Medizinrecht – worum geht es?

Definition Medizinrecht

Das Medizinrecht ist ein weit gefächertes Rechtsgebiet und Teil des Zivilrechts. Es befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Patienten und dem Arzt (Patientenrecht). Ebenso aber mit dem Verhältnis der Ärzte untereinander (ärztliches Berufsrecht) und öffentlich-rechtliche Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten.

Umfang des Medizinrechts?

Im Medizinrecht geht es in den meisten Fällen um Fragen der Haftung des Arztes (Arzthaftungsrecht bzw. Arzthaftpflichtrecht) im Zusammenhang mit der Behandlung von Patienten. Im Kern der Arzthaftung steht der Begriff „ärztlicher Behandlungsfehler“ (oder: Arztfehler, ärztlicher Kunstfehler). In diesem Bereich muss sich der Arzt mit zivilrechtlichen Ansprüchen auseinandersetzen, so Schadenersatz, Schmerzensgeld, Berufshaftpflichtansprüche, aber auch mit Regressansprüchen von Sozialversicherungsträgern (gesetzliche Krankenkasse, gesetzliche Pflegekasse usw.) und Regressforderungen von privaten Krankenversicherungen.

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sind und einen Arztfehler bzw. ärztlichen Kunstfehler vermuten aufgrund derer ein Schaden an der Gesundheit entstanden ist, ist es ratsam, einen Fachanwalt für Medizinrecht zu kontaktieren. Denn es können beträchtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld im Raum stehen. Diese müssen dann vor Verjährung gesichert und erfolgreich durchgesetzt werden.

Außerdem muss sich der Arzt auch strafrechtlichen Folgen ausgesetzt sehen, wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzungsdelikten oder gar Tötungsdelikten eröffnet.

Daneben können berufsrechtliche Folgen auf den Arzt zukommen, so wenn z.B. ein Verfahren wegen Entziehung der Approbation eingeleitet wird. Auch kann der Arzt mit Rückforderungen von Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung konfrontiert werden.

Nicht zuletzt befasst sich das medizinrechtliche Haftungsrecht auch mit der Haftung von Arzneimittelherstellern und Herstellern von Medizinprodukten.

Schließlich fallen auch das ärztliche Gesellschaftsrecht, Apothekenrecht und das Krankenhausrecht in diesen Bereich.

Das bedeutet: Im Medizinrecht geht es um Arzthaftung und ärztliches Berufsrecht im weitesten Sinne.

Fachanwalt für Medizinrecht

Wer darf sich als Fachanwalt für Medizinrecht bezeichnen?

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat im Jahr 2004 den Fachanwaltstitel des „Fachanwalt für Medizinrecht“ eingeführt. Nicht jeder Rechtsanwalt darf sich als Fachanwalt für Medizinrecht bezeichnen. Erst wenn die Rechtsanwaltskammer diesen Titel verliehen hat, kann er das tun.

Der Fachanwalt für Medizinrecht wird jedoch nur dann verliehen, wenn der Rechtsanwalt bestimmte Anforderungen erfüllt, die in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt sind.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zu den nachzuweisenden Kenntnissen des Fachanwalts für Medizinrecht gehören nach § 14b FAO:

  • Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
    a) zivilrechtliche Haftung,
    b) strafrechtliche Haftung,
  • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
  • Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
    a) ärztliches Berufsrecht,
    b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
  • Vergütungsrecht der Heilberufe,
  • Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
  • Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
  • Grundzüge des Apothekenrechts,
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

Um den Titel des Fachanwalt für Medizinrecht zu erlangen, müssen besondere praktische und theoretische Anforderungen erfüllt sein. Die Fachanwaltsordnung fordert den Nachweis von 60 Fällen, die der Rechtsanwalt innerhalb von drei Jahren bearbeitet haben muss. Darunter müssen mindestens 15 rechtsförmliche und mindestens zwölf gerichtliche Verfahren nachgewiesen werden. Dabei müssen die Fälle insgesamt mindestens drei verschiedene Bereiche umfassen (vergleiche dazu die in § 14b FAO oben genannten Teilgebiete), wobei auf jeden einzelnen Bereich mindestens drei Fälle entfallen müssen.

Die theoretischen Fähigkeiten werden durch Leistungskontrollen (mehrstündige Klausuren) nachgewiesen.

Damit der Fachanwalt für Medizinrecht seinen Titel weiterhin behält, wird von ihm gefordert, mindestens 15 Stunden jährlich an Fortbildungen zu besuchen, damit er „up to date“ bleibt.

Gut zu wissen: Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist ein Spezialist auf diesem Gebiet und muss besondere praktische Erfahrung und fachliche Kenntnisse mitbringen.

