Wir kämpfen für unsere Mandanten im Medizinrecht in Heidelberg

Wenn Sie falsch behandelt worden sind oder Ihr Angehöriger Opfer eines Arztfehlers wurde, sind wir für Sie da. Unsere im Medizinrecht tätige Kanzlei bietet Ihnen Expertenwissen, wenn es um das Thema Arztfehler und Medizinrecht in Heidelberg geht.

Unserer Kanzlei mit Sitz in Mainz vertritt aufgrund der Nähe immer wieder geschädigte Patientinnen und Patienten im Medizinrecht in Heidelberg und bietet Ihnen die nötige Erfahrung und Kompetenz. Wir können sehr gute Erfolge aus der Vertretung einer Vielzahl von Mandanten aus Heidelberg und Umgebung aus den vergangenen 15 Jahren vorweisen.

Wahrscheinlich haben wir schon einen ähnlich gelagerten Fall, wie Ihren bearbeitet. Überzeugen Sie sich und finden einen vergleichbaren Fall eines Mandanten aus Heidelberg, den wir bereits erfolgreich vertreten haben.

Lassen Sie Ihre Ansprüche durch Experten prüfen.

Fragen Sie sich, ob Ihnen ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt? Hier bekommen Sie Hilfe bei Fragen zu Ärztefehlern in Heidelberg.

Medizinrecht Heidelberg – Christoph Mühl – Patientenanwalt
Ihr Anwalt für Medizinrecht & Behandlungsfehler.

Anwalt Medizinrecht Heidelberg
Fachanwalt Medizinrecht Heidelberg

Unsere Kanzlei mit Sitz in Mainz zählt zu den erfahrensten im Medizinrecht und vertritt in Heidelberg und der Rhein-Neckar-Region Menschen, die Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern geworden sind. Wenn Sie oder Ihr Angehöriger durch einen ärztlichen Kunstfehler in Heidelberg zu Schaden gekommen sind, sind wir da, um Ihnen zu helfen. Unserer Kanzlei wurde dem unabhängigen Bewertungsportal ProvenExpert bereits vier aufeinander folgende Jahre mit der Auszeichnung „TOP Dienstleister“ und „TOP Empfehlung“ geehrt.

Rufen Sie und für eine KOSTENLOSE Erstberatung über Ihre Rechte und Ansprüche unter 06131 6366752 an oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, dann melden wir uns bei Ihnen umgehend. Wir vertreten Mandanten im Medizinrecht in Heidelberg, der Umgebung sowie im gesamten Rhein-Neckar-Gebiet.

Lernen Sie unsere Kanzlei für Medizinrecht kennen.

Medizinrecht Heidelberg: Antworten auf Fragen zu Ärztepfusch in Heidelberg

Welche Leistungen bieten wir geschädigten Patienten im Medizinrecht in Heidelberg an?

Wir bearbeiten alle Arten von Fällen medizinischer Fahrlässigkeit in Heidelberg. Unser Team hat sich jedoch besonders auf Fälle spezialisiert, die Folgendes betreffen:

Welches Gebiet decken wir ab?

Unsere Kanzlei für Behandlungsfehler aus Mainz hilft Kunden aus folgenden Städten rund um Heidelberg und den gesamten Rhein-Neckar-Gebiet:

  • Hockenheim
  • Leimen
  • Schwetzingen
  • Sinsheim
  • Weinheim
  • Wiesloch

Was Sie bei Geltendmachung von Schadenersatz wegen medizinischer Behandlungsfehler erwartet.

Wir wissen dass die Geltendmachung von Ansprüchen nach einem medizinischen Behandlungsfehler ein entmutigender Prozesse sein kann. Vielleicht fühlen Sie sich wie in einem Strudel aus Emotionen und Sorgen – vor allem, wenn Sie eine lebensverändernde Verletzung erlitten haben. Unsere Kanzlei für Medizinrecht hilft Ihnen, die Entschädigung und Unterstützung zu erhalten, die Sie für eine bestmögliche Genesung benötigen. Wenn Sie mit unserer Unterstützung Ansprüche wegen ärztlichen Behandlungsfehlern geltend machen, sind unsere ersten Prioritäten:

  • Medizinische Beweissicherung
  • Untersuchung Ihrer Vorwürfe gegenüber dem Arzt oder der Klinik, mit dem Ziel, ein Schuldanerkenntnis für die Behandlungsfehler zu erhalten
  • Erlangung einer frühzeitigen Entschädigungszahlung für die Behandlung, Pflege und vermehrte Bedürfnisse, die Sie möglicherweise benötigen (und um den unmittelbaren finanziellen Druck zu verringern, wenn Sie arbeitsunfähig sind).

