Rechtsanwalt im Arzthaftungsrecht in Wiesbaden – Ihr Partner bei medizinischen Fehlbehandlungen

Arzthaftung bedeutet, dass ein Arzt oder ein medizinisches Fachpersonal für Fehler in der Behandlung haftbar gemacht werden kann, wenn diese zu einem gesundheitlichen Schaden führen. Dies kann beispielsweise eine falsche Diagnose, ein Behandlungsfehler, ein falsches Medikament oder eine fehlerhafte Operation umfassen. In solchen Fällen haben Patienten das Recht auf Schadensersatz, der sowohl die finanziellen als auch die körperlichen Schäden abdeckt.

Arzthaftungsfälle sind komplex und erfordern tiefgehende medizinische sowie rechtliche Kenntnisse. Als Rechtsanwalt im Arzthaftungsrecht in Wiesbaden verfüge ich über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Patienten, die durch medizinische Fehler zu Schaden gekommen sind. Ich weiß, wie schwierig es ist, sich gegen Ärzte, Krankenhäuser oder Versicherungsgesellschaften durchzusetzen, und setze mich dafür ein, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Arzthaftungsrecht in Wiesbaden

Rechtsanwalt bei Arzthaftung in Wiesbaden

Fragen zum Thema Arzthaftung?

Die Kanzlei im Medizinrecht in Wiesbaden prüft Ihren Fall sorgfältig und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Lassen Sie sich beraten und nehmen die Zügel in die Hand.

Was ist Arzthaftung?

Die Arzthaftung und das Arzthaftungsrecht bilden einen komplexen Rechtsbereich, der die Verantwortlichkeit von Ärzten gegenüber Patienten definiert. Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient begründet eine Reihe von Sorgfaltspflichten, deren Verletzung zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.

Rechtlich verankert sind diese Ansprüche im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) insbesondere im § 823 BGB sowie in den §§ 630a ff, die die Grundlagen für Schadensersatzansprüche und Patientenrechte festlegen.

Die Rechtsprechung verschiedener Gerichte, vor allem des BGH und der Oberlandesgerichte (OLG) hat die Arzthaftung im Laufe der Jahre präzise definiert.

Die medizinrechtliche Haftung befasst sich mit der rechtlichen Verantwortung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen für Behandlungsfehler. Wenn ein medizinischer Fehler bei einem Eingriff (darunter versteht man jede Art der ärztlichen Behandlung) nachweislich zu gesundheitlichen Beeinträchtigung führt, haben Patienten Anspruch auf Entschädigung.

Unsere Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht in Wiesbaden prüft Ihren Fall sorgfältig und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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Meine Leistungen im Bereich Arzthaftung:

  • Beratung und Vertretung bei Arzthaftungsfällen
    Ich berate Sie ausführlich zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten, wenn Sie glauben, durch einen Fehler in der medizinischen Behandlung geschädigt worden zu sein. Gemeinsam mit Ihnen prüfe ich den Fall und kläre, ob eine Arzthaftung vorliegt.

  • Schadensersatzansprüche durchsetzen
    Sollte ein Arzthaftungsfall vorliegen, setze ich Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch. Dies kann Kosten für medizinische Folgebegleitungen, Verdienstausfälle oder Schmerzensgeld umfassen.

  • Medizinische Gutachten und Beweissicherung
    Für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötige ich oft medizinische Gutachten, um die Fehler des Arztes nachzuweisen. Ich arbeite mit spezialisierten Medizinern zusammen, um die nötigen Beweise zu erbringen.

  • Vertretung vor Gericht
    Sollte der Fall vor Gericht gehen, vertrete ich Sie mit voller Kraft und setze Ihre Interessen durch. Als Rechtsanwalt im Arzthaftungsrecht in Wiesbaden habe ich jahrelange Erfahrung in der Prozessführung und kenne die Feinheiten der Arzthaftung.

Ihre Rechte bei ärztlichen Fehlern

Als Patient haben Sie das Recht auf sachgerechte medizinische Behandlung und eine vollständige Aufklärung. Treten Schäden durch einen Behandlungsfehler auf, können Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz fordern. Dazu gehören auch Folgekosten, wie Therapien, Medikamente oder Einkommensausfälle.

Ich kläre für Sie, ob ein haftungsrechtlicher Anspruch besteht, berate Sie umfassend und begleite Sie bei der Kommunikation mit Ärzten, Kliniken und Versicherungen. So stelle ich sicher, dass Sie Ihre Rechte im Arzthaftungsrecht in Wiesbaden optimal wahrnehmen können.

Ihre Situation ist unserer Kanzlei aus der täglichen Praxis gut bekannt.

