Arztfehler – zahlt die Rechtsschutz-

versicherung?

Unsere Kanzlei für Medizinrecht und Arzthaftung in Mainz bekommt immer wieder mit, dass die Mandanten unsicher sind, ob sie die Kosten für den Anwalt selbst tragen müssen oder aber ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsanwalt in einem Arzthaftungsverfahren übernimmt. Hier erfahren Sie auf einen Blick, wann und unter welchen Voraussetzungen Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt.

Telefonische Auskünfte bei Rechtsschutzversicherungen?

Manchmal bekommen Patienten leider schon falsche Auskünfte, wenn sie bei ihrer Rechtsschutzversicherung nach einer Kostenübernahme für Medizinrecht fragen. Sie kriegen zu hören, dass die Versicherung angeblich nur die Kosten für eine Klage übernehmen würde.

Das ist unzutreffend. Die Arzthaftung ist zwar ein Teil des großen Rechtsgebietes „Medizinrecht“. Versicherungstechnisch ist die Arzthaftung dem allgemeinen Zivilrecht zuzuordnen. Es handelt sich um Schadenersatzrechtsschutz. Dafür werden die Kosten von nahezu allen Rechtsschutzversicherungen übernommen. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen man eine Versicherung für ein einzelnes Spezialgebiet abgeschlossen hat (zum Beispiel nur für Verkehrsrecht).

Das bedeutet: Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt im Normalfall bei einem Verdacht auf einen Arztfehler die Kosten für einen Rechtsanwalt.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Damit die Rechtsschutzversicherung greift, müssen Sie als Patient keine Gutachten einholen oder sich medizinisches Wissen aneignen. Es genügt, dass Sie aufgrund der erlittenen Folgen (Gesundheitsschaden) vermuten, dass ein Arztfehler vorgefallen ist.

Gut zu wissen: Es genügt die Vermutung eines Arztfehlers aufgrund der eingetretenen Folgen, um Rechtsschutz zu bekommen.

Damit die Kosten übernommen werden, müssen Erfolgsaussichten vorliegen. Erfolgsaussichten sind gegeben, wenn Sie Ihre Vermutung nachvollziehbar erläutern und eine bloße Möglichkeit besteht, einen Arztfehler nachzuweisen. Tatsächlich beweisen müssen Sie diesen Fehler gegenüber der Versicherung nicht, um Rechtsschutz zu erhalten. Es muss nur die Möglichkeit bestehen, dass sich ein solcher beweisen lässt, d.h. es nicht von vorne herein ausgeschlossen ist. Ausgeschlossen ist es, so gut wie nie.

Gut zu wissen: Es genügt, wenn die bloße Möglichkeit besteht, dass Sie den Behandlungsfehler nachweisen können. Wann und wie das geschieht, ist für die Übernahme der Kosten vollkommen egal.

In manchen Versicherungen ist eine Wartezeit von drei Monaten vorgesehen. Das bedeutet, dass in den ersten drei Monaten ab Vertragsschluss keine Kosten übernommen werden, sondern erst ab dem vierten Monat. Auf diese Weise wollen sich die Rechtsschutzversicherungen davor schützen, dass Kunden die Versicherung für schon bevorstehende und bekannte Streitigkeiten abschließen. Die Wartezeit ist aber nicht bei jeder Versicherung vorgesehen.

Gut zu wissen: Wenn keine Wartezeit vorgesehen ist, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten regelmäßig.

Regelmäßig ist dem Versicherungsvertrag ein Selbstbehalt vereinbart. Diesen rechnet der Anwalt direkt bei Ihnen ab. Dabei handelt es sich um Beträge zwischen 100-200 Euro.

Gut zu wissen: Wenn Rechtsschutz besteht, kommen bis auf den Selbstbehalt keine Kosten auf Sie zu.

Fachanwalt Christoph Mühl Mainz

Wie gehen Sie vor?

Sie haben das Recht, für die erste Beratung einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu suchen. Wenn Sie direkt bei der Versicherung nachfragen, erhalten Sie regelmäßig eine Zusage für eine anwaltliche erste Beratung. Diese Kosten dafür werden in jedem Fall übernommen.

