60.000 Euro Schmerzensgeld für Gehörverlust auf einem Ohr
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60.000 Euro Schmerzensgeld für Gehörverlust durch Behandlungsfehler des HNO-Arztes
In Folge unzureichender medizinischer Versorgung ist die Mandantin auf dem rechten Ohr zu 76 Prozent ertaubt und kämpft nun mit zahlreichen Folgeschäden.
Durch adäquate Behandlung hätte sich dieser Dauerschaden aber gänzlich verhindern lassen.
Deshalb muss sie nun angemessen entschädigt werden.
Was bei der Behandlung im Einzelnen schiefgelaufen ist und wie es zu solch schwerwiegenden Folgen kommen konnte und wieviel Schmerzensgeld für Gehörverlust angemessen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wie kam es zu dem Gehörschaden?
Mit immer schlimmer werdenden Ohrenschmerzen auf der rechten Seite wurde die Mandantin in der Notfallambulanz eines ihr nahgelegen Klinikums vorstellig und stationär aufgenommen.
Die dort behandelnde Ärztin diagnostizierte nach einer oberflächlichen Erstuntersuchung eine Gehörgangentzündung.
Es fand kein ausführliches Anamnesegespräch statt.
Auch wurden die notwendigen klinischen Tests nicht durchgeführt. Nur dadurch ließen sich wiederum ernsthafte Erkrankungen ausschließen.
Die Ärztin haut ebenfalls den Bakterientyp nicht bestimmt. Deshalb konnte kein an diesen Typ angepasstes Antibiotikum verabreicht werden.
Dies alles wäre aber durchaus nötig gewesen. Wie sich später herausstellen sollte, war die Annahme einer Gehörgansentzündung eine zu kurz greifende Falschdiagnose.
Tatsächlich lag eine weitaus schwerwiegendere und tiefer liegende Mittelohr- und Innenohrentzündung vor. Außerdem wurden der Mandantin schon zwei Wochen vor der Ohrentzündung aufgrund einer anderen Erkrankung Antibiotika verabreicht. Dies wurde durch die Ärztin schlichtweg ignoriert.
Gut zu wissen: Je häufiger Antibiotika zum Einsatz kommen, desto höher ist das Risiko, dass sich widerstandsfähige (resistente) Bakterien entwickeln und ausbreiten. Ein stärkeres Antibiotikum mit anderem Wirkstoff, als das bereits vor zwei Wochen verbreichte, muss deshalb zum Einsatz kommen, um die Entzündung effektiv zu stoppen können.
Auch eine Diabeteserkrankung und eine bereits durchgemachte Chemotherapie wurden der Ärztin zwar mitgeteilt, aber nicht beachtet. Diese Umstände machen eine Mittelohrentzündung sehr viel gefährlicher für den Betroffenen, da die Immunabwehr geschwächt ist. Durch das Verkennen und Ignorieren der heiklen Situation verabreichte man unserer Mandantin als Therapie der angeblich isolierten Gehörgansinfektion viel zu schwache und nicht auf den Bakterientyp angepasste Antibiotika.
Diese Behandlung konnte die Entzündung nicht eindämmen. Die Schmerzen unserer Mandantin nahmen über den Tag nur noch weiter zu. Letztlich platzte durch die unerkannt starke Entzündung das Trommelfell. Erst bei der darauffolgenden Visite wurde der nun selbst für einen Laien offensichtliche Schluss gezogen, dass es sich wohl doch um eine Mittelohrentzündung gehandelt haben muss. Wer hätte das gedacht. Nach einem miserablen Hörtest wurde ein operativer Eingriff, genauer eine Paukendrainage, angeordnet.
Gut zu wissen: Bei einer Paukendrainage werden kleine Röhrchen in das Trommelfell eingesetzt, damit sich dahinter befindende Flüssigkeit abfließen und das Mittelohr belüftet werden kann.
Nach wiederholtem Drängen der Mandantin stellte der Chefarzt die Antibiose auch auf stärkere Antibiotika um. Da der Arzt diese Maßnahme erst viel zu spät traf, konnte diese keine Wirkung mehr entfalten. Die Symptome verschlimmerten sich daher nur noch weiter. Die Mandantin litt zu diesem Zeitpunkt neben starken Ohrenschmerzen unter Drehschwindel, Kopfschmerzen und Lähmungserscheinungen am rechten Augenlied. Ein erst drei Tage nach stationärer Aufnahme durchgeführter Bluttest ergab immer noch deutlich erhöhte Entzündungswerte.
