Was tun, wenn der Kardiologe Fehler macht?
Fehler des Kardiologen betreffen die Behandlung am Herzen von PatientInnen. Typische Erkrankungen, bei denen es einer Behandlung durch den Kardiologen bedarf, sind neben Bluthochdruck, Herzschwäche (= Herzinsuffizienz), koronare Herzerkrankungen (= KHK) mit Herzinfarkt, aber auch Herzrhythmusstörungen und Herzmuskelentzündungen. Herzklappenfehler zählen ebenfalls zu den klassischen Krankheitsbildern, die der Kardiologe behandelt.
Auf dem Gebiet der Kardiologie kommt es nicht selten zu ärztlichen Behandlungsfehlern, wenngleich es das Fachgebiet mit der statistisch geringsten Fehlerquote ist. Verwirklicht sich aber ein ärztlicher Behandlungsfehler rund um das Herz, sind die Folgen stets gravierend, wenn nicht gar tödlich.
Haben Sie das Gefühl, dass bei Ihnen oder einem Angehörigen ein Fehler durch den Kardiologen eingetreten ist? Lassen Sie Ihre Vermutung prüfen.
Schmerzensgeld bei Fehlern von Kardiologen
Sie haben den Verdacht auf einen Fehler des Kardiologen?
Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Behandlung durch den Kardiologen / Facharzt für Kardiologie einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Rechtsanwalt Christoph Mühl prüft für Sie, ob ein Fall der Arzthaftung oder ein Geburtsschaden vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.
Der erfahrene Fachanwalt für Medizinrecht mit Kanzlei-Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. unterstützt Sie bundesweit mit dem notwendigen Fachwissen im Patientenrecht und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.