Wenn die Sepsis falsch behandelt wird, besteht ein Anspruch auf Schadenersatz.

Die Sepsis, auch bekannt als Blutvergiftung oder Septikämie, ist eine potenziell lebensbedrohliche Erkrankung. Jedes Jahr gibt es in Deutschland mehr als 150.000 Fälle von Sepsis, von denen 44.000 tödlich enden. Aufgrund der Art der Sepsis ist eine frühzeitige Erkennung von entscheidender Bedeutung, um Langzeitschäden, einschließlich multiplem Organversagen, zu verhindern. Wenn Ihre Sepsis falsch diagnostiziert oder nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkannt wurde, können wir Ihnen helfen, Ansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler geltend zu machen. Wenn Sie Schadenersatz beanspruchen, weil eine Sepsis nicht erkannt oder die Sepsis zu spät behandelt wurde, können wir Ihnen helfen, eine Entschädigung zu erhalten, die es Ihnen ermöglicht, fachkundige Pflege und Rehabilitation in Anspruch zu nehmen, um Ihre laufenden und zukünftigen Bedürfnisse zu erfüllen.

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Medizinrecht und haben bereits einer Vielzahl von Mandanten in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt aber auch im ganzen Rhein-Main-Gebiet dabei geholfen, ein angemessenes Schmerzensgeld bei falsch behandelter Sepsis bzw. unerkannter Sepsis zu erhalten. Wir bieten Ihnen auch eine kostenlose Erstberatung mit unserem Experten an, bei der Sie Ihren Fall und alle offenen Fragen zu Ansprüchen im Bereich Ärztefehler bei Sepsis besprechen können. Wenn Sie sich fragen, ob Ihnen oder einem Angehörigen Ansprüche wegen ärztlicher Falschbehandlung einer Sepsis zustehen, rufen Sie uns unter 06131 6366752 an oder kontaktieren Sie uns online, um eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall zu vereinbaren.

TOP Dienstleister Medizinrecht Mainz

„Die Kanzlei von Herrn RA Mühl vertritt mich in einem Arzthaftungsfall. Die Kanzlei arbeitet sehr professionell und sehr zuverlässig. Ich bin vor allem von der Art begeistert, wie Herr RA Mühl an die Fallbearbeitung herangeht. Ich werde über alle Schritte und Schriftsätze im Vorfeld informiert und bin auch sehr dankbar hierfür. Es ist mir sogar sehr wichtig. Wir werden demnächst den Weg zum Gericht gemeinsam beschreiten und ich bin sehr froh einen Rechtsanwalt wie Herrn Mühl an meiner Seite zu wissen. Herzlichen Dank hierfür!“

TOP Empfehlung 2023 Medizinrecht Mainz

„Ich habe mich bei der Erstberatung direkt wohl gefühlt, mit seiner einfühlsamen und menschlichen Art hat mir Herr Rechtsanwalt Mühl direkt ein gutes Gefühl vermittelt. Herr Rechtsanwalt Mühl war für mich immer erreichbar und er hat mit unermüdlichen Einsatz für mein Recht gekämpft. Mit dem Ausgang des Verfahrens bin ich sehr zufrieden. Danke für Ihre hervorragende Arbeit!“

Fachanwalt für Medizinrecht Mainz

Wir unterstützen Patienten und deren Angehörige im Bereich Behandlungsfehler Sepsis seit 15 Jahren.

Was sind die ersten Schritte, die Sie unternehmen sollten, wenn bei Ihnen eine Sepsis nicht erkannt wurde oder zu spät behandelt worden ist? Lohnt sich dieser Weg? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema Behandlungsfehler bei Sepsis und gehen auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Mainz

Kontaktieren Sie uns.

Wir beantworten Ihre Fragen zu Behandlungsfehlern bei Sepsis und unerkannter Blutvergiftung.

Schadenersatz wegen Sepsis – Weitere Informationen

Wie kann Ihnen ein Schadenersatz/Schmerzensgeld helfen?

