Was Sie über die Haftung des Onkolgen wissen sollten.

Expertenhilfe bei Haftung des Onkologen.

Ärztefehler von Onkologen liegen meist darin, dass ein bösartiger Tumor übersehen oder zu spät erkannt wird. Wenn der Onkologe also einen (Behandlungs)Fehler macht, kann es um Leben der Tod gehen.

Worum geht es in der Onkologie?

Die Onkologie beschäftigt sich mit der Entstehung, Entwicklung und Behandlung von Krebs (= Tumorerkrankungen). Als Teildisziplin der inneren Medizin liegt ihr Schwerpunkt vor allem in der Diagnose und Therapie von bösartigen (d.h. malignen) Tumoren.

Die Therapien der Onkologie zielen entweder auf die Entfernung oder Zerstörung vom gesamten Tumorgewebe (= kurative Therapie) oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, auf die Verkleinerung des Tumorgewebes, damit beeinträchtigte Organe entlastet werden können (= palliative Therapie). Typische Techniken sind die

  • Operation
  • Bestrahlung oder
  • Chemotherapie

Gibt es alternative Behandlungsmethoden?

Neben der auf klinischen Studien und wissenschaftlichen Untersuchungen basierenden klassischen Onkologie existieren noch viele alternative, häufig fragwürdige Behandlungsmethoden.

Wird ein maligner Tumor zu spät erkannt oder falsch behandelt, hat dies stets ganz massive Folgen für den Geschädigten und kann unter Umständen tödlich enden. Gerade wenn es um derart heikle Themen geht, sollten Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht hinzuziehen und nichts dem Zufall überlassen.

Beispielsfälle zu Schmerzensgeld beim Behandlungsfehler des Onklogen

Das OLG Jena (Urteil vom 23.5.2007 – 4 U 437/05) hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem eine histologische Abklärung eines innerhalb kurzer Zeit auffallend wachsenden Tumors nicht erfolgt ist. Darin ist ein grober Behandlungsfehler in der Form der Unterlassung einer notwendigen Befunderhebung zu sehen. Das Gericht hat ein Schmerzensgeld von 90.000 Euro zugesprochen.

Für diesen (Behandlungs)Fehler sind der (weiter) behandelnde Frauenarzt und auch der hinzugezogene Onkologe gleichermaßen verantwortlich. Denn es fand keine vollständige Übernahme der Behandlung alleine durch den Onkologen statt. Zudem wurde der Onkologe ausreichend über die Vorbefunde unterrichtet.

Es handelte sich um eine 31 Jahre alte Frau, die durch Fehler des Gynäkologen und des Onkologen ihr Leben verlor.

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Haben Sie den Verdacht auf einen Fehler des Onkologen?

Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Behandlung durch den Onkologen / Facharzt für Onkologie einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Lassen Sie überprüfen, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.

Die Kanzlei für Medizinrecht Mainz unterstützt Sie von den Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. mit dem notwendigen Fachwissen in der Arzthaftung und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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