Was Sie über Arztfehler beim Augenarzt wissen müssen.

Unterstützung bei Fehlern des Augenarztes.

Die Augenheilkunde (Opthalmologie) befasst sich mit der Feststellung und Behandlung von Erkrankungen des Auges, des Sehsinns und der Beeinträchtigungen der Funktion des Auges. Ärztliche Fehler in der Augenheilkunde kommen in der täglichen Praxis als Patientenanwalt am vierthäufigsten vor. Es sind insbesondere Behandlungsfehler in Zusammenhang mit dem grauen Star (Katarakt), Netzhauterkrankungen/Netzhautablösungen und Infektionen, die zu schweren Schäden bei PatientInnen führen. Fehler durch den Augenarzt können dabei sowohl bei Operationen als auch bei nichtoperativen Behandlungen passieren.

Erblindungsursachen in der westlichen Welt

Wie kommt es zu Arztfehlern in der Augenheilkunde?

Besonders in der Augenheilkunde ist eine große Sorgfalt bei den Untersuchungen erforderlich. Eine gründliche Befragung zu der Vorgeschichte und eventuellen Vorerkrankungen (Anamnese), sorgfältige Untersuchung und Diagnose sind essenziell. Ansonsten kann keine richtige Diagnose gestellt und die Erkrankung des Auges nicht gezielt behandelt werden. Arbeitet der Augenarzt in diesem Bereich nicht sorgfältig, verstößt er gegen den geltenden medizinsichen Standard. Rechtlich ist das als ein ärztlicher Kunstfehler zu werten.

Auch bei Operationen am oder im Auge muss der Augenarzt gründlich und sehr sorgfältig vorgehen, um keine Verschlechterung der Sehfähigkeit zu riskieren. Bei Operationen sind die häufigsten Fehler von Augenärzten Verletzungen im Auge und das Einschleppen von Infektionen. Beides führt regelmäßig zu nachhaltigen Schäden und oft auch zu dauerhaften Beeinträchtigungen des Sehvermögens.

Doch wie vor jeder medizinischen Behandlung müssen PatientInnen auch beim Augenarzt richtig aufgeklärt werden, damit er in wirksam in die Behandlung einwilligen kann. Dazu gehört es insbesondere, auf mögliche Komplikationen und Risiken hinzuweisen. Geschieht das nicht, ist das ein sog. Aufklärungsfehler.

Die meisten ärztlichen Behandlungsfehler unterlaufen im niedergelassenen Bereich, d.h. in der Praxis vor Ort, also nicht in der Augenklinik. Liegt bei Ihnen ein Fall eines Arztfehlers durch einen niedergelassenen Augenarzt vor?

Welche Fehler der Augenärzte sind die häufigsten?

Der graue Star (Katarakt) ist mit weit über 100.000 Operationen jährlich eine der häufigsten in ganz Deutschland. Was ist die Katarakt aber überhaupt? Beim grauen Star trübt sich die Linse im Auge altersbedingt. Das beieinträchtigt die Sehfähigkeit, die sich zunehmend verschlechtert. Daher muss die „trübe“ Linse durch eine Kunstlinse getauscht werden. Der Tausch erfolgt durch eine feinchirurgische Operation. Dabei kam es nach der Statistik des MDK von 2019 in 25,9% der Fälle zu Vorwürfen wegen eines Fehler des Augenarztes im Zusammenhang mit einer Katarakt-Operation.

Der am meisten vorkommende Behandlungsfehler nach einer Star-Operation ist eine Schädigung an der Hinterkapsel der Augenlinse. Es kommt aber auch in einer großen Zahl der Fälle zu Infektionen im Auge mit Blutungen. Dadurch reißt die Linsenkapsel ein und der Glaskörper fällt nach vorne. Das führt dazu, dass die Netzhaut -vereinfacht ausgedrückt- mitgezogen wird und sich ablöst.

Schmerzensgeld bei Fehlern von Augenärzten.

Das Oberlandesgericht Hamm musste sich im Jahr 2016 mit genau dieser Frage beschäftigen (Urteil vom 10.05.2016 – 26 U 107/15) und hat einer jungen Frau 80.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Landgericht hatte zuvor nur 25.000 Euro vorgesehen.

Was ist genau passiert?

Die Augenärztin hat keine Messung des Augeninnendruckes und des Gesichtsfeldes durchgeführt. Auf diese Weise hat sie die Ursache der sich verschlechternden Sehfähigkeit nicht abgeklärt. Hätte die Augenärztin den erhöhten Augeninnendruck frühzeitig mit Medikamenten behandelt und die Patientin notfallmäßig in eine Augenklinik eingewiesen, hätten man die später eingetretene Gesichtsfeldeinschränkung und die weitere Verschlechterung des Sehvermögens ggf. vermeiden können. Weil ein grober Befunderhebungsfehler bestätigt worden ist, musste die Augenärztin das Gegenteil beweisen, d.h. dass die Verschlechterung der Sehfähigkeit quasi ohnehin eingetreten wäre.

