CRPS (Morbus Sudeck) nach Hundebiss: Haftung, Schmerzensgeld & die Tücken des Mitverschuldens.
Ein Hundebiss ist schlimm genug. Doch manchmal ist die eigentliche Verletzung nur der Anfang einer langen Leidensgeschichte. Wenn nach einem Biss starke, brennende Schmerzen, Schwellungen und Bewegungseinschränkungen auftreten, die weit über das normale Maß hinausgehen und einfach nicht besser werden wollen, könnte eine ernste Folgeerkrankung dahinterstecken: Morbus Sudeck, heute auch als Komplexes Regionales Schmerzsyndrom (CRPS) bekannt.
Diese Erkrankung ist nicht nur extrem schmerzhaft und einschränkend, sie wirft auch viele Fragen auf: Wer haftet für diese schwere Folgeerkrankung nach einem Hundebiss? Wie kann man beweisen, dass der Biss die Ursache war? Und wie viel Schmerzensgeld steht einem zu, besonders wenn man vielleicht selbst unvorsichtig war? Dieser Artikel beleuchtet die komplexen Zusammenhänge zwischen Hundebiss und Morbus Sudeck, erklärt die rechtlichen Fallstricke anhand eines echten Gerichtsurteils und zeigt auf, was Betroffene wissen müssen.
Was ist Morbus Sudeck (CRPS) überhaupt?
Morbus Sudeck, oder CRPS (Complex Regional Pain Syndrome), ist eine chronische neurologische Erkrankung, die meist nach einer Verletzung oder Operation an einer Extremität (Arm oder Bein) auftritt. Typisch ist ein Schmerz, der in seiner Intensität und Dauer völlig außer Verhältnis zur ursprünglichen Verletzung steht.
Stellen Sie sich vor: Der Hundebiss in die Hand ist vielleicht schon Wochen her, die Wunde äußerlich verheilt, aber die Schmerzen werden schlimmer statt besser. Die Hand brennt, ist geschwollen, die Haut verändert sich (Farbe, Temperatur, Schwitzen), und jede Bewegung tut unerträglich weh. Das sind klassische Anzeichen für CRPS. Es handelt sich um eine Fehlregulation des Nervensystems, die zu Entzündungsreaktionen und Durchblutungsstörungen führt. Wichtig zu verstehen: CRPS ist keine Einbildung und keine rein psychische Reaktion, sondern eine ernsthafte körperliche Erkrankung, die das Leben massiv beeinträchtigen kann.
Die „Tiergefahr“ meint das unberechenbare, instinktive Verhalten eines Tieres. Wenn ein Hund zubeißt, verwirklicht sich genau diese Gefahr, und der Halter muss für die Folgen geradestehen.

Der Zusammenhang: Wie ein Hundebiss Morbus Sudeck auslösen kann
Verletzungen wie ein Hundebiss sind typische Auslöser für CRPS. Durch den Biss kommt es zu Gewebeschäden, möglicherweise Nervenreizungen oder -verletzungen und oft auch zu Infektionen. All dies kann bei manchen Menschen die fatale Fehlregulation im Nervensystem in Gang setzen, die zu CRPS führt.
Die Diagnose ist oft schwierig, da die Symptome nicht immer sofort eindeutig sind und sich schleichend entwickeln können. Es beginnt vielleicht mit einem „komischen Gefühl“, einer Überempfindlichkeit oder Schmerzen, die nicht zur ursprünglichen Wunde passen. Ärzte müssen hier sehr aufmerksam sein und die Möglichkeit eines CRPS in Betracht ziehen.
Wer haftet? Die Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) greift auch bei Folgeerkrankungen
Grundsätzlich gilt auch hier die strenge Tierhalterhaftung nach § 833 Satz 1 BGB: Der Halter des Hundes haftet für Schäden, die durch das Tier verursacht werden. Das schließt nicht nur die unmittelbare Bissverletzung ein, sondern auch schwerwiegende Folgeerkrankungen wie Morbus Sudeck, wenn diese nachweislich auf den Biss zurückzuführen sind. Der Halter haftet dabei unabhängig von eigenem Verschulden – allein die vom Tier ausgehende Gefahr begründet die Haftung.

