Ein Fall aus meiner Praxis: Eine junge Frau stürzt und hat danach heftige Schmerzen in der rechten Hand. Sie lässt den Daumen in einer Radiologie abklären. Der Radiologe beurteilt die Aufnahme als unauffällig. Acht Wochen später erkennt selbst sie als Laiin auf demselben Bild einen deutlich sichtbaren Bruch. Es folgen eine Operation, ein halbes Jahr Heilungsverlauf und ein bleibender Funktionsverlust der rechten Hand. Für diese Folgen fordere ich 35.000 Euro Schmerzensgeld und weitere Positionen von insgesamt 120.000 Euro Schadensersatz.

Der Fall steht für eine ganze Fallgruppe. Wird eine Fraktur übersehen, entstehen die eigentlichen Schäden nicht durch den Sturz, sondern durch die Wochen, in denen die Verletzung belastet wird. Eine übersehene Fraktur ist deshalb selten reines Pech. Sie ist meist die Folge einer Abklärung, die zu früh beendet wurde.

Wie es zu der übersehenen Fraktur kam

Der Sturz und die erste Untersuchung in der Notaufnahme

Nach einem Sturzereignis verspürte meine Mandantin starke Schmerzen. Sie stellte sich dort ambulant vor. Der behandelnde Arzt beurteilte das Bild und teilte ihr mit, es sei alles unauffällig und es liege kein Knochenbruch vor. Diese Einschätzung erwies sich als grob falsch.

Acht Wochen bis zur richtigen Diagnosestellung

Meine Mandantin vertraute zunächst auf die gestellte Diagnose. Man darf erwarten, dass ein Radiologe die Expertise besitzt, einen glatt durchgebrochenen Knochen zu erkennen. Als die Schmerzen unverändert anhielten, ließ sie acht Wochen später in einer anderen Klinik neue Aufnahmen in zwei Ebenen anfertigen. Dort wurde die inzwischen zwei Monate alte Fraktur sofort diagnostiziert. Weil sie bis dahin unerkannt geblieben war und deshalb nicht geschont wurde, hatte sich an der Bruchstelle ein Falschgelenk gebildet.

Gut zu wissen. Ein solches Falschgelenk wird als Pseudarthrose bezeichnet. Der Knochen wächst nicht stabil zusammen. An den Enden bildet sich knorpeliges Gewebe, die Stelle bleibt instabil und beweglich und verhält sich wie ein Gelenk. Unter Belastung ist das äußerst schmerzhaft. Mit einer Arthrose hat diese Fehlheilung nichts zu tun.

Welcher Schaden entstanden ist

Nötig war ein sofortiger operativer Eingriff. Die Frakturstelle wurde mit zwei Schrauben fixiert, damit der Knochen wieder stabil zusammenwächst. Die knöcherne Heilung gelang, die Funktion aber nicht mehr vollständig. Meine Mandantin leidet weiterhin unter einer stark gesteigerten Schmerz- und Kälteempfindlichkeit. Die rechte Hand ist kaum belastbar, das Greifen fällt schwer, selbst die Erschütterungen beim Joggen lösen Schmerzen aus. Für eine junge Frau, die ihren Lebensunterhalt als Sporttherapeutin verdient hat, ist das beruflich wie psychisch eine schwere Belastung.

Mehr zu Behandlungsfehlern von Radiologen erfahren Sie auf unserer Unterseite

Warum der übersehene Bruch ein Behandlungsfehler ist

Wann eine falsche Diagnose zur Haftung führt

Fehldiagnosen sind häufig, Haftungsfälle daraus deutlich seltener. Die Rechtsprechung ist zurückhaltend, weil Irrtümer bei der Deutung von Bildern zum ärztlichen Alltag gehören und nicht jeder Irrtum vorwerfbar ist. Anders liegt es, wenn ein Befund auf der Aufnahme klar erkennbar ist und trotzdem nicht ausgewertet wird, oder wenn eine gebotene weitere Abklärung unterbleibt. Dann steht neben dem Diagnosefehler ein Befunderhebungsfehler im Raum, und der wiegt haftungsrechtlich deutlich schwerer.

