Wir verstehen Medizinrecht und unsere Mandanten.
Wenn Sie einen ärztlichen Behandlungsfehler durch Fahrlässigkeit eines Arztes erlitten haben, unterstützen wie Sie dabei, Schadensersatz zu fordern. Unsere Kanzlei hat in den vergangenen 15 Jahren bereits einer Vielzahl Mandanten geholfen, die aufgrund eines Arztfehlers einen Schaden erlitten haben. Wir werden auch Ihnen helfen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Christoph Mühl – Patientenanwalt Wiesbaden
Ihr Anwalt für Behandlungsfehler & Medizinrecht in Wiesbaden.


Unser Team aus Spezialisten mit Sitz in Wiesbaden kennt Ihre Situation und versteht die Enttäuschung, die Sie erlitten haben. Wir stehen Ihnen zu Seite, damit das Schadenersatzverfahren so stressfrei wie nur möglich für Sie verläuft. Das Team der Kanzlei Christoph Mühl – Patientenanwalt Wiesbaden ist bestrebt, Sie qualitativ hochwertig zu beraten und mit der nötigen Durchsetzungskraft gegen den Arzt und seine Haftpflichtversicherung zu vertreten, damit Sie sich auf Ihre Genesung und Rehabilitation konzentrieren können. Rufen Sie jetzt KOSTENLOS an für ein unverbindliches Gespräch in unserer Kanzlei in Wiesbaden. Oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, dann melden wir uns bei Ihnen umgehend. Wir vertreten Mandanten aus Wiesbaden, der Umgebung und ganz Hessen.
Nicht sicher, ob es ein Behandlungsfehler ist?
Wir geben Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen. Als Klient stehen Sie bei uns im Mittelpunkt. Sie gehen keine Verpflichtung ein und erhalten eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Wir verstehen uns als Experten mit jahrelanger Erfahrung im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht. Unsere Kunden vertrauen uns: drei Jahre infolge Auszeichnung als TOP Dienstleister 2020-2022.
Kompetenz und Erfahrung bei Behandlungsfehlern und Geburtsschaden.
Was wir für Sie beim ärztlichen Behandlungsfehler tun?
Unser erfahrenes Team von Experten im Medizinrecht mit Kanzleisitz in Wiesbaden wird unermüdlich daran arbeiten, Ihnen die Unterstützung zukommen zu lassen, die Sie benötigen, wenn Sie einen ärztlichen Behandlungsfehler erlitten haben. Sie bekommen bei uns eine erstklassige Beratung und wir erläutern Ihnen in einfacher und verständlicher Weise, welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen grober Fahrlässigkeit und Behandlungsfehlern von Ärzten zu bekommen.
Die häufigsten Behandlungsfehler.
Wir helfen Mandanten in Wiesbaden, Rhein-Hessen und bundesweit bei ärztlichen Behandlungsfehlern. Dazu gehören insbesondere folgende:
- Schmerzensgeld wegen Geburtsschäden
- Schmerzensgeld wegen Hirnverletzungen
- Zerebralparese
- unerkannter Herzinfarkt
- unerkannter Schlaganfall
- Schmerzensgeld wegen Hüftoperationen
- Schmerzensgeld wegen Knieprothesen
- Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Krebs-Therapie
- Schmerzensgeld wegen Fahrlässigkeit in Pflegeheimen und Pflegeeinrichtungen
- Schmerzensgeld nach Wirbelsäulenoperation
- Fehler des Augenarztes
Wenn Sie mehr über unsere Fachgebiete und Tätigkeitfelder erfahren wollen, lesen Sie mehr.
Spezialisten für Arztfehler und Behandlungsfehler.
TOP Dienstleister 2020 – 2022
ProvenExpert hat unser Engagement für geschädigte Patienten im Medizinrecht das dritte Jahr infolge gewürdigt uns uns die Auszeichnung als TOP Dienstleister im Medizinrecht und Patientenrecht in Wiesbaden verliehen.
