Ihr Recht auf kostenlose Kopien Ihrer Patientenakte: Eine wegweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass

  • Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Kopien ihrer Patientenakte haben
  • keine Gründe anzugeben müssen, weswegen sie die Patientenakte wollen

Dieses Urteil (Urteil vom 26.10.2023 – C‑307/22) erging in einem Fall zwischen einem Patienten und seiner Zahnärztin. Diese wollte ihm die Unterlagen nicht kostenlos überlassen.

Die Entscheidung des EuGH hat erhebliche Auswirkungen auf das Recht der Patienten, die ihre medizinischen Daten einsehen wollen.

Kopien Patientenakte
Kopien Behandlungsunterlagen

Generelles zum Einsichtsrecht in Patientenunterlagen

Die Möglichkeit, Einblick in Ihre Patientenakte zu erhalten, existiert erst seit etwa einem Jahrzehnt. Früher wurde angenommen, dass ärztliche Dokumentationen lediglich Gedächtnisstützen für die behandelnden Ärzte seien, und Patienten hatten keinen Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen.

Heutzutage ist jedoch in §630g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt, dass Patienten nicht nur das Recht haben, ihre medizinischen Unterlagen einzusehen, sondern auch eine Kopie davon zu erhalten. Allerdings mussten Patienten bisher die Kosten für die Bereitstellung dieser Kopien tragen.

Auslegung durch den EuGH – kostenlose Kopien

Das EuGH-Urteil markiert einen Wendepunkt in dieser Angelegenheit. Der Gerichtshof entschied, dass die erste Kopie der Patientenakte kostenlos sein muss.

Dieses Urteil erging nach einem Fall aus Deutschland, bei dem ein Patient aus Sachsen-Anhalt sich mit seiner Zahnärztin über die Qualität der Behandlung stritt.

Der Patient wollte eine Kopie seiner Patientenakte, aber die Zahnärztin verlangte, dass er die damit verbundenen Kosten trägt.

Der Patient argumentierte hingegen, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sein Recht auf eine kostenlose Kopie seiner Akte deckt.

Der EuGH hat diese Ansicht nun bestätigt, und zwar für die gesamte Europäische Union.

Das bedeutet, dass Patienten das Recht auf eine kostenlose Kopie ihrer medizinischen Akte haben, unabhängig davon, ob sie wissen möchten, welche Daten über sie gespeichert sind oder ob sie mögliche Behandlungsfehler überprüfen wollen.

Wenn auch Sie überprüfen möchten, ob bei Ihrer Behandlung ein Arztfehler unterlaufen ist, kontaktieren Sie unsere Kanzlei für Medizinrecht.

kostenlose Kopien der Patientenakte

 

Wann kann der Arzt dennoch Kosten für Kopien der Behandlungsunterlagen verlangen?

Ärzte können die Herausgabe verweigern, wenn sie feststellen, dass die Anfragen rechtsmissbräuchlich sind, beispielsweise wenn Patienten wiederholt und exzessiv Einsicht verlangen.

Leitsätze des EuGH

1. Art. 12 Abs. 5 sowie Art. 15 Abs. 1 und 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

sind dahin auszulegen, dass

die Verpflichtung des Verantwortlichen, der betroffenen Person unentgeltlich eine erste Kopie ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind, zur Verfügung zu stellen, auch dann gilt, wenn der betreffende Antrag mit einem anderen als den in Satz 1 des 63. Erwägungsgrundes der Verordnung genannten Zwecken begründet wird.

2. Art. 23 Abs. 1 Buchst. i der Verordnung 2016/679

ist dahin auszulegen, dass

eine nationale Regelung, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erlassen wurde, in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen kann. Eine solche Möglichkeit erlaubt es jedoch nicht, eine nationale Regelung zu erlassen, die der betroffenen Person zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Verantwortlichen die Kosten für eine erste Kopie ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung durch den Verantwortlichen sind, auferlegt.

3. Art. 15 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung 2016/679

ist dahin auszulegen, dass

im Rahmen eines Arzt-Patienten-Verhältnisses das Recht auf Erhalt einer Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind, umfasst, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten überlassen wird. Dieses Recht setzt voraus, eine vollständige Kopie der Dokumente zu erhalten, die sich in der Patientenakte befinden und unter anderem diese Daten enthalten, wenn die Zurverfügungstellung einer solchen Kopie erforderlich ist, um der betroffenen Person die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zu ermöglichen und die Verständlichkeit der Daten zu gewährleisten.

In Bezug auf die Gesundheitsdaten der betroffenen Person schließt dieses Recht jedenfalls das Recht ein, eine Kopie der Daten aus ihrer Patientenakte zu erhalten, die Informationen wie beispielsweise Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde der behandelnden Ärzte und Angaben zu an ihr vorgenommenen Behandlungen oder Eingriffen umfasst.

Fazit

Die Entscheidung des EuGH betont den hohen Stellenwert der Patientenrechte und des Datenschutzes.

  • Sie zielt darauf ab, ein gleichmäßiges und hohes Schutzniveau für Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, selbst wenn dies mit Zeit- und Kostenaufwand für die Ärzte verbunden ist.
  • Die wirtschaftlichen Interessen der Behandler müssen hinter dem Auskunftsrecht der DSGVO zurückstehen, um sicherzustellen, dass dieses Recht in der Praxis wirksam ist.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die bereitgestellten Kopien vollständig und korrekt sind, um sicherzustellen, dass keine relevanten Daten ausgelassen oder falsch wiedergegeben werden.

Auswirkungen der Entscheidung

Die Auswirkungen dieser Entscheidung werden den Arbeitsalltag in Arztpraxen verändern, aber sie könnte auch für andere Lebensbereiche von Bedeutung sein.

Der EuGH betont, dass das Recht der Patienten, Auskunft über ihre Daten zu verlangen, einen sehr hohen Stellenwert hat, selbst wenn es nicht nur um die Korrektur von Daten oder den Datenschutz im Allgemeinen geht, sondern auch dann, wenn die Betroffenen andere Gründe für den Zugang zu ihren Informationen haben.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, einen Fachanwalt für Medizinrecht zu konsultieren.

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Häufig gestellte Fragen zur Patientenakte

Habe ich ein Recht auf Herausgabe meiner Patientenakte?

Ja, Sie haben in Deutschland ein gesetzlich verankertes Recht auf Einsichtnahme in Ihre Patientenakte. Dieses Recht ist unabhängig davon, ob eine rechtliche Streitigkeit vorliegt oder nicht. Dieses Rechte steht Ihnen zu, und Sie müssen die Unterlagen auch nicht stets durch einen Rechtsanwalt anfordern, was landläufig von Ärzten immer wieder falsch behauptet wird. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Patient in unserem Artikel zu Patientenrechten.

Kann ich eine Kopie meiner Patientenakte verlangen?

Ja, Sie können eine Kopie Ihrer Patientenakte verlangen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben Sie Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie Ihrer gesamten Patientenakte. Die Patientenakte ist eine wichtige Grundlage für die Prüfung Ihrer Ansprüche bei Behandlungsfehlern.

Wie bekomme ich meine Patientenakte?

Um Ihre Patientenakte zu erhalten, müssen Sie Ihren behandelnden Arzt oder das Krankenhaus anschreiben. Eine E-Mail genügt vollkommen. Sie können die Patientenakte aber auch vor Ort ansehen und Fotos erstellen. Erfahren Sie mehr über den Umgang mit ärztlichen Behandlungsfehlern.

Hat man Recht auf seine Patientenakte?

Ja, Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Ihre Patientenakte. Dieses Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und kann nur in sehr seltenen Fällen eingeschränkt werden. Parallel dazu ist dieses Recht in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthalten und erlaubt eine kostenlose Kopie Ihrer Patientenakte.

Kann ich mir meine Krankenakte vom Hausarzt verlangen?

Ja, Sie können Ihre Krankenakte von Ihrem Hausarzt verlangen. Dies gilt für alle Ärzte, einschließlich Fachärzte und Krankenhäuser. Es ist frei erfunden, wenn der Hausarzt zum Beispiel behauptet, die Patientenakte dürfte nur ein Rechtsanwalt oder ein Gutachter anfordern. Informieren Sie sich über mögliche Behandlungsfehler in der Allgemeinmedizin.

Haben Angehörige ein Recht auf Akteneinsicht?

Angehörige haben in der Regel kein automatisches Recht auf Akteneinsicht. Nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten oder in bestimmten Fällen nach dem Tod des Patienten kann Angehörigen Einsicht gewährt werden. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte im Medizinrecht.

Wie fordert man seine Patientenakte an?

Um Ihre Patientenakte anzufordern, sollten Sie sich schriftlich oder per E-Mail an Ihren Arzt oder das Krankenhaus richten. Geben Sie dabei Ihre persönlichen Daten und den Behandlungszeitraum an. Lesen Sie hier, wie Sie bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler vorgehen sollten.

Was kostet eine Kopie der Patientenakte?

Die erste Kopie Ihrer Patientenakte ist kostenlos. Für weitere Kopien können Kosten anfallen, die sich in der Regel auf etwa 0,50 Euro pro DIN-A4-Seite belaufen. Informieren Sie sich über Ihre Rechte bei Behandlungsfehlern.

Habe ich als Patient Anspruch auf meine Röntgenbilder?

Ja, Sie haben als Patient Anspruch auf Ihre Röntgenbilder. Diese sind Teil Ihrer Patientenakte und unterliegen denselben Einsichts- und Kopierrechten. Erfahren Sie mehr über mögliche Fehler in der Radiologie.

Wie komme ich an meine Patientenakte, wenn der Arzt nicht mehr praktiziert?

Wenn Ihr Arzt nicht mehr praktiziert, sollten Sie sich an die zuständige Ärztekammer wenden. Diese kann Ihnen Auskunft darüber geben, wo Ihre Patientenakte aufbewahrt wird. Lesen Sie mehr über Ihre Rechte im Medizinrecht.

Kann ich, wenn ich den Zahnarzt wechseln, Röntgenbilder verlangen?

Ja, Sie können bei einem Zahnarztwechsel Ihre Röntgenbilder verlangen. Diese sind Teil Ihrer Patientenakte und müssen Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Informieren Sie sich über mögliche Behandlungsfehler beim Zahnarzt.

Habe ich ein Recht auf meine Blutwerte?

Ja, Sie haben ein Recht auf Ihre Blutwerte. Diese sind Teil Ihrer medizinischen Dokumentation und fallen unter das Recht auf Einsicht in die Patientenakte. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte bei Diagnosefehler.

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