Was wir für Sie beim Geburtsschaden tun.
Schädigungen des Neugeborenen vor der Entbindung, im Zusammenhang mit der Geburt oder in der Nachsorge werden dem Gebiet der Geburtsschäden zugeordnet. Sie gehören zweifellos zu den schwersten und zugleich den komplexesten Schadensfällen im Bereich der medizinrechtlichen Haftung.
Auf diesem Teilgebiet des Medizinrechts bedarf es neben einem überdurchschnittlichen juristischen Know-how, einer hohen medizinischen Kompetenz, aber vor allem einer langjährigen Erfahrung.
Die Kanzlei für Medizinrecht unter Leitung eines erfahrenen Fachanwaltes für Medizinrecht setzt sich aktiv für die Medizingeschädigten ein und vertritt die Interessen betroffener Kinder und ihrer Eltern.


Wir kennen Ihre Situation nur zu gut.
Die Geburt ist ein freudiges und sehr emotionales Ereignis für die Eltern. Niemand denkt dabei an Geburtsschäden. Leider bekommt man aber immer wieder mit, dass ein Kind schwerst geschädigt bzw. behindert auf die Welt kommt. Erleidet ein neugeborenes Kind im Rahmen der Geburt, beispielsweise durch Sauerstoffmangel, einen sogenannten hypoxischen Hirnschaden, hat das regelmäßig fatale Folgen. Das Kind wird dadurch dauerhaft ein Pflegefall. Damit gehen enorme Anstrengungen und Herausforderungen einher – 24 Stunden täglich – an 365 Tagen im Jahr.
Die Fragen der durch eine Schädigung bei der Geburt betroffenen Familien sind der Kanzlei bestens vertraut und als Ihr Patientenanwalt unterstützen wir Sie hierbei mit Rat und Tat.
Liegt ein Behandlungsfehler vor?
Beispiele, wie es zu Geburtsschäden kommt, sind
- der Einsatz einer Saugglocke,
- der sog. Kristeller´sche Handgriff oder
- die Ablösung der Plazenta,
- bei zu langem Zuwarten,
- zu spät erfolgten Kaiserschnitt (Sectio)
Daraus folgen teils schwere Schäden beim Neugeborenen. Denn bei jedem dieser Fehler ändert sich die gesamte Lebenssituation nachhaltig. Sowohl für das Baby, aber auch für seine Eltern. Denn als Eltern gehen Sie von einer komplikationslosen Geburt eines gesunden Kindes aus, während Sie in diesen Fällen leider ein schwer geschädigtes Baby nachhause nehmen müssen, das ggf. lebenslang einer professionellen Pflege bedarf.