Wenn Sie eine fehlerhafte Sepsis-Behandlung hinnehmen mussten, können wir Ihnen helfen, eine angemessene Entschädigung zu fordern. Der Betrag, den Sie erhalten werden, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter die Schwere Ihrer Verletzungen und Ihrem zukünftigen Pflegebedarf. Wir sammeln die erforderlichen Beweise, um einen Schadenersatz wegen Sepsis zu ermitteln, der Ihrer Situation angemessen ist:

  • Schmerzen und Leiden
  • Umbaumaßnahmen im Haushalt
  • Verdienstausfall
  • Kosten für die medizinische Versorgung
  • Rehabilitations- und Therapiebedarf
  • Ausgaben wie die Fahrtkosten zu Arztterminen

Wenn der Arzt oder die Klinik, die für Ihren ärztlichen Kunstfehler verantwortlich ist, die Verantwortung für die Fahrlässigkeit anerkennt, können wir Ihnen möglicherweise eine frühzeitige Entschädigungszahlung zukommen lassen, die oft als Zwischenzahlung bezeichnet wird. Dieses Geld wird von Ihrer endgültigen Entschädigung abgezogen und kann zur Bezahlung der laufenden Pflege und der Ausgaben (z. B. Fahrtkosten) verwendet werden.

Wie hoch der Schadensatz und Schmerzensgeld sein werden, lässt sich nur schwer sagen, aber wir können Ihnen eine Schätzung geben, sobald wir die medizinische Beweissicherung durchgeführt haben. Sie können sicher sein, dass wir uns für das beste Ergebnis für Sie einsetzen werden, indem wir mit Ihnen immer in Kontakt bleiben, um auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können.

Was passiert, wenn Sie Ansprüche auf Schadenersatz bei Sepsis geltend machen?

Nachdem Sie sich mit uns in Verbindung gesetzt haben, vereinbaren wir ein kostenloses Erstgespräch, um Ihren Fall zu besprechen und zu klären, ob Sie einen Rechtsanspruch haben. Wir besprechen mit Ihnen vorab, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Ansprüche zu finanzieren. Wir setzen uns dann frühzeitig mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und den für Ihre Fehldiagnose Verantwortlichen in Verbindung, um sicherzustellen, dass keine Kosten auf Sie zukommen und der Arzt oder Klinik die Ansprüche anerkennen.

Wenn sie die Ansprüche anerkennen, werden wir versuchen, eine vorläufige Entschädigung zu erwirken, mit der die nötige medizinische Versorgung und die laufenden Kosten finanziert werden können, bevor Ihre Forderung vollständig beglichen ist. Alle Zwischenzahlungen werden auf Ihre endgültigen Entschädigung angerechnet. Unsere Experten werden Ihren Fall im Detail untersuchen und Beweise von unabhängigen medizinischen Fachleuten sammeln. Diese Experten beurteilen, welche ärztliche Behandlung Sie hätten erhalten sollen, und können etwaige künftige Auswirkungen auf Ihre Gesundheit feststellen. Sie beraten uns auch über die Pflege, die Sie in Zukunft benötigen werden.

Wir werden immer versuchen, Ansprüche außergerichtlich zu verhandeln, um das Verfahren so kurz wie möglich zu halten. Wenn der Arzt/die Klinik und die Haftpflichtversicherung jedoch die Verantwortung nicht übernehmen oder keine angemessene Entschädigung leisten wollen, die Sie unserer Meinung nach benötigen, werden wir ein Gerichtsverfahren einleiten.

Selbst wenn ein Verhandlungstermin anberaumt wurde, werden Ansprüche oft noch vor dem Gerichtstermin geregelt. Wenn Ihr Anspruch vor Gericht verhandelt werden muss, stehen wir Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und erklären Ihnen, was passieren wird, damit Sie sich so sicher wie möglich fühlen.

Anwalt für Medizinrecht

Wie lange können Sie Ansprüche auf Schadenersatz wegen Sepsis geltend machen?

Normalerweise haben Sie drei Jahre Zeit, um Ihre Ansprüche geltend zu machen, und zwar ab dem Ende des Jahres, in dem Sie die Kenntnis von einem Behandlungsfehler erlangt haben. So lange Sie diese Kenntnis nicht haben, läuft die 30-jährige Verjährungsfrist.

Wenn Sie Bedenken bezüglich der Fristen für die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Behandlungsfehlern bei Sepsis haben, können wir Ihre Möglichkeiten in einer kostenlosen Erstberatung besprechen.