Unser Team unter Führung eines erfahrenen Fachanwaltes für Medizinrecht verfolgt das Ziel, Ihnen das Leben leichter zu machen. Wir verfügen über umfangreiches Netzwerk von Kontakten, mit deren Hilfe Sie Ihr Leben wieder in den Griff bekommen können.

Es kann einige Monate dauern, bis die Ansprüche wegen ärztlichen Kunstfehler geregelt sind – vor allem, wenn es um schwerwiegende Verletzungen oder Schäden bei der Geburt eines Kindes geht. Das liegt daran, dass es eine Weile dauern kann, bis klar ist, wie weit Sie sich erholen werden und welche längerfristigen Auswirkungen Ihre Verletzungen haben werden.

Warum unsere Kanzlei wählen?

Wenn Sie einen schweren, lebensverändernden Schaden aufgrund eines Arztfehlers erlitten haben, lohnt es sich, Ihren Anspruch von einem Spezialisten prüfen zu lassen. Unsere Kanzlei verfügt über ein spezielles Team für Ärztefehler, das sich ausschließlich mit solchen Ansprüchen befasst. Dieses wird von einem erfahrenen Juristen geleitet, der seit über 15 Jahren als Patientenanwalt tätig ist und dem die Rechtsanwaltskammer aufgrund besonderer Kenntnisse und praktischer Erfahrung den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ verliehen hat.

Rechtsanwalt Christoph Mühl hat sich über Jahre einen guten Ruf erarbeitet, wenn es darum geht, Menschen zu helfen, die schwerste Schäden erlitten haben. Das unabhängige Portal ProvenExoert hat ihn deshalb seit 2020 jedes Jahr als einen der besten Anwälte eingestuft.

Für eine kostenlose Erstberatung über Ihren Anspruch wegen medizinischer Behandlungsfehler rufen Sie uns an unter 06131 6366752 oder kontaktieren Sie uns online.

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Vertrauen Sie auf jahrelange Erfahrung – mehrfach ausgezeichnet.

Ihr Anwalt für Medizinrecht

Bester Anwalt 2024 Medizinrecht Heidelberg
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Was die Mandanten sagen.

Bewertungen Medizinrecht Frankfurt

Herr Mühl ist ein sehr guter Anwalt, der seine Mandanten professionell betreut, sich Zeit nimmt, zuhört und den Mandanten über den Sachverhalt umfänglich aufklärt. Die Erfolgsaussichten im Falle eines Prozesses werden eingehend mit dem Mandanten besprochen. Ich kann Herrn Mühl nur empfehlen als menschlich und fachlich sehr guten Anwalt.

Kundenbewertungen Medizinrecht Frankfurt

Durch Zufall bin ich auf diese Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt gestoßen. Darüber bin ich sehr glücklich denn ich habe dringend einen guten Rechtsanwalt benötigt. Nach meiner Hüft-OP und dem daraus resultierenden Behandlungsfehler hat mich Herr Rechtsanwalt Mühl sehr kompetent und professionell beraten. Darüber hinaus verfügt Herr Mühl über ein breites Spektrum an Fachwissen. Mich hat auch die Menschlichkeit, Ehrlichkeit und das Verständnis für meine Situation beeindruckt. Wenn ich könnte würde ich dieser Kanzlei mehr als fünf Sterne vergeben.

Nicht sicher, ob es ein Behandlungsfehler ist?

Sie und Ihre Bedürfnisse kommen bei uns an erster Stelle. Der Mandant steht bei uns im Mittelpunkt. Sie gehen keine Risiken ein: die Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Fachwissen eines Experten mit jahrelanger Erfahrung im Medizinrecht und mit ärztlichen Behandlungsfehlern. Hohe Kundenzufriedenheit: TOP Dienstleister 2020-2024.