Schadensersatz – Ihre Chancen und Möglichkeiten.
Als Ihre Kanzlei für Geburtsschäden unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Einschätzung in Ihrer Angelegenheit und zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf, damit Sie in dieser oft als lähmend empfundenen Situation Sicherheit bekommen.
Das Ziel ist eine außergerichtliche Lösung. Die Kanzlei vertritt Sie aber auch mit der notwendigen Durchsetzungskraft vor Gericht, sofern die Haftpflichtversicherung des Frauenarztes, der Hebamme oder der Entbindungsklinik den Geburtsschaden nicht reguliert.
Sie brauchen einen engagierten Patientenanwalt?
Bei uns sind Sie in guten Händen. Überzeugen Sie sich selbst.
Häufig gestellte Fragen zu Geburtsschäden und Arzthaftungsrecht.
Was sind Geburtsschäden?
Geburtsschäden sind schwerwiegende Verletzungen, die während der Entbindung oder direkt nach der Geburt beim Neugeborenen eintreten können. Geschädigt können aber sowohl die Mutter als auch das Kind sein.
Diese komplexen Schädigungen entstehen z.B. durch unerwartete medizinische Komplikationen wie Sauerstoffmangel während der Geburt, fehlerhafte Behandlung oder kritische Verzögerungen bei medizinischen Eingriffen.
Zu solchen Fehlern kann es durch Hebammen, Gynäkologen oder das medizinische Personal in der Entbindungsklinik kommen.
Wann kann ich Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern?
Bei einem groben Behandlungsfehler oder Diagnosefehler des medizinischen Personals kann die Mutter oder das Kind einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Dies gilt besonders:
- wenn der Notkaiserschnitt verzögert erfolgt (z.B. durch Aufklärungsfehler)
- es zu Komplikationen bei vaginaler Geburt kommt
- kindliche Lähmungen (z.B. im Arm) beim Baby aufkommen
- Hirnschäden beim Neugeborenen auftreten
Welche Rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene bei Behandlungsfehlern?
Im Fall eines Geburtsschadens können geschädigte Familien verschiedene rechtliche Ansprüche geltend machen. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden sowie Schmerzensgeld für das betroffene Kind durchsetzen. Diese Ansprüche umfassen oft eine lebenslange Unterstützung zur Kompensation der erlittenen Behinderung.
Wie erfolgt die rechtliche Durchsetzung?
Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen eines Geburtsschadens kann auf zwei Hauptwegen erfolgen.
Zunächst wird oft eine außergerichtliche Einigung angestrebt, bei der die Kanzlei zwischen den Parteien vermittelt.
Sollte dies nicht gelingen, wird ein gerichtlicher Feststellungsantrag eingereicht, um die Schadensersatzansprüche rechtlich zu sichern und zu klären.
Welche Beweise sind entscheidend?
Für einen erfolgreichen Anspruch sind mehrere medizinische und rechtliche Dokumente unverzichtbar. Ärztliche Gutachten, vollständige Behandlungsdokumentation, CTG bzw. CTG-Aufzeichnungen und detaillierte Zeugenaussagen bilden die Grundlage für die Beweisführung bei Behandlungsfehlern. Eine spezialisierte Medizinrechts-Kanzlei kann diese Beweise professionell analysieren und bewerten.
Welche Schadensersatzansprüche gibt es?
Die Schadensersatzansprüche können verschiedene Bereiche umfassen:
- Materielle Schäden
- Zukünftige Schäden
- Kosten für notwendige Behandlungen
- Kosten für Umbau zuhause
- Schmerzensgeld
Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann Ihnen helfen, die Ansprüche zu beziffern. In manchen Fällen kann die Schadenshöhe 500.000 Euro übersteigen.
Wie hoch können Schadensersatz und Schmerzensgeld ausfallen?
Die Höhe von Schmerzensgeld variiert je nach Schwere des Geburtsschadens. In besonders schwerwiegenden Fällen werden Entschädigungen auch über 500.000 Euro zugesprochen.
Die genaue Summe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Ausmaß der Hirnschädigung, der dauerhaften Beeinträchtigung und den zukünftigen Behandlungskosten.
Schadensersatzansprüche können in schweren Fällen mit dauernder Behinderung mehrere Millionen betragen.
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Bei Geburtsschäden gelten besondere rechtliche Fristen. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre.
Allerdings können die gesetzlichen Vertreter des geschädigten Kindes auch später noch Ansprüche geltend machen, z.B. wenn sie die Kenntnis von einem Fehler deutlich später erlangt haben.
Das kann auch nach einigen Jahren der Fall sein. Wichtig ist, dass Betroffene schnell und dokumentiert reagieren, um ihre Rechte zu wahren.
Warum ist professionelle Rechtsberatung im Geburtsschadensrecht wichtig?
Ein spezialisierter Anwalt für Medizinrecht kann die komplexen medizinrechtlichen Zusammenhänge eines Geburtsschadens umfassend aufklären.
Er bewertet die medizinische Dokumentation, schätzt den Beweiswert ärztlicher Unterlagen ein und verhandelt gezielt über Ihren Schmerzensgeldanspruch und Schadensersatz.
Kontaktieren Sie uns!
Bei Verdacht auf einen Geburtsschaden beraten wir Sie gerne umfassend und vertraulich. Unsere auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei unterstützt Sie bei der Klärung Ihrer Ansprüche und steht Ihnen mit rechtlicher Expertise zur Seite.

Fachanwalt für Medizinrecht Christoph Mühl unterstützt betroffene Patienten und Eltern von geburtsgeschädigten Kindern seit über 15 Jahren.
Was sind die ersten Schritte, die Sie unternehmen sollten? Lohnt sich dieser Weg? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Ich beantworte Ihre Fragen und gehe auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein. Erfahren Sie mehr, was wir für Sie tun.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
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Sonntag Geschlossen
Weitere Fachgebiete unserer Kanzlei.
Arzthaftung
Einer der Schwerpunkte der Kanzlei für medizinische Behandlungsfehler in Mainz liegt in der Arzthaftung.
Arzneimittelhaftung
Die Arzneimittelhaftung ist ein weiteres Tätigkeitsfeld der Kanzlei für Medizinrecht in Mainz.
Medizinprodukthaftung
Schäden durch Medizinprodukte runden das Tätigkeitsfeld der Kanzlei ab.