TOP Empfehlung 2020 – 2022
Aufgrund der hohen Kundenzufriedenheit haben wir schon das dritte aufeinander folgende Jahr die Auszeichnung TOP Empfehlung von ProvenExpert erhalten. Unsere Kunden aus Wiesbaden, in Rhein-Hessen und ganz Deutschland empfehlen uns weiter.
Was unsere Mandanten sagen:

Sehr schnell einen Termin bekommen. Hochzufrieden mit der Beratung! Kann Herrn Mühl nur weiter empfehlen.
Bei unserem ersten Beratungsgespräch hat mich Herr RA Mühl sehr professionell beraten und sich hierfür auch viel Zeit genommen, um alle meine Fragen zu einem nicht erkannten Schlaganfall beantworten und vorallem über alle rechtlichen Schritte aufgeklärt. Ich hatte sofort ein sehr gutes Gefühl und so fühle ich mich bis heute sehr zuverlässig und professionell vertreten. Die schnelle Bearbeitung und der angenehme Kontakt mit Frau Göretz und Frau Voss erfreuen mich bis heute und ich kann die Kanzlei zu 100 Prozent weiterempfehlen.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – mehrfach ausgezeichnet.
Ihr Anwalt für Behandlungsfehler und Medizinrecht in Wiesbaden.
Über unsere Kanzlei.
Unsere Kanzlei für Medizinrecht und Geburtsschäden in Wiesbaden heißt Sie willkommen. Wir sind stolz auf den Ruf, den wir uns erarbeitet haben, und unser hochqualifiziertes Team vertritt seit fast 15 Jahren Patienten in ganz Deutschland, die einen Behandlungsfehler erlitten haben. Als Spezialist auf dem Gebiet des Medizinrechts konzentrieren wir uns zu 100 % auf die Arzthaftung und Geburtsschäden. Wir vertreten ausschließlich Patienten – so haben Sie die Gewissheit, dass Sie als Geschädigter mit unserer Kanzlei den richtigen Anwalt an Ihrer Seite haben.
Es gibt keinen Mandanten, der zu weit weg von Wiesbaden ist.
Obwohl wir unseren Kanzleisitz in Wiesbaden haben, scheuen wir uns nicht, für unsere Mandanten auch weiter weg tätig zu sein, um ihnen in der Not mit Rechtsrat zu helfen. Nachfolgend sind die Städte aufgeführt, in denen die meisten unserer Mandanten außerhalb von Wiesbaden wohnen:
Frankfurt am Main – Rüsselsheim am Main – Offenbach am Main – Darmstadt – Hanau – Mannheim – Heidelberg – Karlsruhe – Stuttgart – Ulm – Augsburg – München – Aschaffenburg – Würzburg – Mainz – Ludwigshafen – Koblenz – Kaiserslautern
Häufige Fragen zu Behandlungsfehlern und zum Medizinrecht.
Um Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend zu machen, müssen Sie nachweisen, dass der Arzt oder das Klinikpersonal einen ärztlichen Kunstfehler begangen haben und Ihnen durch diesen Behandlungsfehler ein Schaden entstanden ist. Dazu ist es Pflicht, einen spezialisierten Anwalt für Medizinrecht zu Rate zu ziehen. Dieser kann Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen und die Weichen von Anfang an richtig stellen. Die Kanzlei Christoph Mühl – Patientenanwalt Wiesbaden kann Sie dabei unterstützen und zeigt Ihnen auf, welche Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen müssen, damit Sie eine angemessene Entschädigung bekommen.
- Wir werden medizinische Behandlungsunterlagen aus der Zeit vor und nach dem Behandlungsfehler einholen.
- Anschließend wir ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen, um ein Gutachten zum Behandlungsfehler des Arztes und den Ursachenzusammenhang zu erstellen.
- Wenn durch die Behandlungsunterlagen ein Schadenersatzanspruch belegt werden kann, wird unser erfahrenes Team in Wiesbaden Schadenersatz und Schmerzensgeld für Sie fordern.
- Nach Erhalt des Schreibens hat der Arzt eine Frist, um zu antworten und mitzuteilen, ob er den Anspruch anerkennen wird.
