Schwere Behandlungsfehler nach Ellenbogenoperation – Anspruch auf Schmerzensgeld und umfassenden Schadensersatz

Die hier betroffene Mandantin wurde aufgrund eines Ellenbruchs operiert. Bei dieser Operation kam es jedoch zu unsorgfältigem Verhalten, was schwerwiegende gesundheitliche Folgen für die Betroffene hatte. Die Kanzlei fordert deshalb ein Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Geschädigte.

Was ist passiert?

Die Mandantin stürzte im Stehen mit dem Motorrad auf die rechte Seite und verletzte sich den rechten Arm, weshalb sie mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus verbracht wurde.

Eine Untersuchung im Krankenhaus ergab dann, dass sie einen Knochenbruch im Bereich der Oberkante der Elle am Unterarm (Olecranon) erlitten hatte. Aus diesem Grund fand ein Eingriff in Form einer „Zuggurtungsosteosynthese“ statt. Während dieser Operation wurde jedoch nicht überprüft, ob der Unterarm der Patientin gedreht werden kann, was notwendig gewesen wäre.

Gut zu wissen: Bei einer „Zuggurtungsosteosynthese“ werden gebrochene Knochen, welche durch Gelenke verlaufen, wieder richtig positioniert und mittels spezieller Drähte befestigt.

Nach Entlassung aus der stationären Behandlung klagte die Patientin über zunehmende Schmerzen im rechten Ellenbogen. Sie hatte Schwierigkeiten beim plötzlichen Beugen des Armes, weswegen sie ihren Arm auch nur sehr vorsichtig bewegen konnte.

Weiterhin hielt ein später behandelnder Arzt der Patientin eine Orthese für nicht notwendig und verschrieb ihr somit auch keine. Auch ergaben die von ihm vorgenommen Untersuchungen keine unnormalen Befunde.

Gut zu wissen: Eine Orthese ist ein medizinisches Hilfsmittel, welches außen am Körper angebracht wird und der Entlastung, Stabilisierung oder Richtigstellung eines Körperglieds dient.

Da die Patientin bei diesem Arzt kein Gehör fand, beschloss sie sich bei einem anderen Arzt vorzustellen, der sie schließlich in ein Krankenhaus überwies. Eine dort vorgenommene Untersuchung ergab, dass ein Kribbeln im Bereich des rechten Daumens und Kleinfingers bestand, und zudem der Faustschlag der Patientin beeinträchtigt war. Außerdem war die Mandantin nicht in der Lage, den Unterarm und die Hand zu drehen.

Es stellte sich sodann heraus, dass durch die Operation die Speiche der Mandantin blockiert wurde, weshalb eine nochmalige Operation als nötig empfunden wurde. Bei der Patientin kam es zudem zu einem unkontrolliertem Knochenwachstum im Bereich des Bruchs, sodass ein weiterer Eingriff zum Zwecke der Entfernung der Verknöcherungen erfolgte.

Davor sollten jedoch die Metalle, die zur Verbindung der Knochen eingesetzt wurden, bei einem weiteren Eingriff entfernt werden.

Ellenbogen-OP Behandlungsfehler Medizinrecht

Welche Folgen hatte das Geschehen für die Mandatin?

Die Betroffene leidet seit dem Geschehen an Bewegungseinschränkungen in der rechten Führungshand. Es bestehen auch dauerhafte Bewegungsschmerzen bei Belastung oder Bewegung des rechten Unterarmes und der rechten Hand sowie Ruheschmerz. Außerdem schmerzen die Finger der rechten Hand der Mandantin erheblich und sie schlafen immer wieder ein.

Dadurch, dass die Betroffene ihre Handfläche nicht gerade ausrichten kann, wurde eine Schonhaltung verursacht, weswegen die Geschädigte den Oberarm und die Schulter nach Innen dreht, um eine gerade Handfläche zu haben. Da sie gezwungenermaßen, ständig diese falsche Haltung einnimmt, bestehen rechts dauerhafte Schmerzen in der Schulter und im Nacken. Die Geschädigte muss zudem Physiotherapie betreiben, wobei diese nur kurzfristig Linderung verschafft.