Häufige Fragen zum Medizinrecht

Wichtig ist, dass der Rechtsanwalt ausschließlich Mandate im Bereich Medizinrecht bearbeitet. Darüber, welche Schwerpunkte er hat, können Sie sich in seinem persönlichen Profil erkundigen. Entscheidend für Patienten ist, dass sich der Anwalt ausschließlich Patienten als Mandanten annimmt, und keine Gesundheitsdienstleister (Ärzte, Kliniken usw.) vertritt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, ob der Anwalt im Bereich Medizinrecht gut ist. Das können Sie anhand der Bewertungen seiner früheren Mandanten beurteilen. Schauen Sie sich die Bewertungen auf den Bewertungsseiten und auch bei Google an. Dann wissen Sie, welche Erfahrungen andere mit ihm gemacht haben und haben so eine gute Einschätzung.

Das Fachgebiet Medizinrecht regelt viele verschiedene Einzelbereiche. Daher ist die Beratung durch einen Anwalt meist der beste Weg, um sinnvolle und effektive Entscheidungen zu treffen. Insbesondere, wenn rechtliche und medizinische Fragen zu Haftung für Behandlungsfehler im Raum stehen, steht viel auf dem Spiel. Daher sollten Sie nicht vorschnell handeln oder unvorbereitet sein. Ein erfahrener Anwalt im Bereich Medizinrecht informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten der Kliniken und Ärzte. Der Weg zum Anwalt im Bereich Medizinrecht lohnt sich vor allem dann, wenn es um Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Ebenso ist es ratsam einen Anwalt im Bereich Medizinrecht zu kontaktieren, wenn Sie Dokumente von einer Klinik odereinem Arzt anfordern möchten oder diese auf Fehler hin überprüft werden sollen. Bei einem Experten erhalten Sie eine kompetente Beratung und können Ihre Chancen richtig einschätzen.

Gut zu wissen: In vielen Rechtsfällen besteht ein Anwaltszwang vor Gericht. Dann müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Der Rat des Anwalts im Bereich Medizinrecht wird von der Rechtsschutzversicherung vollständig übernommen. Die Kanzlei für Medizinrecht Mainz bietet Ihnen eine völlig unverbindliche und kostenlose Erstberatung an. Kontaktieren Sie uns unter 06131 63 66 752 oder über das Kontaktformular.

Da Sie auf unsere Seite gestoßen sind, suchen Sie -wie die meisten der Mandanten- den Anwalt über das Internet. Hier ist es sicher von Vorteil, wenn Ihr Anwalt im Bereich Medizinrecht vor Ort ist, die Kliniken und Ärzte dadurch als Gegner kennt und dadurch weiß, wie er am besten vorgehen kann. Am besten orientieren Sie sich an den Bewertungen, die der Anwalt im Medizinrecht hat. So sehen Sie anhand der Meinungen früherer Mandanten, wie diese mit der Arbeit des Rechtsanwalt zufrieden waren und können sich so ein erstes Bild machen. Die Kanzlei für Medizinrecht Mainz verfügt beispielsweise über weit überdurchschnittlich gute Bewertungen auf allen Portalen und Bewertungsseiten.

Sehen Sie sich auch die Homepage an und machen sich eine Vorstellung von dem Anwalt im Medizinrecht und sehen sich sein Profil auf der Webseite an. Wenn der Anwalt zudem nachweislich gute Erfolge vorweisen kann, nehmen Sie Kontakt zu ihm auf und vereinbaren ein Erstgespräch.

Die Kanzlei für Medizinrecht von Rechtsanwalt Christoph Mühl in Mainz bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung. Rufen Sie uns dazu an unter 06131 6366752 oder nutzen unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Christoph Muehl Fachanwalt Medizinrecht Mainz

Ihr Patientenanwalt – Fachanwalt für Medizinrecht

Als Fachanwalt für Medizinrecht vertritt Rechtsanwalt Mühl Patienten bundesweit von den Standorten in der Metropolregion Rhein-Main, insbesondere in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt am Main, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Mannheim, Karlsruhe.

Patientenanwalt Mühl ist vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten zugelassen.

Für die Kommunikation nutzt seine Kanzlei modernste Technik und passt sich Ihren Bedürfnissen an, so dass er jeden Mandanten deutschlandweit erreicht. Ob persönlich, am Telefon, per E-Mail oder Videokonferenz – alle Möglichkeiten stehen Ihnen offen.

Wie unterstützen wir Sie?

Zu Ihrer Absicherung holt die Kanzlei noch vor Beginn unserer Tätigkeit eine Zusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.

Sobald die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage erteilt, sind Sie hinsichtlich der Kosten abgesichert. Es kann allenfalls die Selbstbeteiligung anfallen. Anschließend prüft Ihr Patientenanwalt Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld und zeigt Ihnen Ihre Chancen auf.

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