Medizinrecht Mainz – Christoph Mühl
Kapuzinerstraße 38, 55116 Mainz
06131 6366752
Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden
0611 97774342
Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt
069 667741270
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. 09.00 – 12.00 Uhr
Mo. – Do. 14.00 – 16.00 Uhr
Benötigen Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt?
Ich berate seit über 15 Jahren deutschlandweit geschädigte Patientinnen und Patienten im Medizinrecht. Mit meiner Erfahrung, Kompetenz und Empathie bin ich für Sie da. Melden Sie sich gerne telefonisch unter (06131) 6366752, per E-Mail oder nutzen das Kontaktformular. Ich beantworte Ihre Fragen gerne.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Die Mandanten vertrauen dem Experten.
Die Kanzlei ist stolz darauf, bereits vier Jahre in Folge als TOP Dienstleister und TOP Empfehlung ausgezeichnet worden zu sein.
Mit seiner Fachkompetenz und jahrelangen Erfahrung hilft Rechtsanwalt Christoph Mühl auch Ihnen in sämtlichen Fragen zum Medizinrecht, Patientenrecht, der Arzthaftung und bei Geburtsschaden.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Fachanwalt für Medizinrecht.
Mehr über die Kanzlei.
Die Kanzlei für Medizinrecht in Mainz verfügt über eine langjährige Erfahrung im Arzthaftungsrecht und hat einer Vielzahl von Mandanten dabei geholfen, eine angemessene Entschädigung nach einem Behandlungsfehler oder einem Geburtsschaden zu bekommen. Von den Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt ist die Kanzlei bundesweit tätig.
Medizinrecht Mainz, Wiesbaden, Frankfurt.
Die häufigsten Tätigkeitsfelder der Kanzlei.
Häufige Fragen
und Antworten
im Medizinrecht.
Ein Behandlungsfehler ist eine Abweichung des Arztes oder des medizinischen Personals von dem geltenden Behandlungsstandard. Für Ärzte gilt der Behandlungsstandard als Mindestmaß der Versorgung. Definiert wird er durch den Stand der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt Ihrer Behandlung.
Die Kanzlei für Medizinrecht Mainz von Rechtsanwalt Christoph Mühl unterstützt Sie kompetent bei der Beantwortung dieser Frage und zeigt Ihnen auf, wie Sie den Behandlungsfehler nachweisen und erfolgreich zu Schadenersatz und Schmerzensgeld kommen.
Für die Verjährung gilt im Medizinrecht ein kurze Frist von frei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Schluss des Jahres zu laufen, in dem Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler, dem ursächlichen Schaden und der Person des Schädigers haben bzw. haben mussten.
Da diese Voraussetzungen von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich beurteilt werden, ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Ansonsten riskieren Sie, dass Ihre Ansprüche womöglich verfallen.
Sollte mein Anwalt Experte in Arzthaftung und Geburtsschadensrecht sein? Muss ich einen Anwalt in der gleichen Stadt haben?
Wichtig ist es für alle Fälle der Arzthaftung und bei einem Geburtsschaden, dass Sie – und Ihr Kind – von einem erfahrenen und engagierten Fachanwalt für Medizinrecht vertreten werden. Jeder Arzthaftungsfall erfordert eine hohe juristische Kompetenz. Selbstverständlich auch sehr fundierte medizinische Kenntnisse.
Ob Ihr Rechtsanwalt die Kanzlei in Ihrer Stadt hat, ist hingegen zweitrangig. Die Kanzlei für Medizinrecht Mainz vertritt von den Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern und Eltern von geburtsgeschädigten Kindern im gesamten Rhein-Main und Rhein-Neckar-Gebiet.
Die Nähe zu Ihnen ist für die Kanzlei keine Frage räumlicher Entfernung: Den Schriftwechsel mit der Versicherung des Arztes oder der Klinik erhalten Sie immer unmittelbar übersandt. Ihr Patientenanwalt bespricht mit Ihnen vor jedem Schritt das weitere Vorgehen und stimmt sich mit Ihnen ab. Termine vor dem Landgericht und Oberlandesgericht nimmt Fachanwalt Christoph Mühl gemeinsam mit Ihnen persönlich wahr. Die Kanzlei entsendet keine Vertretung oder einen anderen Anwalt zum Termin und Herr Rechtsanwalt Mühl bei allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten zugelassen. Bei ihm steht der geschädigte Patient im Mittelpunkt. Und dazu gehört die persönliche Betreuung und Vertretung in jedem Verfahrensstadium.