Ein weiteres Problem ist, dass von Seiten des Arbeitgebers jährlich nur acht Arztstunden unbezahlt möglich sind, weshalb die Mandantin Überstunden machen muss, um die Fehlzeiten auszugleichen, was bei Kollegen und dem Arbeitgeber für Verstimmung sorgt.

Die Psyche der Mandantin leidet enorm und es bestehen immer wieder depressive Episoden. Besonders schlimm ist für die Mandantin auch, dass sie aufgrund der Angst zu stürzen und eine noch schlimmere Verletzung zu riskieren sowie wegen der fehlenden Kraft und Schmerzhaftigkeit, keinen Sport mehr betreiben kann.

Bester Anwalt für Schadensersatz bei fehlerhafter Ellenbogen-OP

Welcher Fehler hat der Arzt gemacht?

Da es bei der hier vorgenommenen Operation immer wieder zu Komplikationen kommen kann, muss gerade am Ellbogen streng darauf geachtet werden, dass die Spitzen der eingesetzten Drähte nicht die Drehbewegung des Unterarmes behindern sowie zu einer Blockade der Speiche führen.

Vorgenommene Untersuchungen ergeben jedoch, dass die Drähte schräg eingebracht wurden und über dem Unterarmknochen hinausstanden. Der eine Draht wurde auch derart falsch in den Knochen eingesetzt, dass es zu einer Blockade zwischen der Speiche und Elle kam. Dadurch war es der Patientin nicht möglich ihren Unterarm zu drehen und es kam zu einer blockierten Unterarmstellung.

Laut dem OP-Bericht wurde nämlich nicht überprüft, ob die Drehbewegung des Unterarms möglich war, was jedoch zwingend hätte erfolgen müssen, da das Risiko, dass die Drähte die Speiche beeinträchtigen bei einer solchen OP sehr groß ist. Diese fehlende Überprüfung stellt einen Befunderhebungsfehler dar, der einem Arzt nicht unterlaufen darf.

Welcher Schadenseratz ist nach fehlerhaft operiertem Ellenbruch angemessen?

1. Schmerzensgeld

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes kann man sich an einer vergleichbaren Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2022 orientieren, in der dem Kläger wegen einer Gelenkentzündung und Schleimbeutelentzündung am Ellbogen nach einer Spritzentherapie ohne wirksame Einwilligung mit der Notwendigkeit eines operativen Eingriffs mit einem einwöchigen stationären Krankenhausaufenthalt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 € zugesprochen wurde.

Vorliegend ist zu berücksichtigen, dass die Mandantin nicht lediglich eine Entzündung des Schleimbeutels und des Ellenbogengelenkes hinnehmen musste, denn ihre rechte Hand und ihr rechter Arm sind erheblich beeinträchtigt. Auch musste sie nicht lediglich einen einwöchigen Krankenhausaufenthalt hinnehmen, sondern insgesamt drei Operationen ohne Besserungsaussichten.

Sie klagt zudem über ständige Schmerzen, und kann die einfachsten Verrichtungen, wie das Ankleiden oder Aufdrehen einer Flasche nicht selbstständig ausführen und muss versuchen ständig auf die linke Hand auszuweichen, was nicht immer möglich ist.

Durch die Überbeanspruchung sowie die Einnahme einer Schonhaltung empfindet die Mandantin zudem massive Schmerzen in der Schulter und im Nacken. Auch ist ihr gesamter Schlafrhythmus gestört und sie schafft es kaum mehr als 4-5 Stunden zu schlafen, und das ebenfalls nur unter Schmerzen.

Mit den Beeinträchtigungen der Mandantin ist es ihr nur sehr schwer möglich den Alltag zu bewältigen. So überfordert sie bereits das Einkaufen, da sie nicht in der Lage ist, mehr als 2-3 Kilogramm auf der rechten Seite zu tragen. Deshalb leidet auch der Haushalt, wie auch die Betreuung ihrer beiden im Haushalt lebenden Eltern, die aufgrund ihrer Krankheiten Hilfe benötigen.

Ebenso leiden die Freizeitplanung und -gestaltung erheblich und der nötige Ausgleich durch den geliebten Sport fehlt der Patientin sehr, weshalb sie häufig missgelaunt, unausgeglichen, erschöpft und psychisch kaum belastbar ist. All das wirkt sich auch negativ auf ihre Partnerschaft aus.

2. Haushaltsführungsschaden

Wegen der erlittenen Beeinträchtigungen ist die Mandantin sehr stark in ihrer Haushaltsführung beschränkt. Ihr Ausfall muss durch die Mithilfe ihres Partners ausgeglichen werden.

Dies darf dem Schädiger jedoch nicht zugutekommen. Er ist vielmehr verpflichtet der Mandantin einen fiktiven Lohn für eine hauswirtschaftliche Ersatzkraft zu zahlen.

3. Vermehrte Bedürfnisse

Auch ist an die vermehrten Bedürfnisse der Mandantin zu denken, die ihr aus einem behandlungsfehlerbedingt erhöhten Zeitaufwand entstehen. Zu berücksichtigen ist dieser zum Beispiel bei alltäglichen Verrichtungen, wie zum Beispiel dem An- und Auskleiden, der Körperpflege oder auch bei häuslichen krankengymnastischen Übungen, um eine Verschlechterung ihres Zustands zu verhindern.

4. Verdienstausfallschaden

Da die Mandantin aufgrund der notwendigen ärztlichen Behandlungen Fehlzeiten in einem besonders großen Ausmaß hinnehmen musste, und dies auch in Zukunft wird tun müssen, ist ihr bereits ein enormer Verdienstausfall entstanden.

Auch muss sie leider mit einem Arbeitsplatzverlust rechnen, sowie mit einem hohen Erwerbsschaden, nachdem der Arbeitgeber bereits Unmut über ihre Fehlzeiten geäußert hat und die Kollegen wenig Verständnis und Solidarität zeigen.

Durch einen solchen Verdienstausfallschaden entsteht gleichzeitig ein so genannter Rentenschaden, da in dem Fall keine oder nur geringere Leistungen in die Altersvorsorge eingezahlt werden können.

5. Zukunftsschäden

Schließlich sind Schäden geltend zu machen, welche noch nicht eingetreten sind, aber auch nicht fernliegen und damit noch in der Zukunft eintreten können. Das sind hier zum Beispiel ein vorzeitiger Gelenkverschleiß mit der Notwendigkeit einer weiteren Behandlung.

Ebenfalls ist an Schäden zu denken, die bisher für erforderliche Zuzahlungen für Medikamente, Fahrtkosten, Krankengymnastik, Ergotherapie und Hilfsmittel entstanden und künftig noch zu erwarten sind.

Fazit:

Befunderhebungsfehler können schlimme Folgen für Betroffene haben, weshalb es empfehlenswert ist, sich an einen Anwalt, der auf Patientenrechte und Personenschäden spezialisiert ist, zu wenden. Denn nur mit professioneller Unterstützung kann ein angemessener Schadensersatz erlangt werden.

Wenn Sie Fragen zu einem Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Schäden am Ellenbogen haben, vereinbaren Sie bei uns einen unverbindlichen und kostenlosen Termin: 06131 6366752. Fachanwalt Christoph Mühl berät Sie gerne zum Thema Schmerzensgeld für Fehlerhafte Ellenfraktur.

Christoph Mühl
Christoph MühlFachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Patientenanwalt und hilft seit 2008 Opfern von ärztlichen Behandlungsfehlern, einen angemessenen Schadenersatz und Schmerzensgeld für Verletzungen zu erhalten, die bei Operationen und ärztlichen Behandlungen aufgetreten sind.
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