Wenn die Sepsis falsch behandelt wird, besteht ein Anspruch auf Schadenersatz.
Die Sepsis, auch bekannt als Blutvergiftung oder Septikämie, ist eine potenziell lebensbedrohliche Erkrankung. Jedes Jahr gibt es in Deutschland mehr als 150.000 Fälle von Sepsis, von denen 44.000 tödlich enden. Aufgrund der Art der Sepsis ist eine frühzeitige Erkennung von entscheidender Bedeutung, um Langzeitschäden, einschließlich multiplem Organversagen, zu verhindern. Wenn Ihre Sepsis falsch diagnostiziert oder nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkannt wurde, können wir Ihnen helfen, Ansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler geltend zu machen. Wenn Sie Schadenersatz beanspruchen, weil eine Sepsis nicht erkannt oder die Sepsis zu spät behandelt wurde, können wir Ihnen helfen, eine Entschädigung zu erhalten, die es Ihnen ermöglicht, fachkundige Pflege und Rehabilitation in Anspruch zu nehmen, um Ihre laufenden und zukünftigen Bedürfnisse zu erfüllen.
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Medizinrecht und haben bereits einer Vielzahl von Mandanten in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt aber auch im ganzen Rhein-Main-Gebiet dabei geholfen, ein angemessenes Schmerzensgeld bei falsch behandelter Sepsis bzw. unerkannter Sepsis zu erhalten. Wir bieten Ihnen auch eine kostenlose Erstberatung mit unserem Experten an, bei der Sie Ihren Fall und alle offenen Fragen zu Ansprüchen im Bereich Ärztefehler bei Sepsis besprechen können. Wenn Sie sich fragen, ob Ihnen oder einem Angehörigen Ansprüche wegen ärztlicher Falschbehandlung einer Sepsis zustehen, rufen Sie uns unter 06131 6366752 an oder kontaktieren Sie uns online, um eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall zu vereinbaren.
„Die Kanzlei von Herrn RA Mühl vertritt mich in einem Arzthaftungsfall. Die Kanzlei arbeitet sehr professionell und sehr zuverlässig. Ich bin vor allem von der Art begeistert, wie Herr RA Mühl an die Fallbearbeitung herangeht. Ich werde über alle Schritte und Schriftsätze im Vorfeld informiert und bin auch sehr dankbar hierfür. Es ist mir sogar sehr wichtig. Wir werden demnächst den Weg zum Gericht gemeinsam beschreiten und ich bin sehr froh einen Rechtsanwalt wie Herrn Mühl an meiner Seite zu wissen. Herzlichen Dank hierfür!“
„Ich habe mich bei der Erstberatung direkt wohl gefühlt, mit seiner einfühlsamen und menschlichen Art hat mir Herr Rechtsanwalt Mühl direkt ein gutes Gefühl vermittelt. Herr Rechtsanwalt Mühl war für mich immer erreichbar und er hat mit unermüdlichen Einsatz für mein Recht gekämpft. Mit dem Ausgang des Verfahrens bin ich sehr zufrieden. Danke für Ihre hervorragende Arbeit!“
Wir unterstützen Patienten und deren Angehörige im Bereich Behandlungsfehler Sepsis seit 15 Jahren.
Was sind die ersten Schritte, die Sie unternehmen sollten, wenn bei Ihnen eine Sepsis nicht erkannt wurde oder zu spät behandelt worden ist? Lohnt sich dieser Weg? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema Behandlungsfehler bei Sepsis und gehen auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Mainz
Schadenersatz wegen Sepsis – Weitere Informationen
Wie kann Ihnen ein Schadenersatz/Schmerzensgeld helfen?