Die Kosten eines Rechtsanwalts richten sich gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach dem Gegenstandswert, d.h. nach der Höhe des Schmerzensgeldes und Schadenersatzes, um die gestritten wird. Wir sprechen darüber vorab. Es gilt dabei in Deutschland der Grundsatz, dass der Gegner die Kosten übernimmt, wenn der Behandlungsfehler nachgewiesen wird.
Was benötigen wir, damit wir die Arbeit aufnehmen können?
Als Betroffener sollten Sie zuerst ein Gedächtnisprotokoll verfassen. Darin schreiben Sie alle Geschehnisse auf, beginnend mit dem Grund der ärztlichen Behandlung. Das geschieht so, wie Sie sich daran erinnern.
Bei einem Geburtsschaden beschreiben Sie Ihre Schwangerschaft, die Entbindung und die kinderärztliche Behandlung, wie Sie sich an all das erinnern.
Außer Ihrem Gedächtnisprotokoll ist es wichtig, alle ärztlichen Unterlagen zu beschaffen. Wir nennen das medizinische Beweissicherung. Dazu gehören neben den Unterlagen der Gegenseite auch die Unterlagen der Vor- und Nachbehandler.
Bei Geburtsschäden sind zusätzlich noch die Unterlagen Ihrer Schwangerschaft (insbesondere Kopie von Ihrem Mutterpass), Unterlagen zur Entbindung und der kinderärztlichen Nachbehandlung erforderlich.
Hierbei werden Sie von der Kanzlei umfassend unterstützt.
Anschließend werden die beschafften Unterlagen mit dem Gedächtnisprotokoll abgeglichen. Sind sie deckungsgleich? Wo sind Unterschiede zu dem, wie Sie es in Erinnerung haben?
Dann folgt natürlich die rechtliche Bewertung, ob der Arzt richtig oder falsch gehandelt hat und worin der Fehler liegt.
Was sollte in Ihrem Gedächtnisprotokoll drin sein?
Das Gedächtnisprotokoll ist eine wichtige Stütze für uns bei der Vorbereitung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche und dem Schriftverkehr mit der Haftpflichtversicherung des betroffenen Arztes oder der Klinik und selbstverständlich auch vor Gericht.
In dem Gedächtnisprotokoll sollte gleichsam einem Tagebuch aufgeschrieben werden, an welche Vorgänge und Dinge Sie sich erinnern.
Für Arzthaftungsfälle ist folgendes wichtig:
- Welche Symptome hatten Sie vor der Behandlung im Krankenhaus oder beim Arzt?
- Wer hat die Eingangsuntersuchung durchgeführt (Arzt welcher Fachrichtung, ggf. ein Assistenzarzt)? Was wurde angeordnet?
- Haben Sie die Symptome dem Arzt oder der Krankenschwester mitgeteilt? War sonst jemand dabei (Freund, Familienmitglied, Ehepartner usw.)?
- Wie hat sich Ihr Zustand während der Behandlung entwickelt? Hatten Sie weiterhin Beschwerden (welche?) und wurden diese jemandem (wem?) mitgeteilt? Können das andere ggf. bestätigen (Familie, Freunde usw.)?
- Wie ist die weitere Behandlung bei anderen Ärzten abgelaufen und wie geht es Ihnen heute mit der Situation?
Bei einem Geburtsschaden ist noch folgendes von Bedeutung:
- Gab es Auffälligkeiten in der Schwangerschaft (Bluthochdruck, Blutungen etc.)?
- Was ist nach der Aufnahme im Krankenhaus passiert? Wer (Arzt, Hebamme?) hat die erste Untersuchung durchgeführt? Was ist danach gesagt worden?
- Gab es Besonderheiten während der Geburt (z.B. akut aufgetretene Schmerzen, Veränderung der Herztöne beim Kind, Blutungen)?
- Was ist hierauf von den beteiligten Personen gesagt und gemacht worden?
- Wurde während der Entbindung über etwas gesprochen und was genau (von wem?) ist gesagt worden?
- Hat man (wer?) über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts gesprochen?
- Welche Personen waren bei der Geburt des Kindes anwesend?
- Was hat wer getan, um das Kind zu entwickeln?
