Unterstützung beim Fehler des Radiologen.
Der Facharzt für Radiologie ist nicht therapeutisch tätig. Das heißt, er behandelt die Patienten nicht. Er veranlasst Untersuchungen (= Bildgebung), stellt Diagnosen und wertet dafür Bilder aus. Daher treten Behandlungsfehler auf diesem Gebiet bei diagnostischen Maßnahmen auf. Stets sind es sog. Befunderhebungsfehler und Diagnosefehler. Das Feld der Fehler durch den Radiologen ist somit relativ begrenzt. Wenn der Radiologe aber einen Fehler macht, führt das jedoch regelmäßig zu sehr schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen.
Wann spricht man von einem Befunderhebungsfehler durch den Radiologen?
Von einem Befunderhebungsfehler spricht man, wenn elementar gebotene Befunde nicht erhoben wurden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Befunderhebung zur Abwehr schwerer Gesundheitsrisiken oder Gesundheitsschäden ersichtlich erforderlich war (beispielsweise unterlassene Durchführung einer Mammografie bei tastbaren Knoten oder anderen anerkannten Verdachtsmomenten).
Wann begeht der Radiologe einen Fehler bei der Diagnose?
Ein Diagnosefehler ist gegeben, wenn Röntgenbilder, MRT oder CT Aufnahmen falsch bewertet werden. Übersieht der Radiologe einen Befund, der auf dem Röntgenbild erkennbar ist, können deswegen keine weiteren Maßnahmen oder Therapien durchgeführt werden. Ein Fehler des Radiologen kann daher sehr schwerwiegende Folgen haben.
Welche Ausnahmen gibt es bei Diagnosefehlern des Radiologen?
Die falsche Auswertung erhobener Befunde führt nicht in jedem Fall zu einem Behandlungsfehler. Wie kommt das?
- Diagnosefehler beurteilt die Rechtsprechung eher mit einer gewissen Zurückhaltung als Behandlungsfehler, da der Arzt in der Diagnostik einen gewissen Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum besitzt.
- Außerdem kann die Auswertung von Röntgenbildern schwierig sein, wenn das technische Ergebnis keine eindeutige Deutung zulässt.
- Schließlich sind Röntgendiagnosen vorläufige Diagnosen und daher mit hohen Unsicherheiten belastet.
Gut zu wissen: Solange bildgebende Befunde nachvollziehbar gedeutet wurden, wenn eine andere Diagnose nicht auf der Hand lag und wenn die Diagnose nicht völlig abwegig, sondern vertretbar war und der Krankheitsverlauf keine Besonderheiten aufwies, die weitere Kontrollbefunde erfordern, geht die Rechtsprechung auch bei einer falschen Diagnose nicht von einem Behandlungsfehler aus. Ein Diagnosefehler liegt aber vor, wenn das diagnostische Vorgehen und die Bewertung der durch diagnostische Hilfsmittel gewonnenen Ergebnisse für einen gewissenhaften Arzt nicht mehr vertretbar bzw. unverständlich erscheinen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sog. fundamentalen Diagnosefehler.
Da diese Unterscheidung rechtlich oft schwierig ist, sind Sie mit einem Fachanwalt für Medizinrecht mit spezialisierter Ausrichtung auf das Arzthaftungsrecht gut beraten.
Wie oft unterlaufen Radiologen Fehler?
Fehler bei der Diagnose sind sehr häufig. Ob sie wiederum als ein Diagnoseirrtum oder aber als ein fundamentaler Diagnosefehler eingestuft werden, ist eine Frage der Wertung. Nur im Falle eines fundamentalen Fehlers durch den Radiologen kommt den geschädigten Patienten die Beweislastumkehr zugute.
Fehlerquote Radiologie im Jahr 2019 (MDK)
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