Da die Mandantin aufgrund der Lähmungserscheinungen zu Recht befürchtete, dass sich die Entzündung eventuell auf das Gehirn ausbreitet und die schwere ihrer Erkrankung in dem Krankenhaus von Anfang an nicht ernst genommen wurde, wechselte sie das Klinikum. In der anderen Klinik konnten endlich die richtigen Schritte eingeleitet werden. Erst hier führte man eine notwendige MRT-Untersuchung durch und erkannte, dass eine lange Zeit unbehandelt gebliebene Mittel- und Innenohrentzündung sich auf einen Gehörknochen ausgebreitet hat.
Dieser musste operativ entfernt werden. Durch eine angepasste Antibiose heilte die Entzündung im zweiten Klinikum zwei Wochen nach den ersten Symptomen endlich aus. Durch die Anfangs fehlerhafte Behandlung konnte die Entzündung jedoch ihren Lauf nehmen und schwere Folgeschäden hinterlassen. Neben dem signifikanten und irreparablen Hörschaden tritt bei der Mandantin bis heute ein immer wiederkehrender Dreschwindel auf. Sie leidet außerdem an Taubheits- und Druckgefühlen im rechten Ohr.
Welche Behandlungsfehler können den Ärzten im Einzelnen vorgeworfen werden?
Den behandelnden Ärzte im ersten Klinikum sind gleich mehrere Behandlungsfehler zu unterstellen, die zu den Dauerschäden bei der Mandantin geführt haben.
Unzureichende Befunderhebung
Bei den erheblichen Beschwerden der Mandantin hätte deren Ursache mittels bildgebender Verfahren und Labortests genau untersucht werden müssen. Wäre dies erfolgt hätte man die Bakterienart durch einen Abstrich erkennen und eine lebensgefährliche Innenohrentzündung feststellen können. Mit einem der Situation angepassten Antibiotikum wäre die Entzündung binnen weniger Tage im ersten Krankenhaus ausgeheilt und der nun vorliegende Dauerschaden wäre verhindert worden. So stellt das Verhalten der Ärzte einen klaren Behandlungsfehler dar.
Diagnosefehler
Selbst die wenigen, in der ersten Klinik durchgeführten Tests wiesen laut den Sachverständigen Gutachtern gar nicht auf eine isolierte Gehörgangentzündung hin. Die tatsächlich vorliegende Mittelohrentzündung hätte von den Ärzten im ersten Krankenhaus sogar bei der dürftigen Untersuchung erkannt und die Behandlung von Anfang an daran angepasst werden müssen. Dann wäre ein bleibender Schaden ebenfalls verhindert worden.
Fehlerhafte Behandlungsmethoden
Da das Trommelfell der Mandantin bereits geplatzt war, wäre eine Paukendrainage gar nicht mehr nötig gewesen. Das Innenohr war durch den Riss im Trommelfell bereits ausreichend belüftet. Ein fachkundiger Arzt hätte diesen Eingriff bei bereits geplatztem Trommelfell niemals durchgeführt. Somit war die Paukendrainage ein vollkommen nutzloses Risiko und nicht geeignet den Gesundheitszustand der Mandantin zu verbessern. Der Eingriff wurde zudem unter Vollnarkose durchgeführt, was ein zusätzliches Risiko darstellt, da der Eingriff normalerweise unter örtlicher Betäubung ambulant durchgeführt werden kann.
Aufklärungsverschulden
Vor der Paukendrainage erfolgte gegenüber der Mandantin keine Aufklärung. Es wurde vom behandelnden Arzt weder auf bestehende Risiken noch auf alternative Behandlungsmethoden hingewiesen. Dadurch wurde der Mandantin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, da sie nicht selbstbestimmt entscheiden konnte, ob sie mit der Vornahme des Eingriffs einverstanden ist.
Unterbesetzung in der Klinik
Durch einen Streik war das Klinikpersonal unterbesetzt. Dies kann eine derart unzureichende Befundung, Diagnose und Versorgung nicht erklären und schon gar nicht entschuldigen. Ein Krankenhaus muss stets dafür Sorge tragen, dass es seine Patienten auch versorgen kann. Dies war, wie sich bei der Mandantin gezeigt hat, eindeutig nicht der Fall.
Unprofessionelles und beleidigend auftretendes Klinikpersonal!
