Schmerzensgeld wann und wieviel gibt es?

Schmerzensgeld
Sie haben einen Anspruch auf Schmerzensgeld ?
Die Kanzlei für Medizinrecht von Fachanwalt Christoph Mühl hilft Ihnen dabei, ein angemessenes Schmerzensgeld für Ihre körperlichen Schäden durch ärztliche Behandlungsfehler zu erlangen. Die finanzielle Absicherung Ihrer Ansprüche ist das oberste Ziel der Kanzlei und diesem Ziel widmet Rechtsanwalt Mühl seine Tätigkeit.
Das Ziel ist es, eine angemessene Entschädigung für Sie zu erhalten.

Patientenanwalt Christoph Mühl unterstützt betroffene Patienten und Eltern von geburtsgeschädigten Kindern seit 15 Jahren.
Was sind die ersten Schritte, die Sie unternehmen sollten? Lohnt sich dieser Weg? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Ich beantworte Ihre Fragen und gehe auf Ihre Situation und Bedürfnisse ein. Erfahren Sie HIER, was wir für Sie tun.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Schmerzensgeld für Angehörige?
Ist ein Patient infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers verstorben, haben die Angehörigen als Hinterbliebene einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Körperverletzung oder Tötung. Sie erhalten ein sog. Hinterbliebenengeld. Dadurch soll das seelische Leid der Hinterbliebenen angemessen entschädigt werden.
Gut zu wissen: Die Angehörigen erben daneben den Anspruch auf Schmerzensgeld, der in der Person des geschädigten Patienten entstanden ist. Das bedeutet, auch das Leid des verstorbenen / getöteten Patienten wird angemessen entschädigt. Dieser Anspruch auf Schmerzensgeld geht auf die Angehörigen durch Erbfolge über.
Haben die Angehörigen einen Schockschaden erlitten, steht ihnen ebenfalls ein Schmerzensgeld zu. Das ist dann der Fall, wenn sie aufgrund des Todes des nahen Angehörigen eine Psychose, Neurose oder Depression erlitten haben und deswegen behandelt werden müssen.
Fachanwalt Christoph Mühl setzt für Sie sein Experten-wissen ein.
Um ein angemessenes Schmerzensgeld durchzusetzen bedarf es neben Fachwissen, das die Kanzlei von Rechtsanwalt Mühl selbstverständlich mitbringt, ebenfalls der nötigen Erfahrung vor allem Verhandlungsstärke.
Erfahrung
Jahrelange Erfahrung bei der Schadensregulierung.
Kompetenz
Hohe Kompetenz durch hohe Spezialisierung.
Engagement
Ausschließliche Vertretung von geschädigten Patienten.
Verhandlungsstärke
Erfolg bedeutet, nichts dem Zufall zu überlassen.