Was die Kanzlei für Medizinrecht in Mainz für Sie tut?
Als erstes prüft die Kanzlei Ihre Ansprüche in der Arzthaftung und dem Medizinrecht anhand Ihrer Schilderung. So erfahren Sie, wie Ihre Chancen stehen, um erfolgreich Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen und erforderlichenfalls vor Gericht durchzusetzen. Fachanwalt Mühl klärt für Sie dabei alle Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung, damit Sie sich auf die Zusammenarbeit mit uns konzentrieren können.
Wir kämpfen für Ihr Recht.
Die Arzthaftung ist ein Teilgebiet im Medizinrecht. Sie befasst sich mit der Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen einen Arzt und/oder ein Krankenhaus bzw. den Klinikträger, der die Einrichtung betreibt. Fachanwalt Christoph Mühl prüft den medizinischen Sachverhalt aus juristischer Sicht. Und er gibt Ihnen Antworten darauf, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, um erfolgreich Ersatzansprüche zu erhalten.
Ihre Situation ist unserer Kanzlei aus der täglichen Praxis gut bekannt.
Liegt ein Ärztefehler vor?
Ihr Leben hat sich nach einer ärztlichen Behandlung vollkommen verändert und Sie wissen nicht, woran Sie sind. War das Schicksal oder doch ein ärztlicher Behandlungsfehler? Sie denken darüber nach, dem Verdacht auf den Ärztefehler nachzugehen und sich durch einen Medizinrechtler professionell beraten zu lassen.
Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist hierfür unerlässlich. Er verfügt über die erforderliche Expertise für die Bearbeitung von komplexen Fallgestaltungen in der Arzthaftung bzw. dem Arzthaftungsrecht.
Mit dem über Jahre aufgebautem Netzwerk an Kooperationspartnern und ärztlichen Beratern kann Patientenanwalt Christoph Mühl als erfahrener Rechtsanwalt im Medizinrecht diese komplizierten medizinischen Fragen kompetent und sicher einschätzen.
Fachanwalt für Medizinrecht Christoph Mühl unterstützt Patienten, die Opfer eines Arztfehlers wurden.
Vertrauen Sie auf Erfahrung aus über 15 Jahren Tätigkeit als Fachanwalt für Medizinrecht auf Seite der Patientinnen und Patienten.