Radiologie-Behandlungsfehler: Ihre Spezialisten, wenn der Radiologe Diagnosefehler begeht.
Stellen Sie sich vor, ein wichtiger medizinischer Befund wird übersehen – mit potenziell fatalen Folgen für Ihre Gesundheit. Radiologie-Behandlungsfehler sind leider keine Seltenheit und können weitreichende Konsequenzen haben. Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht unterstützen wir Patienten, die durch Diagnosefehler in der Radiologie einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben.
Unsere Expertise im Arzthaftungsrecht zeigt: Nicht jeder Befundirrtum ist automatisch ein Behandlungsfehler. Aber wenn Radiologen elementare diagnostische Standards missachten, haben Patienten Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Seit 2008 beraten wir bundesweit Betroffene und helfen ihnen, ihre Rechte durchzusetzen.
Ich unterstütze seit 2008 betroffene Patienten im Beriech Diagnosefehler durch Radiologen.
Welche Schritte sollten Sie als erstes unternehmen? Lohnt sich dieser Weg? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Ich beantworte Ihre Fragen zum Thema Diagnosefehler durch Radiologen und zeige Ihnen den Weg, auf dem Sie erfolgreich Schadenersatz gegen den Radiologen durchsetzen können.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Unterstützung beim Fehler des Radiologen.
Was bedeutet ein Radiologie-Behandlungsfehler konkret? Ob übersehene Tumore, falsch gedeutete Röntgenaufnahmen oder unterlassene weitere Untersuchungen – wir durchleuchten jeden Fall mit höchster juristischer Präzision. Unsere kostenlose Erstberatung gibt Ihnen Klarheit, ob ein fundamentaler Diagnosefehler vorliegt, der rechtliche Schritte rechtfertigt.
Die Besonderheit unserer Arbeit: Wir verstehen sowohl die medizinischen als auch die rechtlichen Nuancen von Behandlungsfehlern in der Radiologie. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und die notwendige Entschädigung zu erreichen.
Möchten Sie wissen, ob Sie Opfer eines Radiologie-Behandlungsfehlers geworden sind? Dann sind Sie hier genau richtig.
Wie kann der Radiologe Behandlungsfehler begehen?
Der Facharzt für Radiologie ist nicht therapeutisch tätig. Das heißt, er behandelt die Patienten nicht. Er veranlasst Untersuchungen (= Bildgebung), stellt Diagnosen und wertet dafür Bilder aus. Daher treten Behandlungsfehler auf diesem Gebiet bei diagnostischen Maßnahmen auf. Stets sind es sog. Befunderhebungsfehler und Diagnosefehler. Das Feld der Fehler durch den Radiologen ist somit relativ begrenzt. Wenn der Radiologe aber einen Fehler macht, führt das jedoch regelmäßig zu sehr schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen.
Wann spricht man von einem Befunderhebungsfehler durch den Radiologen?
Von einem Befunderhebungsfehler spricht man, wenn elementar gebotene Befunde nicht erhoben wurden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Befunderhebung zur Abwehr schwerer Gesundheitsrisiken oder Gesundheitsschäden ersichtlich erforderlich war (beispielsweise unterlassene Durchführung einer Mammografie bei tastbaren Knoten oder anderen anerkannten Verdachtsmomenten).
Wann begeht der Radiologe einen Fehler bei der Diagnose?
Ein Diagnosefehler ist gegeben, wenn Röntgenbilder, MRT oder CT Aufnahmen falsch bewertet werden. Übersieht der Radiologe einen Befund, der auf dem Röntgenbild erkennbar ist, können deswegen keine weiteren Maßnahmen oder Therapien durchgeführt werden. Ein Fehler des Radiologen kann daher sehr schwerwiegende Folgen haben.
Welche Ausnahmen gibt es bei Diagnosefehlern des Radiologen?
Die falsche Auswertung erhobener Befunde führt nicht in jedem Fall zu einem Behandlungsfehler. Wie kommt das?
