
Haftung des Arzneimittelherstellers
Haftung für Arzneimittel nach den Grundsätzen der Produzentenhaftung und dem Arzneimittelgesetz.
Sind Sie Opfer eines Medizinschadens, der durch ein Medikament oder Arzneimittel verursacht worden ist? Die Kanzlei für Medizinrecht von Rechtsanwalt Christoph Mühl setzt Ihre Rechte gegen den Hersteller durch und sichert Ihre Ansprüche vor Verjährung.
Produzentenhaftung.
Arzneimittelhaftung.
Erleidet der Patient, nachdem er ein Medikament eingenommen hat, einen gesundheitlichen Schaden, so wird vermutet, dass zwischen der Einnahme und dem Schaden ein Zusammenhang besteht (§ 84 Abs. 2 AMG). Die Vermutung geht dahin, dass der Schaden nur aufgrund der Einnahme des Medikamentes eingetreten ist, wenn das betreffende Medikament dazu geeignet sein kann, den betreffenden Schaden zu verursachen. Der Hersteller haftet für den entstandenen Schaden dann, wenn das Medikament in korrekter Dosierung eingenommen worden ist.
Der Patient hat dann einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Hersteller. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese Haftung nur in jenen Fällen eintritt, wenn die Nebenwirkungen in medizinischem Sinne nicht mehr vertretbar sind, also wenn der mögliche Schaden höher ist als der zu erwartende Nutzen des betreffenden Arzneimittels. Eine Haftung besteht nicht grundsätzlich bei jeder Art von Nebenwirkungen, da mit diesen immer gerechnet werden muss.
Fachanwalt Mühl setzt für Sie sein Expertenwissen ein.
Gegen millionenschwere Pharmahersteller bedarf es neben Fachwissen auch die nötige Erfahrung und Durchsetzungsstärke.
Erfahrung
Jahrelange Erfahrung in Arzneimittelhaftung.
Kompetenz
Hohe Kompetenz durch hohe Spezialisierung.
Engagement
Ausschließliche Vertretung von Patienten.
Erfolg
Erfolg bedeutet, nichts dem Zufall zu überlassen.
Häufig gestellte Fragen zu Arzneimittelhaftung und Arzneimittelschäden
Was ist Arzneimittelhaftung?
Die Arzneimittelhaftung ist ein komplexer Bereich des Medizinrechts, der die rechtliche Verantwortung von Pharmaunternehmen für Gesundheitsschäden regelt, die Patienten durch die Einnahme von Medikamenten erleiden können. Nach § 84 des Arzneimittelgesetzes (AMG) haben geschädigte Verbraucher das Recht, Ansprüche gegen Pharmaunternehmen geltend zu machen, wenn sie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch fehlerhafte Arzneimittel erlitten haben.
Welche Risiken bestehen bei Medikamenten?
Jedes Medikament kann potenzielle Nebenwirkungen und Risiken bergen. Die Einnahme eines Arzneimittels kann unerwartete gesundheitliche Schäden verursachen, sei es durch:
- Fehlerhaft hergestellte Präparate
- Unentdeckte schädliche Wirkungen
- Schädigung durch Fehler bei der Anwendung
- Beeinträchtigungen der Gesundheit, die über das vertretbare Maß hinausgehen
Wann besteht eine Haftung des Herstellers?
Die Haftung eines Pharmaunternehmens kann in verschiedenen Situationen eintreten:
- Bei nachweislichen Herstellungsfehlern des Arzneimittels
- Wenn der Beipackzettel unzureichende Warnhinweise enthält
- Bei nicht offengelegten Nebenwirkungen
- Wenn die Zulassung eines Medikaments auf unvollständigen Informationen beruhte
Wie funktioniert der rechtliche Nachweis?
Im Medizinrecht gelten besondere Regelungen zur Beweislast:
- Die Kausalitätsvermutung erleichtert Patienten den Nachweis
- § 84 des AMG sieht Beweiserleichterungen vor
- Die Pharmaindustrie muss die Sicherheit ihrer Arzneimittel umfassend gewährleisten
Bedeutende Beispiele aus der Pharmageschichte
Das Beispiel von Vioxx, das im Jahr 2002 vom Markt genommen wurde, verdeutlicht die Bedeutung strikter Kontrollen in der pharmazeutischen Industrie. Solche Fälle zeigen, wie wichtig eine gewissenhafte Prüfung von Medikamenten vor ihrer Einführung ist.
Welche Schritte können Patienten unternehmen?
Wenn Patienten einen Gesundheitsschaden durch ein Medikament erleiden, können sie:
- Den kausalen Zusammenhang zwischen Medikamenteneinnahme und Schaden nachweisen
- Schmerzensgeld geltend machen
- Aussergerichtliche Vergleiche anstreben
- Eine Klage zur Durchsetzung ihrer Rechte einreichen
Wichtige Hinweise für Betroffene
- Dokumentieren Sie alle Details zur Einnahme des Medikaments
- Bewahren Sie ärztliche Unterlagen und Befunde sorgfältig auf
- Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht
- Prüfen Sie mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen zeitnah
Rechtliche Grundlagen
Das Arzneimittelgesetz (AMG) bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für Arzneimittelhaftung. Es definiert die Pflichten von Unternehmern in der Pharmaindustrie und schützt Verbraucher vor unvertretbaren Gesundheitsrisiken.
Kontakt und Beratung
Bei Verdacht auf arzneimittelbedingte Gesundheitsschäden empfehlen wir eine professionelle rechtliche Beratung. Nur Experten können die Komplexität von Arzneimittelhaftungsfällen umfassend einschätzen.