Die große Hürde: Der Beweis der Kausalität
Genau hier liegt oft der Knackpunkt: Sie müssen beweisen, dass der Hundebiss die Ursache für die Entwicklung des Morbus Sudeck war. Das ist nicht immer einfach, besonders wenn es Vorschädigungen gab oder andere mögliche Auslöser im Raum stehen. Die gegnerische Versicherung wird hier oft versuchen, den Zusammenhang zu bestreiten.
Ein Blick auf das Gerichtsurteil (OLG Celle, Urteil vom 17.03.2014 – 20 U 60/13) zeigt die Herausforderung:
- Der Fall: Eine Frau wurde beim Versuch, ihren Hund von einem anderen wegzuziehen, von diesem in die rechte Hand gebissen. Später entwickelte sie in dieser Hand Morbus Sudeck.
- Das Problem: Die Frau hatte ein Jahr zuvor eine Brandverletzung (Verbrühung) an derselben Hand erlitten. Die Versicherung des Hundehalters argumentierte, die Sudeck-Erkrankung könne genauso gut von dieser alten Verletzung stammen.
- Die Lösung des Gerichts: Das Gericht hörte verschiedene Ärzte und zog einen spezialisierten Gutachter (Handchirurg/Orthopäde) hinzu. Dieser kam nach sorgfältiger Prüfung zu dem Schluss, dass eindeutig der Hundebiss und nicht die frühere Verbrennung den Morbus Sudeck ausgelöst hatte. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und bejahte den Ursachenzusammenhang. Es betonte dabei den strengen Beweismaßstab (§ 286 ZPO), der eine für das praktische Leben ausreichende Gewissheit erfordert, die Zweifeln Schweigen gebietet – diese Gewissheit sah das Gericht durch das Gutachten als gegeben an.
Dieser Fall zeigt: Der Nachweis der Kausalität ist möglich, erfordert aber oft aufwändige medizinische Gutachten durch Spezialisten. Eine lückenlose Dokumentation des Krankheitsverlaufs von Anfang an ist extrem wichtig!

Achtung Mitverschulden (§ 254 BGB): Ein entscheidender Faktor für die Entschädigung
Selbst wenn die Haftung des Hundehalters und die Kausalität feststehen, kann Ihr Anspruch erheblich gekürzt werden, wenn Ihnen ein Mitverschulden nach § 254 BGB vorgeworfen wird. Das bedeutet: Haben Sie selbst durch Ihr Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen?
Das Urteil liefert hierzu ein drastisches Beispiel:
- Das Verhalten der Klägerin: Sie griff mit der bloßen Hand zwischen die noch immer aufeinander fixierten Hunde, um ihren eigenen wegzuziehen, obwohl der angreifende Hund nur 1-1,5 Meter entfernt war und noch immer Aggressionen zeigte.
- Die Bewertung des Gerichts: Das Gericht wertete dieses Eingreifen als „in hohem Maße leichtfertig“ und unvorsichtig. Es argumentierte, dass jeder vernünftige Mensch wissen müsse, dass man nicht ohne Schutz mit der bloßen Hand in eine solche Situation zwischen aggressive Hunde fasst. Die Gefahr, selbst gebissen zu werden, sei einfach zu hoch. Auch dass die Frau um die Verletzungsempfindlichkeit ihrer Hände wusste, wurde berücksichtigt.
- Die Konsequenz: Das Gericht legte der Klägerin ein Mitverschulden von 60 % zur Last. Das bedeutete, dass sie von ihrem gesamten Schaden (Schmerzensgeld, Arztkosten, Verdienstausfall etc.) nur 40 % ersetzt bekam!
Wichtig: Das Gericht sah zwar ein sehr hohes Mitverschulden, aber keinen vollständigen Haftungsausschluss. Es unterschied den Fall von Situationen, in denen jemand aktiv in eine andauernde Beißerei eingreift (z. B. durch Schlagen oder Leine lösen). Hier war der Biss passiert, als sie ihren Hund wegzog, während der andere kurz zurückgehalten wurde. Dennoch: Unüberlegtes Eingreifen kann teuer werden.

Schmerzensgeld bei Morbus Sudeck nach Hundebiss: Was ist angemessen?
Morbus Sudeck ist eine schwere Erkrankung mit oft chronischem Verlauf und massiven Auswirkungen auf das tägliche Leben und die Arbeitsfähigkeit. Das rechtfertigt grundsätzlich hohe Schmerzensgelder.
