Wir fordern 90.000 Euro Schmerzensgeld für fehlerhafte OP an Wirbelsäule
Erfahren Sie, warum wir für unsere Mandantin Schmerzensgeld in Höhe von 90.000 Euro wegen einer fehlerhaften OP an Wirbelsäule fordern.
Inhalt
90.000 Euro Schmerzensgeld für grob behandlungsfehlerhafte Versteifungs-Operation an Wirbelsäule
Nach einer Operation an der Wirbelsäule, welche eigentlich das Ziel hatte, bestehende Rückenschmerzen zu lindern, ist die Mandantin auf einen Rollstuhl angewiesen und leidet rund um die Uhr an sehr starken Schmerzen. Für sie und ihre Angehörigen ist dies selbstverständlich ein schwerer Schicksalsschlag. Was bei der Operation schief gelaufen ist und was die Kanzlei für Medizinrecht Mainz unternimmt, um ihr zu einer finanziell angemessenen Kompensation zu verhelfen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wie war der Gesundheitszustand der Mandantin vor der Wirbelsäulen-Operation?
Die Mandantin litt seit längerer Zeit an starken Rückenschmerzen. Zuvor wurde sie deshalb bereits 2019 an der Wirbelsäule operiert. Dies sorgte zunächst auch für eine Besserung ihrer Beschwerden. Zwei Jahre später traten die Schmerzen jedoch erneut auf, weshalb sie sich in einem anderen Klinikum ein zweites Mal einer Operation unterzog.
Welcher Eingriff wurde bei der zweiten Operation an der Wirbelsäule durchgeführt?
Das Klinikum empfahl der Mandantin aufgrund ihrer Schmerzen eine Versteifungsoperation an der Lendenwirbelsäule.
Gut zu wissen: Durch eine Instabilität der Wirbelsäule können starke Rückenschmerzen entstehen, indem die einzelnen Wirbel sich minimal bewegen und ineinander verschieben. In besonders schlimmen Fällen empfiehlt sich eine Versteifungsoperation. Dabei wird die elastische Bandscheibe zwischen den betroffenen Wirbeln entfernt und als Abstandshalter stattdessen ein starrer Platzhalter aus Kunststoff (ein sogenannter Cage) eingesetzt. Zusätzlich werden an der Außenseite der Wirbel nun Platten und Schrauben implantiert, um die Wirbelsäule zusätzlich zu fixieren. Eine Verschiebung der einzelnen Wirbel ist so nicht mehr möglich, weshalb die durch die Instabilität verursachten Schmerzen nicht mehr auftreten können. Jedoch sind Patient*innen nach einer solchen Operation stark bewegungseingeschränkt. Daher empfiehlt sich dieser Eingriff nur in Ausnahmefällen.
140.000 mal jährlich operieren Ärzte Patient*innen an der Wirbelsäule. Seit 2007 ist die Zahl der Eingriffe an der Wirbelsäule in Deutschland um 9% gestiegen. Ein Großteil der OPs an der Wirbelsäule bringt aber keine Besserung und schon nach kurzer Zeit beklagten die Betroffenen einen Rückfall. Über diese Umstände sollten die Patienten vor einem Eingriff mit z.T. schwerwiegenden Folgen und massiven Auswirkungen auf ihr weiteres Leben Bescheid wissen.
Welche Fehler des Operateurs führten zu den schlimmen gesundheitlichen Schäden der Mandantin?
Direkt nach der Operation fiel auf, dass die Mandantin ihren rechten Fuß, aufgrund einer Schwäche von zahlreichen Muskeln in Fuß und Schienbein, nicht mehr richtig bewegen konnte. Das Klinikpersonal schob dies zunächst auf die Periduralanästhesie.
Gut zu wissen: Bei diesem Verfahren wird mittels einer Kanüle ein Schmerzmittel direkt zwischen zwei Wirbel gespritzt, um die Nervenbahnen im Rückenmark zu betäuben.
Nach einem Kontroll-CT zwei Tage später erwies sich diese Annahme jedoch als falsch. Auf den Bildern wurde sichtbar, dass sich zahlreiche Schrauben und Cages in falscher Lage befanden. Eine der Schrauben befand sich sogar in intraforaminaler Lage.
Gut zu wissen: Was bedeutet intraforaminale Lage? Intraforaminal ist eine Lage-Bezeichnung. Es bedeutet, dass die Schraube in der Öffnung zwischen den Wirbeln liegt. Durch diese Öffnungen links und rechts an der Wirbelsäule ziehen die Rückenmarks-Nerven. Die Rückenmarks-Nerven übermitteln Informationen zwischen Rückenmark und Körper.