- Diagnosefehler beurteilt die Rechtsprechung eher mit einer gewissen Zurückhaltung als Behandlungsfehler, da der Arzt in der Diagnostik einen gewissen Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum besitzt.
- Außerdem kann die Auswertung von Röntgenbildern schwierig sein, wenn das technische Ergebnis keine eindeutige Deutung zulässt.
- Schließlich sind Röntgendiagnosen vorläufige Diagnosen und daher mit hohen Unsicherheiten belastet.
Gut zu wissen: Solange bildgebende Befunde nachvollziehbar gedeutet wurden, wenn eine andere Diagnose nicht auf der Hand lag und wenn die Diagnose nicht völlig abwegig, sondern vertretbar war und der Krankheitsverlauf keine Besonderheiten aufwies, die weitere Kontrollbefunde erfordern, geht die Rechtsprechung auch bei einer falschen Diagnose nicht von einem Behandlungsfehler aus. Ein Diagnosefehler liegt aber vor, wenn das diagnostische Vorgehen und die Bewertung der durch diagnostische Hilfsmittel gewonnenen Ergebnisse für einen gewissenhaften Arzt nicht mehr vertretbar bzw. unverständlich erscheinen. Es handelt sich in diesem Fall um einen sog. fundamentalen Diagnosefehler.
Da diese Unterscheidung rechtlich oft schwierig ist, sind Sie mit einem Fachanwalt für Medizinrecht mit spezialisierter Ausrichtung auf das Arzthaftungsrecht gut beraten.
Wie oft unterlaufen Radiologen Fehler?
Fehler bei der Diagnose sind sehr häufig. Ob sie wiederum als ein Diagnoseirrtum oder aber als ein fundamentaler Diagnosefehler eingestuft werden, ist eine Frage der Wertung. Nur im Falle eines fundamentalen Fehlers durch den Radiologen kommt den geschädigten Patienten die Beweislastumkehr zugute.
Fehlerquote Radiologie im Jahr 2019 (MDK)
Sie haben die Vermutung, dass der Radiologe / Röntgenarzt einen Fehler gemacht hat und Sie dadurch einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben?
Ein Verdacht auf einen Behandlungsfehler durch einen Radiologen kann überwältigend und verunsichernd sein. Folgen Sie diesen gezielten Schritten, um Ihre Rechte zu wahren und eine mögliche Schadensersatzforderung zu unterstützen:
1. Dokumentation sichern
Sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen lückenlos:
- Originalröntgenaufnahmen
- Befundberichte
- Überweisungsschreiben
- Folgeuntersuchungen
- Behandlungsdokumentation
2. Medizinische Zweitmeinung einholen
- Konsultieren Sie einen unabhängigen Facharzt
- Lassen Sie Ihre Aufnahmen und Befunde neutral überprüfen
- Dokumentieren Sie diese Zweitmeinung schriftlich
- Bewahren Sie alle Gutachten und Stellungnahmen auf
3. Zeitnahe rechtliche Beratung
Warum schnelles Handeln entscheidend ist:
- Beweismittel können verloren gehen
- Verjährungsfristen laufen
- Medizinische Dokumentation wird schwieriger zu rekonstruieren
4. Schadensdokumentation
Gesundheitliche Aspekte
- Alle behandelnden Ärzte dokumentieren
- Behandlungswege und -kosten erfassen
- Erwerbsausfälle und Folgekosten festhalten
Rechtliche Dokumentation
- Schriftliche Schilderung des Behandlungsverlaufs (Gedächtnisprotokoll)
- Vermutete Fehler konkret benennen
- Zeitliche Abfolge präzise rekonstruieren
Wenn Sie befürchten, dass der Radiologe / Facharzt für Radiologie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler gemacht hat, sind Sie hier genau richtig. Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Fachanwalt für Medizinrecht und prüft für Sie, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.
Der erfahrene Experte in der Arzthaftung mit Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. unterstützt Sie bundesweit mit dem notwendigen Fachwissen im Medizinrecht und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.