Was wir für Sie tun.

Schädigungen des Neugeborenen vor der Entbindung, im Zusammenhang mit der Geburt oder in der Nachsorge werden dem Gebiet der Geburtsschäden zugeordnet. Sie gehören zweifellos zu den schwersten und zugleich den komplexesten Schadensfällen im Bereich der medizinrechtlichen Haftung.

Auf diesem Teilgebiet des Medizinrechts bedarf es neben einem überdurchschnittlichen juristischen Know-how, einer hohen medizinischen Kompetenz, aber vor allem einer langjährigen Erfahrung.

Die Kanzlei für Medizinrecht von Fachanwalt Christoph Mühl setzt sich aktiv für die Medizingeschädigten ein und vertritt die Interessen betroffener Kinder und ihrer Eltern.

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Wir kennen Ihre Situation nur zu gut.

Die Geburt ist ein freudiges und sehr emotionales Ereignis für die Eltern. Niemand denkt dabei an einen Geburtsschaden. Leider bekommt man aber immer wieder mit, dass ein Kind schwerst geschädigt bzw. behindert auf die Welt kommt. Erleidet ein neugeborenes Kind im Rahmen der Geburt, beispielsweise durch Sauerstoffunterversorgung, einen sogenannten hypoxischen Hirnschaden, hat das regelmäßig fatale Folgen. Das Kind wird dadurch dauerhaft ein Pflegefall. Damit gehen enorme Anstrengungen und Herausforderungen einher – 24 Stunden täglich – an 365 Tagen im Jahr.

Die Fragen der durch eine Schädigung bei der Geburt betroffenen Familien sind einem Experten für Geburtsschäden bestens vertraut und Fachanwalt Christoph Mühl unterstützt Sie hierbei mit Rat und Tat.

Liegt ein Ärztefehler vor?

Beispiele, wo es zu Geburtsschäden kommt, sind der Einsatz einer Saugglocke, der sog. Kristeller´sche Handgriff oder die Ablösung der Plazenta. Daneben kommt es auch bei zu langem Zuwarten und einem dann zu spät erfolgten Kaiserschnitt (Sectio) zu Schäden beim Neugeborenen. Bei jedem dieser Fehler ändert sich die gesamte Lebenssituation nachhaltig. Sowohl für das Baby, aber auch für seine Eltern: Denn wie alle Eltern gehen Sie von einer komplikationslosen Geburt eines gesunden Kindes aus, während Sie in diesen Fällen leider ein schwer geschädigtes Baby nachhause nehmen müssen, das ggf. dauerhaft einer professionellen Pflege bedarf.

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Die SchadensregulierungIhre Chancen und Möglichkeiten.

Patientenanwalt Christoph Mühl unterstützt Sie bei der rechtlichen Einschätzung in Ihrer Geburtsschaden-Angelegenheit und zeigt die Möglichkeiten auf, damit Sie in dieser oft als lähmend empfundenen Situation Sicherheit bekommen.

Das Ziel ist eine außergerichtliche Lösung. Fachanwalt Christoph Mühl vertritt Sie aber auch mit der notwendigen Durchsetzungskraft vor Gericht, sofern die Haftpflichtversicherung des Frauenarztes, der Hebamme oder der Entbindungsklinik den Geburtsschaden nicht reguliert.

Sie brauchen einen engagierten Patientenanwalt?

Bei uns sind Sie in guten Händen. Überzeugen Sie sich selbst.

Fachanwalt Medizinrecht Heidelberg

Fachanwalt für Medizinrecht Christoph Mühl unterstützt betroffene Patienten und Eltern von geburtsgeschädigten Kindern seit über 15 Jahren.

Was sind die ersten Schritte, die Sie unternehmen sollten? Lohnt sich dieser Weg? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Ich beantworte Ihre Fragen und gehe auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein. Erfahren Sie mehr, was wir für Sie tun.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

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Weitere Fachgebiete unserer Kanzlei.

Arzthaftung

Einer der Schwerpunkte der Kanzlei für medizinische Behandlungsfehler in Mainz liegt in der Arzthaftung.

Arzneimittelhaftung

Die Arzneimittelhaftung ist ein weiteres Tätigkeitsfeld der Kanzlei für Medizinrecht in Mainz.

Medizinprodukthaftung

Schäden durch Medizinprodukte runden das Tätigkeitsfeld der Kanzlei ab.