Wann von groben Behandlungsfehlern die Rede ist

Grob ist ein Behandlungsfehler nach dem Bundesgerichtshof dann, wenn er aus objektiver ärztlicher Sicht bei Anlegung des für einen Facharzt geltenden Wissensmaßstabes nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Genau das ist der Fall, wenn eine Frakturlinie auf dem Bild für jedermann sichtbar ist.

Die Folge ist erheblich. Bei einem solchen Fehler kehrt sich die Beweislast für den Ursachenzusammenhang um. Das Gericht hat dann davon auszugehen, dass der Fehler für die Folgeschäden ursächlich war, solange die Gegenseite nichts anderes beweist.

Kein Mitverschulden der Patientin

Der Vorwurf, man habe sich zu spät gekümmert, kommt in der Regulierung fast immer. Er trägt hier nicht. Auch eine bloße Prellung kann über Wochen sehr schmerzhaft sein, und wer auf eine fachärztliche Auskunft vertraut, handelt nicht sorgfaltswidrig. Dass eine Zweitmeinung erst nach acht Wochen eingeholt wurde, begründet deshalb kein Mitverschulden.

Was ein Sachverständiger prüfen wird

Zwei Fragen sind zu beantworten. Erstens, ob die Fraktur auf der Erstaufnahme erkennbar war. Zweitens, wie das therapeutische Vorgehen bei rechtzeitiger Erkennung ausgesehen hätte. Hier hätte eine Ruhigstellung im Gips genügt, und die Verletzung wäre binnen weniger Wochen folgenlos ausgeheilt. Damit steht fest, dass Operation, monatelange Schmerzen und Dauerschaden allein auf der falsch ausgewerteten Aufnahme beruhen.

Sind 35.000 Euro Schmerzensgeld angemessen?

Woran sich die Höhe bemisst

Gerichte orientieren sich an vergleichbaren Entscheidungen, entscheidend bleibt aber der Einzelfall. Eine Rolle spielen vor allem

  • Schwere und Dauer der Beschwerden,
  • bleibende Funktionseinschränkungen der Hand,
  • Auswirkungen auf Beruf, Alltag und Freizeit,
  • das Alter der geschädigten Person,
  • der Grad des Verschuldens und damit die Schwere des Behandlungsfehlers.

Meine Mandantin ist jung, war beruflich auf ihre Hände angewiesen und ist es bis heute nur eingeschränkt. Der Heilungsverlauf zog sich über ein halbes Jahr. Ob die Einschränkungen dauerhaft bleiben, ist offen. Vor diesem Hintergrund ist der geforderte Betrag nicht zu hoch gegriffen.

Der Gesamtschaden von 120.000 Euro

Neben der Entschädigung für die Schmerzen stehen die materiellen Positionen. Dazu zählen der Verdienstausfall, der Haushaltsführungsschaden, Kosten für Hilfe im Alltag sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Folgen. In der Summe ergeben sich 120.000 Euro, die der Haftpflichtversicherer zu tragen hat.

Warum Brüche auf einer Röntgenaufnahme übersehen werden

Nicht jede Verletzung ist auf dem ersten Bild sichtbar. Feine Frakturen am Handgelenk, am Kahnbein oder an den Fußwurzelknochen entgehen selbst erfahrenen Fachärzten. Genau deshalb ersetzt die Aufnahme nicht die klinische Untersuchung. Bleiben Druckschmerz und Schwellung bestehen, obwohl das Bild unauffällig ist, muss weiter abgeklärt werden, in der Notaufnahme ebenso wie beim Orthopäden.

Das Röntgen bleibt der erste Schritt, es ist aber kein Ausschlussverfahren. Üblich sind deshalb eine Kontrollaufnahme nach zehn bis vierzehn Tagen oder eine ergänzende Bildgebung mit CT oder MRT. Erst damit lässt sich eine Fraktur sicher ausschließen. Fehlerhaft ist nicht der Umstand, dass eine feine Linie übersehen wird. Fehlerhaft ist es, ein unauffälliges Bild trotz fortbestehender Schmerzen zum Endpunkt der Abklärung zu erklären.