Als wären die unterlaufenen Behandlungsfehler nicht genug war die Mandantin auch einem höchst unprofessionellen Auftreten des Klinikpersonals ausgesetzt. Als ihr Trommelfell platzte und sie dies den Ärzten mitteilte, musste sie sich selbst die Mullbinden aus ihrem Ohr entfernen. Vor der sowieso unnötigen Paukendrainage wurde sie sechs Stunden lang auf dem Krankenhausgang vergessen und ihr Blutzucker sank aufgrund ihrer Diabeteserkrankung stetig. Als sie dies dem Krankenpfleger mitteilte, bezeichnete dieser der Mandantin als Hypochonder (!). Wenig später musste man dann aber doch feststellen, dass der Blutzucker bereits so niedrig war, dass die Operation erst nach der Einnahme von einer erheblichen Menge Zuckerwasser durchgeführt werden konnte. Also doch kein Fall von Hypochondrie. Dass sich die Patientin in einem deutschen Krankenhaus selbst befunden, behandeln, die Ärzte auf die richtige Medikation aufmerksam machen und als Folge beileidigen lassen muss ist schlichtweg unentschuldbar.
Sind 60.000€ Schmerzensgeld für Gehörverlust auf einem Ohr angemessen?
Schon im Krankenhaus litt die Mandantin wegen der fortschreitenden, unbehandelten Entzündung unter schlimmen Schmerzen. Durch die starke Beeinträchtigung des Hörsinns ist sie im Alltag stark eingeschränkt und auf Unterstützung angewiesen.
Einen vorher gesunden Hörsinn fast zur Hälfte zu verlieren und seinen ganzen Alltag nach einer vorher nicht bestehenden Krankheit auszurichten hat natürlich auch gravierende Auswirkungen auf Ihre Psyche.
Aufgrund dieser erheblichen und dauerhaften Beschwerden ist auch ein hoher Schmerzensgeldbetrag angemessen. Eine Zahlung von 60.000 Euro ist deshalb mehr als nur geboten, um sie ausreichend zu kompensieren.
Insbesondere bei Dauerschäden ist es wichtig sich von einem Experten für Schadensersatz bei Personenschäden unterstützen zu lassen, da die Geschädigten in solche Fällen neben dem Schmerzensgeld auch Anspruch darauf haben, dass die Mehrkosten für die benötigte Hilfe im Alltag vom Schädiger übernommen werden.
Die Kanzlei für Arzthaftung von Rechtsanwalt Christoph Mühl hat sich auf Medizinrecht spezialisiert und hilft Opfern von ärztlichen Behandlungsfehlern eine angemessene Entschädigung geltend zu machen.
Was können Sie tun, wenn Schmerzensgeld für Gehörverlust wegen ärztlicher Fehler fordern wollen?
Ein Gehörverlust ist ein großes Handicap und belastet die Betroffenen massiv. Damit auch Sie in einer solchen Situation mit Ihren Fragen nicht alleine sind, ist es besonders wichtig einen erfahrenen Anwalt für Medizinrecht an Ihrer Seite zu haben.
Ein Behandlungsfehler ist immer dann gegeben, wenn der Arzt gegen bewährte Regeln verstößt (Behandlungsstandard) und -wie hier – schon nicht die erforderlichen Befunde erhebt, um die Ursache der Beschwerden festzustellen. Die Patienten unbehandelt liegen zu lassen und sie dann auch noch als Hypochonder abzuqualifizieren, obwohl sie sinnvoll an der Behandlung mitwirkt, stellt einen gravierenden Verstoß gegen den ärztlichen Behandlungsstandard dar.
Bei Behandlungsfehlern von HNO-Ärzten bedarf es viel Erfahrung und sehr viel fachliche Kompetenz, um den Verstoß zu belegen und einen angemessenen Schadenersatz und ein Schmerzensgeld durchzusetzen.
Die Kanzlei für Arzthaftung und Geburtsschäden Mainz verfügt über das Fachwissen und die Erfahrung aus über 15 Jahren Tätigkeit für Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern in der HNO-Heilkunde. Wenn Sie Fragen zu einem Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Schäden am Gehör oder gar vollständigem Gehörverlust haben, vereinbaren Sie bei uns einen unverbindlichen und kostenlosen Termin: 06131 6366752. Fachanwalt Christoph Mühl berät Sie gerne zum Thema Schmerzensgeld bei Gehörschäden und Gehörverlust.