Narkosearzt Fehler

Was Sie über die Haftung des Anästhesisten wissen sollten.

Was tun, wenn der Narkosearzt Fehler macht?

Bei den Entscheidungen der Norddeutschen Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen zwischen 2000 – 2015 betrafen zwar nur 3,5% der Fälle das Fachgebiet der Anästhesiologie, Intensivtherapie und Notfallmedizin. Bei knapp 40% dieser Fälle verwirklichten sich jedoch dauerhafte, schwerste Gesundheitsschäden, die zu Ansprüchen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld führten; in 35,5% der Fälle kam es zu einem Todesfall durch einen Fehlers des Narkosearztes. Grobe Behandlungsfehler von Narkoseärzten traten in knapp 45% der Fälle beim Atemwegsmanagement auf. Bei 19,3% hat ein Narkosearzt Fehler in Zusammenhang mit einer rückenmarksnahen Regionalanästhesie gekommen.

In der Intensivtherapie kam es wiederum in 28,6% der Fälle zu einem schweren dauerhaften Gesundheitsschaden durch einen Fehler bei bzw. im Zusammenhang mit der Narkose. Bei knapp der Hälfte der Fälle war der Tod des Patienten die Folge eines ärztlichen Behandlungsfehlers. 1/3 der Fälle, in denen es zu einem groben Behandlungsfehler gekommen ist, betrafen die Diagnose und Therapie von Infektionen, einer Sepsis oder eines septischen Schocks.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Zahl der ärztlichen Behandlungsfehler in der Anästhesiologie / Intensivmedizin gemessen an der Gesamtzahl von Arzthaftungsfällen nicht sehr groß ist. Die Folgen sind jedoch stets gravierend und Fehler von Narkoseärzten enden leider auch tödlich.

Haben Sie das Gefühl, dass bei Ihnen ein Fehler durch den Narkosearzt eingetreten ist? Lassen Sie Ihre Vermutung prüfen. Wir beraten Sie gerne.

Fehler bei Narkose nach Schweregrad.

Folgen von Kunstfehlern bei Narkose

Beispielsfälle zu Schmerzensgeld bei Fehlern von Narkoseärzten.

Einen schweren Dauerschaden, der zur Berufsaufgabe führte, erlitt ein 48-jähriger Mann. Durch eine Spinalanästhesie kam es bei ihm zu stärksten, anhaltenden Kopfschmerzen, sobald er eine aufrechte Körperhaltung einnimmt.

Er wurde von dem Anästhesisten nicht ausreichend aufgeklärt, d.h. es kam zu einem Fehler des Narkosearztes. Es schlossen sich mehrere Klinikaufenthalte an. Eine Besserung ist leider nicht eingetreten. Das OLG Stuttgart (Urteil vom 01.12.1994 – 14 U 48/93) hat diesem Mann umgerechnet 20.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Das Oberlandesgericht Köln hatte im Jahr 2018 (Urteil vom 23.05.2015 – 5 U 63/15) einen Fall zu entscheiden, in dem eine Patientin nach fehlerhafter Durchführung einer Spinalanästhesie schwere Folgen hinnehmen musste. Wegen einem vermeidbaren Fehler des Narkosearztes bekam sie ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro.

Die Frau hat bis heute kein Gefühl in der Blase und spürt keinen Harndrang. Außerdem hat sie starke Kopfschmerzen, einen Kopfdruck und einen steifen Nacken. Eine Besserung ist nicht in Aussicht. Juristen sprechen bei einem derartigen Verlauf von einem Dauerschaden. Er ist folge eines schwerwiegenden Arztfehlers des Anästhesisten.

Was war vorgefallen? Der Facharzt für Anästhesie hat den „richtigen“ Punkt für den Einstich mit der Nadel um gut 5 cm verfehlt. Als die Patientin über Schmerzen klage, hat er aus unverständlichen Gründen nicht abgebrochen, sondern weiter gemacht. In diesem Fall ging der gerichtliche Sachverständige von einem groben ärztlichen Behandlungsfehler aus. Es handelte sich nämlich um kein Versehen, vielmehr um eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung. Ein Fehler durch den Narkosearzt mit gravierenden Folgen.

Mehrmals jährlich bearbeiten wir Fälle, in denen Patienten zu viel Narkosemittel bekommen haben. Alleine 2020 betraf es zwei Kinder, die deshalb wiederbelebt werden mussten. Was war geschehen?

Ein Facharzt für Anästhesie hat sich jeweils „vertan“ und statt der üblichen Dosis die zehnfache Dosis eines Narkosemittels gegeben (Opiatüberdosis). Beide Kinder mussten völlig unnötig eine Todesangst erleben. Sie haben mitbekommen, wie die Atmung langsam aussetzt und sie nichts dagegen tun können. Dass diese beiden Kinder durch die Überdosis keinen Dauerschaden genommen haben, war reines Glück.

Beide Kliniken wollten ein gerichtliches Verfahren und die Aufarbeitung dieser Fälle in den Medien vermeiden. Deswegen haben ihre Haftpflichtversicherungen Zahlungen von je 10.000 Euro an die geschädigten Kinder geleistet (sog. außergerichtlicher Vergleich).

Sie haben einen Schaden auf dem Gebiet der Anästhesie?

Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Behandlung durch den Narkosearzt einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Die Kanzlei für Medizinrecht prüft für Sie, ob ein Fall der Arzthaftung in der Anästhesie vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.

Unser Team aus erfahrenen Experten in der Arzthaftung mit Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. unterstützt Sie mit dem notwendigen Fachwissen und Know-how im Medizinrecht. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

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