Medizinrecht – worum geht es?
Definition Medizinrecht
Das Medizinrecht ist ein weit gefächertes Rechtsgebiet und Teil des Zivilrechts. Es befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Patienten und dem Arzt (Patientenrecht). Ebenso aber mit dem Verhältnis der Ärzte untereinander (ärztliches Berufsrecht) und öffentlich-rechtliche Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten.
Umfang des Medizinrechts?
Im Medizinrecht geht es in den meisten Fällen um Fragen der Haftung des Arztes (Arzthaftungsrecht bzw. Arzthaftpflichtrecht) im Zusammenhang mit der Behandlung von Patienten. Im Kern der Arzthaftung steht der Begriff „ärztlicher Behandlungsfehler“ (oder: Arztfehler, ärztlicher Kunstfehler). In diesem Bereich muss sich der Arzt mit zivilrechtlichen Ansprüchen auseinandersetzen, so Schadenersatz, Schmerzensgeld, Berufshaftpflichtansprüche, aber auch mit Regressansprüchen von Sozialversicherungsträgern (gesetzliche Krankenkasse, gesetzliche Pflegekasse usw.) und Regressforderungen von privaten Krankenversicherungen.
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sind und einen Arztfehler bzw. ärztlichen Kunstfehler vermuten aufgrund derer ein Schaden an der Gesundheit entstanden ist, ist es ratsam, einen Fachanwalt für Medizinrecht zu kontaktieren. Denn es können beträchtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld im Raum stehen. Diese müssen dann vor Verjährung gesichert und erfolgreich durchgesetzt werden.
Außerdem muss sich der Arzt auch strafrechtlichen Folgen ausgesetzt sehen, wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzungsdelikten oder gar Tötungsdelikten eröffnet.
Daneben können berufsrechtliche Folgen auf den Arzt zukommen, so wenn z.B. ein Verfahren wegen Entziehung der Approbation eingeleitet wird. Auch kann der Arzt mit Rückforderungen von Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung konfrontiert werden.
Nicht zuletzt befasst sich das medizinrechtliche Haftungsrecht auch mit der Haftung von Arzneimittelherstellern und Herstellern von Medizinprodukten.
Schließlich fallen auch das ärztliche Gesellschaftsrecht, Apothekenrecht und das Krankenhausrecht in diesen Bereich.
Das bedeutet: Im Medizinrecht geht es um Arzthaftung und ärztliches Berufsrecht im weitesten Sinne.
Fachanwalt für Medizinrecht
Wer darf sich als Fachanwalt für Medizinrecht bezeichnen?
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat im Jahr 2004 den Fachanwaltstitel des „Fachanwalt für Medizinrecht“ eingeführt. Nicht jeder Rechtsanwalt darf sich als Fachanwalt für Medizinrecht bezeichnen. Erst wenn die Rechtsanwaltskammer diesen Titel verliehen hat, kann er das tun.
Der Fachanwalt für Medizinrecht wird jedoch nur dann verliehen, wenn der Rechtsanwalt bestimmte Anforderungen erfüllt, die in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zu den nachzuweisenden Kenntnissen des Fachanwalts für Medizinrecht gehören nach § 14b FAO:
- Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
a) zivilrechtliche Haftung,
b) strafrechtliche Haftung, - Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
- Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
a) ärztliches Berufsrecht,
b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe, - Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
- Vergütungsrecht der Heilberufe,
- Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
- Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
- Grundzüge des Apothekenrechts,
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Um den Titel des Fachanwalt für Medizinrecht zu erlangen, müssen besondere praktische und theoretische Anforderungen erfüllt sein. Die Fachanwaltsordnung fordert den Nachweis von 60 Fällen, die der Rechtsanwalt innerhalb von drei Jahren bearbeitet haben muss. Darunter müssen mindestens 15 rechtsförmliche und mindestens zwölf gerichtliche Verfahren nachgewiesen werden. Dabei müssen die Fälle insgesamt mindestens drei verschiedene Bereiche umfassen (vergleiche dazu die in § 14b FAO oben genannten Teilgebiete), wobei auf jeden einzelnen Bereich mindestens drei Fälle entfallen müssen.
Die theoretischen Fähigkeiten werden durch Leistungskontrollen (mehrstündige Klausuren) nachgewiesen.
Damit der Fachanwalt für Medizinrecht seinen Titel weiterhin behält, wird von ihm gefordert, mindestens 15 Stunden jährlich an Fortbildungen zu besuchen, damit er „up to date“ bleibt.
Gut zu wissen: Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist ein Spezialist auf diesem Gebiet und muss besondere praktische Erfahrung und fachliche Kenntnisse mitbringen.
Häufige Fragen zum Medizinrecht
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Ihr Patientenanwalt – Fachanwalt für Medizinrecht
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Sobald die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage erteilt, sind Sie hinsichtlich der Kosten abgesichert. Es kann allenfalls die Selbstbeteiligung anfallen. Anschließend prüft Ihr Patientenanwalt Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld und zeigt Ihnen Ihre Chancen auf.