Wenn Sie eine fehlerhafte Sepsis-Behandlung hinnehmen mussten, können wir Ihnen helfen, eine angemessene Entschädigung zu fordern. Der Betrag, den Sie erhalten werden, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter die Schwere Ihrer Verletzungen und Ihrem zukünftigen Pflegebedarf. Wir sammeln die erforderlichen Beweise, um einen Schadenersatz wegen Sepsis zu ermitteln, der Ihrer Situation angemessen ist:
- Schmerzen und Leiden
- Umbaumaßnahmen im Haushalt
- Verdienstausfall
- Kosten für die medizinische Versorgung
- Rehabilitations- und Therapiebedarf
- Ausgaben wie die Fahrtkosten zu Arztterminen
Wenn der Arzt oder die Klinik, die für Ihren ärztlichen Kunstfehler verantwortlich ist, die Verantwortung für die Fahrlässigkeit anerkennt, können wir Ihnen möglicherweise eine frühzeitige Entschädigungszahlung zukommen lassen, die oft als Zwischenzahlung bezeichnet wird. Dieses Geld wird von Ihrer endgültigen Entschädigung abgezogen und kann zur Bezahlung der laufenden Pflege und der Ausgaben (z. B. Fahrtkosten) verwendet werden.
Wie hoch der Schadensatz und Schmerzensgeld sein werden, lässt sich nur schwer sagen, aber wir können Ihnen eine Schätzung geben, sobald wir die medizinische Beweissicherung durchgeführt haben. Sie können sicher sein, dass wir uns für das beste Ergebnis für Sie einsetzen werden, indem wir mit Ihnen immer in Kontakt bleiben, um auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können.
Was passiert, wenn Sie Ansprüche auf Schadenersatz bei Sepsis geltend machen?
Nachdem Sie sich mit uns in Verbindung gesetzt haben, vereinbaren wir ein kostenloses Erstgespräch, um Ihren Fall zu besprechen und zu klären, ob Sie einen Rechtsanspruch haben. Wir besprechen mit Ihnen vorab, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Ansprüche zu finanzieren. Wir setzen uns dann frühzeitig mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und den für Ihre Fehldiagnose Verantwortlichen in Verbindung, um sicherzustellen, dass keine Kosten auf Sie zukommen und der Arzt oder Klinik die Ansprüche anerkennen.
Wenn sie die Ansprüche anerkennen, werden wir versuchen, eine vorläufige Entschädigung zu erwirken, mit der die nötige medizinische Versorgung und die laufenden Kosten finanziert werden können, bevor Ihre Forderung vollständig beglichen ist. Alle Zwischenzahlungen werden auf Ihre endgültigen Entschädigung angerechnet. Unsere Experten werden Ihren Fall im Detail untersuchen und Beweise von unabhängigen medizinischen Fachleuten sammeln. Diese Experten beurteilen, welche ärztliche Behandlung Sie hätten erhalten sollen, und können etwaige künftige Auswirkungen auf Ihre Gesundheit feststellen. Sie beraten uns auch über die Pflege, die Sie in Zukunft benötigen werden.
Wir werden immer versuchen, Ansprüche außergerichtlich zu verhandeln, um das Verfahren so kurz wie möglich zu halten. Wenn der Arzt/die Klinik und die Haftpflichtversicherung jedoch die Verantwortung nicht übernehmen oder keine angemessene Entschädigung leisten wollen, die Sie unserer Meinung nach benötigen, werden wir ein Gerichtsverfahren einleiten.
Selbst wenn ein Verhandlungstermin anberaumt wurde, werden Ansprüche oft noch vor dem Gerichtstermin geregelt. Wenn Ihr Anspruch vor Gericht verhandelt werden muss, stehen wir Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und erklären Ihnen, was passieren wird, damit Sie sich so sicher wie möglich fühlen.
Wie lange können Sie Ansprüche auf Schadenersatz wegen Sepsis geltend machen?
Normalerweise haben Sie drei Jahre Zeit, um Ihre Ansprüche geltend zu machen, und zwar ab dem Ende des Jahres, in dem Sie die Kenntnis von einem Behandlungsfehler erlangt haben. So lange Sie diese Kenntnis nicht haben, läuft die 30-jährige Verjährungsfrist.
