65.000 Euro Schmerzensgeld für Nervverletzung


65.000,- Euro Schmerzensgeld – Nervverletzung. Für eine Verletzung am Nervus radialis haben wir für unseren Mandanten vor Kurzem insgesamt
65.000,- Euro Schadenersatz durchgesetzt. Wir freuen uns über diesen Erfolg. 65.000,- Euro Schmerzensgeld für eine Nervverletzung des N. Radialis sind beachtlich, wenn man sich Urteile von Gerichten aus den vergangenen Jahren ansieht.

Was war passiert?

Unser Mandat wurde wegen einer Leistenhernie operiert. Da er an seinem Oberarm eine kleine Schwellung unter der Haut festgestellt hatte, fragte er den Chirurgen, ob man auch diese bei der Operation mit entfernen kann; er empfand sie als unschön. Gesagt, getan. Nach optimaler Versorgung der Leistenhernie machte sich der Operateur an die Schwellung ran. Diese wertete er als ein sog. Lipom. Ein Lipom ist eine Fettgewebsansammlung, die keinerlei Schäden am Organismus verursacht. Dieses Gewebe kann tatsächlich ohne weiteres entfernt werden. Ein Lipom hat ein ganz charakteristisches Aussehen.

Grober Fehler des Operateurs

Bedauerlicherweise handelte es sich bei diesem Patienten jedoch nicht um ein Lipom, sondern einen gutartigen, mit dem Nervus radialis durch kleine Stile verbundenen Weichgewebstumor. Der Arzt durchtrennte diese beiden Stilenden, obwohl ein Lipom bekanntlich keine Verbindungen dieser Art aufweisen kann. Es hätte sich aufgedrängt, an einen Tumor zu denken, der mit dem Nerv verbunden ist. Dennoch schnitt er diese Verbindungen durch. Das ist aus medizinischer Sicht vollkommen unverständlich. Ein grober ärztlicher Behandlungsfehler mit der Rechtsfolge einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten.

Welche Folgen sind eingetreten?

Nachdem der Patient aus der Narkose aufgewacht ist, konnte er seine linke Hand nicht mehr heben (sog. Fallhand). Aufgrund der Durchtrennung der beiden Stilenden ist es zu einer Nervverletzung (Radialisparese) gekommen. Die Funktion der gesamten linken Hand war damit weitgehend aufgehoben.

In einer weiteren Operation musste eine Transplantation eins anderen Nervens (dieser wurde aus dem Bein entnommen) erfolgen. Dadurch konnte die Funktion der linken Hand halbwegs wiederhergestellt werden. Allerdings sind die Feinmotorik und grobe Kraft der linken Hand dauerhaft eingeschränkt.

Unser Mandant erhielt für die Folgen dieses Arztfehlers einen Schadenersatz in Höhe von 65.000,- Euro.

Sind 65.000 Euro angemessen?

Sind 65.000 Euro Schmerzensgeld für eine Nervverletzung angemessen? Wir freuen uns über diesen Erfolg, weil Gerichte für vergleichbare Verletzungen teilweise deutlich geringere Beträge ausurteilen. Das Landgericht Augsburg hat zum Beispiel mit einem Urteil vom 25.02.1991 wegen einer Nervschädigung mit als Dauerschaden verbliebener Fallhand und deutlicher Behinderung des linken Arms ein Schmerzensgeld von seinerzeit (nur) 30.000,- DM vorgesehen. Unter Berücksichtigung des gestiegenen Lebenshaltungsindex es wären es heute immerhin 25.050,- Euro Schmerzensgeld. Jedoch erscheint es zumindest fraglich, ob eine solche Entschädigung angemessen ist, wenn der der Geschädigte sein Leben lang mit deutlichen Einschränkungen in der Funktion seiner Hand zurechtkommen muss.

Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahr 1976 betont, dass die Gerichte nicht gehalten sind, sich an frühere Entscheidungen zu halten und hiervon gerade bei gravierenden Verletzungen deutlich großzügiger verfahren sollen als früher und zu Gunsten der Geschädigten die Geldentwertung immer zu berücksichtigen ist. Diese Rechtsprechung haben einige Oberlandesgerichte in ihre tägliche Praxis auch übernommen. Nichtsdestotrotz versuchen Haftpflichtversicherungen stets an alte Entscheidungen anzuknüpfen und dadurch die Höhe des Schmerzensgeldes zu beeinflussen. Davon lassen sich wiederum manche Gerichte beeindrucken und sprechen dann verhältnismäßig geringe Schmerzensgelder zu.

Gut zu wissen: Der BGH betont, dass Gerichte keineswegs gehindert sind, von in vergleichbaren Fällen gewährten Schmerzensgeld-Beträgen abzuweichen. Gerade bei gravierenden Verletzungen ist deutlich großzügiger zu verfahren als früher.

Fazit: Deswegen ist es empfehlenswert, gerade bei Dauerschäden, einen auf Patientenrechte und Personenschäden spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Mit Hilfe eines Experten lassen sich angemessene Schmerzensgelder erzielen. Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler (auch als ärztlicher Kunstfehler bezeichnet) ist daher die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht absolut sinnvoll.

Christoph Mühl
Christoph MühlFachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Patientenanwalt und hilft seit über 15 Jahren Opfern von ärztlichen Behandlungsfehlern, einen angemessenen Schadenersatz und Schmerzensgeld für Verletzungen zu erhalten, die bei Operationen und ärztlichen Behandlungen aufgetreten sind.

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