Triage und Verfassungsrecht: Warum die aktuellen Regelungen verfassungswidrig sind
Triage im Fokus: Verfassungswidrige Regelungen und ihre Folgen für das Medizinrecht
Die sogenannte Triage – also die Entscheidung über die Reihenfolge medizinischer Behandlungen bei knappen Ressourcen – ist ein ethisch und rechtlich sensibles Thema.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die bisherigen gesetzlichen Triage-Regelungen verfassungswidrig sind.
Für Ärzte und Krankenhäuser ergeben sich daraus neue Pflichten.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was das Urteil bedeutet, warum die Vorschriften aufgehoben wurden und welche Konsequenzen sich für die medizinische Praxis ergeben.
Hintergrund: Was unter Triage zu verstehen ist
Unter Triage versteht man die ärztliche Entscheidung, wer in einer Notsituation mit begrenzten medizinischen Ressourcen zuerst behandelt wird – etwa während einer Pandemie, bei Katastrophen oder in überlasteten Notaufnahmen.
Solche Situationen bringen Mediziner regelmäßig in ein Dilemma: Sie müssen manchmal innerhalb von kurzer Zeit entscheiden, wem geholfen werden kann – und wessen Behandlung möglicherweise zurückgestellt werden muss.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sollte hierfür durch § 5c klare Vorgaben schaffen, insbesondere mit einem Kriterienkatalog und einem Verbot der sogenannten Ex-post-Triage (dem Abbruch einer begonnenen Behandlung zugunsten eines anderen Patienten).
Gegen diese Regelungen haben 14 Mediziner Verfassungsbeschwerde eingelegt – mit Erfolg.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Die Regelungen sind verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Triage-Vorschriften in § 5c IfSG für verfassungswidrig (Beschluss vom 23. 09. 2025, Az. 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23).
Der Grund liegt nicht in der inhaltlichen Bewertung der medizinischen Entscheidung selbst, sondern in der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Nach Auffassung der Richter dürfen nur die Bundesländer solche Regelungen treffen, da der Bund keine ausreichende Grundlage im Grundgesetz hat, um ärztliche Entscheidungsprozesse dieser Art zu normieren.
Damit bleiben die bisherigen bundesweiten Vorgaben ohne Wirkung – und es entsteht ein rechtliches Vakuum, das die Länder nun schließen müssen.
Bedeutung für die ärztliche Berufsausübung
Das Urteil betont die hohe Bedeutung der ärztlichen Therapiefreiheit und der Gewissensverantwortung im Rahmen medizinischer Entscheidungen.
Ärzte müssen in Krisensituationen nach ihrem Fachwissen, ihrer Erfahrung und ihrem ethischen Verständnis handeln dürfen – ohne staatlich festgelegte Kriterien, die diese Entscheidungen beschränken.
Gleichzeitig bleibt die ärztliche Freiheit nicht grenzenlos: Diskriminierungen aufgrund von Alter, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit bleiben selbstverständlich unzulässig. Das Gericht stellt jedoch klar, dass solche Fragen nicht durch pauschale Bundesvorgaben, sondern im Rahmen der Länderkompetenz zu regeln sind.
Fehlbewertung durch die Vorinstanzen und Korrektur durch den BGH
Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht hatten angenommen, dass die Kombination aus Aufklärungsbogen und Gespräch ausreichend sei.
Der Bundesgerichtshof widersprach dieser Einschätzung deutlich: Ein Risiko kann nicht als ordnungsgemäß aufgeklärt gelten, wenn nicht nachweisbar ist, dass es im persönlichen Gespräch thematisiert wurde. Das Urteil des OLG wurde daher aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Auswirkungen für das Medizinrecht und die Praxis
Für Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen und Ärzte bedeutet die Entscheidung vor allem eins: Rechtliche Unsicherheit.
Solange die Länder keine eigenen Triage-Regelungen geschaffen haben, besteht ein Vakuum. Ärzte müssen in Extremsituationen auf Grundlage ihres beruflichen Ermessens und der medizinischen Fachstandards handeln.
Für das Medizinrecht bedeutet dies:
- Neue Landesgesetze zur Triage sind zu erwarten.
- Berufsrechtliche Leitlinien könnten stärker in den Vordergrund rücken.
- Haftungsfragen bleiben weiterhin offen, insbesondere wenn Entscheidungen im Grenzbereich getroffen werden müssen.
Ausblick: Wie es weitergeht
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beendet die Diskussion nicht – im Gegenteil. Da die ursprüngliche Regelung auf einer Entscheidung von 2021 basierte, in der das Gericht den Gesetzgeber zu Schutzmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen verpflichtet hatte, müssen nun die Länder aktiv werden.
Ob sie sich dabei an den bisherigen Vorgaben des Bundes orientieren oder neue ethische Standards entwickeln, bleibt abzuwarten.
Sicher ist nur: Das Thema Triage wird sowohl medizinisch als auch juristisch weiterhin für Diskussionen sorgen – und möglicherweise erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
Fazit und rechtlicher Hinweis
Das Urteil verdeutlicht, dass das Medizinrecht nicht nur medizinisches Wissen, sondern auch verfassungsrechtliche Kompetenzfragen berührt. Ärztinnen und Ärzte stehen in Krisensituationen unter Druck – rechtlich wie ethisch.












