35.000 Euro Schadenersatz für Pferdetritt

Die Mandantin wurde in einer Reithalle von einem Pferd ins Gesicht getreten. Ein solcher Huftritt kann lebensgefährlich sein und hinterließ schwere Folgen. Halter des Pferdes war nicht sie selbst, sondern ein anderer. Deshalb muss der Halter dieses unberechenbaren Tieres nun für die Schäden aufkommen. Was genau passiert ist, wie es ihr heute geht und welche Schritte man in Fällen der Tierhalterhaftung unternehmen sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wie ist es zum Pferdetritt gekommen bzw. warum schlägt das Pferd aus?

Das Pferd wurde im Schritttempo an einem Führstrick von der Mandantin durch die Reithalle geführt. Ohne Anlass galoppierte es plötzlich los.

Gut zu wissen: Was ist ein Führstrick? Ein Führstrick ist ein kurzes Seil, das am Geschirr des Pferdes angebracht wird. Er erlaubt es das Pferd zu führen, im Notfall aber auch freizugeben. Er ist nicht dazu gedacht, ein durchgehendes Pferd zu kontrollieren.

Ein so großes und dann auch noch unberechenbares Tier stellt für die meisten Menschen, wie auch für die Mandantin, eine unkontrollierbare Gewalt dar. Nach einem reflexhaften Halteversuch musste sie das Pferd deshalb loslassen. Daraufhin drehte dieses sich zur Seite, bäumte sich auf und schlug mit den hinteren Hufen in ihre Richtung aus. Mit dem metallbeschlagenen Huf wurde die Mandantin mit voller Wucht ins Gesicht getroffen. Es gilt hier besonders hervorzuheben, dass sie sich zu keinem Zeitpunkt falsch Verhalten hat. Weder hat sie durch eigenes Verhalten das Durchgehen des Pferdes verursacht, noch hätte sie das Tier mit dem dünnen Seil kontrollieren geschweige denn den Tritt verhindern können.

Wofür gibt es Schadenersatz nach einem Huftritt?

Die Mandantin erlitt durch den Tritt

  • eine Kieferfraktur,
  • eine Gehirnerschütterung und
  • verlor gleich mehrere Frontzähne,
  • brach sich beim Aufprall das linke Handgelenk.

Eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus und komplizierte Zahnoperationen waren die Folge. Leider konnten die Schäden nicht ausheilen. Die Belastung des linken Arms fällt ihr bis heute schwer. Da aufgrund ihres jugendlichen Alters das Kieferwachstum noch nicht abgeschlossen ist, konnten für die verlorenen Frontzähne auch noch keine Implantate eingesetzt werden. Zur Überbrückung muss sie eine Interimsprothese, also eine Art Gebiss, tragen. Das ist für eine Jugendliche natürlich nicht nur physisch beim Essen, sondern auch psychisch sehr belastend.

Wie ist die Situation haftungsrechtlich einzuordnen

Es handelt sich aber um einen klaren Fall der Tierhalterhaftung, da Halter des Pferdes nicht die Mandantin, sondern ein anderer war. Diese ist in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs normiert und recht vorteilhaft für den Geschädigten ausgestaltet. Nach dieser Norm haftet bei einem Gesundheitsschaden eines Menschen, der durch ein Tier verursacht wird, automatisch dessen Halter, ohne dass diesem ein verschulden oder ähnliches nachgewiesen werden muss. Auch dass die Mandantin das Tier selbst führte, ist hier für die Haftung des Halters unerheblich, da sie von einem solchen Unglück keineswegs ausgehen konnte und dieses auch nicht durch eigenes Verschulden verursachte. Das ist auch richtig so. Wer gefährliche und unberechenbare Tiere hält, hat auch für Schäden haften, die durch diese bei wehrlosen Dritten wie der Mandantin entstehen. Der Halter des Pferdes haftet der Mandantin deshalb eindeutig auf Schadensersatz. Ein kurzer Artikel für einen klaren Fall.

Was können Sie tun, wenn Sie oder Ihr Angehöriger durch einen Pferdetritt verletzt wurden?

Auch bei vermeintlich klaren Sachverhalten ist es wichtig, sich kompetent beraten zu lassen. Der Schadenersatz für Pferdetritt kann nämlich schnell den fünfstelligen Bereich übersteigen. Halter von Großtieren sind regelmäßig in diesem Bereich haftpflichtversichert. Von diesen Versicherungen sollte man sich insbesondere bei schweren körperlichen Schäden nicht mit einer zu niedrigen Kompensation abspeisen lassen. Auch wenn die Medizin bei Zahnprothesen weit fortgeschritten ist, sind 35.000 Euro für den Verlust mehrerer natürlicher Frontzähne bei einer Jugendlichen sowie Verletzungen am Handgelenk eine durchaus angemessene Kompensation, die keinesfalls unterschritten werden sollte. Scheuen Sie sich deshalb auch in solchen Fällen nicht einen kompetenten Anwalt mit Spezialisierung auf Personenschäden zu beauftragen, der ihre Ansprüche in angemessener Höhe durchsetzt.

Die Kanzlei für Arzthaftung und Geburtsschäden Mainz vertritt Mandanten bei vielen Arten von Personenschäden, u.a. in Fällen der Tierhalterhaftung bei Pferdeunfällen und Verletzungen durch einen Huftritt. Wenn Sie Fragen zu einem Personenschaden im Zusammenhang mit einem Tier oder einen ausschlagenden Pferd haben, vereinbaren Sie bei uns einen unverbindlichen und kostenlosen Termin: 06131 6366752. Fachanwalt Christoph Mühl berät Sie gerne zum Thema Schmerzensgeld bei Verletzungen durch ausschlagende Tiere und Huftritte.



Christoph Mühl
Christoph MühlFachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Patientenanwalt und hilft seit 15 Jahren Opfern von ärztlichen Behandlungsfehlern, einen angemessenen Schadenersatz und Schmerzensgeld für Verletzungen zu erhalten, die bei Operationen und ärztlichen Behandlungen aufgetreten sind.
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