Das Gericht im besprochenen Fall betonte das “erhebliche Beschwerdebild mit einer fortwirkenden Beeinträchtigung der gesamten Lebensführung”. Die Klägerin konnte ihre Hand kaum belasten, eine Wiedereingliederung in den Beruf scheiterte, sie war arbeitssuchend, und ein Ende der Beschwerden war nicht absehbar.
- Die Entscheidung: Obwohl das Gericht ein Mitverschulden annahm, sprach es der Klägerin (in der Berufungsinstanz) ein Schmerzensgeld von insgesamt 12.000 Euro zu (das waren 4.000 Euro mehr als in der ersten Instanz). Heute wären es inflationsbereinigt ca. 15.000 Euro Schmerzensgeld.
- Die Bedeutung: Diese 12.000 Euro stellen nur 40 % des eigentlich als angemessen erachteten Betrages dar! Das Gericht muss also von einem Gesamtschmerzensgeld von ca. 30.000 Euro ausgegangen sein, um nach Abzug der 60 % Mitverschulden auf 12.000 Euro zu kommen. Dies zeigt, wie schwerwiegend die Folgen eines CRPS von Gerichten bewertet werden.
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird immer im Einzelfall bestimmt, aber die Schwere der Beeinträchtigung durch CRPS ist ein wesentlicher Faktor für eine angemessene Entschädigung.
Weitere Ansprüche (Materielle Schäden)
Neben dem Schmerzensgeld können Sie auch Ersatz für materielle Schäden fordern, wie z. B.:
- Alle notwendigen Behandlungskosten (Ärzte, Therapien, Medikamente, Hilfsmittel)
- Fahrtkosten zu Behandlungen
- Verdienstausfall (wenn Sie nicht arbeiten können)
- Haushaltsführungsschaden (wenn Sie Hilfe im Haushalt benötigen)
- Eventuell Rentenschaden oder Umschulungskosten
Auch diese Ansprüche werden im Falle eines Mitverschuldens entsprechend gekürzt (im Urteilsfall um 60 %).

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Hundebissen und CRPS (Morbus Sudeck)
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Folgen eines Hundebisses, insbesondere im Zusammenhang mit dem Komplexen Regionalen Schmerzsyndrom (CRPS), auch bekannt als Morbus Sudeck.
1. Wann entsteht CRPS nach einer Verletzung wie einem Hundebiss?
CRPS (Morbus Sudeck) entsteht typischerweise nicht sofort, sondern entwickelt sich oft erst Wochen oder manchmal Monate nach der ursprünglichen Verletzung (z. B. dem Hundebiss, einem Knochenbruch oder einer Operation). Es kann sich schleichend entwickeln, oft gerade dann, wenn man eigentlich erwarten würde, dass die Verletzung langsam heilt.
2. Wie fängt CRPS an?
Die Anfänge von CRPS sind oft subtil. Es kann beginnen mit:
- Schmerzen, die stärker sind, als es die sichtbare Verletzung vermuten lässt.
- Einem brennenden, kribbelnden oder stechenden Gefühl.
- Einer erhöhten Berührungsempfindlichkeit (schon leichte Berührungen schmerzen).
- Schwellungen im betroffenen Bereich.
- Veränderungen der Hauttemperatur (die Stelle fühlt sich heißer oder kälter an als die Gegenseite).
- Manchmal auch Veränderungen der Hautfarbe (Rötung, Blaufärbung).
3. Welche Kriterien werden für die Diagnose von CRPS verwendet?
Die Diagnose von CRPS ist vor allem eine klinische Diagnose, das heißt, sie basiert auf den Symptomen und Anzeichen, die der Arzt feststellt. Es gibt keine einzelne Laboruntersuchung oder Bildgebung, die CRPS sicher beweist. Ärzte nutzen oft die „Budapest-Kriterien„. Dabei wird geprüft, ob Symptome aus vier Kategorien vorliegen:
- Sensorisch: Übermäßiger Schmerz, Schmerz bei leichter Berührung.
- Vasomotorisch: Unterschiede in Hauttemperatur oder Hautfarbe zwischen den Gliedmaßen.
