Lesen Sie mehr zu Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehler bei einer Knie-Operation

10.000 Euro Schmerzensgeld für eine fehlerhafte Kreuzbandoperation

Bei einem Sportunfall erlitt die damals 39-jährige Frau eine Kreuzband- und Außenbandruptur des Kniegelenks. Aufgrund extremer Schmerzen begab sie sich deshalb in eine orthopädische Klinik, wo sie anschließend vom Beklagten operiert wurde. Aber auch sechs Monate nach der Kreuzbandplastik litt die Frau weiterhin unter extremen Beschwerden. Daraufhin wandte sich die Geschädigte an einen neuen Orthopäden. Dieser äußerte den Verdacht, dass es zu einer Fehlbohrung während der ersten OP kam und operierte sie ein weiteres Mal. Allerdings blieb auch diese OP im Hinblick auf die Beschwerden der Frau erfolglos, weshalb die Klägerin eine dritte OP über sich ergehen lassen musste.

Die Frau ist auch heute noch extrem eingeschränkt. Sie kann weder lange Strecken schmerzfrei laufen noch ihren Job als Krankenschwester reibungslos ausüben. Das OLG Frankfurt (Urteil vom 23.05.2006 – 8 U 29/05) sprach ihr ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu.

Erfahren Sie hier, was genau passiert ist und wie es dann zu 10.000 Euro Schmerzensgeld wegen einer fehlerhaften Kreuzbandplastik kam.

Wenn Sie mehr über Behandlungsfehler und Arztfehler von Orthopäden erfahren wollen, lesen Sie unseren Beitrag

Wie kam es zu der fehlerhaften Kreuzband-OP?

Die damals 39-jährige Klägerin erlitt bei einem Sportunfall eine Kreuzband- und Außenbandruptur des linken Kniegelenks. Aufgrund extremer Schmerzen, die damit verbunden waren, stellte sie sich in der orthopädischen Klinik des Beklagten vor.

Operation – fehlerhafte Kreuzbandplastik

Der Beklagte, ein Oberarzt der orthopädischen Klinik, operierte die geschädigte Frau sofort. Während der Kreuzbandplastik setzte er ein Kreuzbandtransplantat in das linke Kniegelenk der Frau ein.

Gut zu wissen: Eine Kreuzbandplastik ist ein operativer Eingriff nach dem Riss des Kreuzbandes. Der behandelnde Arzt ersetzt hierbei das verletzte Kreuzband durch ein Kreuzbandtransplantat (meist eine körpereigene Sehne).

Innerhalb der darauffolgenden sechs Monate verbesserten sich die Beschwerden der Frau leider nicht. Sie hatte trotz zahlreicher Krankengymnastik- und Lymphdrainage- Behandlungen stets ein angeschwollenes Knie und extreme Schmerzen.

Operation- erste Revisionsoperation

Deshalb suchte die Klägerin einen neuen Orthopäden auf. Dieser äußerte schnell den Verdacht, dass es zu einer Fehlbohrung während der ersten Operation gekommen sei, durch welche nun ein Teil des Transplantates in die Gelenkfläche unterhalb der Kniescheibe rage und dort für Reibung sorge.

Infolgedessen musste die Klägerin ein weiteres Mal arthroskopisch operiert werden.

Gut zu wissen: Arthroskopie ist ein chirurgischer Eingriff. Durch kleine Schnitte in die Haut und Gelenkkapsel wird zunächst das Arthroskop, eine Spezialkamera, in das Gelenk eingeführt. Ein weiterer Schnitt ermöglicht dann den Zugang von Instrumenten für die benötigte Behandlung.

Während dieser Revisionsoperation wurde das sog. Suturplate (Befestigungsmaterial des Kreuzbandtransplantates) der ersten Operation entfernt. Aber auch nach dieser Operation und erneuter krankengymnastischer Behandlung klagte die Frau über anhaltende Schmerzen und Bewegungsbeeinträchtigungen.

Operation- zweite Revisionsoperation

Daraufhin ließ sich die Klägerin ein weiteres und somit drittes Mal arthroskopisch operieren. Wobei auch die dritte Operation nicht zu dem gewünschten Erfolg, nämlich Schmerzfreiheit, führte.

Wie konnte es zum Behandlungsfehler bei Kreuzbandplastik kommen?

Dem beklagten Oberarzt sind hier mehrere Behandlungsfehler während der ersten Operation vorzuwerfen.

Fehlerhaftes Setzen des Bohrkanals

Entgegen den Regeln der ärztlichen Kunst und Sorgfalt setzte er den Bohrkanal für die Kreuzbandplastik im Oberschenkel zu weit ventral und horizontal. Eine exakte Positionierung der Bohrkanäle ist allerdings eine wesentliche Voraussetzung für einen optimalen Heilungsverlauf mit guten Ergebnissen. Sowohl MRT- als auch CT- Aufnahmen zeigen diese Fehlbohrung deutlich.

Die konsultierten Gutachter sind alle zum gleichen Ergebnis gekommen: Diese Fehlbohrung wäre vermeidbar gewesen.

Infolge dieser Fehlbohrung ist das Befestigungsmaterial des Kreuzbandtransplantates in die Gelenkfläche unterhalb der Kniescheibe geraten und hat dort einen ständigen Reibungspunkt gebildet und somit Schmerzen verursacht.

Darüber hinaus ist durch die fehlerhafte Positionierung eine dauerhafte Symptomatik bei der Klägerin entstanden, die zu einer langfristigen Schädigung des Kniegelenks führte.

