Was Sie über Behandlungsfehler des Neurologen wissen sollten.

Rechtliche Unterstützung bei Schäden durch Arztfehler des Neurologen.

Arztfehler durch Neurologen stehen in Zusammenhang mit der zu späten oder falschen Behandlung von Nervverletzungen. Weitere Arztfehler / ärztliche Behandlungsfehler, mit denen Patientenanwälte häufig zu tun haben, betreffen Operationen an der Wirbelsäule. Hier unterscheiden wir bei den medizinischen Fachgebieten zwischen der Neurologie und der Neurochirurgie.

Was macht der Neurologe?

Der Facharzt für Neurologie beschäftigt sich mit Erkrankungen des Nervensystems, der Erkennung und Behandlung von Erkrankungen des zentralen Nervensystems und seiner blutversorgenden Gefäße sowie des umliegenden (= peripheren) Nervensystems einschließlich dessen Verbindungsstrukturen mit den Muskeln.

Die Neurologie weist Überschneidungen zur Psychiatrie und Neurochirurgie auf. Die Neurologie unterscheidet sich von der Neurochirurgie darin, dass Neurologen die Erkrankungen des Nervensystems nur medikamentös behandeln; vor allem sind es Erkrankungen, die nicht operativ behandelt werden können, wie etwa die Multiple Sklerose (MS), Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) oder Parkinson.

Wo liegt der Schwerpunkt des Neurochirurgen?

Fachärzte für Neurochirurgie (Neurochirurgen) befassen sich wiederum mit der (Früh-) Erkennung und vor allem der operativen Behandlung von Erkrankungen, Fehlbildungen, Verletzungen des zentralen und peripheren Nervensystems und deren Folgen.

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Schmerzensgeld bei Fehlern des Neurologen

Dass Behandlungsfehler des Neurologen oder Neurochirurgen verheerende Folgen nach sich ziehen können, zeigt beispielhaft ein Urteil des LG Aachen aus 2011 (Urteil vom 30.11.2011, Az. 11 O 478/09).

Was ist vorgefallen?

In dieser Entscheidung wurde einem 2 Jahre alten Jungen wegen der verspäteten Behandlung einer tuberkulösen Meningitis ein Schmerzensgeld von 700.000 Euro zugesprochen. Das Kind wurde durch den Fehler des Neurologen auf den Stand eines 3-4 Jahre alten Säuglings zurückgeworfen – und das wiederum dauerhaft. Eine eindeutige Falschbehandlung.

Das Landgericht (LG) Magdeburg hat einem Mann ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen, weil dieser eine Schädigung des Rückenmarks erlitten hat (Urteil vom 18.04.2007 – 9 O 361/01 (055).

Was ist genau geschehen?

Der Patient musste wegen eines Bandscheibenvorfalls an der Halswirbelsäule operiert werden. Dort bestand vor der OP ein chronisches Schmerzsyndom nach einer HWS-Distorsion. Deswegen sollte ein sogenannter intrathekaler Katheter (im Volksmund eine Schmerzpumpe) eingesetzt werden, damit Schmerzmittel (Morphin) verabreicht werden können. Bei dieser OP hat der Neurologe / Neurochirurg einen eindeutigen Arztfehler begangen. Es kam zu einer Schädigung des Rückenmarks, Blasenstörung, Impotenz. Außerdem bestand seitdem eine schwere Gangstörung. Das alles war eindeutig operationsbedingt.

Warum „nur“ 50.000 Euro Schmerzensgeld?

Der Patient litt schon vor der Operation an einer schwerwiegenden Erkrankung im Bereich der Halswirbelsäule und hatte dort einen Bandscheibenvorfall. Natürlich muss der durch die fehlerhafte Operation entstandene Schaden ersetzt werden. Jedoch haftet der Neurochirurg nicht für schon vorher bestandene Krankheiten – so das LG Magdeburg.

Sie haben einen Verdacht auf einen Arztfehler auf dem Gebiet der Neurologie?

Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Behandlung durch den Neurologen / Facharzt für Neurologie einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Dann lassen Sie prüfen, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.

Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Experte im Medizinrecht und unterstützt Sie mit seinem Kanzleiteam in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. mit dem notwendigen Fachwissen in Arzthaftung und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn der Neurologe Arztfehler begeht.