Verspätete Reaktion auf Komplikation verursacht schwere Gewebeschädigung am Handrücken

Für das Übersehen einer Nekrose-Bildung hat die Kanzlei für Medizinrecht in Mainz für eine Mandantin insgesamt 20.000 Euro Schmerzensgeld durchgesetzt. Es kam hierbei zu groben Behandlungsfehlern, die nicht dem geltenden Behandlungsstandard entsprechen.

Wie kam es zur Bildung der Nekrose?

Bei der Betroffenen wurden aufgrund einer bestehenden Krankheit in der Vergangenheit schon mehrere Eingriffe zur Transplantation der Bauchspeicheldrüse und der Leber durchgeführt. Im weiteren Verlauf sollte nun auch die Entfernung ihrer Nebenschilddrüsen erfolgen.

Gut zu wissen: Eine Transplantation ist ein medizinischer Eingriff, bei dem ein krankes oder beschädigtes Organ oder Gewebe durch ein gesundes ersetzt wird. Dieses kann von einer anderen Stelle des eigenen Körpers oder von einem Spender stammen.

Da es nach dieser Entfernung zu erheblichen Beschwerden, wie Atemnot bei der Mandantin kam, wurde sie auf eine Intensivstation verbracht und es wurde eine Not-OP angesetzt. Nachdem diese durchgeführt wurde, wurde die Mandantin vorerst in ein künstliches Koma versetzt.

In diesem Zustand bekam sie eines Tages eine kalziumhaltige Flüssigkeit über eine Vene am linken Handrücken verabreicht. Da der Zugang jedoch nicht richtig einlag, kam es zu einem so genannten Pravasat, welches von Seiten der Pflege unbemerkt blieb.

Gut zu wissen: Ein Paravasat liegt vor, wenn beim Verabreichen einer Flüssigkeit, diese nicht ins Blutgefäß, sondern ins umliegende Gewebe gelangt. Dies kann Schmerzen und Schwellungen verursachen und ist bei bestimmten Medikamenten eine ernste Komplikation.

Nachdem die Patientin dann aus dem künstlichen Koma geweckt wurde, stellte sie direkt unbeschreibliche Schmerzen im gesamten linken Unterarm fest, die von ihrem linken Handrücken ausgingen. Als die Patientin dann zwei Tage später endlich selbst auf ihren Handrücken schaute, stellte sie dann fest, dass sich in dem Bereich eine Nekrose gebildet hatte.

Gut zu wissen: Nekrose bedeutet, dass Zellen oder Gewebe im Körper absterben.

Daraufhin fand erst mehrere Tage später eine Besprechung mit einem plastischen Chirurgen statt. Man einigte sich hierbei darauf, dass eine Operation durchgeführt werden sollte, bei der das abgestorbene Gewebe entfernt würde.

Insgesamt wurden noch drei weitere Operationen am Handrücken durchgeführt, wobei man bei der letzten versuchte die Stellen, an denen die Haut entfernt wurde, wieder mit einem gesunden Hauttransplantat vom linken Oberschenkel der Mandantin zu decken.

Ellenbogen-OP Behandlungsfehler Medizinrecht

Grobe Fehler seitens der Pflegekräfte und Ärzteschaft

Die Pflegekräfte, die den Zugang bei der Patientin gelegt haben, überprüften diesen nicht, weshalb es zu einem Paravastas kam. Da dieser unbemerkt blieb, wurden auch keine Maßnahmen zur Behandlung ergriffen, weshalb das Hautgewebe am Handrücken der Patientin abgestorben ist.

Dabei muss davon ausgegangen werden, dass diese Nekrose schon im Laufe des Komas bestand, da die Mandantin bereits nach dem Aufwachen erhebliche Schmerzen verspürte. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, dass die Besprechung mit dem plastischen Chirurgen erst mehrere Tage nach dem Äußern der Beschwerden erfolgte.

All diese Sorgfaltspflichtverstöße entsprechen nicht dem geltenden Behandlungsstandard und stellen somit grobe Behandlungsfehler dar.

Bester Anwalt für Schadensersatz bei fehlerhafter Ellenbogen-OP

Welche gesundheitlichen Schäden sind eingetreten?

Die Mandantin klagt bis zum heutigen Tag über Beeinträchtigungen bei langsamen, kontrollierten Bewegungen und Gefühlsstörungen in der linken Hand.

Es treten immer wieder Taubheitsgefühle und Krämpfe im Bereich der linken Hand auf und sie ist nicht in der Lage die Hand richtig zu drehen.

Auch das Heben und Tragen von Lasten ist nur kurz möglich, da ihr die Kraft fehlt und es besteht eine Wetterfühligkeit.

Unsere Mandantin erhielt für die Folgen dieser groben Behandlungsfehler ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 €.

Sind 20.000€ Schadensersatz angemessen?

Wie viel Schmerzensgeld ist für eine übersehene Nekrose-Bildung eigentlich angemessen? Man muss in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die deutschen Gerichte bei der Berechnung des Schmerzensgeldes noch teilweise zurückhaltend sind und sich oft noch an veraltete Gerichtsentscheidungen halten.

Trotzdem kann ein Schmerzensgeld jedoch höher ausfallen, da der Bundesgerichtshof (BGH) schon im Jahr 1976 betonte, dass die Gerichte nicht gehalten sind, sich an frühere Entscheidungen zu halten und bei erheblichen Verletzungen einen höheren Betrag zusprechen dürfen. Außerdem muss auch immer die Geldentwertung (Inflation) bei der Bestimmung des Schmerzensgeldbetrages berücksichtigt werden.

Vorliegend ist das Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 € als angemessen zu werten, wenn man bedenkt, dass die Mandantin einen Dauerschaden in Form von verbliebenen Narben und einer Beeinträchtigung der Beweglichkeit der linken Hand hinnehmen muss.

Fazit

Falls Sie eine Vermutung auf einen Behandlungsfehler haben, so ist es aus den genannten Gründen empfehlenswert, einen auf Patientenrechte und Personenschäden spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Denn nur mit der Unterstützung eines Experten lassen sich angemessene Schmerzensgelder erzielen.

Wenn Sie Fragen zu einem Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Nekrose haben, vereinbaren Sie bei uns einen unverbindlichen und kostenlosen Termin: 06131 6366752. Fachanwalt Christoph Mühl berät Sie gerne zum Thema Schmerzensgeld für Fehlerhafte Ellenfraktur.

Christoph Mühl
Christoph MühlFachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Patientenanwalt und hilft seit 2008 Opfern von ärztlichen Behandlungsfehlern, einen angemessenen Schadenersatz und Schmerzensgeld für Verletzungen zu erhalten, die bei Operationen und ärztlichen Behandlungen aufgetreten sind.
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