Womit muss diese junge Frau nun zurecht kommen?

Wegen der verspäteten Behandlung hat sich ihr Leben völlig verändert. Sie kann wegen der Gesichtsfeldeinschränkung nur eingeschränkt Sport treiben, darf kein Auto mehr fahren und Fahrradfahren ist zu gefährlich. Sie musste die stark eingeschränkte Sehfähigkeit bei ihrer Berufswahl berücksichtigen und benötigt einen speziell eingerichteten Arbeitsplatz. Außerdem besteht die Gefahr, dass sie vollständig erblindet.

Wie viel Schmerzensgeld ist angemessen, wenn ein Patient durch einen Fehler des Augenarztes letztlich erblindet? Mit dieser Frage musste sich das Landgericht (LG) Detmold im Jahr 2014 befassen. Es hat einer jungen Frau ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro zugesprochen (LG Detmold, Urteil vom 27.04.2016 – 12 O 47/14).

Was ist vorgefallen? Die Patientin hatte einen Vorschaden am rechten Auge. Sie konnte nur noch 20% auf dem rechten Auge sehen. Der Augenarzt empfahl ihr eine Operation wegen grauen Star (Katarakt) und eine Hornhauttransplantation (Vitrektomie). Dabei hat er die Patientin nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in dieser Fallgestaltung häufig zu einer Erhöhung des Augeninnendrucks kommt und das Risiko der Erblindung besteht. Ein eindeutiger Aufklärungsfehler des Augenarztes.

Die junge Frau hatte nach der Operation durch den erhöhten Augeninnendruck nur noch 5% Sehvermögen. Das kommt einer Erblindung gleich.

Sind 15.000 Euro ausreichend und angemessen, um diesen dauerhaften Schaden auszugleichen? Das LG hat hier mit der Vorschädigung argumentiert. Doch das tatsächlich genug?

Wohl kaum. Denn immerhin muss eine junge Frau ihr gesamtes restliches Leben damit zurecht kommen, auf dem rechten Auge nichts zu sehen. Das dreidimensionale Sehen ist dadurch stark eingeschränkt, weswegen sie sich schwer tut, Gegenstände zu ergreifen und Entfernungen richtig einzuschätzen. Auto- oder Fahrradfahren scheiden für sie aus. Lesen Sie die obige Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 10.05.2016 – 26 U 107/15), in der es auch um ein vorgeschädigtes Auge ging und eben mit den oben genannten Argumenten ein weit höheres Schmerzensgeld ausgeurteilt wurde.

Dieses Urteil ist dennoch bemerkenswert. Denn das LG lässt es nicht ausreichen, dass eine Arzthelferin behauptet, der Augenarzt würde darüber aufklären, dass die Komplikationsrate bei einem gesunden Auge geringer sei, als dann, wenn das Auge eine Vorschädigung aufweist. Wegen der schwerwiegenden Vorschäden und des damit verbundenen höheren Risikos einer Erhöhung des Augeninnendrucks und der Erblindung, verlangt das Landgericht eine gesteigerte Aufklärung.

Mit einem groben ärztlichen Behandlungsfehler wegen nicht rechtzeitig erkannter Retinopathie (Netzhautablösung) musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg im Falle eines frühgeborenen Mädchens im Jahr 2005 beschäftigen (Urteil vom 24.06.2005 – 5 U 1046/04). Dem Kind wurden 80.000 Euro zugesprochen wegen Erblindung auf dem rechten Auge durch die verspätet erkannte Netzhautablösung.

Was ist geschehen? Ein Augenarzt, der ein frühgeborenes Kind im Hinblick auf die Gefahr einer Netzhautablösung überwacht, muss bei jeder Kontrolluntersuchung dafür sorgen, dass er den Augenhintergrund immer gut einsehen kann. Anderenfalls muss er zumindest eine zeitnahe anderweitige Untersuchung veranlassen. Geschieht das alles nicht, ist es ein grober Arztfehler.

Sie haben einen Schaden an Ihren Augen erlitten?

Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Behandlung durch den Augenarzt / Facharzt für Ophthalmologie einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Ihr Patientenanwalt prüft für Sie, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.

Die Kanzlei für Medizinrecht mit Sitz in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. unterstützt Sie mit dem notwendigen Fachwissen im Medizinrecht und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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