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44.000 € Schmerzensgeld für Sturz im Krankenhaus
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Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht
Die Kanzlei für Medizinrecht Mainz hat für Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht in einem Krankenhaus für einen Mandanten insgesamt 44.000 Euro Schmerzensgeld durchgesetzt.
Eine Verkehrssicherungspflicht ist eine Pflicht, die dazu dient, Gefahrenquellen zu vermeiden oder zu beheben, um andere vor Schäden zu schützen. Wenn diese Pflicht nicht erfüllt wird, können Schadensersatzansprüche entstehen.
Vorliegend handelt es sich um einen Mandanten, der aufgrund eines Termins ein Krankenhaus besuchte und auf dem Weg in den Wartebereich über ein lose und quer über den gesamten Gang liegendes Stromkabel eines Staubsaugers stolperte. Er stürzte dabei und verletzte sich beim Aufprall schmerzhaft im Bereich der Schulter.
Wie sich später herausstellte kam es bei dem Sturz zum Riss einer Sehne zwischen dem Oberarmkopf und dem Schulterdach, wodurch eine Operation notwendig wurde.
Welcher Vorwurf ist hier dem Träger des Kranknhauses zu machen?
Die Nichteinhaltung einer Verkehrssicherungspflicht kann zu einem Anspruch auf Schadensersatz führen.
Vorliegend wurde offensichtlich ein Staubsauger bedient, wobei das lose Stromkabel quer über dem gesamten Gang verstreut lag. Erforderlich wäre hier jedoch gewesen, dass aktive Maßnahmen erbracht worden wären, um die Gefahr des Stolperns über den Kabel zu vermeiden.
Leider wurden keinerlei Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung von möglichen Stürzen ergriffen, sodass der Sturz für den Geschädigten weder vorhersehbar noch vermeidbar war und der Träger des Krankenhauses somit zur Haftung herangezogen werden muss.
Wie geht es dem Mandanten heute?
Der Betroffene hat bis zum heutigen Tag Schwierigkeiten bei Überkopfarbeiten und empfindet immer wieder Schmerzen in der Schulter.
Auch das Heben und Tragen von Lasten fällt ihm sehr schwer, was ihn in seiner Lebensführung beeinträchtigt.
Ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 44.000 € nach einer Schulterverletzung angemessen?
Wie viel Schmerzensgeld ist für eine Schulterverletzung als angemessen anzusehen? Hierbei muss darauf eingegangen werden, dass die deutschen Gerichte bei der Berechnung des Schmerzensgeldes noch teilweise zurückhaltend sind und sich oft noch an veraltete Gerichtsentscheidungen halten.
Trotz dessen kann ein Schmerzensgeld jedoch höher ausfallen als in einer vergleichbaren Entscheidung, da der Bundesgerichtshof (BGH) schon im Jahr 1976 betonte, dass die Gerichte nicht gehalten sind, sich an frühere Entscheidungen zu halten und bei schwerwiegenderen Verletzungen einen höheren Betrag zusprechen sollen.
Auch die Geldentwertung (Inflation) muss bei der Bestimmung des Schmerzensgeldbetrages mitberücksichtigt werden.
Das für den Mandanten durchgesetzte Schmerzensgeld in Höhe von 44.000 € ist ein angemessener Betrag, daher freuen wir uns gemeinsam mit dem Mandanten über den erzielten Erfolg.

Fazit
Ein Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten kann, wie im hier beschriebenen Fall, schwerwiegende Folgen für den Betroffenen haben. Falls Ihnen eine ähnliche Situation widerfahren ist, ist es sinnvoll sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, der auf Arzthaftung und Personenschäden spezialisiert ist. Mit einer professionellen Hilfe ist es Ihnen möglich, eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Falls ein Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten vorliegt, so ist es aus den genannten Gründen empfehlenswert, einen auf Patientenrechte und Personenschäden spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Denn nur mit der Unterstützung eines Experten lassen sich angemessene Schmerzensgelder erzielen.
Wenn Sie Fragen zu einem Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Nekrose haben, vereinbaren Sie bei uns einen unverbindlichen und kostenlosen Termin: 06131 6366752. Fachanwalt Christoph Mühl berät Sie gerne zum Thema Schmerzensgeld für Fehlerhafte Ellenfraktur.