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TOP Anwalt Patientenrecht Wiesbaden

Patientenanwalt Christoph Mühl unterstützt seit 2008 betroffene Patienten bei ärztlichen Fehlern 

Was sind die ersten Schritte, die Sie unternehmen sollten? Lohnt sich dieser Weg? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Ich beantworte Ihre Fragen und gehe auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein. Erfahren Sie HIER, was wir für Sie tun.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Arzthaftungsrecht in Wiesbaden – Wie Sie sich richtig verhalten

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie aufgrund einer fehlerhaften Behandlung oder Diagnose gesundheitliche Schäden erlitten haben, sollten Sie schnell handeln. Dokumentieren Sie alle Vorfälle und suchen Sie rechtzeitig einen Anwalt bei Arzthaftungsrecht in Wiesbaden auf. Es gibt Fristen, die bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beachtet werden müssen. Je eher Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, desto besser kann ich Ihre Rechte sichern und eine Entschädigung erreichen.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit mir auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Ich beantworte Ihre Fragen zur Arzthaftung und zeige Ihnen Ihre rechtlichen Optionen auf. Meine Kanzlei in Wiesbaden ist Ihr zuverlässiger Partner bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Lassen Sie sich nicht von einem Behandlungsfehler entmutigen – ich setze mich dafür ein, dass Sie gerecht entschädigt werden.

Fachanwalt Christoph Mühl setzt für Sie sein Expertenwissen ein.

Um ein angemessenes Schmerzensgeld durchzusetzen bedarf es neben Fachwissen, das die Kanzlei von Rechtsanwalt Mühl selbstverständlich mitbringt, ebenfalls der nötigen Erfahrung vor allem Verhandlungsstärke.

Erfahrung

Jahrelange Erfahrung mit Behandlungsfehlern.

Kompetenz

Spezialisierung auf Behandlungsfehler.

Engagement

Ausschließliche Vertretung von Patienten.

Erfolg

Erfolg heißt: Nichts dem Zufall überlassen.

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Hier sind Sie in den besten Händen. Überzeugen Sie sich selbst.

FAQ: Rechtsanwalt Arzthaftung

Die Arzthaftung beschreibt die rechtliche Verantwortung eines Arztes für Schäden, die einem Patienten durch Behandlungsfehler oder Verletzungen der ärztlichen Sorgfaltspflicht entstehen. Sie kann zivilrechtlich, strafrechtlich oder berufsrechtlich relevant sein.

Ein Arzt haftet, wenn ein Behandlungsfehler nachweisbar ist, der zu einem gesundheitlichen Schaden geführt hat. Beispiele:

  • Falsche Diagnose oder verspätete Diagnose
  • Fehler bei Operationen oder medizinischen Eingriffen
  • Fehlerhafte Verschreibung von Medikamenten
  • Unterlassene Aufklärung über Risiken einer Behandlung

Wichtig: Ein Behandlungsfehler muss kausal für den Schaden sein, d. h., ohne den Fehler hätte der Schaden nicht eintreten dürfen.

  • Fehler bei der Diagnose: Erkrankung wird übersehen oder falsch interpretiert.
  • Behandlungsfehler: Operationen, Therapien oder Medikamente werden fehlerhaft angewendet.
  • Aufklärungsfehler: Patient wird nicht ausreichend über Risiken, Nebenwirkungen oder Alternativen informiert.
  • Anspruch auf Schadensersatz (z. B. Behandlungskosten, Verdienstausfall)
  • Anspruch auf Schmerzensgeld für körperliche und psychische Beeinträchtigungen
  • Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen
  • Möglichkeit, ärztliche Gutachten erstellen zu lassen, um den Fehler nachzuweisen
  • Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Patient den Schaden und den verantwortlichen Arzt kennt.
  • Absolute Verjährungsfrist: maximal 10 Jahre nach dem Behandlungsfehler.
  • Fachanwälte für Medizinrecht unterstützen bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.
  • Patientenberatungsstellen geben Orientierung über Rechte und mögliche Schritte.
  • Gutachter analysieren medizinische Unterlagen und prüfen die Haftungsfrage.
  • Ärztliche Behandlungsunterlagen und Befunde
  • Dokumentationen von Diagnosen und Therapien
  • Zeugenaussagen (z. B. Pflegepersonal)
  • Gutachten unabhängiger Ärzte

Nein. Ärzte haften nur für nachweisbare Pflichtverletzungen. Komplikationen, die selbst bei korrekter Behandlung auftreten, gelten nicht automatisch als Fehler.

Grundsätzlich gelten die gleichen Haftungsregeln. In Kliniken können Haftungsfragen komplexer sein, weil mehrere Ärzte und Pflegekräfte beteiligt sind. Hier kann auch der Krankenhausträger mit in Anspruch genommen werden.

Ja, z. B.:

  • Mediation zwischen Arzt und Patient
  • Schlichtungsstellen der Ärztekammern
  • Vergleichsvereinbarungen, um langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden

Kostenlose Erstberatung durch Ihren Fachanwalt für Medizinrecht & Patientenrecht.

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