Arzthaftung und Arzthaftungsrecht Mainz – Ihr Anwalt bei Behandlungsfehlern.

Ihre Kanzlei für Arzthaftungsrecht in Mainz.

Wenn Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, benötigen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei für Medizinrecht in Mainz bietet Ihnen professionelle Beratung und Vertretung bei allen Fragen der ärztlichen Haftung. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie Ihr Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen können.

Operationssaal Behandlungsfehler Chirurg

Was ist Arzthaftung?

Die Arzthaftung und das Arzthaftungsrecht bilden einen komplexen Rechtsbereich, der die Verantwortlichkeit von Ärzten gegenüber Patienten definiert. Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient begründet eine Reihe von Sorgfaltspflichten, deren Verletzung zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.

Rechtlich verankert sind diese Ansprüche im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) insbesondere im § 823 BGB sowie in den §§ 630a ff, die die Grundlagen für Schadensersatzansprüche und Patientenrechte festlegen.

Die Rechtsprechung verschiedener Gerichte, vor allem des BGH und der Oberlandesgerichte (OLG) hat die Arzthaftung im Laufe der Jahre präzise definiert.

Die medizinrechtliche Haftung befasst sich mit der rechtlichen Verantwortung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen für Behandlungsfehler. Wenn ein medizinischer Fehler bei einem Eingriff (darunter versteht man jede Art der ärztlichen Behandlung) nachweislich zu gesundheitlichen Beeinträchtigung führt, haben Patienten Anspruch auf Entschädigung.

Unsere Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht in Mainz prüft Ihren Fall sorgfältig und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ihre Situation ist unserer Kanzlei aus der täglichen Praxis gut bekannt.

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Welche Rechte haben Patienten bei Behandlungsfehlern?

Ihr Leben hat sich nach einer medizinischen Behandlung oder einer Operation vollkommen verändert und Sie wissen nicht, woran Sie sind. War das eine unvermeidbare Komplikation oder beruht der Gesundheitsschaden auf einem ärztlichen Behandlungsfehler?

Der behandelnde Arzt trägt eine besondere Verantwortung für die Dokumentation und Interpretation medizinischer Befunde.

Patienten haben das Recht auf Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen und auf eine unabhängige Begutachtung des Falls. Falls ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann, besteht die Möglichkeit, Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu fordern.

Herr Rechtsanwalt Mühl steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Medizinrechts zur Seite und vertritt Sie kompetent und mit Nachdruck. Er setzt sich für seine Mandanten mit höchstem Engagement für Ihre Rechte ein und sorgt dafür, dass Sie die bestmögliche juristische Unterstützung erhalten.

Wie läuft ein Arzthaftungsverfahren ab?

Unsere Kanzlei prüft zunächst Ihre medizinischen Unterlagen und holt gegebenenfalls ein Gutachten eines medizinischen Sachverständigen ein. Häufig ist dies kostenlos über Ihre Krankenkasse möglich. Anschließend setzen wir uns mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auseinander und führen außergerichtliche Verhandlungen. Falls erforderlich, vertreten wir Sie im Rechtsstreit auch vor Gericht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Rechtsanwalt Mühl steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung im Arzthaftungsrecht zur Seite und vertritt Sie kompetent und mit Nachdruck. Er setzt sich mit höchstem Engagement für Ihre Rechte ein und sorgt dafür, dass Sie die bestmögliche juristische Unterstützung erhalten.

Formen ärztlicher Fehler

Ein einfacher Behandlungsfehler unterscheidet sich von einem groben Behandlungsfehler durch den Grad der Abweichung vom medizinische Standard. Bei der Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers müssen schwerwiegende Verletzungen der ärztlichen Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden.

Aufklärungspflichten

Das Aufklärungsgespräch stellt einen zentralen Aspekt der ärztlichen Tätigkeit dar. Die Aufklärungspflicht bedeutet, dass der Arzt den Patienten umfassend über Risiken, Heilungschancen und mögliche Behandlungsalternativen mündlich unterrichten muss. Es bedeutet aber auch, dass der Patient den Inhalt des Aufklärungsgesprächs verstanden haben muss.

Liegt ein Aufklärungsfehler vor, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen, selbst wenn die Behandlung ordnungsgemäß erfolgte. Eine Behandlung ohne wirksame Einwilligung ist rechtswidrig und stellt tatbestandlich eine Körperverletzung dar.

Kausalität und Beweislast

Die Kausalität zwischen ärztlichem Handeln und Patientenschaden ist entscheidend für Haftungsansprüche. Kausalität bedeutet, dass der Schaden auf dem Behandlungsfehler beruhen muss.

Im Falle der sogenannten Beweislastumkehr kommen der Patientenseite Beweiserleichterungen zugute. Dann muss der Arzt beweisen, dass der eingetretene Schaden nicht auf dem Behandlungsfehler beruht.

Welche Beweise sind für eine erfolgreiche Klage erforderlich?

Um einen Behandlungsfehler nachzuweisen, sind ärztliche Dokumentationen, Gutachter und Zeugenaussagen von großer Bedeutung. Um zu prüfen, ob ein Aufklärungsfehler vorliegt, müssen die Aufklärungsunterlagen ebenfalls gesichtet werden. Ihr Patientenanwalt hilft Ihnen, alle notwendigen Beweise zu sichern und eine fundierte Klage gegen den beklagten Arzt oder die Klinik einzureichen.

In komplexen Arzthaftungsfällen können auch Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkassen, die kostenlos ein Gutachten beauftragen können) in die Klärung möglicher Haftungsansprüche von Ärzten und Krankenhäusern einbezogen werden. Sie helfen bei der Prüfung, ob die Behandlung dem medizinischen Standard entsprochen hat und ob Ansprüche gegen den behandelnden Arzt gerechtfertigt sind.