Wenn Sie Bedenken bezüglich der Fristen für die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Behandlungsfehlern bei Sepsis haben, können wir Ihre Möglichkeiten in einer kostenlosen Erstberatung besprechen.
Erfahren Sie mehr über die Kanzlei für Medizinrecht in Mainz
Unsere Kanzlei für ärztliche Behandlungsfehler hat ihren Sitz in unseren Büros in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt, so dass Sie im gesamten Rhein-Main-Gebiet die Möglichkeit haben, mit uns zu sprechen. Das Team wird von Fachanwalt Christoph Mühl – einem erfahrenen Experten im Medizinrecht – geleitet, der nachweislich für eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich tätig war. Für uns steht Ihre Gesundheit an erster Stelle, daher werden wir uns immer darauf konzentrieren, einen Schadenersatz zu erhalten, die Ihnen den Zugang zu Pflege- und Unterstützungsleistungen ermöglicht, um Ihre Genesung nach Möglichkeit zu unterstützen. Rehabilitationsmaßnahmen können entscheidend sein, wenn es darum geht, Ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Daher wird Ihr Patientenanwalt hart daran arbeiten, Ihnen frühzeitig Zugang zu den besten Unterstützungsdiensten und Behandlungen zu verschaffen.
Wir haben zwischen 2020- 2023 von ProvenExpert bereits vier Mal infolge die Auszeichnung „TOP Empfehlung“ und „TOP Dienstleister“ erhalten. Diese Auszeichnung unterstreicht, wie ein angemessener Schadenersatz das Leben von Schwerverletzten wirklich verändern kann und ihnen ein unabhängigeres Leben ermöglicht.
Was ist unter Fahrlässigkeit bei Sepsis-Behandlung zu verstehen?
Aufgrund der verheerenden Natur der Sepsis ist es sehr wichtig, die Krankheit so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln. Wenn ärztliche Fehler eine frühzeitige Erkennung verhindern oder die Entwicklung Ihrer Symptome ermöglicht haben, können wir Sie dabei unterstützen, die Behandlungsfehler zu beweisen und einen Anspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend zu machen.
Wenn Sie oder ein Ihnen nahestehender Mensch von einer verspäteten Sepsis-Diagnose betroffen sind, erhalten Sie hier alle Antworten, die Sie benötigen. So können Sie sicher stellen, dass bei anderen in Zukunft nicht dieselben Fehler unterlaufen. Wir können Ihnen helfen, einen Anspruch geltend zu machen, wenn:
- Ärzte im Krankenhaus keine korrekte Diagnose gestellt haben
- Sie die notwendige Antibiotikabehandlung erst mit Verzögerung erhalten haben
- Ihr Hausarzt die frühen Stadien der Sepsis nicht erkannt hat
- Ihre Überweisung ins Krankenhaus nach der Diagnose verzögert wurde
Die oben genannten Fehler können dazu geführt haben, dass sich Ihre Symptome verschlimmert haben, was zu potenziell dauerhaften Schäden und in einigen Fällen sogar zum Tod führen kann. Wir sind in diesem Fall für Sie da und können Ihnen helfen, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu erhalten, damit Sie Zugang zu den besten Ärzten und die nötige finanzielle Unterstützung erhalten. Für weitere Informationen über die Geltendmachung von Ansprüchen bei Sepsis-Falschbehandlung kontaktieren Sie uns online oder rufen Sie uns unter 06131 6366752 für einen kostenlosen Erstberatungstermin an.
Beispielsfälle zu Schmerzensgeld im Bereich Sepsis.
Haben Sie einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler im Bereich unerkannte Sepsis bzw. zu spät behandelte Sepsis?
Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Behandlung einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Lassen Sie überprüfen, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.
Die Kanzlei für Medizinrecht Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. unterstützt Sie deutschlandweit mit dem notwendigen Fachwissen im Patientenrecht und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.