Bedürfnisse

Sie kommen an erster Stelle

Keine Risiken

Erstberatung: Kostenlos und unverbindlich

Fachanwalt

Fachwissen und Erfahrung

Zufriedenheit

Mehrfach
ausgezeichnet

Häufige Fragen zu Behandlungsfehlern.

Ein Behandlungsfehler ist eine medizinische Fahrlässigkeit. Er liegt vor, wenn Angehörige medizinischer oder pflegerischer Berufe die nötige Sorgfaltspflicht gegenüber PatientInnen nicht einhalten und dieses Versäumnis zu Verletzungen oder Schäden führt. Die Sorgfaltspflicht misst sich an dem medizinischen Behandlungsstandard, also dem Wissensstand in der Medizin, zum Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung.

Der genaue Betrag, den Sie für einen Schaden durch einen ärztlichen Behandlungsfehler erhalten, variiert von Fall zu Fall. Häufig wird angenommen, dass bestimmte Verletzungen automatisch zu einem bestimmten Betrag führen. Wenn Sie jedoch Schmerzensgeld für einen Behandlungsfehler beanspruchen, werden Ihr persönliches Leid, Ihre konkreten Schmerzen, die Genesungszeit und alle Ihre finanziellen Auswirkungen berücksichtigt. Fragen Sie am besten einen Fachanwalt für Medizinrecht, mit wie viel Schmerzensgeld Sie in Ihrem konkreten Einzelfall erwarten können. Die auf Schmerzensgeld für ärztliche Behandlungsfehler spezialisierte Kanzlei von Rechtsanwalt Mühl hat für eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich Schmerzensgeld durchgesetzt und kann Sie kompetent zu Fragen rund um die Höhe Ihrer Entschädigung beraten.

In den meisten Fällen haben Sie drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler und dem daraus resultierenden Schaden erlangt haben, um Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Manchmal ist dies in dem selben Jahr, in dem Sie behandelt/operiert wurden; teilweise kann das Ausmaß einer Schädigung oder die Auswirkung eines Diagnosefehlers oder der falschen Behandlung erst nach Monaten oder sogar Jahren erkennbar sein. Wir können feststellen, ob Sie noch Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen können und beraten sie umfassen zum Thema Verjährung im Medizinrecht.

Wir empfehlen Ihnen, alle Aufzeichnungen über Ihre Behandlung oder Operation sowie Ihren Zustand aufzubewahren, einschließlich Arztbriefen, Aufklärungsbögen / Einwilligungserklärungen, Röntgenbilder, CT- und MRT-Aufnahmen sowie Aufzeichnungen über die damit verbundenen Ausgaben. Außerdem empfehlen wir Ihnen, Aufzeichnungen zu Kosten für Pflege, Fahrtkosten zu Physiotherapie, Zuzahlungen für Therapien, Medikamente und alle Rechnungen aufzubewahren, die Sie seit dem Behandlungsfehler bezahlen mussten. Schließlich sollten Sie alle Auswirkungen der Behandlungsfehler auf Ihr tägliches Leben dokumentieren. Dafür bietet sich ein sogenanntes Gedächtnisprotokoll an, in welchem diese Angaben fortgeschrieben werden.

In welchen Städten wir für Klienten außerhalb von Heidelberg tätig sind.

Wir vertreten Mandanten aus Heidelberg und dem gesamten Rhein-Neckar-Kreis. Wenn Sie nicht in der Lage sind, zu uns zu kommen, können wir Sie auch zu Hause oder im Krankenhaus besuchen. Unsere Kanzlei für medizinische Behandlungsfehler ist neben Heidelberg auch für Klienten aus den folgenden Städten tätig:

Besuchen Sie die Kanzlei – Ihr Fachanwalt für Medizinrecht.

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Adresse

Medizinrecht Mainz – Christoph Mühl
Kapuzinerstraße 38
55116 Mainz
Telefon: 06131 6366752

Mail: patienten@anwaltmuehl.de

Öffnungszeiten

Montag 09:00-12:00 und 14:00-16:00
Dienstag 09:00-12:00 und 14:00-16:00
Mittwoch 09:00-12:00 und 14:00-16:00
Donnerstag 09:00-12:00 und 14:00-16:00
Freitag 09:00-12:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht & Patientenrecht.

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