Was Sie jetzt tun können

  1. Fordern Sie Ihre vollständigen Unterlagen an. Nach § 630g BGB haben Sie Anspruch auf Einsicht und Kopien, ausdrücklich auch auf die Bilddaten.
  2. Lassen Sie die Aufnahmen an anderer Stelle beurteilen. Erst der Blick eines Experten auf die Originalbilder bringt Klarheit.
  3. Dokumentieren Sie Schmerzen, Einschränkungen, Ausfallzeiten und benötigte Hilfe.
  4. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Sie unterstützt Sie nach § 66 SGB V und beauftragt in der Regel den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung.
  5. Lassen Sie den Fall anwaltlich prüfen, bevor Sie mit dem Haftpflichtversicherer korrespondieren.

Das Arzthaftungsrecht stellt hohe Anforderungen an die Darlegung. Wer seine Patientenrechte durchsetzen will, sollte den Fall deshalb nicht allein führen. Als Fachanwalt für Medizinrecht in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt am Main prüfe ich Ihren Fall kostenlos. Sie erreichen mich unter 06131 6366752 oder per E-Mail an patienten@anwaltmuehl.de.

Christoph Mühl
Christoph MühlFachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Patientenanwalt und hilft seit 15 Jahren Opfern von ärztlichen Behandlungsfehlern, einen angemessenen Schadenersatz und Schmerzensgeld für Verletzungen zu erhalten, die bei Operationen und ärztlichen Behandlungen aufgetreten sind.

FAQs – Häufige Fragen zur übersehenen Fraktur

Nein. Die Deutung von Beschwerden und Bildern ist fehleranfällig, und die Rechtsprechung erkennt das an. Haftung entsteht erst, wenn ein eindeutiger Hinweis missachtet oder eine gebotene weitere Abklärung unterlassen wurde.

Wenn sie auf der Aufnahme klar zu sehen war und das Übersehen aus fachlicher Sicht schlechterdings nicht passieren darf. Je deutlicher die Frakturlinie und je eindeutiger die Symptome, desto näher liegt diese Einstufung.

Normalerweise müssen Sie beweisen, dass der Fehler Ihren Schaden verursacht hat. Bei einem groben Fehler dreht sich das um. Dann muss die Gegenseite beweisen, dass der Schaden auch bei korrekter Behandlung eingetreten wäre. Das gelingt selten.

Der Knochen wächst dann häufig nicht stabil zusammen. Es bildet sich ein Falschgelenk, das unter Belastung schmerzt und chirurgisch versorgt werden muss. Auch dauerhafte Bewegungseinschränkungen und eine erhöhte Empfindlichkeit bleiben oft zurück.

Über den Anspruch auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen nach § 630g BGB. Verlangen Sie ausdrücklich die Bilddaten auf CD und nicht nur die schriftlichen Berichte, denn nur das Original ermöglicht eine Nachbeurteilung.

Das hängt vom Behandlungsvertrag ab. Bei einer ambulanten Vorstellung in einer Praxis haftet in der Regel der Praxisinhaber, im Krankenhaus der Träger. Sind mehrere Beteiligte verantwortlich, haften sie gemeinsam, und Sie können sich an jeden von ihnen halten.

Das hängt vom Dauerschaden ab. Bei folgenlos nachgeholter Behandlung liegen die Beträge im niedrigen vierstelligen Bereich. Bleiben ein Falschgelenk, eine dauerhafte Funktionseinschränkung oder eine Berufsaufgabe zurück, sind fünfstellige Beträge angemessen.

Die Frist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von Schaden und Verantwortlichem erfahren haben. Verhandlungen mit dem Versicherer hemmen den Lauf. Warten Sie trotzdem nicht ab, weil Aktenbeschaffung und Begutachtung Zeit brauchen.

In aller Regel nicht. Wer auf eine ärztliche Auskunft vertraut, verhält sich richtig. Ein Mitverschulden kommt nur in Betracht, wenn Sie eindeutige Warnzeichen über lange Zeit ignoriert haben.

Die erste Einschätzung ist bei mir kostenlos. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, trägt sie in Arzthaftungssachen die weiteren Kosten. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse ist für Sie ebenfalls kostenfrei.

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