriffsbestimmung genauer. Die Produkthaftung bei Medizinprodukten ist besonders relevant, da diese oft direkt mit der Gesundheit der Patienten zusammenhängen und fehlerhafte Medizinprodukte schwerwiegende Gesundheitsschäden verursachen können.
Wann gilt ein Medizinprodukt als fehlerhaft?
Ein Medizinprodukt gilt nach § 3 ProdHaftG als fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt des Inverkehrbringens an. Ein Produkt ist nicht allein deshalb fehlerhaft, weil später ein verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht worden ist. Die Beweislast für die Fehlerhaftigkeit liegt beim Geschädigten, der nachweisen muss, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens bereits einen Fehler aufwies.
Welche Schäden können durch fehlerhafte Medizinprodukte entstehen?
Durch fehlerhafte Medizinprodukte können verschiedene Schäden entstehen, darunter:
- Körperliche Schäden und Gesundheitsschäden
- Schmerzen und Leiden, die zu Schmerzensgeld berechtigen
- Folgekosten für weitere Behandlungen
- Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit
- Sachschäden an anderen Gegenständen
Besonders bei implantierbaren Medizinprodukten wie Herzschrittmachern können fehlerhafte Produkte lebensgefährliche Situationen verursachen.
Wie kann ich als Patient Ansprüche bei fehlerhaften Medizinprodukten geltend machen?
Als Patient können Sie Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchsetzen. Für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie:
- Den erlittenen Schaden dokumentieren
- Den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zum fehlerhaften Medizinprodukt nachweisen
- Einen Anwalt mit Expertise im Medizinrecht konsultieren
- Mögliche Anspruchsgrundlagen prüfen (ProdHaftG, § 823 BGB, Vertragshaftung)
Ein spezialisierter Patientenanwalt kann bei der Beurteilung der Anspruchshöhe und bei der Durchsetzung einer angemessenen Entschädigung helfen.
Welche Beweislast trägt der geschädigte Patient?
Der geschädigte Patient muss grundsätzlich folgende Elemente beweisen:
- Die Fehlerhaftigkeit des Medizinprodukts
- Den erlittenen Schaden
- Den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem fehlerhaften Produkt und der Schädigung
Bei komplexen medizinischen Zusammenhängen kann die Beweislast eine Herausforderung darstellen. In manchen Fällen gibt es aber Beweiserleichterungen, insbesondere wenn Produktfehler nachweisbar sind.
Was ist der Unterschied zwischen Arzthaftung und Medizinproduktehaftung?
Während bei der Arzthaftung primär Behandlungsfehler des medizinischen Personals im Fokus stehen, betrifft die Medizinproduktehaftung fehlerhafte Produkte selbst. Beide Bereiche können sich überschneiden, etwa wenn ein Arzt ein erkennbar fehlerhaftes Medizinprodukt verwendet oder bei der Anwendung Fehler macht. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann klären, ob im Einzelfall eine Arzthaftung, eine Produkthaftung oder beides in Betracht kommt.
Wann verjähren Ansprüche bei Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte?
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren drei Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Fehler und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat (§ 12 ProdHaftG). Die Haftung erlischt unabhängig von der Kenntnis in zehn Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde (§ 13 ProdHaftG). Diese Fristen gilt es bei der Durchsetzung von Ansprüchen zu beachten.
Wie finde ich einen spezialisierten Anwalt für Medizinprodukthaftung?
Für die Durchsetzung von Ansprüchen bei Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts für Medizinrecht oder einer spezialisierten Patientenanwälte-Kanzlei. Diese bieten Beratung und Unterstützung für Opfer eines fehlerhaften Medizinprodukts und können Ihnen als Mandant bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche helfen. Achten Sie darauf, einen Anwalt zu wählen, der Erfahrung mit dem speziellen Bereich des Medizinprodukterechts und der Produkthaftung nach § 1 Abs. 2 ProdHaftG hat.
Fachanwalt Christoph Mühl setzt für Sie sein Expertenwissen ein.
Gegen millionenschwere Herstellerfirmen bedarf es neben Fachwissen, das die Kanzlei selbstverständlich mitbringt, auch die nötige Erfahrung und Durchsetzungsstärke.
Erfahrung
Jahrelange Erfahrung bei Produktfehlern.
Kompetenz
Hohe Kompetenz durch hohe Spezialisierung.
Engagement
Ausschließliche Vertretung von Patienten.
Erfolg
Erfolg bedeutet, nichts dem Zufall zu überlassen.