Dass die Schraube sich in dieser Lage befindet, ist fatal, da so die Rückenmarks-Nerven geschädigt werden können. Dies führt regelmäßig zu Lähmungserscheinungen und Missempfindungen. Deshalb wurde zwei Tage nach der ersten Operation eine Revisionsoperation angeordnet, um die Lage der Schrauben und Cages durch einen anderen Operateur zu korrigieren. Auch dieser Versuch misslang allerdings, die deutliche fehlerhafte Lage der Schrauben war nach der Revisionsoperation unverändert.
Zwar wurde vom Personal behauptet, die Muskelschwäche hätte sich durch die Revisionsoperation gebessert. Dies entsprach aber nicht der Wahrheit. Die Lähmungserscheinungen bestanden weiterhin.
Auch im darauffolgenden Reha-Aufenthalt verbesserte sich dieser Zustand nicht, das Gegenteil war der Fall.
Nach der Operation leidet unsere Mandantin zusammengefasst nun an folgenden gesundheitlichen Schäden:
- 24-stündiger Dauerschmerz in Rücken und Oberschenkeln
- Maximal eingeschränkte Mobilität durch Lähmung des rechten Beines
- Fortbewegung ist nur mit einem Rollstuhl möglich
- Die große OP-Wunde konnte über einen Zeitraum von 6 Monaten nicht richtig ausheilen und blieb offen
Als sich die Mandantin ein halbes Jahr nach der OP mit diesen Symptomen in einer Universitätsklinik eine Zweitmeinung einholte, erhielt sie eine ernüchternde Nachricht:
Die Schrauben wurden vom ersten Operateur so fehlerhaft platziert, dass diese die Rückenmarks-Nerven in der Wirbelsäulengegend irreparabel geschädigt haben. Sowohl die Muskelschwäche im rechten Bein als auch die Schmerzen im Oberschenkel sind Folge dieses Nervenschadens. Auch durch eine Korrektur der Implantat-Stellung kann dieser Nervenschaden nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Haftung des Klinikums für Fehler bei Wirbelsäulen-Operation
Das Klinikpersonal hat zahlreiche Behandlungsfehler begangen. Diese beginnen bei der Aufklärung, ziehen sich in die Operation hinein und setzen sich dann in der Revisionsoperation fort. Die dadurch hervorgerufenen gesundheitlichen Schäden sind massiv.
Unterbliebene Aufklärung
Bei dem vor der Operation stattfindenden Aufklärungsgespräch wurde der Mandantin mitgeteilt, dass es sich um einen risikoarmen Eingriff Handel würde. Auf einen möglichen Nervenschaden ging der aufklärende Arzt nicht ein. Ihr wurde deshalb ein völlig falscher Eindruck vom bevorstehenden Eingriff vermittelt. Dies hinderte sie daran, sich selbstbestimmt eine Zweitmeinung einzuholen und sich aufgrund des in Wahrheit nicht unbeachtlichen Risikos eines Nervenschadens gegen die Operation zu entscheiden. Dadurch wurde sie in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, was juristisch einen Behandlungsfehler in Form eines Aufklärungsverschuldens darstellt.
Zum Thema Aufklärungsfehler folgen Sie diesem Link.
Fehlerhafte Erstoperation
Während der Operation hätte der Operateur die Schrauben und Cages lege artis platzieren müssen. Darüber hinaus müsste er zumindest gesehen haben, dass ihm dies gerade nicht gelang. Bevor er die Wunde schloss, hätte er die Lage der Implantate prüfen und daraufhin korrigieren müssen. Stattdessen beließ er es bei seinem fehlerhaften Ergebnis und riskierte dadurch schwerste Nervenschäden, die sich sodann auch realisierten. Dies stellt einen klaren Behandlungsfehler dar.
Fehlerhafte Revisionsoperation
Zunächst ist die Tatsache, dass schwerste neurologische Schäden ohne Differenzialdiagnostik auf den Schmerzkatheter zurückgeführt wurden, als weiterer Behandlungsfehler in Form eines Befunderhebungsfehlers zu rügen. Es hätte dem Arzt durchaus von Anfang an bewusst sein müssen, dass ein Zusammenhang zwischen neurologischen Symptomen und einer Operation in unmittelbarer Nähe zum Rückenmark besteht. Das Kontroll-CT und die Revisionsoperation hätten noch am gleichen Tag erfolgen müssen, um den angerichteten Schaden so gut wie möglich zu begrenzen. Stattdessen erfolgte die Revisionsoperation erst zwei Tage später und es wurde in Kauf genommen, dass in dieser Zeit weitere Schäden entstehen.
