Was Sie über die Radiologie und Fehler des Radiologen wissen sollten.

Unterstützung beim Fehler des Radiologen.

Der Facharzt für Radiologie ist nicht therapeutisch tätig. Das heißt, er behandelt die Patienten nicht. Er veranlasst Untersuchungen (= Bildgebung), stellt Diagnosen und wertet dafür Bilder aus. Daher treten Behandlungsfehler auf diesem Gebiet bei diagnostischen Maßnahmen auf. Stets sind es sog. Befunderhebungsfehler und Diagnosefehler. Das Feld der Fehler durch den Radiologen ist somit relativ begrenzt. Wenn der Radiologe aber einen Fehler macht, führt das jedoch regelmäßig zu sehr schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen.

Wann spricht man von einem Befunderhebungsfehler durch den Radiologen?

Von einem Befunderhebungsfehler spricht man, wenn elementar gebotene Befunde nicht erhoben wurden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Befunderhebung zur Abwehr schwerer Gesundheitsrisiken oder Gesundheitsschäden ersichtlich erforderlich war (beispielsweise unterlassene Durchführung einer Mammografie bei tastbaren Knoten oder anderen anerkannten Verdachtsmomenten).

Wann begeht der Radiologe einen Fehler bei der Diagnose?

Ein Diagnosefehler ist gegeben, wenn Röntgenbilder, MRT oder CT Aufnahmen falsch bewertet werden. Übersieht der Radiologe einen Befund, der auf dem Röntgenbild erkennbar ist, können deswegen keine weiteren Maßnahmen oder Therapien durchgeführt werden. Ein Fehler des Radiologen kann daher sehr schwerwiegende Folgen haben.

Welche Ausnahmen gibt es bei Diagnosefehlern des Radiologen?

Die falsche Auswertung erhobener Befunde führt nicht in jedem Fall zu einem Behandlungsfehler. Wie kommt das?

  • Diagnosefehler beurteilt die Rechtsprechung eher mit einer gewissen Zurückhaltung als Behandlungsfehler, da der Arzt in der Diagnostik einen gewissen Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum besitzt.
  • Außerdem kann die Auswertung von Röntgenbildern schwierig sein, wenn das technische Ergebnis keine eindeutige Deutung zulässt.
  • Schließlich sind Röntgendiagnosen vorläufige Diagnosen und daher mit hohen Unsicherheiten belastet.

Gut zu wissen: Solange bildgebende Befunde nachvollziehbar gedeutet wurden, wenn eine andere Diagnose nicht auf der Hand lag und wenn die Diagnose nicht völlig abwegig, sondern vertretbar war und der Krankheitsverlauf keine Besonderheiten aufwies, die weitere Kontrollbefunde erfordern, geht die Rechtsprechung auch bei einer falschen Diagnose nicht von einem Behandlungsfehler aus. Ein Diagnosefehler liegt aber vor, wenn das diagnostische Vorgehen und die Bewertung der durch diagnostische Hilfsmittel gewonnenen Ergebnisse für einen gewissenhaften Arzt nicht mehr vertretbar bzw. unverständlich erscheinen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sog. fundamentalen Diagnosefehler.

Da diese Unterscheidung rechtlich oft schwierig ist, sind Sie mit einem Fachanwalt für Medizinrecht mit spezialisierter Ausrichtung auf das Arzthaftungsrecht gut beraten.

Wie oft unterlaufen Radiologen Fehler?

Fehler bei der Diagnose sind sehr häufig. Ob sie wiederum als ein Diagnoseirrtum oder aber als ein fundamentaler Diagnosefehler eingestuft werden, ist eine Frage der Wertung. Nur im Falle eines fundamentalen Fehlers durch den Radiologen kommt den geschädigten Patienten die Beweislastumkehr zugute.

Fehlerquote Radiologie im Jahr 2019 (MDK)

Sie haben die Vermutung, dass der Radiologe / Röntgenarzt einen Fehler gemacht hat und Sie dadurch einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben?

Wenn Sie befürchten, dass der Radiologe / Facharzt für Radiologie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler gemacht hat, sind Sie hier genau richtig. Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Fachanwalt für Medizinrecht und prüft für Sie, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.

Der erfahrene Experte in der Arzthaftung mit Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. unterstützt Sie bundesweit mit dem notwendigen Fachwissen im Medizinrecht und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

  • Fehler Radiologe Diagnosefehler Mainz
  • Arzthaftung Schadenersatz Mainz
  • Röntgenarzt Fehler Pfusch Arzthaftung

Beispielsfälle zu Schmerzensgeld beim Fehler durch den Radiologen

Das Oberlandesgericht (OLG) München (Urteil vom 16.02.2012 – 1 U 2798/11) hat einem Patienten ein Schmerzensgeld von 60.000 Euro zugesprochen, weil der Radiologe MRT-Aufnahmen vollkommen falsch (= fundamentaler Diagnosefehler) ausgewertet hat.

Der Tumor ist deswegen in den Gesichtsnerv hineingewachsen – der geschädigte Patient hierdurch entstellt. Er kann nicht richtig sprechen, essen oder trinken. Sein gesamtes restliches Leben wird er mit diesen Beeinträchtigungen zurecht kommen müssen.

Hier hat das Landgericht zunächst ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro zugesprochen. Das zeigt, wie wichtig es für geschädigte PatientInnen ist, einen versierten Patientenanwalt an ihrer Seite zu haben. Durch kompetente Unterstützung eines Fachanwalts für Medizinrecht und hohes Engagement konnte der Betrag in der zweiten Instanz verdoppelt werden.

Dies ist ein gutes Beispiel dafür, warum man in Arzthaftungsfällen stets einen Experten benötigt, um nichts dem Zufall zu überlassen.

Das Landgericht (LG) Amberg (Urteil vom 14.09.2016 – 23 O 1004/13) hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem eine Subarachnoidalblutung auf CT-Aufnahmen übersehen wurde. Der geschädigte Patient erlitt deswegen dauerhafte Schäden. Dafür sah das LG ein (Teil-)Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro als angemessen an.

Was war genau geschehen? Dem Radiologen ist bei der Auswertung von CT-Aufnahmen des Schädels des Klägers vom 07.04.2008 ein unvertretbarer Diagnoseirrtum und damit eine als Behandlungsfehler zu wertende Fehldiagnose. Der Patient leidet dauerhaft an kognitiven Einschränkungen: sein Gedächtnis ist beeinträchtigt, er hat massive Wortfindungsstörungen, seine Feinmotorik ist erschwert, benötigt für alles deutlich mehr Zeit (z.B. An-/Ausziehen der Kleidung) und hat einen dauerhaften Tinnitus.

Was hat es mit einer Subarachnoidalblutung überhaupt auf sich? Bei einer Subarachnoidalblutung handelt es sich um eine Blutung im Bereich der Hirnhäute, die das Hirn umhüllen. Die Ursache der Blutung ist meistens ein Aneurysma. Das ist eine Aussackung der großen Hirnarterien. Solche Aussackungen könnten platzen. Dann ist Schnelligkeit gefragt: man muss die Blutung schnellstmöglich behandeln. Denn ansonsten sterben PatientInnen in 33% der Fälle; bleibende Schäden/Behinderungen sind eine häufige Folge bei denen, die überleben.

Sie brauchen einen engagierten Fachanwalt?

Bei Patientenanwalt Mühl sind Sie in guten Händen.

Überzeugen Sie sich selbst.