- Wie ist die Behandlung nach der Geburt durch den Kinderarzt abgelaufen und wie geht es dem Kind mit seiner Behinderung?
Das Gedächtnisprotokoll sollte möglichst ausführlich sein. Je detaillierter Sie die Vorgänge beschreiben umso besser. Außerdem sollte das Protokoll so früh wie möglich erstellt werden, da mit zunehmender Zeit die Erinnerungen verblassen.
Wie lange dauert das Verfahren regelmäßig?
Die Beschaffung der Behandlungsunterlagen, die medizinische und rechtliche Prüfung, Begutachtung und der Schriftwechsel zwischen unserer Kanzlei für Medizinrecht und dem Arzt und/oder der Klinik sowie deren Haftpflichtversicherung dauert bei komplexen Fallgestaltungen zwischen 12 – 18 Monaten. In weniger komplexen Fällen liegt dieser Zeitraum bei 6 – 12 Monaten.
Ein sich anschließendes Gerichtsverfahren im Medizinrecht vor dem Landgericht nimmt regelmäßig weitere 12 – 18 Monate in Anspruch. Auch dies ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich.
Übernehmen wir auch Verfahren in der Berufung?
Die Kanzlei übernimmt die Vertretung für eine Berufung in der zweiten Instanz, weil wir Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern vor gerichtlichen Fehlurteilen bewahren möchten.
Fachanwalt für Medizinrecht Christoph Mühl ist Experte im Berufungsrecht. Durch seine langjährige Erfahrung im Medizinrecht verfügt er über umfassende Kenntnisse im Prozessrecht und über das notwendige Know-How. So kann er Sie auch in der höheren Instanz kompetent unterstützen.
Mit den zentral gelegenen Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt ist die Kanzlei in der Nähe der größten deutschen Oberlandesgerichte und kann diese schnell erreichen.
Die Kosten in der Berufungsinstanz sind stets vom Umfang der Rechtsschutzversicherung umfasst. Wir klären das aber für Sie gerne zeitnah und kostenfrei.
Soll ich bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten?
Für uns geht es in erster Linie darum, für Sie und bei Geburtsschäden (auch) für Ihr Kind eine finanzielle Absicherung für die Zukunft zu schaffen und eine angemessene Entschädigung für bereits entstandene Schäden möglichst zeitnah zu erhalten.
Daher rät die Kanzlei dringend von einer Strafanzeige ab!
Eine Strafanzeige bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Arzt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Solange ein Strafverfahren läuft, verweigert jedoch die Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Klink jede Art von Verhandlungen. Solange die Staatsanwaltschaft ermittelt, gibt es keinerlei Zahlungen. Das Strafverfahren kann wiederum mehrere Jahre dauern.
In diesem Zeitraum kann Ihr Patientenanwalt zivilrechtlich kaum bis gar nichts für Sie tun. Im Ergebnis verschenkt man auf diese Weise wertvolle Zeit.
Hinzu kommt, dass die Hürden einer strafrechtlichen Verurteilung viel höher sind als im Zivilrecht. Hier greift im Falle eines groben ärztlichen Behandlungsfehlers die Beweislastumkehr zugunsten der betroffenen Patienten. Im Zivilrecht gelten sogenannte Beweislastregeln. Diese gibt es im Strafrecht in dieser Form wiederum nicht.
Letztlich wird im Strafverfahren auch nicht über die Schadenersatzansprüche entschieden. Und Ihre finanzielle Absicherung muss für Ihren Patientenanwalt im Vordergrund stehen.
Lohnt es sich überhaupt gegen einen Arzt oder ein Krankenhaus vorzugehen?
Die Antwort ist ein klares JA! Wenn die Kanzlei zu dem Ergebnis kommt, dass Schadenersatz und Schmerzensgeld durchgesetzt werden kann, ist ein Kampf absolut lohnenswert. Auch wenn das einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen sollte. Um diese Frage zu beantworten, berät Sie Rechtsanwalt Mühl ganz offen, fundiert und kompetent.
Sie müssen mit Ihren Kräften gut haushalten. Dazu gehört es, dass Sie sich in Ihrem Leben mit der geänderten Situation zurechtfinden und den Alltag bewältigen können. Die Kanzlei kümmert sich um die rechtliche Seite und entlastet Sie auf dieser Ebene.