Fehlerhafter Durchmesser des Bohrkanals

Neben der Fehlbohrung kamen die Gutachter außerdem zum Entschluss, dass der Durchmesser des Bohrkanals fehlerhaft gewählt wurde. Auch dieses fehlerhafte Vorgehen ist laut der Gutachter nicht nachvollziehbar und darüber hinaus vermeidbar gewesen. Durch den falsch gewählten Durchmesser kam es in der Zeit nach der Operation zur Lockerung des Transplantats. Auch dieser Umstand führt zu keinem erfolgreichen Heilungsprozess des operierten Knies. Die erste Operation durch den Beklagten war demnach in mehreren Hinsichten fehlerhaft und wurde nicht mit der ärztlichen Sorgfalt durchgeführt.

Genau dieses fehlerhafte Vorgehen und die damit verbundenen Folgen wären vermeidbar gewesen.

Welche Folgen hatte die fehlerhafte Kreuzbandplastik?

Die Geschädigte hat aufgrund der fehlerhaften Kreuzbandplastik mehrere Beeinträchtigungen erlitten.

  • Sie musste zwei weitere Operationen über sich ergehen lassen, wobei auch diese den verursachten Schaden nicht vollständig heilen konnten. Diese Operationen waren mit weiteren extremen Schmerzen verbunden.
  • Laut des Gutachters ist es sehr wahrscheinlich, dass die Klägerin eine dritte Revisionsoperation brauchen wird. Auch diese Operation wird mit Schmerzen und einem enormen Zeitaufwand verbunden sein.
  • Darüber hinaus musste die Frau zahlreiche Monate lang regelmäßig zur Krankengymnastik. Diese Behandlungen waren ebenfalls mit einem großen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden.
  • Die Frau leidet seit der ersten OP und damit ihrem 38. Lebensjahr unter erheblichen Bewegungsbeeinträchtigungen, die ihren Alltag prägen und erschweren.
  • Ihre Tätigkeit als Krankenschwester kann sie nur noch bedingt ausüben, da langes Stehen und Laufen mit Schmerzen verbunden sind.
  • Aber auch das lange Ruhen des Beines ist mit erheblichen Schmerzen im linken Kniegelenk verbunden.

Ist ein Schmerzensgeld von 10.000 € für eine fehlerhafte Kreuzbandplastik angemessen?

Inwieweit eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld fair und angemessen bemessen worden ist, liegt aufgrund der höchstpersönlichen Ansichten und individuellen Umstände meist im Auge des Betrachters.

Im deutschen Rechtssystem wird die Bemessung nicht mithilfe einer “Faustformel” festgelegt, sondern anhand verschiedener Faktoren, die am Ende durch eine Gesamtwürdigung abgewogen werden, bestimmt. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem das Alter der geschädigten Person, die Schwere des Schadens und der individuelle Leidensweg.

Im vorliegenden Fall ist besonders der Umstand der Dauerschädigung zu berücksichtigen. Die Frau leidet seit ihrem 38. Lebensjahr an Schmerzen und verschiedenen Beeinträchtigungen aufgrund des fehlerhaften Vorgehens. Es ist nicht wahrscheinlich, dass sich dieser Umstand noch einmal ändern wird. Die Frau ist dadurch extrem in ihrem Alltag beeinträchtigt. Mit gerade einmal 39 Jahren musste sie jegliche Hobbys, wie Joggen und Wandern, aufgeben. Ihre Arbeit als Krankenschwester ist an den meisten Tagen ebenfalls mit Schmerzen verbunden und extrem anstrengend für die Klägerin. Spaziergänge mit ihrem Partner und ihren Kindern sind nur mit Schmerzen möglich. Aber auch lange Autofahrten oder Flüge sind für die Frau eine Qual, weshalb sie darauf meist verzichten muss. Die zahlreichen Behandlungen und Operationen führten aber auch zu einem enormen Zeitaufwand der Klägerin, durch welchen sie viele Dinge im Leben ihrer Familie und Freunde verpasste. Wenn man all diese Punkte und vergleichbare Urteile berücksichtigt, erscheint ein Schmerzensgeld von 10.000 € deutlich zu wenig. Dies vor allem in Anbetracht der Dauerschäden, die die Patientin erlitten hat und nicht zuletzt wegen der bereits 2006 steigenden Geldentwertung (Inflation).

Was können Sie bei einer fehlerhaften Kreuzband-OP tun?

Sind auch Sie Opfer eines Behandlungsfehlers, indem Sie eine fehlerhafte Kreuzband-Operation erlitten haben und es kam dadurch zu Folgeschäden? Genau dann ist es enorm wichtig, einen Experten an Ihrer Seite zu haben, der Sie kompetent berät und Sie in einem möglichen Prozess mit der nötigen Erfahrung vertritt.

Die Kanzlei für Arzthaftung und Geburtsschaden Mainz verfügt über das Fachwissen und die Erfahrung aus 15 Jahren Tätigkeit für Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern in der Unfallchirurgie und der chirurgischen Orthopädie. Wenn Sie Fragen zu einem Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Knie-Operation haben oder auch es bei Ihnen zu einer fehlerhaften Kreuzband-OP gekommen ist, vereinbaren Sie bei uns einen unverbindlichen und kostenlosen Termin: 06131 6366752. Fachanwalt Christoph Mühl berät Sie gerne zum Thema Schmerzensgeld im Bereich fehlerhafte Knie-Operation und schief gelaufene Kreuzbandplastik.



Christoph Mühl
Christoph MühlFachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Patientenanwalt und hilft seit 15 Jahren Opfern von ärztlichen Behandlungsfehlern, einen angemessenen Schadenersatz und Schmerzensgeld für Verletzungen zu erhalten, die bei Operationen und ärztlichen Behandlungen aufgetreten sind.
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