- Sudomotorisch/Ödem: Veränderungen im Schwitzen oder Schwellungen (Ödeme).
- Motorisch/Trophisch: Eingeschränkte Beweglichkeit, Schwäche, Zittern, Veränderungen an Haaren, Nägeln oder Haut.
Wichtig ist auch, dass andere Erkrankungen mit ähnlichen Symptomen ausgeschlossen werden.
4. Welche Infektionen oder Krankheiten können nach einem Hundebiss auftreten? / Was kann durch einen Hundebiss übertragen werden?
Hundespeichel enthält viele Bakterien, daher ist das Infektionsrisiko hoch. Mögliche Folgen sind:
- Lokale Wundinfektionen: Rötung, Schwellung, Eiter, Schmerzen (häufigste Folge). Verursacht durch Bakterien wie Pasteurella, Staphylokokken, Streptokokken.
- Schwerere bakterielle Infektionen: Zellulitis (Entzündung des Unterhautgewebes), Abszesse, seltener Knochenmarkentzündung (Osteomyelitis).
- Capnocytophaga canimorsus: Ein Bakterium, das besonders für Menschen ohne Milz oder mit geschwächtem Immunsystem gefährlich ist und schnell zu einer Sepsis führen kann.
- Tetanus (Wundstarrkrampf): Risiko besteht bei fehlendem oder unzureichendem Impfschutz. Impfstatus sollte immer überprüft werden!
- Tollwut: In Deutschland extrem selten, aber theoretisch möglich, v.a. bei Bissen durch Tiere unklarer Herkunft.
5. Welches Bakterium bei Hundebissen ist das gefährlichste?
Es gibt nicht das eine gefährlichste Bakterium, da das Risiko stark von der Gesundheit des Gebissenen abhängt. Capnocytophaga canimorsus gilt jedoch als besonders tückisch für Risikogruppen (Menschen ohne Milz, Immunschwäche), da es schwere, schnell verlaufende Infektionen bis hin zur Sepsis auslösen kann. Aber auch „gewöhnlichere“ Bakterien wie Staphylokokken oder Streptokokken können unbehandelt zu ernsten Komplikationen führen. Jede Infektion muss ernst genommen werden.
6. Wie schnell tritt eine Sepsis (Blutvergiftung) nach einem Hundebiss auf?
Eine Sepsis ist eine seltene, aber lebensbedrohliche Komplikation einer Infektion. Sie kann sich sehr schnell entwickeln, manchmal innerhalb von Stunden bis wenigen Tagen nach Beginn der Infektion, wenn diese nicht rechtzeitig behandelt wird. Anzeichen wie hohes Fieber, Schüttelfrost, schneller Puls, Verwirrtheit, Atemnot oder extreme Schmerzen sind absolute Notfälle und erfordern sofortige ärztliche Hilfe!
7. Was kann generell nach einem Hundebiss passieren? / Welche Folgen kann ein Hundebiss haben?
Die Folgen können vielfältig sein:
- Direkte Verletzung von Haut, Muskeln, Sehnen, Nerven oder Knochen.
- Infektionen (siehe oben).
- Schmerzen (akut und chronisch).
- Funktionseinschränkungen der betroffenen Gliedmaße.
- Entwicklung von chronischen Schmerzsyndromen wie CRPS (Morbus Sudeck).
- Bleibende Narben, eventuell kosmetisch störend.
- Psychische Folgen wie Angst vor Hunden, posttraumatische Belastungsstörung (PTBS).
- Kosten für Behandlung und ggf. Verdienstausfall.
8. Wie lange dauert die Heilung nach einem Hundebiss?
Das ist sehr unterschiedlich. Eine oberflächliche, saubere Bisswunde kann in 1-2 Wochen heilen. Tiefere Wunden, Riss-Quetsch-Wunden oder infizierte Bisse brauchen oft viele Wochen bis Monate zur vollständigen Heilung. Komplikationen wie eine Sehnen- oder Nervenverletzung oder die Entwicklung eines CRPS können zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führen.
9. Wie lange dauert ein CRPS im Durchschnitt?
Die Dauer von CRPS ist leider sehr variabel und schwer vorherzusagen.
- Manche Fälle, besonders bei früher Diagnose und intensiver Therapie, können sich innerhalb von Monaten bis zu einem Jahr bessern oder sogar ganz zurückbilden (Remission).