- Wenn der Arzt und seine Versicherung die Haftung anerkennen, werden Verhandlungen geführt, um einen Vergleich zu erzielen.
- In Fällen, in denen die Gegenseite nicht einlenkt oder unangemessen niedrige Entschädigungen in Aussicht stellt, wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Ihr Fall zwangsläufig vor Gericht verhandelt wird. In den meisten Fällen, in denen das Gutachten den Behandlungsfehler bestätigt, wird ein Gerichtsverfahren unnötig sein.
Die Höhe des Schmerzensgeldes, das Sie erhalten, hängt von der Schwere Ihrer Verletzungen und der Auswirkungen auf Ihr privates und berufliches Leben ab. Es ist schwierig, ohne Ihre besonderen Umstände zu kennen, genau zu sagen, wie hoch Ihr Schmerzensgeld sein wird. Auf unserer Seite „Nachrichten“ und „Erfolge“ bekommen Sie aber ein besseres Bild davon, wieviel Schmerzensgeld wir für unsere Mandanten für bestimmte Behandlungsfehler durchgesetzt haben.
Bei jedem Menschen sich die Auswirkungen von ärztlichen Behandlungsfehlern anders. deshalb ist es schwierig, pauschal vorherzusagen, wie lange es dauert, Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld durchzusetzen. Je komplexer die Umstände des Einzelfalls sind, umso länger kann es dauern, bis die Entschädigung bei einem Arztfehler geregelt ist.
Zar ist es ohne Ihre persönlichen Umstände zu kennen, eine Schätzung abzugeben. Die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Schadenersatzforderungen wegen ärztlichen Behandlungsfehlern liegt regelmäßig zwischen 12 und 18 Monaten. Wenn die Gegenseite den Behandlungsfehler zugesteht, kann es jedoch deutlich kürzer als ein Jahr dauern, bis der Fall abgeschlossen ist und Sie Schadenersatz und Schmerzensgeld bekommen.
In Fällen, in denen der Arzt oder seine Haftpflichtversicherung den Behandlungsfehler nicht anerkennen, kann es länger als zwei Jahre dauern, bis die Angelegenheit abgeschlossen ist.
Sollte Ihr Fall tatsächlich vor Gericht gehen, stehen wir Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und bereiten Sie auf die Verhandlung vor. Das Team von Rechtsanwalt Christoph Mühl – Patientenanwalt mit Sitz in Wiesbaden verfügt über eine langjährige Erfahrung und unterstützt Patientinnen und Patienten bei Klagen wegen ärztlichen Behandlungsfehlern seit nunmehr 15 Jahren mit Engagement und viel Einfühlungsvermögen.
Nach deutschem Recht verjähren Ansprüche wegen ärztlichen Behandlungsfehlern in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie Kenntnis von dem Fehler erlangt haben und wissen, dass Ihr Schaden auf diesem Fehler beruht. Das Datum der Operation oder der Therapie ist für den Beginn der 3-jährigen Verjährung nicht ausschlaggebend. Da die Bestimmung der Frist einzelfallabhängig ist, empfehlen wir Ihnen, unbedingt einen Fachanwalt für Medizinrecht zu kontaktieren, damit Ihre Ansprüche nicht verfallen.
Unser spezialisiertes Team mit Kanzleisitz in Wiesbaden wird sein Möglichstes tun, um Ihnen dabei zu helfen damit Sie wissen, ob Sie genug Zeit haben, um Schadenersatz zu fordern. Auf diese Weise nehmen wir Ihnen eine Sorge ab, die Sie in einer schwierigen Zeit haben.
So finden Sie uns – Ihr Patientenanwalt in Wiesbaden.
Adresse
Christoph Mühl – Patientenanwalt Wiesbaden
Klingholzstraße 7
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 97774342
Mail: patienten@anwaltmuehl.de
Öffnungszeiten
Montag 08:00-17:00
Dienstag 08:00-17:00
Mittwoch 08:00-17:00
Donnerstag 08:00-17:00
Freitag 08:00-12:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen