Unterstützung bei Fehlern des Augenarztes.
Die Augenheilkunde (Opthalmologie) befasst sich mit der Feststellung und Behandlung von Erkrankungen des Auges, des Sehsinns und der Beeinträchtigungen der Funktion des Auges. Ärztliche Fehler in der Augenheilkunde kommen in der täglichen Praxis als Patientenanwalt am vierthäufigsten vor. Es sind insbesondere Behandlungsfehler in Zusammenhang mit dem grauen Star (Katarakt), Netzhauterkrankungen/Netzhautablösungen und Infektionen, die zu schweren Schäden bei PatientInnen führen. Fehler durch den Augenarzt können dabei sowohl bei Operationen als auch bei nichtoperativen Behandlungen passieren.
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Wie kommt es zu Arztfehlern in der Augenheilkunde?
Besonders in der Augenheilkunde ist eine große Sorgfalt bei den Untersuchungen erforderlich. Eine gründliche Befragung zu der Vorgeschichte und eventuellen Vorerkrankungen (Anamnese), sorgfältige Untersuchung und Diagnose sind essenziell. Ansonsten kann keine richtige Diagnose gestellt und die Erkrankung des Auges nicht gezielt behandelt werden. Arbeitet der Augenarzt in diesem Bereich nicht sorgfältig, verstößt er gegen den geltenden medizinsichen Standard. Rechtlich ist das als ein ärztlicher Kunstfehler zu werten.
Auch bei Operationen am oder im Auge muss der Augenarzt gründlich und sehr sorgfältig vorgehen, um keine Verschlechterung der Sehfähigkeit zu riskieren. Bei Operationen sind die häufigsten Fehler von Augenärzten Verletzungen im Auge und das Einschleppen von Infektionen. Beides führt regelmäßig zu nachhaltigen Schäden und oft auch zu dauerhaften Beeinträchtigungen des Sehvermögens.
Doch wie vor jeder medizinischen Behandlung müssen PatientInnen auch beim Augenarzt richtig aufgeklärt werden, damit er in wirksam in die Behandlung einwilligen kann. Dazu gehört es insbesondere, auf mögliche Komplikationen und Risiken hinzuweisen. Geschieht das nicht, ist das ein sog. Aufklärungsfehler.
Die meisten ärztlichen Behandlungsfehler unterlaufen im niedergelassenen Bereich, d.h. in der Praxis vor Ort, also nicht in der Augenklinik. Liegt bei Ihnen ein Fall eines Arztfehlers durch einen niedergelassenen Augenarzt vor?
Welche Fehler der Augenärzte sind die häufigsten?
Der graue Star (Katarakt) ist mit weit über 100.000 Operationen jährlich eine der häufigsten in ganz Deutschland. Was ist die Katarakt aber überhaupt? Beim grauen Star trübt sich die Linse im Auge altersbedingt. Das beieinträchtigt die Sehfähigkeit, die sich zunehmend verschlechtert. Daher muss die „trübe“ Linse durch eine Kunstlinse getauscht werden. Der Tausch erfolgt durch eine feinchirurgische Operation. Dabei kam es nach der Statistik des MDK von 2019 in 25,9% der Fälle zu Vorwürfen wegen eines Fehler des Augenarztes im Zusammenhang mit einer Katarakt-Operation.
Der am meisten vorkommende Behandlungsfehler nach einer Star-Operation ist eine Schädigung an der Hinterkapsel der Augenlinse. Es kommt aber auch in einer großen Zahl der Fälle zu Infektionen im Auge mit Blutungen. Dadurch reißt die Linsenkapsel ein und der Glaskörper fällt nach vorne. Das führt dazu, dass die Netzhaut -vereinfacht ausgedrückt- mitgezogen wird und sich ablöst.
Schmerzensgeld bei Fehlern von Augenärzten.
Sie haben einen Schaden an Ihren Augen erlitten?
Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei der Behandlung durch den Augenarzt / Facharzt für Ophthalmologie einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Ihr Patientenanwalt prüft für Sie, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht.
Die Kanzlei für Medizinrecht mit Sitz in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a.M. unterstützt Sie mit dem notwendigen Fachwissen im Medizinrecht und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.