Erfahren Sie mehr über die Kanzlei für Medizinrecht in Mainz

Unsere Kanzlei für ärztliche Behandlungsfehler hat ihren Sitz in unseren Büros in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt, so dass Sie im gesamten Rhein-Main-Gebiet die Möglichkeit haben, mit uns zu sprechen. Das Team wird von Fachanwalt Christoph Mühl – einem erfahrenen Experten im Medizinrecht – geleitet, der nachweislich für eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich tätig war. Für uns steht Ihre Gesundheit an erster Stelle, daher werden wir uns immer darauf konzentrieren, einen Schadenersatz zu erhalten, die Ihnen den Zugang zu Pflege- und Unterstützungsleistungen ermöglicht, um Ihre Genesung nach Möglichkeit zu unterstützen. Rehabilitationsmaßnahmen können entscheidend sein, wenn es darum geht, Ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Daher wird Ihr Patientenanwalt hart daran arbeiten, Ihnen frühzeitig Zugang zu den besten Unterstützungsdiensten und Behandlungen zu verschaffen.

Wir haben zwischen 2020- 2023 von ProvenExpert bereits vier Mal infolge die Auszeichnung „TOP Empfehlung“ und „TOP Dienstleister“ erhalten. Diese Auszeichnung unterstreicht, wie ein angemessener Schadenersatz das Leben von Schwerverletzten wirklich verändern kann und ihnen ein unabhängigeres Leben ermöglicht.

Was ist unter Fahrlässigkeit bei Sepsis-Behandlung zu verstehen?

Aufgrund der verheerenden Natur der Sepsis ist es sehr wichtig, die Krankheit so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln. Wenn ärztliche Fehler eine frühzeitige Erkennung verhindern oder die Entwicklung Ihrer Symptome ermöglicht haben, können wir Sie dabei unterstützen, die Behandlungsfehler zu beweisen und einen Anspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend zu machen.

Wenn Sie oder ein Ihnen nahestehender Mensch von einer verspäteten Sepsis-Diagnose betroffen sind, erhalten Sie hier alle Antworten, die Sie benötigen. So können Sie sicher stellen, dass bei anderen in Zukunft nicht dieselben Fehler unterlaufen. Wir können Ihnen helfen, einen Anspruch geltend zu machen, wenn:

  • Ärzte im Krankenhaus keine korrekte Diagnose gestellt haben
  • Sie die notwendige Antibiotikabehandlung erst mit Verzögerung erhalten haben
  • Ihr Hausarzt die frühen Stadien der Sepsis nicht erkannt hat
  • Ihre Überweisung ins Krankenhaus nach der Diagnose verzögert wurde

Die oben genannten Fehler können dazu geführt haben, dass sich Ihre Symptome verschlimmert haben, was zu potenziell dauerhaften Schäden und in einigen Fällen sogar zum Tod führen kann. Wir sind in diesem Fall für Sie da und können Ihnen helfen, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu erhalten, damit Sie Zugang zu den besten Ärzten und die nötige finanzielle Unterstützung erhalten. Für weitere Informationen über die Geltendmachung von Ansprüchen bei Sepsis-Falschbehandlung kontaktieren Sie uns online oder rufen Sie uns unter 06131 6366752 für einen kostenlosen Erstberatungstermin an.

Beispielsfälle zu Schmerzensgeld im Bereich Sepsis.

Ein 16 Jahre altes Mädchen bekam vom Oberlandesgericht Schleswig (Urteil vom 28.03.2008 – 4 U 34/07) ein Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro zugesprochen. Grund war ein Behandlungsfehler sowie ein Pflegefehler. Die Anzeichen einer Sepsis wurden nach einer Mandel-Operation übersehen. Die Folge war ein septischer Schock verbunden mit einer Gerinnungsstörung und einem Lungenversagen, Auftreten von Nekrosen. Nach der OP hatte das Mädchen Fieber von 40 Grad, was dem Arzt vom Pflegepersonal nicht mitgeteilt wurde. Die Patientin litt wegen der Behandlungsfehler stark unter psychischen Problemen auf die Dauer von 2 Jahren, die eine psychiatrische Behandlung erforderlich machten. Es bestehen Einschränkung der Berufswahl (Klägerin kann wegen der Behinderung nicht mehr Krankenschwester werden), Einschränkungen in der Lebensführung (Klägerin kann im Sommer keine sommerliche Kleidung tragen und nicht ins Schwimmbad gehen), Verzögerung des Schulabschlusses. Wegen der weiteren Nekrosen werden möglicherweise noch Operationen erforderlich.

