Diagnosefehler und Ihre Rechte als Patient.

Ein Arztbesuch ist oft mit dem Vertrauen verbunden, dass die richtige Diagnose gestellt wird. Etwa 10% aller tödlich verlaufener Behandlungsfehler sind Diagnosefehler. Doch was passiert, wenn genau hier ein Behandlungsfehler unterläuft? Diagnosefehler können gravierende Folgen für Patienten haben, von unnötigen Behandlungen bis hin zu kritisch verzögerten Therapien. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nicht jede diagnostische Ungenauigkeit gleichbedeutend mit einer Haftung des Arztes ist. Das deutsche Arzthaftungsrecht unterscheidet hier präzise zwischen einem „Diagnoseirrtum“ und einem „fundamentalen Diagnosefehler. Nur letzterer hat in der Regel weitreichende rechtliche Konsequenzen.

Was genau ist ein Diagnosefehler?

Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn medizinisches Fachpersonal Symptome bzw. eine Krankheit falsch identifiziert, ihren Schweregrad unzutreffend einschätzt oder ihr Vorhandensein gänzlich verkennt. Dies kann in verschiedenen Phasen des diagnostischen Prozesses auftreten, von der Anamnese bis zur Interpretation komplexer Testergebnisse.

Medizinische Fehldiagnosen können unterschiedliche Formen annehmen:

  • Falsch-positive Diagnose: Eine Krankheit wird festgestellt, obwohl der Patient gesund ist, was zu unnötigen und belastenden Behandlungen führen kann.
  • Falsch-negative Diagnose: Eine tatsächlich vorhandene, oft ernsthafte Erkrankung bleibt unerkannt, beispielsweise eine übersehene Krebserkrankung.
  • Verwechslung mit einer anderen Erkrankung: Symptome werden fehlerhaft einer anderen Krankheit zugeordnet, was eine ineffektive oder schädliche Behandlung zur Folge haben kann.
  • Unvollständige oder verspätete Diagnose: Die korrekte Diagnose wird erst spät gestellt oder wichtige Aspekte der Erkrankung werden übersehen, wodurch notwendige Therapien verspätet eingeleitet werden.

Die Ursachen für Diagnosefehler sind vielfältig und selten auf einen einzigen Faktor zurückzuführen. Dazu gehören unzureichende Routine, mangelnde Erfahrung bei der Interpretation von Laborwerten oder bildgebenden Verfahren. Auch systemische Faktoren wie Zeitdruck, Überlastung und Kommunikationsprobleme im Gesundheitswesen spielen eine Rolle. Sogar ein „Tunnelblick“ innerhalb des eigenen Fachgebiets kann zu Fehlern führen. Die Bundesärztekammer selbst räumt ein, dass Fehler überall dort auftreten können, wo Menschen in zunehmend komplexen Strukturen zusammenwirken.

Die Folgen einer Fehldiagnose sind weitreichend und reichen von

  • unnötigen Behandlungen und deren Nebenwirkungen über
  • die Verschleppung der richtigen Therapie bis hin zu
  • chronischen Beschwerden,
  • bleibenden Schäden und erheblicher psychischer Belastung für die Patienten.

Teilweise können Diagnosefehler einen tödlichen Verlauf nehmen, etwa wenn es Diagnosen im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung geht.

Was ist ein Diagnosefehler

Die feine Linie: Diagnoseirrtum vs. Befunderhebungsfehler

Im deutschen Arzthaftungsrecht ist die genaue Einordnung eines diagnostischen Fehlers von höchster Bedeutung, da sie direkte Auswirkungen auf die Beweislast des Patienten und somit auf die Erfolgsaussichten eines Anspruchs hat. Es wird klar zwischen dem „Diagnoseirrtum“, dem „Diagnosefehler“ und dem „Befunderhebungsfehler“ unterschieden.

  1. Diagnoseirrtum: Der einfache, nicht als Behandlungsfehler vorwerfbare Diagnoseirrtum führt zu keiner Haftung. Es handelt sich um Fälle, in denen vertretbare bzw. noch vertretbare Diagnosen gestellt werden.
  2. Der „einfache“ Diagnosefehler: Ein einfacher Diagnosefehler liegt vor, wenn ein Arzt alle medizinisch gebotenen Befunde ordnungsgemäß erhoben hat, diese aber anschließend falsch interpretiert. Der Fehler liegt hier in der kognitiven Bewertung der gesammelten Daten und dem Ziehen unzutreffender Schlussfolgerungen. Beispiele sind das Übersehen subtiler Anomalien auf einem Röntgenbild oder die Fehlinterpretation von Symptomen. Ein einfacher Diagnosefehler begründet für sich allein grundsätzlich keine Haftung des Arztes. Eine Haftung tritt erst ein, wenn die Interpretation aus fachlicher Sicht „nicht mehr verständlich oder vertretbar erscheint“. In diesen Fällen liegt die volle Beweislast für den Fehler und den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem entstandenen Gesundheitsschaden beim Patienten.

  3. Der grobe Diagnosefehler (fundamentaler Diagnosefehler): Liegt eine völlig unvertretbare Diagnose bzw. eine gänzlich unvertretbarere Befundinterpretation vor, spricht man von einem groben Diagnosefehler oder fundamentalen Diagnosefehler. In diesen Fällen weicht die gestellte Diagnose eindeutig vom anerkannten medizinischen Standard ab. Hier muss zwar der Patient den Fehler beweise. Bezüglich der Kausalität kommt ihm wiederum eine Beweislastumkehr zugute.
  4. Der Befunderhebungsfehler (Unterlassen von Befunden): Ein Befunderhebungsfehler tritt auf, wenn ein Arzt medizinisch gebotene und notwendige Befunde nicht erhebt. Der Fehler besteht hier in einer Unterlassung eines entscheidenden diagnostischen Schritts, obwohl dies aufgrund der Symptome oder der Krankengeschichte des Patienten medizinisch erforderlich gewesen wäre. Ein typisches Beispiel ist das Unterlassen einer Schädel-Computertomografie bei plötzlich auftretenden, massiven Kopfschmerzen, was zum Übersehen einer Gehirnblutung führen kann. Ein Befunderhebungsfehler wird grundsätzlich als schwerwiegenderer Pflichtverstoß angesehen als eine bloße Fehlinterpretation. Dies gilt insbesondere, wenn der unterlassene Befund „medizinisch geboten“ war und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Reaktion geführt hätte, die einen schweren Gesundheitsschaden abgewendet hätte.

Von entscheidender Bedeutung ist, dass ein grober Befunderhebungsfehler zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität führt. Das bedeutet, der Patient muss lediglich beweisen, dass ein grober Befunderhebungsfehler vorlag. Es obliegt dann dem Arzt oder der Klinik zu beweisen, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn der unterlassene Befund erhoben und korrekt interpretiert worden wäre. Dies stellt einen erheblichen prozessualen Vorteil für den Patienten dar

Diagnosefehler durch einen Arzt

Der „fundamentale Diagnosefehler“: Wenn es ernst wird

Ein „fundamentaler Diagnosefehler“ ist mehr als nur eine unrichtige Diagnose; er wird im deutschen Arzthaftungsrecht explizit als grober Behandlungsfehler eingestuft. Dies kennzeichnet einen diagnostischen Fehler von solcher Schwere und objektiver Unvertretbarkeit, dass er „einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf“. Er stellt eine eindeutige und inakzeptable Abweichung vom medizinischen Standard dar.

Die Einstufung als fundamentaler Diagnosefehler basiert auf objektiven Kriterien:

  • Das ärztliche Verhalten muss eindeutig gegen gesicherte und bewährte medizinische Erkenntnisse und Erfahrungen verstoßen haben.
  • Aus objektiver fachlicher Sicht muss der Fehler unverständlich oder unvertretbar sein.
  • Beispiele hierfür sind das Übersehen eindeutiger Krankheitssymptome oder das Unterlassen fundamentaler und unverzichtbarer Untersuchungen.

In der Praxis wird ein „fundamentaler Diagnosefehler“ sehr häufig mit einem „groben Befunderhebungsfehler“ verwechselt.

Diagnosefehler betreffen ausschließlich die Interpretation von Befunden (Schwerpunkt liegt auf einem Tun – fehlerhaft auswerten).

Befunderhebungsfehler liegen vor, wenn nicht alle Befunde erhoben sind (Schwerpunkt liegt beim Unterlassen – es fehlen wichtige Befunde, die nicht erhoben wurden).

Es ist außerdem wichtig, zwischen „grobem Behandlungsfehler“ und „grober Fahrlässigkeit“ zu unterscheiden.

Der grobe Behandlungsfehler ist eine objektive Bewertung des ärztlichen Handelns; die subjektive Einstellung des Arztes ist hier irrelevant. Die primäre Rechtsfolge ist die Beweislastumkehr für die Kausalität. Grobe Fahrlässigkeit ist eine subjektive Bewertung des Verhaltens des Arztes und kann die Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes beeinflussen.

Diagnosefehler im Krankenhaus

Haftung und Beweislast: Die Konsequenzen eines fundamentalen Diagnosefehlers

Grundsätzlich trägt der Patient die Beweislast für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers, eines Gesundheitsschadens und des ursächlichen Zusammenhangs. Diese Regel ändert sich jedoch dramatisch, wenn ein grober Behandlungsfehler festgestellt wird. Ein „fundamentaler Diagnosefehler“ fällt in diese Kategorie. In solchen Fällen kehrt sich die Beweislast hinsichtlich der Kausalität zwischen dem groben Fehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden um (§ 630h Abs. 5 BGB).

Dies bedeutet, der Patient wird von der schwierigen Aufgabe entbunden, zu beweisen, dass der Fehler seinen Schaden verursacht hat. Stattdessen muss der Patient lediglich beweisen, dass ein grober Fehler vorlag. Es obliegt dann dem Arzt oder der Klinik, zu beweisen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre.

Der Bundesgerichtshof (BGH) begründet diese Umkehrung damit, dass ein grober Fehler das Spektrum möglicher Ursachen für den Schaden erheblich erweitert und die Aufklärung dadurch besonders erschwert.

Die Beweislastumkehr ist ein entscheidender prozessualer Vorteil für den Patienten. Der Nachweis, dass ein Schaden nicht ohne den Fehler eingetreten wäre, ist für den medizinischen Leistungserbringer oft extrem schwierig, was die Erfolgsaussichten des Patienten erheblich verbessert.

Zusätzlich können Dokumentationsmängel zu einer Verschiebung oder Erleichterung der Beweislast führen. Wenn Aufzeichnungen unzureichend sind, kann vermutet werden, dass nicht dokumentierte Maßnahmen auch nicht durchgeführt wurden

Diagnosefehler beim Ultraschall

Ihre Rechte als Patient: Was tun bei Verdacht auf Diagnosefehler?

Patienten, die durch einen als Behandlungsfehler eingestuften Diagnosefehler gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen.

  • Schmerzensgeld: Dient dem Ausgleich immaterieller Schäden wie körperlicher Schmerzen, psychischem Leid und Beeinträchtigung der Lebensqualität.
  • Schadensersatz: Umfasst materielle Schäden und zielt darauf ab, alle finanziellen Verluste auszugleichen, die durch den Fehler entstanden sind, wie Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Pflegekosten.

Die medizinische Dokumentation ist oft das wichtigste Beweismittel in einem Arzthaftungsfall. Patienten haben ein grundlegendes Recht auf vollständige Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen und auf Erhalt von Kopien dieser Dokumente. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob ein Behandlungsfehler vermutet wird. Sorgfältige und präzise Aufzeichnungen können einen Anspruch stützen, während fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen zu rechtlichen Vermutungen zugunsten des Patienten führen können.

Medizinische Sachverständigengutachten sind unerlässlich, um zu beurteilen, ob ein medizinischer Standard verletzt wurde. Der Sachverständige prüft, ob Befunde korrekt erhoben und Diagnosen fachgerecht gestellt wurden, basierend auf dem gesicherten medizinischen Wissen und den zum Behandlungszeitpunkt geltenden Standards.

Es ist von größter Bedeutung, bei Verdacht auf einen Diagnosefehler umgehend zu handeln, da Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld spezifischen Verjährungsfristen unterliegen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann die Art und Schwere des diagnostischen Fehlers präzise einschätzen und den Patienten durch den komplexen rechtlichen Prozess führen.

Diagnosefehler bei einem MRT

Prävention und Qualitätsstandards in der Diagnostik

Die Vermeidung von Diagnosefehlern ist ein zentrales Anliegen im Gesundheitswesen und wird durch die Etablierung und Einhaltung medizinischer Leitlinien sowie umfassende Qualitätsmanagementsysteme gefördert.

Medizinische Leitlinien, die von Institutionen wie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und der Bundesärztekammer entwickelt werden, definieren den anerkannten medizinischen Standard. Obwohl Leitlinien rechtlich nicht bindend sind, ist ihre Einhaltung ein starkes Indiz für eine ordnungsgemäße medizinische Versorgung in einem Haftungsfall. Abweichungen sind nur dann zulässig, wenn sie fachlich begründet und sorgfältig dokumentiert werden.

Die Bundesärztekammer betont die Bedeutung einer gründlichen Anamnese, sorgfältiger klinischer Befunderhebung und interdisziplinärer Konsultation, um diagnostische Fehler zu verhindern. Auch die Qualität der medizinischen Dokumentation wird als wesentlicher Aspekt der Fehlerprävention hervorgehoben.

Fazit

Die Diagnose ist der Dreh- und Angelpunkt jeder medizinischen Behandlung. Während die Medizin ein komplexes Feld mit inhärenten Unsicherheiten ist, können schwerwiegende diagnostische Fehler – insbesondere „fundamentale Diagnosefehler“, die als grobe Befunderhebungsfehler auftreten – erhebliche rechtliche Konsequenzen für das medizinische Personal nach sich ziehen.

Für Betroffene ist es von größter Bedeutung, bei Verdacht auf einen Diagnosefehler umgehend zu handeln.

  1. Der erste und wichtigste Schritt ist die sofortige Sicherung aller medizinischen Unterlagen.
  2. Anschließend sollte unbedingt ein spezialisierter Rechtsanwalt für Medizinrecht konsultiert werden.

Beispiele für Diagnosefehler aus unserer täglichen Praxis, die zu einer Haftung geführt haben:

Art des Diagnosefehlers/FolgeKurzbeschreibung des FallsErzieltes Schmerzensgeld
Wachkoma nach Gehirnblutung Unterlassene Befundung einer Gehirnblutung führte zu Wachkoma.500.000 €
Übersehener TumorPankreas Tumor wurde übersehen, Patient verstarb nach langem Leidensweg. 200.000 €
Armamputation nach GefäßverschlussFehlerhafte Angiografie führte zu übersehenen Gefäßengstellen und späterer Armamputation.90.000 €
Schlaganfall nach chiropraktischer Behandlung Diagnosefehler im Zusammenhang mit physiotherapeutischer/chiropraktischer Behandlung führte zu Schlaganfall.70.000 €
Versteifung nach Fingerfraktur Fingerfraktur wurde übersehen, zu spät operiert, resultierte in Versteifung und Bewegungseinschränkung.8.500 €

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Diagnosefehler

1. Was ist ein Diagnosefehler?

Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn eine Krankheit falsch identifiziert, ihr Schweregrad unzutreffend eingeschätzt oder ihr Vorhandensein gänzlich verkannt wird. Dies kann eine falsch-positive Diagnose (Krankheit wird festgestellt, ist aber nicht vorhanden), eine falsch-negative Diagnose (Krankheit ist vorhanden, wird aber übersehen), eine Verwechslung mit einer anderen Krankheit oder eine verspätete Diagnose sein.

2. Ist jeder Diagnosefehler gleichbedeutend mit einem Behandlungsfehler, für den der Arzt haftet?

Nein. Das deutsche Arzthaftungsrecht unterscheidet zwischen einem „Diagnoseirrtum“, einem „einfachen Diagnosefehler“ und einem „fundamentalen Diagnosefehler“ bzw. „groben Befunderhebungsfehler“.

  • Ein einfacher Diagnoseirrtum, bei dem alle Befunde ordnungsgemäß erhoben, aber falsch interpretiert wurden, begründet nicht automatisch eine Haftung.
  • Eine Haftung entsteht erst, wenn die Interpretation aus fachlicher Sicht unvertretbar ist (einfacher Diagnosefehler) oder wenn es sich um eine völlig unverständliche Befundinterpretation handelt (fundamentaler Diagnosefehler).

3. Was ist der Unterschied zwischen einem Diagnosefehler und einem Befunderhebungsfehler?

Ein Diagnosefehler ist eine Fehlinterpretation von korrekt erhobenen Befunden. Der Arzt hat alles richtig gemacht, aber die Schlussfolgerung war falsch.

Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn der Arzt medizinisch notwendige Befunde nicht erhebt, obwohl dies geboten gewesen wäre. Letzterer wird oft schwerwiegender bewertet.

4. Was bedeutet „fundamentaler Diagnosefehler“ und welche Konsequenzen hat er?

Ein „fundamentaler Diagnosefehler“ wird als grober Behandlungsfehler eingestuft. Er ist ein Fehler von solcher Schwere, dass er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf und stellt eine eindeutige Abweichung vom medizinischen Standard dar. Die wichtigste Konsequenz ist die Beweislastumkehr: Der Patient muss lediglich beweisen, dass ein solcher grober Fehler vorlag. Dann muss der Arzt oder die Klinik beweisen, dass der Schaden auch ohne diesen Fehler eingetreten wäre.

5. Wann kommt es zu einer Beweislastumkehr im Arzthaftungsrecht?

Eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten tritt ein, wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt, wozu auch der „fundamentale Diagnosefehler“ zählt. In solchen Fällen muss der Patient nur den groben Fehler beweisen, nicht aber den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Fehler und seinem Schaden.

6. Welche Ansprüche kann ich geltend machen, wenn ich Opfer eines Diagnosefehlers wurde?

Wenn ein Diagnosefehler als Behandlungsfehler eingestuft wird und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld (für immaterielle Schäden wie Schmerzen und Leid) und Schadensersatz (für materielle Schäden wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall oder Pflegekosten) haben.

7. Wie lange habe ich Zeit, um Ansprüche geltend zu machen (Verjährung)?

Ansprüche aus der Arzthaftung unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Patient von den anspruchsbegründenden Umständen (also dem Fehler und dem Schaden) Kenntnis erlangt hat oder ohne grobes Verschulden hätte erlangen müssen. Im Zweifel sollte eine frühzeitige rechtliche Beratung durch einen Experten erfolgen.

8. Was sind meine ersten Schritte, wenn ich einen Diagnosefehler vermute?

  1. Sichern Sie alle medizinischen Unterlagen: Fordern Sie umgehend eine Kopie Ihrer vollständigen Patientenakte an. Sie haben ein gesetzliches Recht darauf.
  2. Suchen Sie eine zweite medizinische Meinung ein: Lassen Sie Ihre Symptome und den bisherigen Behandlungsverlauf von einem unabhängigen Arzt oder einer anderen Klinik beurteilen.
  3. Konsultieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Medizinrecht: Dieser kann Ihren Fall rechtlich einschätzen, die Erfolgsaussichten prüfen und die notwendigen Schritte einleiten.

9. Sind medizinische Leitlinien für Ärzte bindend?

Medizinische Leitlinien, wie sie beispielsweise von der AWMF herausgegeben werden, sind nicht im rechtlichen Sinne bindend. Sie stellen jedoch den anerkannten medizinischen Standard dar. Eine Abweichung von diesen Leitlinien muss fachlich begründet und dokumentiert werden. Im Falle eines Gerichtsverfahrens dienen sie als wichtige Orientierung für Sachverständige und Gerichte.

10. Wie wichtig ist die Dokumentation des Arztes im Falle eines Diagnosefehlers?

Die medizinische Dokumentation ist von entscheidender Bedeutung. Sie dient als wichtigstes Beweismittel im Arzthaftungsprozess. Fehlende oder unzureichende Dokumentationen können zu einer Beweiserleichterung oder sogar zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führen, da vermutet werden kann, dass nicht dokumentierte Maßnahmen auch nicht durchgeführt wurden.

Christoph Mühl
Christoph MühlFachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Patientenanwalt und hilft seit 2008 Patienten, die einen Diagnosefehler erlitten haben bzw. eine fehlerhafte Diagnose zu einer verspäteten oder falschen Behandlung geführt hat, einen angemessenen Schadenersatz und Schmerzensgeld für Schäden zu erhalten.
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