Bei uns erhalten Sie Unterstützung bei Fehlern des Urologen.
Die häufigsten Arztfehler des Urologen liegen in der Nichterkennung oder zu spät erkannten Krebs (bösartige Tumore) der Prostata und der Harnblase.
Hier sind die Folgen sehr schwerwiegend. Deshalb ist guter Rat gefragt. Wichtig ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Patientenanwalt, denn es muss schnell und effizient gehandelt werden.
Was macht der Urologe?
Das Fachgebiet der Urologie befasst sich mit der Prävention (Vorbeugung), (Früh-)Erkennung und der Therapie von Krankheiten und Verletzungen der Organe in denen Urin gebildet und abgeleitet wird. Das sind: Nieren, Harnblase, Harnleiters und Harnröhre. Außerdem behandeln Urologen Erkrankungen und Verletzungen der Geschlechtsorgane des Mannes.
Urologen behandeln einerseits mit Medikamenten. Andererseits führen sie Operationen durch (z.B. Harnleiterschienungen, Vasektomie und andere). Eingriffe erfolgen endoskopisch oder offen – je nach Einzelfall.
Außerdem gehören Steinzertrümmerungen oder Laserbehandlungen (Schneiden und Verdampfen unerwünschten Gewebes) zur Tätigkeit des Urologen.
In allen diesen Bereichen kann es selbstverständlich zu Arztfehlern bzw. ärztlichen Behandlungsfehlern von Urologen kommen.
Wenn Sie einen Fehler des Urologen auf einem dieser Tätigkeitsfehler vermuten, lassen Sie sich von uns beraten. Sie bekommen einen kurzfristigen Termin.
Wie oft unterlaufen Urologen Arztfehler?
Auch wenn die Gesamtanzahl an Vorwürfen der Patienten im Jahr 2019 im Vergleich zu anderen medizinischen Gebieten bei 2,98 % lag (Spitzenreiter ist hier die Orthopädie / Unfallchirurgie mit 32,1 % aller gemeldeter Fälle im Jahr 2019), ist die Fehlerquote bei der Behandlung durch Urologen hoch. Urologen begingen im Jahr 2019 in immerhin 23,3 % der vorgeworfenen Behandlungen einen ärztlichen Behandlungsfehler (Quelle: MDK 2019).
Häufigkeit
Fehler von Urologen in der gesamten Arzthaftung2,98 %
Anteil der Fehler durch Urologen im Arzthaftungsrecht
Fehlerquote
Fehler bei Behandlung durch Urologen23,3 %
Fast 1/4 der gemeldeten Fälle sind Arztfehler
Beispielsfälle zu Schmerzensgeld beim Fehler durch den Urologen
Der niedergelassene Urologe tat seine Beschwerden als „Kopfsache“ ab. Leider kam für diesen Patienten jede Hilfe zu spät. Es war nämlich ein bösartiger Tumor, der dann streute. Es bildeten Sich Metastasen in der Lunge und der Wirbelsäule.
Dieser Mann verstarb letztlich und hinterließ seine Frau und die beiden Söhne. Das Verfahren wurde mit einem gerichtlichen Vergleich über 200.000 Euro beendet.
Mit einem groben ärztlichen Behandlungsfehler eines Urologen hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zu befassen (Urteil vom 10.9.2019 – 8 U 43/17). Das Gericht hat wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zugesprochen.
Was lag dieser Entscheidung zugrunde?
Es war ein sogenannter Befunderhebungsfehler, der zur Haftung des Urologen führte. Der Urologe erkannte dabei einen bösartigen Blasen- und Prostatakrebs nicht und veranlasste keine weiteren Untersuchungen. Das war unverständlich, weil der Patient bei seinen jährlichen Kontrollen über Blut im Urin geklagt hatte. Dass das abgeklärt gehört, liegt eigentlich auch für einen medizinischen Laien auf der Hand. Die Tumore wurden dann per Zufall bei einer Hüftoperation entdeckt. Doch sie hatten bereits gestreut und die Chemotherapie konnte diesen Mann nicht mehr retten.
Gut zu wissen: Bei einem Befunderhebungsfehler greift die Beweislastumkehr zugunsten der Patienten. In diesem Fall muss der Arzt sich entlasten und beweisen, dass die Schäden nichts mit der Behandlung zu tun haben.
Sie haben einen Schaden durch den Urologen erlitten?
Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Behandlung durch den Urologen / Facharzt für Urologie einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Wir prüfen für Sie, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.
Unser Team aus erfahrenen Experten in der Arzthaftung mit Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. unterstützt Sie bundesweit mit dem notwendigen Fachwissen im Medizinrecht und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.