Ein Kläger bekam wegen grober ärztlicher Behandlungsfehler ein Schmerzensgeld von 120.000 Euro zugesprochen (LG Köln, Urteil vom 11.07.2018 – 25 O 290/16). Die notwendige Notfall-OP erfolgte zu spät und wurde auch fehlerhaft durchgeführt, gleiches gilt für die Relaparotomie. Die Kammer hat u.a. das bereits fortgeschrittene Lebensalter des Klägers berücksichtigt. Dass der Kläger sich auch einer palliativen OP eines Speiseröhrenkrebses unterzogen hat, ist für die Schmerzensgeldbemessung nicht von Bedeutung. Folgen der verspäteten Behandlung waren der Verlust eines Großteils des Darms, eine ischämische Nekrose am rechten Vorfuß mit letztlicher Amputation des rechten Beins, wobei zunächst der Fuß und dann der Unterschenkel entfernt wurden.

Das Oberlandesgericht Celle sprach den Angehörigen eines infolge Sepsis mit Multiorganversagen verstorbenen Patienten ein Schmerzensgeld von 500.000 Euro zu (Urteil vom 05.06.2018 – 1 U 71/17).

War war geschehen? Es kam nach Verabreichung gleichzeitiger intramuskulärer Injektionen der Medikamente Solu-Decortin und Diclofenac (grober ärztlicher Behandlungsfehler) zu einer Streptokokkeninfektion mit Blutvergiftung (Sepsis) und anschließendem Multiorganversagen. Einige Stunden nach Verabreichung der vierten Spritze innerhalb einer Woche kollabierte der Patient zu Hause. Er wurde mit Schüttelfrost, Atemschwierigkeiten und Schmerzen als Notfall im Krankenhaus aufgenommen, wo er sofort intensivmedizinisch behandelt wurde. Auslöser des erlittenen Kollapses war ein schwerer septischer Schock, der ein multiples Organversagen und schließlich dauerhaft eine weitgehende Körperlähmung bei dem Patienten bewirkte.
Das septische Infektionsgeschehen war für die Ärzte im Krankenhaus nicht zu beherrschen. Es folgte ein mehr als ein Jahr andauernder dramatischer Leidensprozess, während dessen der Patient ohne Aussicht auf eine Besserung dauerhaft künstlich beatmet werden musste und weitgehend gelähmt blieb. Am Ende dieses Leidensprozesses stand der ärztlich begleitete Freitod des Patienten, der seinen Sterbewunsch über Monate hinweg geäußert und diesen auch in Ethikgesprächen mit den behandelnden Ärzten bekräftigt hatte.

Aufgrund verspätet erkannter Menningokokkensepsis durch einen groben Behandlungsfehler bekam ein Patient 800.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen (OLG Oldenburg, Urteil vom 18.03.2020 – 5 U 196/18). Nach mehrwöchiger Akutversorgung der Sepsis erfolgte die erste Versorgung der Nekrosen und einer Gangrän an beiden Unterschenkeln über die Dauer von 2 Monaten. Im Zuge dieser Versorgung wurden dem Kläger beide Unterschenkel amputiert und die rechte Kniescheibe entfernt. Später erfolgte die erste operative Revision der Stümpfe. Das Bewusstsein um den Verlust der bisherigen Lebensqualität und die voraussichtlich lebenslange Dauer der Schädigungen sind maßgebliche Gesichtspunkte bei der Bemessung des Schmerzensgeldes. Schmerzensgelder, die wegen Verlustes der Persönlichkeit zugesprochen sind, taugen nicht als Referenzmaßstab für Fälle, in denen der Geschädigte ohne jede intellektuelle Einschränkung die Leiden und den Verlust lebenslang bewusst erlebt.

Haben Sie einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler im Bereich unerkannte Sepsis bzw. zu spät behandelte Sepsis?

Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Behandlung einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Lassen Sie überprüfen, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.

Die Kanzlei für Medizinrecht Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. unterstützt Sie deutschlandweit mit dem notwendigen Fachwissen im Patientenrecht und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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