Auch der zweite Operateur war nicht im Stande, die Fehlstellungen der Implantate zu korrigieren. Deshalb ist diese völlig unnötige Operation, für sich gesehen, ebenfalls als Behandlungsfehler anzusehen.
Gesamtschau
In der Gesamtschau erweist sich das dargestellte Verhalten als grob behandlungsfehlerhaft. Auch ein Gericht muss deshalb davon ausgehen, dass sämtliche der Mandantin entstandenen Schäden durch den Operateur verursacht wurden. Die Klinik haftet der Mandantin auf Schmerzensgeld.
Sind 90.000 Euro ein angemessenes Schmerzensgeld für eine fehlerhafte Wirbelsäulen-Operation?
Die Mandantin wird für den Rest ihres Lebens im Alltag auf fremde Hilfe angewiesen sein. Dass sie die Fähigkeit zu laufen durch einen ärztlichen Eingriff verloren hat, kann sie psychisch kaum verkraften. Kein Geldbetrag kann diesen Schaden aufwiegen. Trotz alledem muss das zuständige Gericht einen angemessenen Betrag bestimmen, um das Leiden unserer Mandantin zu kompensieren. Dies gelingt zum einen durch die Orientierung an vorangegangenen Entscheidungen in vergleichbaren Fällen. Jedoch ist auch immer eine Gesamtwürdigung des Einzelfalles geboten. In einem früheren Fall wurden einem deutlich jüngeren Patienten für einen vergleichbaren Schaden nur 80.000 Euro als Schmerzensgeld zugesprochen. Dies war unseres Erachtens aber bereits damals zu wenig. Jeder geschädigte Patient hat das Recht auf eine angemessene Entschädigung. Betrachtet man die verzweifelte Lage unserer Mandantin, die derzeitige Inflation und die regelrecht laienhafte Arbeit des Arztes, darf ein Betrag von 90.000 keinesfalls unterschritten werden, um unserer Mandantin nicht zuletzt auch Genugtuung zu verschaffen. Die Kanzlei für Arzthaftungsrecht des Patientenanwalts Christoph Mühl wird deshalb alles dafür tun, um diesen Betrag vor Gericht durchzusetzen.
Wenn Sie mehr zum Thema Schmerzensgeld erfahren wollen, folgen Sie diesem Link.
Natürlich sind nicht nur die Schmerzen der Mandantin, sondern auch ihre sonstigen Schäden ersatzfähig. Das Klinikum muss auch für eine angemessene Hilfe im Alltag, Maßnahmen für die Barrierefreiheit der Wohnung und alle sonstigen Vermögenseinbußen aufkommen, die mit dem körperlichen Schaden zusammenhängen. Bei einem Dauerschaden wie im vorliegenden Fall ist diese Summe naturgemäß beträchtlich. Der gesamte Schadensposten der Mandantin beläuft sich auf 320.000 Euro.
Was können Sie tun, wenn bei Ihnen eine Operation an der Wirbelsäule schief gelaufen ist?
Eine fehlerhafte Wirbelsäulen-Operation hat regelmäßig sehr schwerwiegende Folgen für die Betroffenen. Häufig haben die Patient*innen mit Dauerschmerzen zu kämpfen und sind in der Bewegung und in ihrem gesamten Alltag stark eingeschränkt. Damit auch Sie in einer solchen Situation mit Ihren Fragen nicht alleine sind, ist es besonders wichtig einen erfahrenen Anwalt für Medizinrecht an Ihrer Seite zu haben.
Ein Behandlungsfehler ist immer dann gegeben, wenn der Arzt gegen bewährte Regeln verstößt (Behandlungsstandard) und -wie hier – einen Behandlungsfehler bei der Operation an der Wirbelsäule macht.
Bei Behandlungsfehlern von Orthopäden und Neurochirurgen bedarf es viel Erfahrung und sehr viel fachliche Kompetenz, um den Verstoß zu belegen und einen angemessenen Schadenersatz und ein Schmerzensgeld durchzusetzen.
Die Kanzlei für Arzthaftung und Geburtsschaden Mainz verfügt über das Fachwissen und die Erfahrung aus 15 Jahren Tätigkeit für Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern in der Orthopädie und Wirbelsäulenchirurgie. Wenn Sie Fragen zu einem Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Schäden an der Wirbelsäule oder einer fehlerhaften Wirbelsäulen-OP haben, vereinbaren Sie bei uns einen unverbindlichen und kostenlosen Termin: 06131 6366752. Fachanwalt Christoph Mühl berät Sie gerne zum Thema Schmerzensgeld bei fehlerhaften Wirbelsäulen-OPs und OP-Fehlern von Orthopäden und Wirbelsäulenchirurgen.