Manche Versicherungen bieten gleich eine kostenlose telefonische Rechtsberatung über ihre Hotline an.

Beachten Sie dabei, dass es sich um einen Vertragsanwalt der Rechtsschutzversicherung handelt. Dieser ist in der Regel kein Experte für Arzthaftungsrecht und Geburtsschäden, sondern beantwortet alle eingehenden telefonischen Anfragen.

Machen Sie daher am besten einen Termin bei einem Experten aus. Die Kosten für die Erstberatung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht sind dieselben, wie für die Beratung durch einen Allgemeinanwalt. Mit dem feinen Unterschied, dass er nicht über die Erfahrung und das „know-how“ eines Patientenanwalts verfügt. Und genau das braucht es, um Ihnen zum Erfolg zu verhelfen.

Wie unterstützen wir Sie?

Zu Ihrer Absicherung holen wir noch vor Beginn unserer Tätigkeit eine Zusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Sie müssen also nicht selbst direkt bei der Versicherung nachfragen. Wir kümmern uns darum.

Sobald die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage erteilt, was in der Regel der Fall ist, sind Sie hinsichtlich der Kosten abgesichert. Allenfalls die Selbstbeteiligung müssen Sie „aus der eigenen Tasche“ bezahlen. Sollte außergerichtlich ein zufriedenstellendes Ergebnis nicht erreicht werden, muss die Versicherung auch die Kosten für eine Klage bei Gericht übernehmen. Sollte das Ergebnis auch dort nicht zufriedenstellend sein, übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für die Berufung und auch für die Revision.

Gut zu wissen: Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt somit Kosten „von Anfang an“ bis „zum Ende“.

Zusammengefasst: Folgende Bereiche sind bei Verdacht auf einen Arztfehler vom Rechtsschutz umfasst:

  • anwaltliche Erstberatung

  • außergerichtliche Tätigkeit

  • Klage durch alle Instanzen

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten.

Sofern Sie den Privatrechtsschutz versichert haben, zahlt jede Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsanwalt in der Arzthaftung.

Die Rechtsschutzversicherung zahlt nach dem RVG, das ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, auch die Kosten für einen Fachanwalt. Daher lassen Sie sich vorzugsweise durch einen Fachanwalt für Medizinrecht vertreten, der auf Patientenrechte spezialisiert ist. Denn mit einem Experten an Ihrer Seite ist Ihnen bei einem vermuteten Arztfehler am besten geholfen.

Welche Rechtsschutzversicherung empfehlen wir Ihnen?

FOCUS-MONEY hat im Jahr 2020 eine Liste von Rechtsschutzversicherungen zusammengestellt, die TOP-Policen bieten. Wir können Ihnen aufgrund unserer jahrelangen Erfahrungen mit verschiedenen Rechtsschutzversicherungen eine Police ohne Selbstbehalt empfehlen. Mit folgenden Versicherungen läuft die Zusammenarbeit reibungslos:

  • ZURICH
  • ÖRAG Rechtsschutzversicherungs AG
  • ROLAND Rechtsschutz Vers. AG
  • Allianz
  • ERGO Versicherung AG
  • HUK-Coburg Rechtsschutzvers. AG

Welche Versicherung für Sie am besten ist, lässt sich am besten durch einen Versicherungsmakler abklären.

Was tun, wenn die Rechtsschutzversicherung kündigt?

Wenn Ihnen die Rechtsschutzversicherung gekündigt hat und Sie nicht wissen, was Sie tun sollen, lesen Sie mehr in unserem Artikel.

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Rufen Sie uns gerne an unter 06131 6366752 oder nutzen unser Kontaktformular für eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung.

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Kommentare

Ohne Anwalt bekommt man nur Murks von der Hotline zu hören. Nachdem ich das gelesen habe, wusste ich, woran ich bi und hab der Rechtsschutz das genauso gesagt, als sie mir nur für die Klage Kosten zahlen wollten. Danke Ihnen!

Hanna Zeller

Bevor ich das gelesen hab, war ich mir zielmlich unsicher wegen der Kosteübernahme. Bin jetzt beruhigt. Merci!

Harald Kühn

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