Was Sie über Behandlungsfehler durch den Frauenarzt und in der Geburtshilfe wissen sollten.

Wir helfen Ihnen bei Behandlungsfehlern des Frauenarztes.

Behandlungsfehler durch den Frauenarzt können auf verschiedenen Ebenen seiner Tätigkeit passieren. Doch was tut der Frauenarzt bzw. die Frauenärztin genau?

Die Gynäkologie (Frauenheilkunde) befasst sich in erster Linie mit der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen der weiblichen Sexual- und Fortpflanzungsorgane. Außerdem gehört zum Tätigkeitsfeld des Frauenarztes auch die Hormontherapie, die Beratung und Durchführung von Empfängnisverhütungsmaßnahmen sowie Vorsorgeuntersuchungen (wie z. B. die Mammographie).

Häufigkeit von Behandlungsfehlern durch den Frauenarzt

Die häufigsten Behandlungsfehler in der Gynäkologie kommen im Rahmen der Behandlung von gutartigen Tumoren der Gebärmutter, sog. Leiomyomen, (6%), Brustkrebs (15%) und bei der operativen Entfernung der Gebärmutter, sog. Hysterektomie (12%) vor.

Schließlich kommen Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Entbindung in Betracht (sogenannte Geburtsschäden). Diese Fehler sind statistisch betrachtet nicht so häufig. Hierbei handelt es sich aber in aller Regel um schwerste Schäden bei neugeborenen Kindern, die dadurch regelmäßig schwerbehindert sind und -gemeinsam mit ihren Eltern- ihr Leben lang an den Folgen leiden.

Beispielsfälle zu Schmerzensgeld bei Fehlern durch den Frauenarzt

In einer aktuelleren Entscheidung verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einen Frauenarzt, der einen Behandlungsfehler begangen hat, zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro (OLG Hamm, Urteil vom 19.03.2018, Az. 3 U 63/15).

Was genau ist passiert? Wegen seiner Versäumnisse wurde ein Kind zu spät entbunden. Deshalb kam es mit schwersten körperlichen und geistigen Schäden zur Welt. Das Kind wurde mit einer Verzögerung von 45 Minuten zur Welt gebracht. In dieser Zeit ist es bedauerlicherweise zu einer Hirnschädigung gekommen, die sich nicht wieder rückgängig machen lässt. Dieses Kind ist dauerhaft geschädigt. Ein Leben lang ein Pflegefall.

In einer weiteren aktuelleren Entscheidung verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einen Frauenarzt, der einen Behandlungsfehler begangen hat, zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro (OLG Hamm, Urteil vom 04.04.2017).

Was genau ist passiert? Die Herztöne eines Babys sind über einen längeren Zeitraum sehr auffällig gewesen. Deswegen hätte die Geburt durch einen Not-Kaiserschnitt beendet werden müssen. Auch wurde unterlassen, eine dauernden CTG-Überwachung durchzuführen, was bei diesem Verlauf völlig unverständlich und als grober Behandlungsfehler zu bewerten war. Dieses Kind ist dauerhaft geschädigt. Es wird auch bei einer entsprechenden Förderung die Stufe eines 7-8jährigen Kindes niemals überschreiten.

Das Oberlandesgericht (OLG) Thüringen hat bei einer unterlassenen histologischen Abklärung zum Ausschluss eines Mammakarzinoms (Brustkrebs) ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zugesprochen.

Was genau ist geschehen?

Eine damals 25-jährige  Frau suchte den Frauenarzt wegen eines Knotens in der linken Brust auf. Der Gynäkologe stufte den Knoten nach einem Tastbefund als „gutartig“ ein. Bei der nächsten Kontrolluntersuchung ordnete der Frauenarzt ein Ultraschall und eine Mammographie der Brust an. Das geschah jedoch mit deutlicher Verspätung.

Der dann hinzugezogene Onkologe stellte in einer erneuten Mammasonographie fest, dass es sich wohl um Fibroadenome handele. Halbjährlich durchgeführte Sonographien führten schließlich mit einem Jahr Verspätung zu der Entfernung der Knoten. Einer hatte mittlerweile die Größe von 17 x 19 mm erreicht. Es wurde histologisch ein bösartiges Mammakarzinom festgestellt. Außedem bestanden zu diesem Zeitpunkt bereits zahlreiche Lymphknoten- und Lebermetastasen.

Die Frau verstarb im Alter von 31 Jahren an den Folgen der Krebserkrankung.

Sie haben den Verdacht auf einen Behandlungsfehler durch den Frauenarzt / Gynäkologen?

Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Behandlung durch den Frauenarzt / Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.

Fachanwalt Christoph Mühl ist Experte im Bereich Arzthaftung mit Kanzlei in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M.. Der erfahrene Patientenanwalt unterstützt Sie mit dem notwendigen Fachwissen und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn der Frauenarzt einen Behandlungsfehler macht oder es zu einem Geburtsschaden kommt.

Überlassen Sie nichts dem Zufall und ziehen einen Experten hinzu.

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