Welche Rolle spielen die Schlichtungsstellen bei der Landesärztekammer?

In allen Bundesländern sich sog. Schlichtungsstellen bei den jeweiligen Ärztekammern eingerichtet. Diese können im Schlichtungsverfahren kostenlose Gutachten zur Klärung der Frage, ob der Patient gemäß den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt worden ist. Aus juristischer Sicht eines Patientenanwalts bietet dieses Verfahren Vor- aber auch Nachteile:

Vorteile:

  • kostenlos
  • hemmt die Verjährung während der Dauer des Verfahrens

Nachteile:

  • lange Verfahrensdauer (1,5 Jahre)
  • der Gegner muss zustimmen
  • die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlt für das Verfahren
  • keine Bindungswirkung bei Bestätigung des Arztfehlers
  • keine Beweisaufnahme
  • keine Ablehnung des Gutachters wegen Besorgnis der Befangenheit möglich

Welche Entschädigungen können Sie bei Arzthaftung fordern?

Geschädigte Patienten können Anspruch auf verschiedene Schadensersatzleistungen gegen den Arzt, die Ärztin oder das Krankenhaushaben. Dazu gehören materielle Schäden wie Behandlungskosten, Verdienstausfall (§ 252 BGB) oder Haushaltsführungsschaden sowie der Ersatz für immaterielle Schäden (Schmerzensgeld, § 253 Abs. 2 BGB).

Ein angemessenes Schmerzensgeld wird individuell nach § 287 ZPO bemessen.

Unser Anwaltsbüro setzt sich für eine angemessene Entschädigung ein, um Ihre finanziellen und gesundheitlichen Belastungen auszugleichen.

Wieviel Schmerzensgeld kann man nach einem Behandlungsfehler verlangen?

Wird ein Arztfehler bei der Behandlung des Patienten bestätigt, steht diesem als Entschädigung für die immateriellen Schäden ein Schmerzensgeld zu. Folgende Schmerzensgelder haben Gerichte bei schwerwiegenden Folgen für den Patienten zugesprochen:

Was war das höchste Schmerzensgeld in Deutschland bis 2024?

Interessant zu wissen: das bisher höchste Schmerzensgeld vom 1 Million Euro, das das LG Limburg (LG Limburg a.d. Lahn, Urteil vom 28.06.2021 – 1 O 45/15) wegen eines Geburtsschadens zugesprochen hat, vom OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.04.2023 – 8 U 127/21) wieder aufgehoben, da die Klage abgewiesen wurde.

800.000 Euro Schmerzensgeld: Das bis 2024 höchste Schmerzensgeld haben in Deutschland das OLG Oldenburg (OLG Oldenburg, Urteil vom 18.03.2020 – 5 U 196/18) und das Landgericht Gießen (LG Gießen, Urteil vom 06.11.2019 – 5 O 376/18) zugesprochen. Es waren jeweils Schmerzensgelder von 800.000 Euro – die bisher höchsten rechtskräftigen Schmerzensgeldeträge in Deutschland.

Das OLG Oldenburg hat den Verlust der Lebensqualität und die voraussichtlich lebenslange Dauer der Schädigungen als maßgebliche Gesichtspunkte bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt. Das LG Gießen betonte die Routine des Eingriffs und das beherrschbare Risiko. Zudem wurde die sinkende Kaufkraft von Schmerzensgeld angesprochen: Frühere Zinsen ermöglichten Kapitalmehrung, heute führen Inflation und Niedrigzinsen zu Wertverlusten.

Wann lohnt sich eine außergerichtliche Einigung?

Eine außergerichtliche Einigung kann Zeit und Kosten sparen. In vielen Fällen gelingt es, durch Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung ein angemessenes Schmerzensgeld und Schadensersatz zu erzielen. Fachanwalt Christoph Mühl verfügt über eine langjährige Erfahrung in außergerichtlichen Streitbeilegungen und vertritt seit 2008 erfolgreich Patienten im Bereich des Arzthaftungsrechts.

Warum ist ein Fachanwalt für Medizinrecht wichtig?

Rechtsanwälte ohne Spezialisierung sind in der komplexen Materie des Arzthaftungsrechts nicht bewandert. Ein Fachanwalt verfügt über umfassende Kenntnisse in der Arzthaftung und kann Sie kompetent beraten.

Unsere Anwaltskanzlei in Mainz bietet Ihnen eine fundierte anwaltliche Beratung und eine engagierte Vertretung in allen Fragen der Arzthaftung.

Sie brauchen einen engagierten Patientenanwalt?

Bei einem Patientenanwalt sind Sie in besten Händen. Überzeugen Sie sich selbst.

Fachanwalt Christoph Mühl unterstützt Patienten, die Opfer eines Arztfehlers wurden.

Vertrauen Sie auf Erfahrung aus über 15 Jahren Tätigkeit als Fachanwalt für Medizinrecht auf Seite der Patientinnen und Patienten.

Fachanwalt Christoph Mühl Mainz

Fachanwalt Christoph Mühl – Ihr Patientenanwalt

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Weitere Fachgebiete unserer Kanzlei.

Geburtsschaden

Ein erfahrener Patientenanwalt prüft Ihre Ansprüche bei Verdacht auf Geburtsschäden.

Arzneimittelhaftung

Die Arzneimittelhaftung ist ein weiteres Tätigkeitsfeld der Kanzlei für Medizinrecht.

Medizinprodukthaftung

Schäden bei Patienten durch Medizinprodukte runden das Tätigkeitsfeld der Kanzlei ab.