- Viele Verläufe sind jedoch chronisch, das heißt, die Beschwerden bleiben über Jahre oder dauerhaft bestehen, oft mit schwankender Intensität.
10. Kann CRPS geheilt werden?
Eine vollständige „Heilung“ im Sinne einer Garantie, dass die Krankheit bei jedem verschwindet, gibt es für CRPS derzeit nicht. Aber:
- Verbesserung und Remission sind möglich, insbesondere bei frühem Therapiebeginn.
- Ziel der Behandlung ist es, die Schmerzen zu lindern, die Funktion zu verbessern und die Lebensqualität zu erhöhen.
- Eine multidisziplinäre Therapie (Schmerztherapie, Physio-/Ergotherapie, psychologische Unterstützung) ist entscheidend.
Auch wenn eine komplette Heilung nicht immer erreicht wird, können viele Patienten lernen, mit der Erkrankung umzugehen und ihre Symptome deutlich zu reduzieren.

Was sollten Betroffene mit Verdacht auf Morbus Sudeck nach Hundebiss tun?
- Sofort zum Arzt: Nach jedem Hundebiss ist eine sofortige ärztliche Behandlung wichtig (Wundreinigung, Tetanusschutz, ggf. Antibiotika).
- Auf Symptome achten: Beobachten Sie die verletzte Extremität genau. Treten unverhältnismäßige Schmerzen, Schwellungen, Hautveränderungen oder Bewegungseinschränkungen auf, sprechen Sie Ihren Arzt aktiv auf die Möglichkeit eines CRPS an.
- Spezialisten suchen: Bei Verdacht auf CRPS ist eine Behandlung durch erfahrene Spezialisten (z. B. Neurologen, Schmerztherapeuten, spezialisierte Hand- oder Fußchirurgen) entscheidend.
- Alles dokumentieren: Führen Sie ein detailliertes Schmerztagebuch. Sammeln Sie alle Arztberichte, Rechnungen, Belege für Fahrtkosten und dokumentieren Sie Einschränkungen im Alltag (Fotos, Videos können helfen).
- Frühzeitig Rechtsrat einholen: Wegen der Komplexität (Kausalitätsnachweis, Mitverschulden, Höhe des Schmerzensgeldes) sollten Sie sich frühzeitig an einen auf Personenschäden und Tierhalterhaftung spezialisierten Anwalt wenden (z.B. Fachanwalt für Medizinrecht, welcher sich mit dem komplexen Bild eines CRPS aus der täglichen Praxis auskennt). Dieser kann die notwendigen Schritte einleiten und Ihre Ansprüche gegenüber dem Halter bzw. dessen Versicherung durchsetzen.
Ein Hundebiss, der zu Morbus Sudeck (CRPS) führt, ist ein besonders tragischer Fall. Betroffene leiden oft unter jahrelangen, schweren Schmerzen und Einschränkungen. Obwohl der Hundehalter grundsätzlich haftet, liegen die Herausforderungen im Detail: Der Beweis, dass der Biss die Ursache für das CRPS war, muss erbracht werden, und eigenes Mitverschulden beim Bissvorfall kann die Ansprüche drastisch reduzieren.
Das besprochene Urteil zeigt jedoch auch: Selbst bei hohem Mitverschulden können die gravierenden Folgen eines CRPS zu einem erheblichen Schmerzensgeldanspruch führen, wenn der Ursachenzusammenhang nachgewiesen wird. Eine sorgfältige medizinische und rechtliche Begleitung ist für Betroffene unerlässlich, um zu ihrem Recht zu kommen.
Kostenlose Erstberatung
Als Geschädigter eines Hundebisses stehen Sie vor komplexen rechtlichen Fragen. Die Kanzlei Mühl bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung, um Ihre individuellen Erfolgsaussichten zu prüfen.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung zu Ihrem Fall. Als spezialisierte Kanzlei für Hundebisse, Personenschäden und Medizinrecht mit Standorten in Frankfurt, Mainz, Wiesbaden und weiteren Standorten im Rhein-Main-Gebiet stehen wir Ihnen mit Expertise und Erfahrung zur Seite.
Wir helfen Ihnen, Ihr Recht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Hundebissen durchzusetzen.





