Wir tun wir für Sie?
Wir prüfen Ihre Ansprüche in der Arzthaftung und dem Medizinrecht. Anschließend erfahren Sie, wie Ihre Chancen stehen, um erfolgreich Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen und erforderlichenfalls vor Gericht durchzusetzen. Wir klären für Sie dabei alle Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung, damit Sie sich auf die Zusammenarbeit mit uns konzentrieren können.

Wir kämpfen für Ihr Recht.
Die Arzthaftung ist ein Teilgebiet im Medizinrecht. Sie befasst sich mit der Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen einen Arzt und/oder ein Krankenhaus bzw. den Klinikträger, der die Einrichtung betreibt. Wir prüfen den medizinischen Sachverhalt aus juristischer Sicht. Und wir geben Ihnen Antworten darauf, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, um erfolgreich Ersatzansprüche zu erhalten.
Ihre Situation ist uns aus der täglichen Praxis gut bekannt.


Liegt ein Ärztefehler vor?
Ihr Leben hat sich nach einer ärztlichen Behandlung vollkommen verändert und Sie wissen nicht, woran Sie sind. War das Schicksal oder doch ein ärztlicher Behandlungsfehler? Sie denken darüber nach, dem Verdacht auf den Ärztefehler nachzugehen und sich durch einen Medizinrechtler professionell beraten zu lassen.
Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist hierfür unerlässlich. Er verfügt über die erforderliche Expertise für die Bearbeitung von komplexen Fallgestaltungen in der Arzthaftung bzw. dem Arzthaftungsrecht.
Mit dem über Jahre aufgebautem Netzwerk an Kooperationspartnern und ärztlichen Beratern können wir als erfahrene Patientenanwälte diese komplizierten medizinischen Fragen kompetent und sicher einschätzen.
Wir unterstützen Patienten, die Opfer eines Arztfehlers wurden.
Vertrauen Sie auf Erfahrung aus 14 Jahren auf Tätigkeit als Fachanwalt für Medizinrecht auf Seite der PatientInnen.