Hilfe beim Behandlungsfehler durch den Hautarzt.
Medizinische Behandlungsfehler, die von Hautärzten begangen werden, sind meist Fehler durch unterlassene Befunderhebung im Zusammenhang mit Krebserkrankungen. Die häufigsten und zugleich einfach zu vermeidenden Fehlerquellen auf dem Gebiet der Dermatologie umfassen nicht durchgeführte Biopsien trotz verdächtiger klinischer Befunde oder unrichtige klinisch-histopathologische Korrelationen, die zum Schaden des Patienten führen.
Außerdem kommt es zu erhöhten Fehlerquoten bei Lasertherapien und Lichttherapien aufgrund falscher Indikationen, Gerätewahl oder Parametereinstellung. Als weitere Hauptfehlerquelle beobachten wir eine falsche Indikationsstellung, Dosierung und Verabreichung von Medikamenten.
Vor allem, wenn Biopsien nicht oder verspätet erfolgen und es dadurch zu einer Verzögerung in der Behandlung von Hautkrebs kommt, sind die Folgen gravierend, wenn nicht gar tödlich. In diesen Fällen sind Schadenersatz und Schmerzensgelder beträchtlich. Juristisch hilft den PatientInnen in diesen Fällen sogenannter unterlassener Befunderhebung eine Beweislastumkehr.
Beispielsfälle zum Arztfehler durch den Hautarzt
Haben Sie einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler durch Ihren Hautarzt?
Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Behandlung durch den Hautarzt / Facharzt für Dermatologie einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Die Kanzlei für Medizinrecht prüft für Sie, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.
Ein erfahrener Experte in der Arzthaftung unterstützt Sie von Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. aus mit dem notwendigen Fachwissen im Medizinrecht und hilft, Ihre Ansprüche deutschlandweit durchzusetzen.