Wieviel Schmerzensgeld gibt es für einen Plexusschaden?
Das Landgericht Oldenburg hat in einem Urteil (LG Oldenburg, Urteil vom 24.03.2021) dieses Jahr 100.000 Euro Schmerzensgeld in einem Geburtsschaden zugesprochen. Es handelte sich um einen Plexusschaden nach einer Schulterdystokie zugesprochen. Das ist bemerkenswert, weil Gerichte in der Regel deutlich geringere Schmerzensgelder für einen solchen Schaden vorsehen.
Was ist eine Schulterdystokie?
In diesem Fall musste sich das Landgericht mit der bei einem Säugling aufgetretenen Schulterdystokie befassen. Hierzu kam es bei einem Baby bei der Geburt. Doch was ist darunter zu verstehen? Wenn es unter der Geburt zu einer Schulterdystokie kommt, verhakt die Schulter des Kindes im Becken der Mutter. Die Ursache ist eine ungenügende Drehung der Schulter. Um dieses Problem zu lösen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Bei Vorliegen einer Schulterdystokie sind umgehend folgende dokumentationspflichtige Maßnahmen zu ergreifen:
- Mc Roberts-Manöver
- Abstellen eines evtl. laufenden Wehentropfes
- Ggf. Wehenhemmung
- Großzügige Erweiterung der Episiotomie
- Ggf. suprasymphysärer Druck
- Innere Rotation der vorderen Schulter (Rubin-Manöver)
- Lösen der hinteren Schulter (Woods-Manöver).
In diesem Fall wurde das McRoberts-Manöver versucht. Bei dem McRoberts-Manöver muss man die Beine der Mutter mehrfach maximal beugen und strecken. Dadurch kippt das Becken der Mutter und die fest sitzende Schulter des Babys kann gelöst werden. Voraussetzung ist jedoch, dass das McRoberts-Manöver korrekt durchgeführt wird.
Was ist schief gelaufen?
In dem vom Landgericht Oldenburg entschiedenen Fall wurde das McRoberts – Manöver falsch durchgeführt. Für dieses Manöver müssen zwei Personen zusammen helfen. Kniet einer der Geburtshelfer dabei auf Höhe der Schulter der Mutter, ist dieses Manöver nicht korrekt durchgeführt. Denn durch diese Stellung können die Beine der Mutter nicht voll überstreckt werden. Ein einmaliges kurzes Anbeugen der Beine ist als ein eindeutiger, grober Behandlungsfehler anzusehen.
Beim groben Behandlungsfehler bzw. groben Ärztefehler kommt den Patienten eine Beweislastumkehr zugute. Nicht sie müssen den ursächlichen Zusammenhang beweisen, sondern der Arzt muss sich dann entlasten. Das gelingt in kaum einem Fall, weswegen diese Rechtsfolge für Patienten sehr günstig ist.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Kind eine Plexusparese nach Schulterdystokie erlitten hat?
Ist Ihr Kind bei der Geburt geschädigt worden und es kam zu einem Plexusschaden nach einer Dystokie? Dann sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen. Ein Experte für Arzthaftung und Geburtsschaden unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeld für Ihr Kind. Hierzu ist regelmäßig eine Begutachtung erforderlich, damit die z.T. schwierigen Fragen nach der Vermeidbarkeit des Plexusschadens geklärt werden können.
Hierzu kann ein kostenloses Gutachten über die Krankenkasse eingeholt werden (MDK Gutachten), sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind. Bei privat Versicherten ist eine Begutachtung durch einen privaten Sachverständigen empfehlenswert. Da jede Fallgestaltung immer kleine aber feine Unterschiede mit sich bringt, sollten Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Patientenrechte kontaktieren und Einzelheiten mit ihm besprechen.
Zusammenfassung
Wenn Ihr Kind durch eine Dystokie zu Schaden gekommen ist und bei der Geburt einen Plexusschaden erlitten hat, ist ein Schmerzensgeld im Bereich von 100.000 Euro möglich. Damit Sie die Weichen von Anfang an richtig stellen, sollten Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht kontaktieren und sich beraten lassen. Eine kostenlose Erstberatung erhalten Sie in der Kanzlei für Medizinrecht und Geburtsschaden in Mainz kurzfristig.